SDG_16_Option_16_13_pdf_20231119_182414.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
16_13 / Exekutive stärken und internationale Rechtshilfe forcieren 16_13
Target 16.4Autorin:
Dr. phil. habil. Paganini, Claudia ( LFU Innsbruck )
Reviewer_innen:
Ao. Univ. Prof. Dr. Guggenberger, Wilhelm ( LFU Inns –
bruck, Institut für Systematische Theologie );
Dr. Wehinger, Daniel ( LFU Innsbruck, Institut für
Christliche Philosophie )Exekutive stärken und internationale
Rechtshilfe forcieren
2
3 16_13 .1 Ziele der Option
3 16_13.2 Hintergrund der Option
3 16_13.3 Optionenbeschreibung
4 16_13.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
4 16_13.3.2 Erwartete Wirkweise
4 16_13.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen
5 16_13.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
5 16_13.3.5 Interaktionen mit anderen Optionen
5 16_13.3.6 Offene Fragestellungen
5 LiteraturInhalt
Optionen und Maßnahmen16_13.1 Ziele der Option
Die Ziele der Option sind – wie in Target 16.4 gefor –
dert –, die illegalen Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern, die Wieder –
erlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte zu verstärken und alle
Formen der organisierten Kriminalität zu bekämpfen. Obwohl es sich dabei um
vier unterschiedliche Anliegen handelt, zeigt sich, dass allen Themenstellungen
ähnliche Probleme zugrunde liegen und demnach einer Änderung des Status Quo
entgegenstehen. Von der Option „Exekutive stärken und internationale Rechtshilfe
forcieren“, die genau bei diesen Grundproblemen ansetzt, sind daher deutliche
Verbesserungen im Hinblick auf alle vier Forderungen von Target 16.4 zu erwarten.
16_13.2 Hintergrund der Option
Illegale Finanz- und Waffenströme, die vielfältigen
Formen, sich unrechtmäßig Vermögen zu verschaffen oder Vermögen zu ent –
wenden, organisierte Kriminalität – all das sind (kriminelle) Phänomene, die als
solche nicht beseitigt bzw. endgültig besiegt werden können. Es ist jedoch möglich,
geeignete Vorschriften und Sanktionen zu erlassen, die Straftaten unattraktiv er –
scheinen lassen und sie damit zu verhindern. Von daher überrascht es nicht, dass
regelmäßig vom österreichischen Gesetzgeber gefordert wird, die entsprechenden
Vorschriften zu verschärfen. Jedoch ist dies zum einen bereits geschehen bzw.
geschieht bereits. Zum anderen benötigen gesetzliche Regelungen eine Vorlauf –
zeit, um wirken zu können bzw. sind sie in ihrer Wirkung immer nur so gut wie die
Möglichkeiten, ihre Durchsetzung zu überprüfen und einzufordern. Erfolge sind
nicht sofort und auch nicht im großen Rahmen, sondern nur in einzelnen Verfahren
zu erzielen, und zwar über den oftmals mühevollen Weg, den konkreten Sachver –
halt zu ermitteln und strafprozessual aufzuarbeiten. Option 16.13 strebt an, die
Strafverfolgungsorgane dabei bestmöglich zu unterstützen.
16_13.3 Optionenbeschreibung
Eine Unterstützung der Strafverfolgungsorgane muss
einerseits darin bestehen, vermehrt in die vorhandenen Humanressourcen zu
investieren, andererseits darin, verstärkt mit ausländischen Behörden zusam –
menzuarbeiten. Dafür stehen zahlreiche völkerrechtliche und europarechtliche
Rechtsakte als Grundlage für Amts- und Rechtshilfe (einschließlich Auslieferung)
im Allgemeinen und zur Harmonisierung und Zusammenarbeit, insbesondere in
den hier gegenständlichen Kriminalitätsbereichen für polizeiliche, justizielle und
Finanzbehörden zur Verfügung. Darüber hinaus erleichtern etablierte internatio –
nale und europäische Institutionen (wie etwa Interpol, Europol oder Eurojust) die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Hägel, 2003). Je aktiver nämlich interna –
tional nach begangenen Delikten gesucht wird, desto mehr Fälle von Geldwäsche,
organisierter Kriminalität, Waffenhandel oder der Entwendung und Beschädigung
von Eigentum werden sichtbar und verfolgbar, was langfristig auch zu einer Ver –
minderung der Attraktivität derartiger Vergehen führt.
3
16_13 / Exekutive stärken und internationale Rechtshilfe forcieren 16_13 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Wie bereits skizziert, ist Option 16.13 zugleich auf nati –
onaler Ebene sowie auf internationaler Ebene in Kooperation mit anderen Ländern
umzusetzen. So müsste in Österreich in erster Linie eine Personalaufstockung bei
der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft vorgenommen und außerdem in die
Spezialisierung und Fortbildung der Beamt_innen investiert werden. Denn diese
sollen komplexe Zusammenhänge rasch begreifen, sie benötigen Zeit, um bei –
spielsweise Informationen von Banken anzufordern und sind auf die Unterstützung
von (verfügbaren) Kolleg_innen angewiesen, wenn es darum geht, einen Verdacht
zu verfolgen und in einem Fall umfassend zu recherchieren. Dabei darf nicht ver –
gessen werden, dass strengere Regeln einen größeren Aufwand für die Bearbei –
tung bedeuten, sodass eine Regelverschärfung ohne Aufstockung der humanen
Ressourcen sogar zu einer Zunahme unentdeckter und damit nicht verfolgbarer
Delikte führen kann, wodurch die Wirksamkeit des Rechts und auch das Vertrauen
in den Rechtsstaat Schaden nehmen könnten.
Unterdessen muss man sich darüber im Klaren sein,
dass es sich bei allen in Target 16.4 angesprochenen Problembereichen um trans –
nationale Phänomene handelt, die nicht bekämpft werden können, wenn die Mög –
lichkeiten der Strafverfolgung an den eigenen Landesgrenzen enden. Vor allem
hochqualifizierte Strafverfolgungsexpert_innen, die in personell gut aufgestellten
Teams arbeiten, sind, um den Nachweis über ausländische Vortaten zu erbringen,
auf die Kooperation ausländischer Behörden angewiesen und auch darauf, dass
diese die nötigen Informationen rasch zur Verfügung stellen. Umgekehrt sinkt die
Aufdeckungswahrscheinlichkeit, je mehr sich ein Verfahren in die Länge zieht und
je schwerfälliger sich die Kommunikation gestaltet. Die Intensivierung der bereits
bestehenden Rechtshilfe bzw. das Bemühen um weitere Partnerschaften sind
daher unerlässlich, wobei selbstverständlich darüber nachgedacht werden müsste,
wie Anreize für eine solche Kooperation geschaffen werden können. In diesem
Kontext wäre jedenfalls die Möglichkeit, eine Beteiligung an den durch Strafzahlun –
gen bzw. durch die Enteignung kriminellen Vermögens eingenommenen Geldern in
Aussicht zu stellen, zu diskutieren.
16_13 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
Es ist zu erwarten, dass eine Aufstockung der per –
sonellen Ressourcen in Kombination mit dem Instrument der Rechtshilfe zu einer
erhöhten Aufdeckungsrate führt, was wiederum eine präventive Wirkung hat.
16_13 .3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser
Option oder ähnlichen Optionen
Dass mehr und besser ausgebildete Mitarbeiter_innen
bei der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft die Anzahl der aufgeklärten Fälle
signifikant erhöhen, ist evident und in anderen Bereichen vielfach nachgewiesen.
Dasselbe gilt für die positive Wirksamkeit von Rechtshilfe und länderübergreifen –
den Kooperationen im Zusammenhang mit der internationalen Kriminalität.
4
Optionen und Maßnahmen16_13 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Option wirkt mittel- und langfristig, da eine effek –
tive Strafverfolgung – mit ihrer entsprechenden sozial präventiven Wirkung – eine
Vorlaufzeit von einigen Jahren benötigt, bis erste Erfolge sichtbar werden.
16_13.3.5 Interaktionen mit anderen Optionen
Wie auch die übrigen Optionen von SDG 16, will Opti –
on 16.13 die Realisierung einer – in einem inklusiven Sinn – friedvollen und gerech –
ten Gesellschaft fördern, weshalb sich all diese Optionen gegenseitig unterstützen
bzw. es dort, wo einzelne Optionen nicht umgesetzt werden, umso schwieriger
wird, im Hinblick auf andere Optionen Erfolge zu erzielen.
16_13.3.6 Offene Fragestellungen
Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Frage nach
einem angemessenen Umgang mit nicht kooperativen Staaten sowie dahingehend,
welche Strategien in der Erreichung von Unternehmenstransparenz besonders
effektiv sind. Noch wichtiger wäre es aber, im Hinblick auf die im Target proble –
matisierten Themen Ursachenforschung zu betreiben bzw. zu diskutieren, wie
diese Ursachen behoben werden können. So lässt sich als Grund für die illegalen
Waffenströme die gewaltige Nachfrage nach Waffen auf der Welt identifizieren,
was wiederum mit Kriegen, Bürgerkriegen, anderen Formen der Gewalt und einer
jedenfalls mangelhaften Kultur des Friedens zu tun hat. Voraussetzung der il –
legalen Finanzströme sind die Vortaten, mit denen sich viel Geld verdienen lässt
(z.B. Drogenhandel, Korruption, Vermögensdelikte etc.), und auch die organisierte
Kriminalität beruht letztlich auf diesen lukrativen Kriminalitätsbereichen.
5Literatur
Hägel, P. (2003). Geld –
wäschebekämpfung durch die
EU (SWP-Studie, S 37). Berlin:
Stiftung Wissenschaft und Politik
-SWP- Deutsches Institut für
Internationale Politik und Sicher –
heit. https://nbn-resolving.org/
urn:nbn:de:0168- ssoar-262082
[27.11.2021].

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar