SDG_16_Option_16_07_pdf_20231119_182412.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
16_07 / Umfassende Realisierung von Kinderrechten16_07
Target 16.2Autor_innen:
Dr. phil. habil. Paganini, Claudia (LFU Innsbruck,
Institut für Christliche Philosophie), Dr. Sax, Helmut
(Ludwig Boltzmann-Institut für Grund- und Menschen –
rechte Wien)
Reviewer:
Ao. Univ. Prof. Dr. Guggenberger, Wilhelm (LFU
Innsbruck, Institut für Systematische Theologie), Dr.
Wehinger, Daniel (LFU Innsbruck, Institut für Christ –
liche Philosophie)Umfassende Realisierung von
Kinderrechten

2
3 16_07 .1 Ziele der Option
3 16_07.2 Hintergrund der Option
5 16_07.3 Optionenbeschreibung
5 16_07.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
7 16_07.3.2 Erwartete Wirkweise
7 16_07.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen
7 16_07.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
8 16_07 .3.5 Offene Fragestellungen
8 LiteraturInhalt
Optionen und Maßnahmen16_07.1 Ziele der Option
Sowohl die Formulierung von Target 2 – „Missbrauch
und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Ge –
walt gegen Kinder beenden“ – als auch die dem Target zugeordneten Indikatoren
zeigen eine klare Fokussierung auf Gewalt und Aggression sowie in der Folge auf
deren Bekämpfung, Eindämmung etc. Sofern Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
aber langfristig minimiert werden sollen bzw. eine inklusive Vision von Frieden und
Gerechtigkeit angestrebt wird, ist es nicht ausreichend, negativen Phänomenen
entgegenzuwirken. Vielmehr muss all das gezielt gefördert werden, was mit der
Vision eines behüteten, geliebten und geförderten Heranwachsens verbunden ist.
Da es sich bei den Kinderrechten um eine Querschnittsmaterie handelt, die alle
Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen umfasst (Sax, 2011; Sax, 2020),
scheinen diese dafür besonders geeignet. Außerdem sind die Kinderrechte das
Ergebnis eines die Grenzen von einzelnen Ländern und spezifischen Sichtweisen
überwindenden Verständigungsprozesses, an dem sich über die Jahre eine Viel –
zahl von Expert_innen beteiligt hat, die sich sowohl auf der theoretischen Ebene
– der Ebene der normativen Theoriebildung, der Diskussion des Würde-Begriffs
etc. – als auch auf der praktischen Ebene – der Ebene der alltäglichen Bedürfnisse
– mit dem Wohl des Kindes auseinandergesetzt haben.
16_07.2 Hintergrund der Option
Die Situation von Kindern ist in Österreich sicherlich
besser als in vielen anderen Ländern der Welt, was sich etwa in Folgendem zeigt:
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist verboten, Kinder müssen weder arbeiten
noch Hunger leiden und der Zugang zu Bildung ist generell gewährleistet. Aller –
dings machen de facto sehr viele Kinder Gewalterfahrungen und leiden insofern
unter Armut und sozialer Ungleichheit, als sie keine gesunde Ernährung erhalten,
in mangelhaften Wohnverhältnissen untergebracht sind, nicht ihren Wunsch-Be –
ruf erlernen können, nicht an Projekt- oder Sportwochen teilnehmen können und
dadurch zu Außenseiter_innen werden, mit ihrer Familie weder auf Urlaub fahren
noch sich andere Freizeitaktivitäten leisten können. Während das Recht auf eine
gewaltfreie Erziehung, das Recht auf elterliche Fürsorge und der Schutz vor wirt –
schaftlicher und sexueller Ausbeutung bereits in den Optionen 16.04, 16.05 und
16.06 thematisiert wurden , ist Option 16.07 daher primär den folgenden Berei –
chen gewidmet: Gleichheit, freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Gesundheit,
Bildung, Spiel und Freizeit, besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
sowie Schutz im Krieg und auf der Flucht.
Laut dem aktuellen Bericht des Netzwerks Kinder –
rechte Österreich sind derzeit rund 324.000 Kinder und Jugendliche in Österreich
armutsgefährdet (Netzwerk Kinderrechte Österreich, 2019, S. 36). Spürbar wird
das für die Betroffenen in unterschiedlichen Bereichen, namentlich im Zusammen –
hang mit Bildung, Wohnen, Gesundheit, Kleidung, Essen oder Sozialleben. Die am
stärksten gefährdete Gruppe sind Kinder und Jugendliche aus Ein-Eltern-Haushal –
ten, insbesondere dann, wenn die Mutter das alleinerziehende Elternteil ist. Denn
trotz den vom Gesetzgeber klar geregelten Unterhaltsansprüchen werden die ent –
sprechenden Zahlungen häufig nur zu einem Teil oder gar nicht geleistet. Außer –
dem ist zu beachten, dass aufgrund von strukturellen Benachteiligungen nicht alle
Familien in den Genuss eines staatlichen Unterhaltsvorschusses kommen.
Die Einkommenssituation der Familie wirkt sich in der
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16_07 / Umfassende Realisierung von KinderrechtenFolge auf alle Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen aus, besonders dras –
tisch aber auf ihre Gesundheit, bedeutet ein Aufwachsen unter der Armutsgrenze
doch eine signifikant erhöhte Wahrscheinlichkeit für physische sowie psychische
Erkrankungen und v.a.chronische Leiden (Schenk, 2015, S. 45). Dazu kommen
psychosomatische Beeinträchtigungen wie Schlaf- und Konzentrationsstörungen,
die sich auch negativ auf die schulischen Leistungen und beruflichen Chancen
auswirken können . Außerdem wird die Gesundheitsgefährdung von Minderjährigen
aus sozial schwachen Familien durch die oftmals prekäre Wohnsituation – etwa,
wenn Wohnräume nur schwer zu heizen, feucht oder gar schimmlig sind – noch
verschärft.
Ein ebenfalls vielfach nachgewiesener Zusammen –
hang ist derjenige zwischen der Einkommenssituation eines Haushaltes und den
Bildungschancen der darin lebenden Kinder und Jugendlichen. Dementsprechend
erreichen Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten deutlich sel –
tener einen Hochschulabschluss. Zudem erhöht Armut das Risiko, dass Jugendli –
che die Schule vorzeitig abbrechen. Die aufgrund von struktureller Benachteiligung
eintretende frühe Selektion im Schulsystem –die zuletzt durch das coronabeding –
te Homeschooling zusätzlich verschärft wurde – ist umso problematischer, weil
Bildung als ein eminent wichtiger Faktor für die Überwindung von Armutslagen gilt.
Im Bildungssystem benachteiligt sind aber auch Kinder und Jugendliche, die be –
sonders sensibel sind oder unter Psychopathologien wie beispielsweise Angstzu –
ständen leiden und denen es daher nicht gelingt, mit dem Druck umzugehen, dem
sie im Regelunterricht ausgesetzt sind.
Große Unterstützung benötigen Kinder mit Behinde –
rung, damit sie es schaffen, ein selbstbestimmtes Leben bei voller gesellschaft –
licher Inklusion zu führen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Behinde –
rung nicht ausschließlich medizinisch und defizitorientiert gedacht wird, sondern
die Potentiale und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen stärker in den Fokus
gerückt werden. Konkret bestehen Probleme bei der für die Berechnung der
Pflegekosten wichtigen Einstufung, wo beispielsweise Kinder mit Lernschwächen
– aufgrund der Fixierung auf körperliche Funktionseinschränkungen – keinen oder
nur einen geringen Anspruch auf finanzielle Beihilfe und Assistenz erhalten. Auch
wird in Österreich anstelle von Modellen der inklusiven Bildung nach wie vor auf
Sonderschulen gesetzt und auch dort, wo eine Integration in den Regelunterricht
möglich wäre, scheitert dies häufig an der mangelnden Barrierefreiheit der Räum –
lichkeiten sowie der Lehrkonzepte.
Ähnlich prekär stellt sich die Situation für Kinder und
Jugendliche dar, die – möglicherweise ohne Begleitung eines Elternteils – infolge
von Migration bzw. Flucht nach Österreich gekommen sind. Besonders belastend
ist die Zeit des Asylverfahrens, wo wegen komplexen Fragen – beispielsweise
die Familienzusammenführung betreffend – und anderen verfahrenstechnischen
Schwierigkeiten die Richtzeit von 15 Monaten häufig nicht eingehalten wird und bei
den betroffenen Minderjährigen die Unsicherheit und das Gefühl der Perspektive –
nlosigkeit stetig zunehmen. Weiters stellt die Frage nach dem Kindeswohl tenden –
ziell nicht nur keinen zentralen Aspekt des Verfahrens dar, sondern wird schlicht –
weg ignoriert. Die langen Wartezeiten bei Familienzusammenführungen werden
aber auch von jenen Kindern und Jugendlichen als quälend erfahren, die in den
Herkunftsländern verbleiben und einer langen Trennungszeit sowie den diversen
Notlagen vor Ort ausgesetzt sind.
4
Optionen und Maßnahmen16_07.3 Optionenbeschreibung
16_07 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen
fördern zu wollen, bedeutet sich mit einer breiten Palette von Aufgaben auseinan –
dersetzen zu müssen, die hier, wie bereits angekündigt, im Fokus der internationa –
len Kinderrechte gebündelt und dargestellt werden. Aus der Fülle an Lebens- und
Themenbereichen ergibt sich, dass auch die im Folgenden vorgeschlagenen Maß –
nahmen vielfältig sein werden.
−Ratifizierung internationaler Menschenrechtsdokumente
Die fortlaufende Arbeit an den internationalen Men –
schenrechten verlangt nach entsprechenden Reaktionen seitens der National –
staaten. Deshalb ist aus der Sicht der Kinderrechte im österreichischen Kontext
jedenfalls die Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen
über die Rechte des Kindes bezüglich eines Mitteilungsverfahrens einzufordern.
Dadurch würde die Möglichkeit eines individuellen Beschwerdeverfahrens für
Kinder oder deren gesetzliche Vertreter_innen bestehen, die sich dann – anders
als das gegenwärtig der Fall ist – bei Verletzung oder mangelndem Schutz ihrer
Rechte direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden könnten . Begleitend
dazu wäre eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer
wünschenswert, außerdem die Einrichtung niedrigschwelliger Beschwerde- und
Feedbackmechanismen für Kinder in Schulen und anderen Institutionen sowie der
Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Hinblick auf die Gewähr –
leistung ihres Zugangs zum Recht.
−Jugendgerichtsbarkeit ausbauen
In der Jugendgerichtsbarkeit sind Bemühungen da –
hingehend notwendig, dass Untersuchungshaft und Strafvollzug als letzte Mittel
und nur für möglichst kurze Zeit eingesetzt werden. Außerdem sind die Möglich –
keiten einer zur Haft alternativen Unterbringung (z.B. in Wohngemeinschaften) zu
forcieren und weiters der Anspruch auf einen Pflichtschulabschluss, auf Ausbil –
dungs- und Freizeitmöglichkeiten ebenso sicherzustellen wie der Zugang zu psy –
chosozialen und therapeutischen Hilfsangeboten. Im Hinblick auf eine erfolgreiche
Resozialisierung sind schließlich multiprofessionelle Teams gefragt. Um einer Stig –
matisierung vorzubeugen, sind Maßnahmen der Bewusstseinsbildung erforderlich,
umso mehr, wenn bei den Betroffenen ein Migrationshintergrund vorliegt.
−Soziale Absicherung aller Kinder gewährleisten
Um eine soziale Absicherung aller Kinder zu gewähr –
leisten, muss zunächst ausgeschlossen werden, dass aufgrund von struktureller
Ungleichbehandlung Gruppen von Kindern aus der Sozialhilfe ausgeschlossen
werden. In diesem Zusammenhang sind bundesweit geltende Mindeststandards
bezüglich des existenzsichernden Niveaus und einheitliche Kinderrichtsätze ohne
Staffelung nach Alter oder Anzahl der Kinder nötig . Was die Unterhaltssicherung
betrifft, müssen die bestehenden Lücken beim staatlichen Unterhaltsvorschuss
geschlossen werden, sodass auch dann ein Anspruch vorliegt, wenn der unter –
haltspflichtige Elternteil leistungsunfähig oder unbekannt ist bzw. der Aufenthalts –
ort nicht in Erfahrung gebracht werden kann. Außerdem sind bei Unterhaltsrück –
ständen sofortige staatliche Vorleistungen zu erbringen.
−Förderung der Gesundheit des Kindes
Die Enttabuisierung von Armut, ihre Bekämpfung
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16_07 / Umfassende Realisierung von Kinderrechtensowie die Sicherstellung von gesunder Ernährung und beheizten, schimmelfreien
Wohnräumen, insbesondere in armutsgefährdeten Familien, sind wichtige Pfeiler
im Hinblick auf die Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit aller
in Österreich lebenden Kinder und Jugendlichen. Durch Investitionen in Grün –
flächen und Bewegungsmöglichkeiten soll außerdem die Bewegungsfreude von
Kindern und Jugendlichen gefördert werden, was ebenso zu einer verbesserten
Gesundheit führt wie ausreichende und kostenfreie diagnostisch-therapeutische
Angebote, v.a. für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Erkrankungen.
−Bildungschancen für alle verbessern und Freizeitmöglichkeiten schaffen
Eine Verbesserung der Bildungschancen für alle setzt
mit einem flächendeckenden und leistbaren Zugang zur frühkindlichen Betreu –
ung und vorschulischen Bildung ein. Um zu gewährleisten, dass das bestehende
Angebot auch angenommen wird, ist die Umsetzung der beiden verpflichtenden
Kindergartenjahre zu forcieren. Auch sind im Hinblick auf das Problem der frühen
Selektion Modelle zu entwickeln, wie diesbezüglich entgegengewirkt werden kann.
Dies gilt umso mehr als die bisher favorisierten Maßnahmen einer gemeinsamen
Mittelschule für alle 10- bis 14-Jährigen sowie eines begleitenden Ganztagsunter –
richts sowohl auf der emotionalen als auch auf der sachlichen Ebene Widerstand
hervorgerufen haben. Für Kinder und Jugendliche, denen es schwer fällt, dem
Druck des Regelunterrichts standzuhalten, bedarf es außerdem verbesserter
Möglichkeiten im Bereich des Homeschoolings und der Externistenprüfungen bzw.
einer größeren Durchlässigkeit zwischen Homeschooling und Regelunterricht. Was
schließlich die Freizeitmöglichkeiten betrifft, ist wünschenswert, dass neben der
Errichtung von Freizeiteinrichtungen auch eine finanzielle Förderung von Musik-,
Sport- und anderen Freizeitvereinen erfolgt, damit eine eventuelle Teilnahme an
Klavier-, Ballett-, Schachstunden etc. nicht vom Einkommen der Eltern abhängt.
−Spezifische Bedürfnisse behinderter Kinder ernst nehmen
Sollen ein selbstbestimmtes Leben und die gesell –
schaftliche Integration von Kindern mit Behinderung erreicht werden, müsste das
ernsthafte Bestreben nach einer inklusiven Bildung im Sinn der UN-Kinderrechts –
konvention und der UN-Behindertenrechtskonvention klar in den österreichischen
Schulgesetzen (SchPflG, SchOG, SchUG) verankert werden. Außerdem benötigen
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (auch jene mit Lernschwierigkeiten)
persönliche Assistenz in einem angemessenen Umfang und die Einführung der
Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS ) als Unterrichtssprache soll eben –
falls vorangetrieben werden. Davon abgesehen müssen Kinder und Jugendliche
mit Behinderungen vermehrt vor (sexueller) Gewalt und Übergriffen geschützt
werden, zum einen im Zusammenhang mit der Fremdunterbringung, zum anderen
im Schul- und Freizeitbereich durch einschlägige Gewaltschutzkonzepte. Solche
Konzepte müssen die Voraussetzung für den Erhalt einer öffentlichen Förderung
sein. Außerhalb des schulischen Kontextes braucht es mehr kindgerechte Re –
habilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, überdies
Freizeiteinrichtungen und eine gezielte Unterstützung von Vereinen, die Sport- und
Freizeitangebote für behinderte Kinder bieten.
−Schutz für Kinder in besonderen Situationen
Wie bereits mehrfach angeklungen ist, gibt es eine
Vielzahl an besonderen Situationen, in denen es nicht ausreicht, Kindern und
Jugendlichen dieselbe Unterstützung zukommen zu lassen wie allen anderen auch,
sondern wo zusätzliche Hilfe benötigt wird. Solche Situationen sind u.a. Migration
bzw. Flucht. Als wichtige Maßnahme ist hier die Beschleunigung der Asylverfah –
ren von Kindern und Jugendlichen zu nennen, ganz besonders dann, wenn diese
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Optionen und Maßnahmenunbegleitet oder schwer traumatisiert sind. Selbstredend besteht die Notwendig –
keit von qualifiziertem und empathischem Personal in allen Phasen des Prozesses,
einer ausreichenden Finanzierung der Unterbringung, von Beratungs-, Thera –
pie- und Freizeitangeboten. Um das Kindeswohl zu einem (wichtigen) Bestandteil
des Verfahrens werden zu lassen, sind Gesetzesänderungen notwendig, die dafür
sorgen, dass Entscheidungen der österreichischen Behörden keine Kindeswohl –
verletzungen hervorrufen. So ist vor einer Außerlandesbringung mit großer Sorgfalt
zu prüfen, ob tatsächlich keine Möglichkeit für eine humanitäre Aufenthaltserlaub –
nis besteht. Weiters ist zu gewährleisten, dass eine – gesetzlich zu verankernde
– Prüfung der Situation im Hinblick auf das Kindeswohl stattfindet und die betroffe –
nen Minderjährigen keinesfalls von ihren Eltern getrennt werden.
16_07 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen
unterschiedliche Lebensbereiche, sind durch ein hohes Maß an Vernetzung und
Interdependenz gekennzeichnet und setzen zum Teil auf eine langfristige Verän –
derung von Strukturen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem. Prognosen
zur erwarteten Wirkungsweise zu erstellen, ist daher äußerst schwierig und mit
Herausforderungen verbunden. Außer Frage steht aber, dass selbst ein partielles
Umsetzen einzelner Maßnahmen für die jeweils betroffenen Kinder und Jugend –
lichen zu einer (großen) Verbesserung ihrer Lebensumstände und damit auch ihrer
Zukunftschancen führt. Es ist daher sinnvoll und essenziell, wo immer dies möglich
erscheint, Initiativen zur Förderung der Kinderrechte zu fördern und zu ergreifen,
auch wenn sich das Ziel einer Gesellschaft, in der diese für alle Kinder und Ju –
gendlichen vollinhaltlich realisiert sind, noch in weiter Ferne befindet.
16_07 .3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser
Option oder ähnlichen Optionen
Die Idee der Kinderrechte ist recht neu. Deshalb gibt
es nur in begrenztem Maß Erfahrungen mit ihrer Umsetzung. Viele der Anliegen
– soziale Absicherung, Gesundheit, Bildung, spezifische Bedürfnisse etc. –, die
unter dem Überbegriff „Kinderrechte“ verfolgt werden, sind aber nicht neu, sondern
werden bereits seit vielen Jahren sowohl auf staatlicher als auch auf NGO-Ebene
verfolgt. Deshalb liegen hinsichtlich der hier beschriebenen Maßnahmen Erfahrun –
gen vor, die auf ihre Treffsicherheit und Nachhaltigkeit schließen lassen.
16_07 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Option mit ihren Maßnahmen wirkt
−kurzfristig – insofern manche Maßnahmen durch (geringfügige) Adaptionen im
bestehenden System zu erreichen sind und die (positiven) Auswirkungen für die
Betroffenen daher rasch spürbar werden;
−mittelfristig – insofern die im Maßnahmenbündel beschriebenen Anstrengungen
zur Forcierung der Kinderrechte mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden sind,
die für eine Veränderung der Strukturen und Etablierung der Maßnahmen jeden –
falls erforderlich ist;
−langfristig – insofern ein Bewusstseinswandel dahingehend stattfindet, dass
Kinder nicht nur gegenüber Gewalt oder anderen Formen des Missbrauchs zu
schützen sind, sondern positive Rechte haben und es die Pflicht einer Gesell –
schaft ist, diese Rechte zu realisieren. Konkret würde dieses neue Bewusstsein
bedeuten, sich nicht mit einer Verringerung gravierender Verstöße gegenüber
Kindern und Jugendlichen zufriedengeben zu dürfen. Angestrebt werden sollte
7
16_07 / Umfassende Realisierung von KinderrechtenLiteratur
Netzwerk Kinderrechte Öster –
reich (2019). Ergänzender Bericht
zum 5. und 6. Bericht der Republik
Österreich an die Vereinten Na –
tionen gemäß Artikel 44 Absatz
1 b des Übereinkommens über
die Rechte des Kindes. Wien.
https://www.kinderhabenrechte.
at/fileadmin/bilder/Bericht_DT.pdf
[24.11.2021].
Sax, H. (2011). Kinderrechte
in der Verfassung – Was nun?:
Zur Umsetzung internationaler
Normen im nationalen Recht am Beispiel des BVG Kinderrechte
2011 – enttäuschend, aber mit
Potential. Zeitschrift für Familien-
und Erbrecht , 127(6), 204-210.
Sax, H. (2020). Schutz mit
System?: Internationale kinder –
rechtliche Standards zum Schutz
von Kindern vor Gewalt in der
Familie und ihre Umsetzung in Ös –
terreich (Studienreihe des Ludwig
Boltzmann-Instituts für Menschen –
rechte, Bd. 37). Wien: NWV. ISBN:
978-3-7083-1313-9.
Schenk, M. (2015). Kinder –
gesundheit und Armut. In Öster -reichische Liga für Kinder- und
Jugendgesundheit (Hrsg.), Bericht
zur Lage der Kinder- u. Jugend –
gesundheit in Österreich 2015 (S.
43-53). Wien: Eigenverlag.vielmehr, dass alle Kinder und Jugendlichen beschützt, geliebt und gefördert
werden und ihre Chancen auf eine glückliche Gegenwart und Zukunft bestmög –
lich in Anspruch nehmen können.
16_07.3.5 Offene Fragestellungen
Viele Fragen, die im Zusammenhang mit der Etab –
lierung einer Kinderrechte-Charta stehen, bedürfen weiterer wissenschaftlicher Un –
tersuchungen. Insbesondere die längerfristigen Auswirkungen, die die Etablierung
der Idee von eigenständigen Kinderrechten in einer Gesellschaft einerseits auf die
betroffenen Kinder, andererseits auf die Erwachsenen, die ihnen gegenüberstehen,
hat, sollten in Rechtswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft etc. eingehen –
der transdisziplinär behandelt werden.
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