SDG_15_Option_15_07_pdf_20231119_182409.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum 3 Tabellenverzeichnis
4 15_07.1 Ziele der Option
4 15_07.2 Hintergrund der Option
4 15_07.3 Optionenbeschreibung
4 15_07.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
10 15_07.3.2 Erwartete Wirkungsweise
11 15_07.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
12 15_07.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
18 15_07.3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel
erreicht werden kann
18 15_07.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
18 15_07.3.7 Offene Forschungsfragen
18 Literatur 15_07
Target 15.3, 15.5 und 15.8Lead-Autor_innen:
Zink, Richard ( Veterinärmedizinische Universität
Wien ); Eder, Natalie ( Veterinärmedizinische Universität
Wien ); Ecker, Daniela ( Johannes-Kepler-Universi –
tät Linz ); Wagner, Erika ( Johannes-Kepler-Universi –
tät Linz ); Rottenbacher, Christine ( Donau-Universität
Krems )

Reviewer_innen:
Jany, Andrea (Technische Universität Graz); Schwarz –
furtner, Katharina (Universität für Bodenkultur Wien)Arten- und Habitatschutz
im urbanen Raum
Inhalt
2
Optionen und MaßnahmenTabellenverzeichnis

Tab. O_15_07_01: Wir-
kung der Option Arten-
und Habitatschutz auf die
Targets von SDG 15.
// Tab. O_15_07_01:
Impact of the species and
habitat protection option
on the targets of SDG 15.

Tab. O_15_07_02: Der
erwartete Zeitrahmen für
die Umsetzung und erste
Wirksamkeit der angeführ –
ten Maßnahmen. kurzfris –
tig = 0-2 Jahre; mittelfris –
tig = 3-5 Jahre; langfristig
= 5-10 Jahre und darüber
hinaus. U = Zeitrahmen
der Umsetzung; W =
Zeitraum, bis eine erste
Wirkung ersichtlich ist.
Quelle: Eigene
Darstellung.
// Tab. O_15_07_02: The
expected timeframe for
implementation and initial
effectiveness of the mea –
sures listed. Short-term =
0-2 years; medium-term =
3-5 years; long-term =
5-10 years and beyond.
Source: Own Illustration. 11
13
3
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum 15_07.1 Ziele der Option

Die Option Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum
beschreibt nachhaltige Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Arten und Lebens –
räumen in Städten und Gemeinden. Neben öffentlich zugänglichen Bereichen im
Siedlungsgebiet werden auch Firmengelände und Privatgärten berücksichtigt.
Die nachfolgend geforderten Maßnahmen sollen der
Bodendegradation (Indikator 15.3.1) entgegenwirken, die Verschlechterung natür –
licher Lebensräume verringern und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende
setzen, sowie bedrohte Arten schützen und ihr Aussterben verhindern (Target
15.5). Zusätzlich wird das Einbringen und Einführen gebietsfremder Arten und die
damit verbundenen Auswirkungen auf Land- und Wasserökosysteme reduziert
(Target 15.8).
15_07.2 Hintergrund der Option
Mit der Option 15_07 sollen folgende Missstände/Probleme angesprochen werden:
Aktuelle Situation
—Lichtverschmutzung als Auslöser für Fehlorientierung auf Wanderzügen von
Tieren sowie Störung der Nahrungsbiologie, Biorhythmik und Fortpflanzung
aber auch Populationsverluste durch erhöhte Mortalität (ökologische Falle);
—Straßen als Barrieren, die Populationen isolieren, Lebensräume zerschneiden
und zum Verlust von Teillebensräumen führen;
—Zahlreiche Elemente im urbanen Raum mit Fallenwirkung für Wildtiere, wie
Regentonnen, Kanaldeckel, Swimmingpools etc.;
—Habitatfragmentierung durch Verkehrswege, Zäune und andere Strukturen;
—Fehlende Versteckmöglichkeiten, Nist- und Brutplätze, Laichgewässer und
Überwinterungsquartiere;
—Mangelnde Nahrungsverfügbarkeit durch monotone Vegetation oder Neophy –
ten;
—Verlust von Lebensräumen durch Flächenversiegelung;
—Mortalität von Nicht-Zielarten durch unbedachten Einsatz von Pestiziden und
Schädlingsbekämpfungsmitteln;
—Fehlendes Bewusstsein der Bevölkerung um den Wert von Naturschutzflächen,
Wildtierlebensräume und Ruhezonen für Tiere;
—Verantwortungsloser Umgang von Privatpersonen mit Tieren aus dem Haus im
öffentlichen Raum;
—Beunruhigung von Wildtieren während der Jungenaufzucht durch Pflegemaß-
nahmen im Grünraum.
15_07.3 Optionenbeschreibung
15_07.3.1 Beschreibung der Option bzw. der
zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen
Nachfolgend werden 13 Maßnahmen für den Arten-
und Habitatschutz im urbanen Raum beschrieben, sowie empfohlene Aktionen
aufgezeigt, welche einzeln oder in Kombinationen umgesetzt werden können, um
eine Maßnahme erfolgreich zu realisieren.
4
Optionen und MaßnahmenMaßnahme 1: Nachhaltiges Management von
Straßen- und Gebäudebeleuchtung.
Lichtverschmutzung ist ein zunehmendes Naturschutz –
problem. Vor dem Hintergrund der immer effizienter werdenden Lichtquellen be –
steht die Tendenz, Gebäude, Objekte, Sträucher etc. tagsüber und auch während
der Nacht zu beleuchten. Dies stellt nicht nur ein Problem für die Biodiversität dar,
sondern auch für den menschlichen Organismus. Dazu existieren Gesetzesvor –
schläge, die auf die Verhinderung der Lichtverschmutzung abzielen: So etwa der
Vorschlag für ein Bundes-Immissionsschutzgesetz Licht (B-IGL) und der Vorschlag
für ein Landes-Immissionsschutzgesetz Licht (L-IGL). Diese Vorschläge enthalten
Vorgaben, wie eine sachgerechte Beleuchtung gestaltet sein muss, damit mög –
lichst wenig Licht abgestrahlt wird (etwa Verwendung von full-cut-off- Lampen).
Auch die zeitliche Dimension wird darin geregelt. Das B-IGL umfasst die Bereiche
Bundesstraßen, Gewerbe und Gesundheit, das L-IGL enthält die landesrechtlichen
Materien wie insbesondere Vorgaben der Bau- und Raumordnung, des Naturschut –
zes und des Veranstaltungswesens. Beides harrt einer Umsetzung durch den_die
Gesetzgeber_in (Wagner, Kerschner & Donat, 2015).
—Verwendung von Bewegungsmeldern zur Steuerung der Beleuchtung bei
privaten Zugangswegen;
—Verwendung von Lampen mit warmweißem Licht mit einer Farbtemperatur
<3.000K und Vermeidung von Leuchtmittel, die UV-Strahlung emittieren; —Vermeidung der Ausleuchtungen von Fassaden, Glasscheiben oder Metallflächen; —Verzicht auf Skybeamer und großflächige Werbeleuchten; —Abschaltung jeder zweiten Straßenleuchte in der Zeit zwischen 23:00 – 05:00 Uhr; —Vergitterung von Entlüftungsschächten, damit Fledermäuse keinen Zutritt haben. Maßnahme 2: Sicherung und Vernetzung von Verkehrswegen für Wildtiere —Sicherung von Straßen mit hoher Wildtiermortalität, angepasst an die betroffene Art, durch: —Zäune für Säugetiere oder Amphibien; —Wildwarnreflektoren; —Geschwindigkeitsbegrenzungen; —Verkehrswarnschilder; —Berücksichtigung von Querungshilfen für Wildtiere bei der Planung von Straßen, bzw. Nachrüstung dieser an bekannten Querungsstellen durch: —Amphibiendurchlässe oder Amphibientunnel; —Grünbrücken oder Wildtierunterführungen; —Absenkung von Bordsteinkanten an Gehsteigen oder Ergänzungen klei - ner Rampen zum Überklettern für kleine Tierarten; —Verzicht auf herkömmliches Streusalz und Einsatz umweltfreundlicher Alternativen, wie zum Beispiel Kalziumcarbonat. Maßnahme 3: Entschärfung von Elementen mit Fallenwirkung für Wildtiere —Sicherung von Regentonnen durch das Abdecken mittels engmaschiger Netze oder passender Deckel; 5 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum —Schwimmbecken und Teiche ausreichend durch Abdeckungen oder Ausstiegshilfen sichern; —Verzicht auf grobmaschige Netze für Obstbäume und Gemüsebeete oder zum Sammeln von Laub auf Wasseroberflächen, wie z. B. Teichen, um zu verhin - dern, dass sich Wildtiere darin verfangen und verenden; —Sicherung von Lichtschächten und Regenrinnen z. B. mit feinmaschigen Gittern, um die Absturzgefahr für Wildtiere zu mindern; —Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren Git - tern oder Ausstiegshilfen absichern; —Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden: —Verwendung von nachträglich angebrachten, großflächigen Mustern oder Aufklebern, mit max. 20 cm Abstand von durchsichtigen Zwischenräumen; —Bei Neubauten sollten Durchsichten vermieden werden. Zusätzlich kann z. B. auf reflexionsarmes, mattes oder bedrucktes Glas zurückgegriffen werden. Maßnahme 4: Schaffung von Biotopverbund- systemen —Schaffung von Trittsteinbiotopen zwischen Kernlebensräumen; —Etablierung linearer Korridorbiotope für Schirmarten, die als Wanderwege ge - nutzt werden können und Integration von Straßen-, Weg-, Gewässerlinien in ein Ökosystemnetz für Menschen, Pflanzen und Tiere; —Verzicht auf Grundstücksumgrenzungen in Form von Betonmauern und Sockeln, da diese teilweise zu unüberwindbaren Barrieren z. B. für Igel und Amphibien werden können (Lebensraumkontinuum). Maßnahme 5: Nachhaltiges und ökologisches Grünflächenmanagement —Nachpflanzung und Neupflanzung von heimischen Pflanzen, die an das Klima und den Standort angepasst sind. Diese sind gegenüber Neophyten zu bevorzugen; —Verwendung von naturnahen Pflanzen mit ungefüllten Blüten, da diese für Insekten besser zugänglich sind und sowohl Pollen als auch Nektar als Nahrungsquelle bereitstellen; —Förderung von Beweidung durch Huftiere oder Geflügel (z. B. Gänse) unter Berücksichtigung von Bodenbeschaffenheit und Vegetation; —Schaffung von alterungsfähigen Grünanlagen; —Mahd von Wiesen sowie Teilflächenbearbeitung (extensiv versus intensiv), um Strukturen für unterschiedliche Arten zu schaffen. Mindestens 30 % einer Fläche sollten für den Winter stehen gelassen werden; —Schnitt von Stauden im Frühjahr; —Einsatz von Rasenrobotern, wenn unbedingt nötig, ausschließlich tagsüber; —Bewirtschaftung von Ruderalflächen in einem Rhythmus von 3-5 Jahren. Dar - unter fallen das Mähen, die Entbuschung und das Umbrechen, um die Flächen für Ruderalarten zu erhalten; —Ruderalflächen und Stadtbrachen sollen bewusst erhalten und gepflegt werden; —Wo möglich, Etablierung von Dauerbrachen bzw. Wiesen; —Belassen von abgefallenem Laub im Herbst unter Hecken; —Verzicht auf die Verwendung von Laubsaugern, vor allem mit Häckselfunktion. 6 Optionen und MaßnahmenMaßnahme 6: Schaffung neuer Lebensräume durch Entsiegelungsmaßnahmen an Gebäuden und in Freiräumen Gerade das Thema Entsiegelung und Begrünung ist besonders umfangreich. Um Überschneidungen mit SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), welches sich mit der Verbauung von Flächen und der damit ein - hergehenden Bodenversiegelung, dem Zugang zu Grünflächen sowie der Sied - lungsentwicklung auseinandersetzt, zu vermeiden, wird lediglich ein grober Über - blick über mögliche Maßnahmen, die dem Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum entgegenkommen, gegeben. —Begrünung von Stützmauern oder alternativ Verwendung von Böschungen oder Trockensteinmauern; —Begrünung von Gleisanlagen; —Anwendung vielfältiger Formen von Dachbegrünung und von bodengebundener bzw. wandgebundener Fassadenbegrünung. Maßnahme 7: Grünflächen durch Strukturelemen - te naturnah gestalten —Aufschichtung von Legesteinmauern und Steinhaufen als wertvolle Strukturen im Lebensraum; —Pflanzung freiwachsender Mischhecken bestehend aus heimischen Arten; —Totholz in Form von Asthaufen, stehende und liegende Baumstämme oder Holzstapel als Lebensraum und Nahrungsquelle anlegen bzw. belassen. Maßnahme 8: Schutz und Pflege heimischer Baumarten und Hecken als Kulturgut und Lebensraum —Erhalt von alten Bäumen als Lebensraum von Fledermäusen, Insekten und anderen kleinen Säugetieren sowie zur Jungenaufzucht bei Vogelarten und Nagetieren; —Rodungen und Schnitt von Bäumen und Hecken nach dem Verlassen des Nes - tes von Jungtieren, unter Berücksichtigung von Brut- und Aufzuchtphasen von Vögeln, Säugetieren und Insekten; —Höhlen und Stammrisse sollten nach Möglichkeit nicht verschlossen werden. Ausnahmen sind der Schutz und die Sicherheit von Menschen und Sachgütern; —Erhalt von stehendem Totholz als natürlichem Lebensraum; —Weiterverwendung von Schnittmaterial als Strukturelemente in Form von Zäu - nen (z. B. Benjeshecke) oder Totholzhaufen und nicht nur als Produkt für den Abfall-/Energiekreislauf; —Anbringung von Nistkästen als letzte Maßnahme des Artenschutzes. Der Erhalt und die Pflege bestehender Bäume ist zu bevorzugen. Maßnahme 9: Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Gewässern als vielfältiger Lebensraum —Ersatz naturfremder Teiche in Parkanlagen durch naturnahe Gewässer mit flachen Uferbereichen oder Ausstiegshilfen; —Schaffung von temporären Gewässern für Amphibien und Wasserinsekten, wenn diese in einem Umkreis von 1-2 km vorkommen; —Durchführung von Gewässerpflegemaßnahmen im Herbst, wenn die meisten Wassertiere ihre Entwicklung abgeschlossen haben, jedoch bevor sie sich in 7 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Winterruhe befinden; —Schnitt der Vegetation oberhalb der Wasserfläche im zeitigen Frühjahr; —Naturnaher Rückbau der Uferzone von Fließgewässern; —Uferbegrünung und Bepflanzung von Fließgewässern; —Gestaltung von Ruhezonen im Randbereich von Gewässern. Maßnahme 10: Verantwortungsvoller Einsatz von Pestiziden und Schädlingsbekämpfung —Ausschließlich Verwendung von Pestiziden, die der EU-Bioverordnung entsprechen und gleichzeitig eine hohe Selektivität sowie Zielrichtung gegenüber Schädlingen besitzen, um andere Arten zu schonen; —Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide; —Ausbringung von Rodentiziden ausschließlich durch geschulte Fachkräfte im minimal nötigen Umfang; —Besonders restriktive Anwendung von Insektiziden im Bereich von Gewässern; —Verbot von elektrischen Insektenvernichtern im Außenbereich; —Bekämpfung von Insekten wie Motten, Ameisen, (Erd-)Wespen, Gelsen, Hornissen mit Insektiziden ausschließlich im Innenbereich; —Ausschließlich Verkauf von biologischem Schneckenkorn im Handel. Maßnahme 11: Alternative Schädlingsbekämpfung —Etablierung von Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel verhindern des Zugangs von Nagetieren und Insekten zu Lebensmitteln, Tierfutter, Vorräten etc.; —Abdichtung von Zugangsbereichen in Innenräumem für Nagetiere durch das Schließen von Löchern und Spalten; —Aufklärung der Bevölkerung über die Konsequenzen der Entsorgung von Lebensmitteln in der Toilette und die damit verbundene Ausbreitung von Ratten in der Kanalisation; —Bevorzugung tierschutzkonformer mechanischer Fallen vor dem Einsatz unspezifisch wirkender Rodentizide; —Verbot der Fütterung von Wildtieren im öffentlichen Raum; —Anbringung von Fliegengittern an Fenster und Türen. Maßnahme 12: Forcierung eines verantwortungs - vollen Umgangs mit Haustieren —Verbot von Katzen als Freigänger in besonders sensiblen öffentlichen Bereichen; —Sterilisationsprogramme im Fall streunender Katzen; —Strengere Kontrolle der Einhaltung von Beißkorb- oder Leinenpflicht bei Hunden; —Bessere Information für Tierbesitzer_innen, wo eine kostenlose Abgabe von Privattieren möglich ist; —Einheitliche Gesetzesregelung und striktes Verbot für das Aussetzen von Tieren durch Privatpersonen. Maßnahme 13: Anlegen von Naturschutzflächen im öffentlichen Bereich —Ausweisung von jeweils 15 % öffentlicher Grünfläche im Siedlungsgebiet mit dem Bewirtschaftungsziel biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu erhöhen (Naturschutzflächen); —Bewusstseinsbildung durch Informationstafeln im Bereich der Naturschutzfläche . 8 Optionen und Maßnahmena) Potenzielle Konflikte und Systemwiderstände sowie Barrieren Biodiversitätsschutz geht immer mit zahlreichen Kos - ten einher. Dabei handelt es sich nicht nur um monetäre Aufwendungen, sondern auch um Opportunitätskosten (Bsp. Verzicht auf alternative Nutzung – Infrastruktur, Freizeitnutzung etc.). Besonders im urbanen Raum hat die Biodiversität meist keinen klar ersichtlichen, direkten Gebrauchswert. Daher gerät leicht in Ver - gessenheit, dass der Verlust der Biodiversität irreversibel ist und Maßnahmen im Bereich des Arten- und Habitatschutzes rechtzeitig bedacht und umgesetzt werden müssen, um dem entgegenzusteuern. Neben dem Zeitfaktor stellt auch die öffentli - che Akzeptanz und Wahrnehmung ein mögliches Konfliktpotenzial dar. Hier gilt es, die Effektivität von Naturschutzmaßnahmen klar zu kommunizieren, die Bevölke - rung zu informieren und Abläufe transparent zu gestalten. Eine weitere Hürde für den Artenschutz im urbanen Raum sind mangelnde Kontrollmöglichkeit auf nicht zugänglichen Flächen. Be - sonders auf Privat- und Firmengelände ist die Kontrolle der Umsetzung einzelner Maßnahmen nicht zwangsläufig gegeben. Bei der Auswahl der Maßnahmen sollte unbedingt darauf geachtet werden, viele verschiedene Lebensräume zu schützen und zu erhalten. So unterschiedlich wie die Bewohner_innen sind auch ihre Habitatan - sprüche und die Konflikte, die im urbanen Raum entstehen. Eine reine Auswahl auf Grund einer einfachen Umsetzbarkeit oder einer Kostenersparnis im Vergleich zu einer anderen Maßnahme wäre kontraproduktiv und würde nicht den gewünschten nachhaltigen Effekt bringen. b) Beschreibung des Transformationspotenzials Die genannten 13 Maßnahmen zum Arten- und Habi - tatschutz im urbanen Raum geben einen sehr guten Überblick über die Diversität der bestehenden Herausforderungen im Siedlungsbereich. Durch ein nachhaltiges und ökologisches Grünflächen - management können nicht nur neue Bereiche zur Brut- und Jungenaufzucht von Zielarten geschaffen werden, sondern es ermöglicht auch eine bessere Nahrungs - verfügbarkeit über das gesamte Jahr und bietet Rückzugsmöglichkeiten. Das Ziel ist die Schaffung naturnaher Bereiche, die durch das Einbringen von Strukturele - menten, den Schutz und die Pflege von heimischen Baum- und Heckenarten, aber auch durch die Gestaltung und Pflege von Gewässern erreicht werden können. Neben der Gestaltung von Lebensräumen ist auch die Vernetzung bestehender Biotope und Teilpopulationen ein besonders wichtiger Punkt, um einen natürlichen genetischen Austausch zu ermöglichen und damit die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) einer Population gegen Krankhei - ten und andere Umwelteinflüsse zu stärken. Ergänzend können Konflikte im Bereich der Schäd - lingsbekämpfung, dem Verkehrswesen und auch der Straßen- und Gebäude - beleuchtung durch einfache Mittel entschärft werden und einen großen Beitrag zum Arten- und Habitatschutz leisten, der ein Zusammenleben auf engem Raum ermöglicht. Kombiniert man also die unterschiedlichen Ansät - ze, ist von einem hohen Transformationspotential auszugehen, bei welchem der Schutz und Erhalt verschiedenster Arten mit unterschiedlichsten Ansprüchen ge - währleistet werden kann. 9 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum c) Umsetzungsanforderungen Die Maßnahmen 3., 4., 5., 7., 8., 9., können inner - halb des derzeit existierenden Systems integriert werden. Leichte bzw. geringe Systemänderungen sind für Maßnahme 1., 2., 6., 10., 11., 12., 13. nötig (Anpassung von Gesetzen, Integration in die Raumplanung). 15_07.3.2 Erwartete Wirkungsweise Folgende Tabelle zeigt, inwiefern die vorgeschlagene Option die Targets von SDG 15 unterstützt. Tab. O_15 _07_01: Wirkung der Option Arten- und Habitatschutz auf die Targets von SDG 15. Quelle: Eigene Darstellung. // Tab. O_15 _07_01: Impact of the species and habitat protection option on the targets of SDG 15. Source: Own Illustration.Target Wirkung Besonders die unter Maßnahme 6 beschriebenen Punkte wirken der fortschrei - tenden Flächenversiegelung entgegen und tragen zur Schaffung zusätzlicher Kleinstlebensräume bei. Sämtliche aufgelistete Maßnahmen beugen dem Verlust der biologischen Viel - falt durch den Erhalt und die Verbesserung von Habitaten im urbanen Raum vor. Im Rahmen des Grünflächenmanagements wird unter Maßnahme 5 ebenfalls gefordert, bei der Neupflanzung bzw. Nachpflanzung auf heimische Arten zu setzen und Neophyten zu vermeiden. Zusätzlich soll Maßnahme 12 (Forcierung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haustieren/Exoten) dem Einbringen von gebietsfremden, invasiven Arten entgegensteuern. 1015.3 15.5 15.8 Optionen und MaßnahmenIm Rahmen eines Monitorings sollte neben der Erhebung des IST-Zustands, vor Umsetzung der ersten Maßnahmen, ein großer Wert auf die Anwendung standardisierter Be - standsaufnahmen gelegt werden. Es empfiehlt sich, diese bereits während der Maßnahmenumsetzung durchzuführen, um mögliche negative Rückkopplungs - effekte rechtzeitig beheben zu können und diese nicht erst bei einer Erfolgskont - rolle am Ende des Projektes zu identifizieren. Besonders die Populationsentwicklung gefährdeter Arten muss regelmäßig überprüft werden. Da bei manchen Arten erhebliche Po - pulationsschwankungen im Jahresverlauf auftreten können, ist darauf zu achten, dass die Bestandsaufnahmen immer zum gleichen Zeitpunkt im Jahr stattfinden und langfristig angelegt werden. Als Grundlage für die Kontrolle und Überprüfung von Fortschritten im Arten- und Habitatschutz sollte zusätzlich die Rote Liste der IUCN herangezogen werden. Sie weist jene besonders schützenswerten Arten aus, welche ohne Umsetzung entsprechender Maßnahmen vom Aussterben be - droht sind. Die Wirkungsweise einiger Maßnahmen zeichnet sich oftmals erst nach Jahren oder Jahrzehnten ab. Besonders durch externe Faktoren (z. B. Krankheitseinflüsse) können die Effekte einer Maßnahme unter Umständen verzerrt werden. Aus diesem Grund wird ein Langzeitmonitoring empfohlen, um Scheineffekte zu vermeiden. 15_07.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen Ein besonders großes Problem im urbanen Be - reich stellen künstliche Leuchtmittel dar. Die Tiroler Landesumweltanwaltschaft konnte in einer Studie belegen, dass LED-Leuchten mit warmweißem Licht (Farbtemperatur < 3.000K) um 65 % weniger Insekten anziehen als zum Beispiel Natriumdampf-Hochdrucklampen. Bedenkt man, dass Insekten die artenreichs - te Tierart auf der Welt darstellen und durch die nächtlichen Verluste nicht nur seltene Arten dezimiert werden, sondern durch die hohen Ausfallszahlen das gesamte Ökosystem aus dem Gleichgewicht gerät, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Verwendung von langwelligem Licht wirkt sich aus öko - nomischer Sicht ebenfalls positiv aus, denn es kann von einer gesteigerten Energieeffizienz gesprochen werden, die 30-40 % die Energiekosten einspart (Heinrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Le Monde Diplomatiqu, 2020; Tiroler Umweltanwaltschaft, 2012). Um Straßen permanent sicher zu gestalten und Lebensräume für Amphibien zu vernetzen, eignen sich Schutzanlagen, welche die Tiere bei allen Wanderungen, die im Laufe eines Jahres stattfinden, schützen. Dazu zählen nicht nur adulte Tiere, die Gewässer für die Fortpflanzung aufsuchen und anschließend wieder ab - wandern, sondern auch Jungtiere. Alleine in einer Stadt wie Wien stehen alle 17 vorkommenden Amphibienarten auf der roten Liste der gefährdeten Arten und sind somit streng geschützt (Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22, 2013). Vorteile permanenter Schutzanlagen gegenüber temporärer Methoden, wie zum Beispiel der Zaun-Kübel-Methoden, sind die reduzierte Infektionsgefahr von in Kübeln gefangenen Individuen, das verringerte Prädationsrisiko durch Beute - greifer in Fangkübeln und ein geringerer Zeitaufwand für Kontrollen (Österrei - chische Gesellschaft für Herpetololgie, 2011). 11 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Beim Grünraummanagement ist sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzpflanzungen vorranging auf heimische Arten zu setzen, an wel - che die österreichische Tierwelt perfekt angepasst ist. Die Umweltberatung zeigt auf, dass beispielsweise in der bekannten Hainbuche bis zu 30 Insektenarten gefunden werden können, in Haselnüssen sogar bis zu 70 verschiedene und in Eichen bis zu 300 unterschiedliche Insektenarten. Wird bei der Gestaltung auf Vielfalt und Abwechslung gesetzt, lassen sich diese Artenzahlen um ein Viel - faches erhöhen (Die Umweltberatung s. a.). Um die Auswirkung von Rodentiziden auf Nicht-Ziel - organismen zu reduzieren, wird das Ausbringen dieser durch geschultes Fach - personal gefordert. Dadurch soll die Gefahr, bei sachgemäßer Verwendung, für Wildtiere minimiert werden. Nicht nur Primärvergiftungen, bei denen Wildtiere die Köder direkt aufnehmen, sondern auch Sekundärvergiftungen, bei denen Beutegreifer vergiftete Nagetiere fressen, sorgen jährlich für hohe Mortalitätsra - ten. Das Umweltbundesamt konnte in einer Studie aufzeigen, dass die Kon - zentration gemessener Wirkstoffe mit gerinnungshemmenden Faktoren in der Leber von Nicht-Zielorganismen, bei 30 % der untersuchten Vögel und 16 % der untersuchten Füchse, in einem Bereich mit negativen Wirkungen lagen (Hauzen - berger, Lenz, Loishandl-Weisz, Steinbichl & Offenthaler, 2020). 15_07.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit Maßnahmen kurz mittel Lang 1 Nachhaltiges Management von Straßen- und Gebäudebeleuchtung. Verwendung von Bewegungsmeldern zur Steuerung der Beleuchtung bei privaten Zugangswegen.U W Verwendung von Lampen mit warmweißem Licht mit einer Farbtemperatur <3.000K und Vermeidung von Leuchtmittel, die UV-Strahlung emittieren.U W Vermeidung der Ausleuchtungen von Fassaden, Glasscheiben oder Metallflächen.U W Verzicht auf Skybeamer und großflächige Werbeleuchten. U W Abschaltung jeder zweiten Straßenleuchte in der Zeit zwischen 23:00-05:00 Uhr.U W Vergitterung von Entlüftungsschächten, damit Fledermäuse keinen Zutritt haben.U W 2 Sicherung & Vernetzung von Verkehrswegen für Wildtiere. Sicherung von Straßen mit hoher Wildtiermortalität, angepasst an die be - troffene Art.U W Berücksichtigung von Querungshilfen für Wildtiere bei der Planung von Stra - ßen, bzw. Nachrüstung dieser an bekannten Querungsstellen.U W 12 Optionen und MaßnahmenAbsenkung von Bordsteinkanten an Gehsteigen oder Ergänzungen kleiner Rampen zum Überklettern für kleine Tierarten.U W Verzicht auf herkömmliches Streusalz und Einsatz umweltfreundlicher Alter - nativen, wie zum Beispiel Kalziumcarbonat.U W 3Entschärfung von Elementen mit Fallenwirkung für Wildtiere. Sicherung von Regentonnen. U W Schwimmbecken und Teiche ausreichend durch Abdeckungen oder Ausstiegshilfen sichern.U Verzicht auf grobmaschige Netze für Obstbäume und Gemüsebeete oder zum Sammeln von Laub auf Wasseroberflächen, wie z. B. Teichen.U W Sicherung von Lichtschächten und Regenrinnen. U W Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren Gittern oder Ausstiegshilfen absichern.U W Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W 4Schaffung von Biotopverbundsystemen. Schaffung von Trittsteinbiotopen zwischen Kernlebensräumen. U W Etablierung linearer Korridorbiotope für Schirmarten, die als Wanderwege genutzt werden können und Integration von Straßen-, Weg-, Gewässerlinien in ein Ökosystemnetz für Menschen, Pflanzen und Tiere.U W Verzicht auf Grundstücksumgrenzungen in Form von Betonmauern und So - ckeln, da diese teilweise zu unüberwindbaren Barrieren werden.U W 5Nachhaltiges und ökologisches Grünflächenmanagement. Nachpflanzung und Neupflanzung von heimischen Pflanzen, die an das Kli - ma und den Standort angepasst sind. Diese sind gegenüber Neophyten zu bevorzugen.U W Verwendung von naturnahen Pflanzen mit ungefüllten Blüten. U W Förderung von Beweidung durch Huftiere oder Geflügel (z. B. Gänse) unter Berücksichtigung von Bodenbeschaffenheit und Vegetation.U W Schaffung von alterungsfähigen Grünanlagen. U W 13Mahd von Wiesen sowie Teilflächenbearbeitung (extensiv versus intensiv), um Strukturen für unterschiedliche Arten zu schaffen. Mindestens 30 % einer Fläche sollten für den Winter stehen gelassen werden.U W 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Schnitt von Stauden im Frühjahr. U W Einsatz von Rasenrobotern, wenn unbedingt nötig, ausschließlich tagsüber. U W Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren Gittern oder Ausstiegshilfen absichern.U W Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W Bewirtschaftung von Ruderalflächen in einem Rhythmus von 3-5 Jahren. Darunter fallen das Mähen, die Entbuschung und das Umbrechen, um die Flächen für Ruderalarten zu erhalten.U W Ruderalflächen und Stadtbrachen sollen bewusst erhalten und gepflegt werden. U W Wo möglich, Etablierung von Dauerbrachen bzw. Wiesen. U W Belassen von abgefallenem Laub im Herbst unter Hecken. U W Verzicht auf die Verwendung von Laubsaugern, vor allem mit Häckselfunktion. U W 6Schaffung neuer Lebensräume durch Entsiegelungsmaßnahmen an Ge - bäuden und in Freiräumen.U W Begrünung von Stützmauern oder alternativ Verwendung von Böschungen oder Trockensteinmauern. U W Begrünung von Gleisanlagen. U W Anwendung vielfältiger Formen von Dachbegrünung und von bodengebunde - nen bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünungen.U W 7Grünflächen durch Strukturelemente naturnah gestalten. U W Aufschichtung von Legesteinmauern und Steinhaufen als wertvolle Struktu - ren im Lebensraum.U W Pflanzung freiwachsender Mischhecken bestehend aus heimischen Arten. U W Totholz in Form von Asthaufen, stehenden und liegenden Baumstämmen oder Holzstapeln el als Lebensraum und Nahrungsquelle anlegen bzw. belassen.U W 148Schutz und Pflege heimischer Baumarten und Hecken als Kulturgut und Lebensraum. Erhalt von alten Bäumen als Lebensraum von Fledermäusen, Insekten und anderen kleinen Säugetieren sowie zur Jungenaufzucht bei Vogelarten und Nagetieren.U W Optionen und MaßnahmenRodungen und Schnitt von Bäumen und Hecken nach dem Verlassen des Nestes von Jungtieren, unter Berücksichtigung von Brut- und Aufzuchtpha - sen von Vögeln, Säugetieren und Insekten.U W Höhlen und Stammrisse sollten nach Möglichkeit nicht verschlossen werden. Ausnahmen sind der Schutz und die Sicherheit von Menschen und Sachgü - tern. U W Erhalt von stehendem Totholz als natürlicher Lebensraum. U W Weiterverwendung von Schnittmaterial als Strukturelemente in Form von Zäunen z.B. Benjeshecke) oder Totholzhaufen und nicht nur als Produkt für den Abfall-/Energiekreislauf.U W Anbringung von Nistkästen als letzte Maßnahme des Artenschutzes. Der Er - halt und die Pflege bestehender Bäume ist zu bevorzugen.U W 9Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Gewässern als vielfältiger Le - bensraum. Ersatz naturfremder Teiche in Parkanlagen durch naturnahe Gewässer, mit flachen Uferbereichen oder Ausstiegshilfen.U W Schaffung von temporären Gewässern für Amphibien und Wasserinsekten, wenn diese in einem Umkreis von 1-2 km vorkommen.U W Durchführung von Gewässerpflegemaßnahmen im Herbst, wenn die meisten Wassertiere ihre Entwicklung abgeschlossen haben, jedoch bevor sie sich in Winterruhe befinden. U W Mahd von Wiesen sowie Teilflächenbearbeitung (extensiv versus intensiv), um Strukturen für unterschiedliche Arten zu schaffen. Mindestens 30 % einer Fläche sollten für den Winter stehen gelassen werden.U W Schnitt von Stauden im Frühjahr. U W Einsatz von Rasenrobotern, wenn unbedingt nötig, ausschließlich tagsüber. U W Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren Gittern oder Ausstiegshilfen absichern.U W Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W 15Schnitt der Vegetation oberhalb der Wasserfläche im zeitigen Frühjahr. U W Naturnaher Rückbau von Uferzone der Fließgewässern. U W Uferbegrünung und Bepflanzung von Fließgewässern. U W Gestaltung von Ruhezonen im Randbereich von Gewässern. U W 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum 10 Verantwortungsvoller Einsatz von Pestiziden und Schädlingsbekämpfung. Ausschließlich Verwendung von Pestiziden, die der EU-Bioverordnung ent - sprechen und gleichzeitig eine hohe Selektivität sowie Zielrichtung gegen - über "Schädlingen" besitzen, um andere Arten zu schonen. U W Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide. U W Ausbringung von Rodentiziden ausschließlich durch geschulte Fachkräfte, im minimal nötigen Umfang. U W Besonders restriktive Anwendung von Insektiziden im Bereich von Gewässern. U W Verbot von elektrischen Insektenvernichtern im Außenbereich. U W Bekämpfung von Insekten wie Motten, Ameisen, (Erd-)Wespen, Gelsen, Hor - nissen mit Insektiziden ausschließlich im Innenbereich.U W Ausschließlich Verkauf von biologischem Schneckenkorn. U W 11Alternative Schädlingsbekämpfung. Etablierung von Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel verhindern des Zu - gangs von Nagetieren und Insekten zu Lebensmitteln, Tierfutter, Vorräten etc.U W Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W Abdichtung von Zugangsbereichen in Innenräume für Nagetiere durch das Schließen von Löchern und Spalten.U W Aufklärung der Bevölkerung über die Konsequenzen der Entsorgung von Le - bensmitteln in der Toilette und die damit verbundene Ausbreitung von Ratten in der Kanalisation.U W 16Bevorzugung tierschutzkonformer mechanischer Fallen vor dem Einsatz un - spezifisch wirkender Rodentizide.U W Verbot der Fütterung von Wildtieren im öffentlichen Raum. U W Anbringung von Fliegengittern an Fenster und Türen. U W 12Forcierung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haustieren. Verbot von Katzen als Freigänger in besonders sensiblen öffentlichen Be - reichen.U W Sterilisationsprogramme im Fall streunender Katzen. U W Strengere Kontrolle der Einhaltung von Beißkorb- oder Leinenpflicht bei Hunden.U W Optionen und MaßnahmenBessere Information für Tierbesitzer_innen, wo eine kostenlose Abgabe von Privattieren möglich ist. U W Einheitliche Gesetzesregelung und striktes Verbot für das Aussetzen von Tieren durch Privatpersonen. U W 13Anlegen von Naturschutzflächen im öffentlichen Bereich. Ausweisung von jeweils 15 % einer öffentlichen Fläche als Naturschutz- fläche.U W Bewusstseinsbildung durch Informationstafeln im Bereich der Naturschutz - fläche.U W Tab. O_15 _07_02: Der erwartete Zeitrahmen für die Umsetzung und erste Wirksamkeit der angeführten Maßnahmen. kurzfristig = 0-2 Jahre; mittelfristig = 3-5 Jahre; langfristig = 5-10 Jahre und darüber hinaus. U = Zeitrahmen der Umsetzung; W = Zeitraum, bis eine erste Wirkung ersichtlich ist. Quelle: Eigene Darstellung//Tab. O_15 _07_02: The expected timeframe for implementation and initial effectiveness of the measures listed. Short-term = 0-2 years; medium-term = 3-5 years; long-term = 5-10 years and beyond. Source: Own Illustration 1715_07.3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel erreicht werden kann Ergänzend zu den angeführten Maßnahmen der Op - tion Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum , sind Option 15_09 ( Neudenken des Naturschutzes mit dem Ziel der Überarbeitung des Naturschutzrechtes) und 15_11 ( Evaluierung des öffentlichen Steuer- und Förderungssystems hinsichtlich Synergien und Trade-offs mit den Zielen der Österreichischen Biodiversitäts-Stra - tegie ) wichtig zu nennen, um das Ziel zu erreichen. Die Verankerung von entspre - chenden Gesetzen bildet auch im städtischen Bereich eine wichtige Basis für die Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt von Lebensräumen und der Steigerung der Biodiversität. Eine weitere bedeutende Option ist die Biodiversitäts - forschung (Option 15_13), denn ohne das Wissen um Wechselwirkungen zwischen Arten sowie unterschiedlichen Lebensraumansprüchen und ein nachhaltiges Monitoring ist die Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen nicht möglich. Zudem beinhaltet Option 9_03 ( Förderung nachhaltig - keits- und kreislauforientierter Forschung & Entwicklung ) ähnliche Maßnahmen für eine nachhaltige Flächennutzung und Verminderung der Versiegelung von Grün - flächen im Industriebereich. Einige Maßnahmen der Option 11_07 ( Bewusstsein für Renaturierung schaffen ) beschreiben die Notwendigkeit der Renaturierung von Gewässern, die einen wichtigen Punkt im Arten- und Habitatschutz bildet, und der Verankerung dieser im Wasserrechtsgesetz sowie in der Raumplanung. Des Weiteren wird in Option 11_11 ( Common Space: Quartiersorientierte Alltags- ökonomie und Ko-Produktion inklusiver Grünräume ) die Gestaltung des Grünrau - mes angesprochen, in welchem die Artenvielfalt in der Stadt gefördert wird und die Rolle von nicht-menschlichen Lebensformen anerkannt und in Folge gesichert werden soll. 15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Im Rahmen der Option 13_03 ( Langfristige Sicherstel - lung der Wasserversorgung bei Siedlungsbegrünungsmaßnahmen ) werden Be - grünungsmaßnahmen geplant, die in Abstimmung mit den Maßnahmen von Option 15_07 ( Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum ) neben der Kühlwirkung im Siedlungsraum durchaus auch positive Auswirkungen auf den Arten- und Habitat - schutz haben können und zur Zielerreichung beitragen. Die genannten Optionen sollten jedoch nicht einzeln betrachtet werden, sondern ergänzen sich gegenseitig, um das übergeordnete Ziel zu erreichen. 15_07.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen Die Interaktionen der Option sind vielfältig und sinngemäß gerade mit Bereichen des urbanen Raums gekoppelt. So sind bei - spielsweise die Maßnahmen 1 und 2 eng mit SDG 3 und den dort aufgezeigten Optionen zur Straßensicherung zu verstehen. Die Option beinhaltet einige Ver - bindungen zu SDG 6, insbesondere dort, wo es um den Schutz und die Wieder - herstellung von Wasserökosystemen geht. Im Bereich der Lichtverschmutzung und ihrer negativen Auswirkungen auf die Stadtfauna gibt es gemeinsame Ziele mit SDG 7, wo Energieeffizienz und Einsparungspotenziale thematisiert werden. Überall dort wo es um Restauration natürlicher Bereiche und deren Biodiversität geht, überlappen sich Ziele, wie in Optionen von SDG 11, wo die Entwicklung in Quartieren und Renaturierung per se beschrieben werden. SDG 13 widmet sich hingegen Aspekten der Raumplanung, die gerade im städtischen Raum viel zu den Zielen gegenständlicher Option beitragen kann. Hier geht es auch um klima - technische Aspekte durch Begrünung, die wiederum positiv auf hier dargestellte Ziele wirken kann. 15_07.3.7 Offene Forschungsfragen Auf Grund der vielen Bereiche, die den Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum betreffen und auch die enorme Anzahl an unter - schiedlichen Arten mit ihren ganz individuellen Lebensraumansprüchen, würde eine explizite Aufzählung von Forschungsfragen den Rahmen dieses Optionen - berichtes sprengen. Dennoch soll festgehalten werden, dass es nach wie vor Wissenslücken gibt und damit auch entsprechendes Forschungspotenzial. Um neue Ansätze für einen nachhaltigen und umfangreichen Arten- und Habitatschutz in Österreich sicherzustellen, gilt es, diese nach und nach zu schließen. 18Literatur Die Umweltberatung (s.a.). Heimische Gehölze im Garten - Bäume, Sträucher, Hecken und Kletterpflanzen im Portrait. https://www.umweltberatung.at/ download/?id=Heimische_Ge - hoelze-1109-umweltberatung.pdf [24.11.2021] Hauzenberger, I., Lenz, K., Loishandl-Weisz, H., Steinbichl, P. und Offenthaler, I. (2020). Roden - tizide Wirkstoffe in der Umwelt. Erste österreichische Fallstudie. Wien. Heinrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Le Monde Diplomatiqu (2020). Insektenatlas 2020. Daten und Fakten über Nütz- und Schädlinge in der Land - wirtschaft. Wiener Umweltschutzabtei - lung – MA 22 (2013). Amphibien in Wien. Ein Leitfaden. Wien. Österreichische Gesellschaft für Herpetololgie (ÖGH) (2011). ÖGH-Aktuell. Amphibienschutz an Straßen: Leitbilder zu temporären und permanenten Schutzeinrich - tungen. Heft 25. Tiroler Umweltanwaltschaft (2012). Die helle Not - Wenn Licht zum Problem wird. 19. Wagner, E. M., Kerschner, F. & Donat, M. (2015). Lichtverschmut - zung - Rechtliche Grundlagen und Vorschläge für eine Neuregelung. Bd. 6., 1. Auflage. Trauner Verlag.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar