SDG_15_Option_15_07_pdf_20231119_182409.txt
Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum 3 Tabellenverzeichnis
4 15_07.1 Ziele der Option
4 15_07.2 Hintergrund der Option
4 15_07.3 Optionenbeschreibung
4 15_07.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
10 15_07.3.2 Erwartete Wirkungsweise
11 15_07.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
12 15_07.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
18 15_07.3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel
erreicht werden kann
18 15_07.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
18 15_07.3.7 Offene Forschungsfragen
18 Literatur 15_07
Target 15.3, 15.5 und 15.8Lead-Autor_innen:
Zink, Richard ( Veterinärmedizinische Universität
Wien ); Eder, Natalie ( Veterinärmedizinische Universität
Wien ); Ecker, Daniela ( Johannes-Kepler-Universi –
tät Linz ); Wagner, Erika ( Johannes-Kepler-Universi –
tät Linz ); Rottenbacher, Christine ( Donau-Universität
Krems )
Reviewer_innen:
Jany, Andrea (Technische Universität Graz); Schwarz –
furtner, Katharina (Universität für Bodenkultur Wien)Arten- und Habitatschutz
im urbanen Raum
Inhalt
2
Optionen und MaßnahmenTabellenverzeichnis
Tab. O_15_07_01: Wir-
kung der Option Arten-
und Habitatschutz auf die
Targets von SDG 15.
// Tab. O_15_07_01:
Impact of the species and
habitat protection option
on the targets of SDG 15.
Tab. O_15_07_02: Der
erwartete Zeitrahmen für
die Umsetzung und erste
Wirksamkeit der angeführ –
ten Maßnahmen. kurzfris –
tig = 0-2 Jahre; mittelfris –
tig = 3-5 Jahre; langfristig
= 5-10 Jahre und darüber
hinaus. U = Zeitrahmen
der Umsetzung; W =
Zeitraum, bis eine erste
Wirkung ersichtlich ist.
Quelle: Eigene
Darstellung.
// Tab. O_15_07_02: The
expected timeframe for
implementation and initial
effectiveness of the mea –
sures listed. Short-term =
0-2 years; medium-term =
3-5 years; long-term =
5-10 years and beyond.
Source: Own Illustration. 11
13
3
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum 15_07.1 Ziele der Option
Die Option Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum
beschreibt nachhaltige Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Arten und Lebens –
räumen in Städten und Gemeinden. Neben öffentlich zugänglichen Bereichen im
Siedlungsgebiet werden auch Firmengelände und Privatgärten berücksichtigt.
Die nachfolgend geforderten Maßnahmen sollen der
Bodendegradation (Indikator 15.3.1) entgegenwirken, die Verschlechterung natür –
licher Lebensräume verringern und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende
setzen, sowie bedrohte Arten schützen und ihr Aussterben verhindern (Target
15.5). Zusätzlich wird das Einbringen und Einführen gebietsfremder Arten und die
damit verbundenen Auswirkungen auf Land- und Wasserökosysteme reduziert
(Target 15.8).
15_07.2 Hintergrund der Option
Mit der Option 15_07 sollen folgende Missstände/Probleme angesprochen werden:
Aktuelle Situation
—Lichtverschmutzung als Auslöser für Fehlorientierung auf Wanderzügen von
Tieren sowie Störung der Nahrungsbiologie, Biorhythmik und Fortpflanzung
aber auch Populationsverluste durch erhöhte Mortalität (ökologische Falle);
—Straßen als Barrieren, die Populationen isolieren, Lebensräume zerschneiden
und zum Verlust von Teillebensräumen führen;
—Zahlreiche Elemente im urbanen Raum mit Fallenwirkung für Wildtiere, wie
Regentonnen, Kanaldeckel, Swimmingpools etc.;
—Habitatfragmentierung durch Verkehrswege, Zäune und andere Strukturen;
—Fehlende Versteckmöglichkeiten, Nist- und Brutplätze, Laichgewässer und
Überwinterungsquartiere;
—Mangelnde Nahrungsverfügbarkeit durch monotone Vegetation oder Neophy –
ten;
—Verlust von Lebensräumen durch Flächenversiegelung;
—Mortalität von Nicht-Zielarten durch unbedachten Einsatz von Pestiziden und
Schädlingsbekämpfungsmitteln;
—Fehlendes Bewusstsein der Bevölkerung um den Wert von Naturschutzflächen,
Wildtierlebensräume und Ruhezonen für Tiere;
—Verantwortungsloser Umgang von Privatpersonen mit Tieren aus dem Haus im
öffentlichen Raum;
—Beunruhigung von Wildtieren während der Jungenaufzucht durch Pflegemaß-
nahmen im Grünraum.
15_07.3 Optionenbeschreibung
15_07.3.1 Beschreibung der Option bzw. der
zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen
Nachfolgend werden 13 Maßnahmen für den Arten-
und Habitatschutz im urbanen Raum beschrieben, sowie empfohlene Aktionen
aufgezeigt, welche einzeln oder in Kombinationen umgesetzt werden können, um
eine Maßnahme erfolgreich zu realisieren.
4
Optionen und MaßnahmenMaßnahme 1: Nachhaltiges Management von
Straßen- und Gebäudebeleuchtung.
Lichtverschmutzung ist ein zunehmendes Naturschutz –
problem. Vor dem Hintergrund der immer effizienter werdenden Lichtquellen be –
steht die Tendenz, Gebäude, Objekte, Sträucher etc. tagsüber und auch während
der Nacht zu beleuchten. Dies stellt nicht nur ein Problem für die Biodiversität dar,
sondern auch für den menschlichen Organismus. Dazu existieren Gesetzesvor –
schläge, die auf die Verhinderung der Lichtverschmutzung abzielen: So etwa der
Vorschlag für ein Bundes-Immissionsschutzgesetz Licht (B-IGL) und der Vorschlag
für ein Landes-Immissionsschutzgesetz Licht (L-IGL). Diese Vorschläge enthalten
Vorgaben, wie eine sachgerechte Beleuchtung gestaltet sein muss, damit mög –
lichst wenig Licht abgestrahlt wird (etwa Verwendung von full-cut-off- Lampen).
Auch die zeitliche Dimension wird darin geregelt. Das B-IGL umfasst die Bereiche
Bundesstraßen, Gewerbe und Gesundheit, das L-IGL enthält die landesrechtlichen
Materien wie insbesondere Vorgaben der Bau- und Raumordnung, des Naturschut –
zes und des Veranstaltungswesens. Beides harrt einer Umsetzung durch den_die
Gesetzgeber_in (Wagner, Kerschner & Donat, 2015).
—Verwendung von Bewegungsmeldern zur Steuerung der Beleuchtung bei
privaten Zugangswegen;
—Verwendung von Lampen mit warmweißem Licht mit einer Farbtemperatur
<3.000K und Vermeidung von Leuchtmittel, die UV-Strahlung emittieren;
—Vermeidung der Ausleuchtungen von Fassaden, Glasscheiben oder
Metallflächen;
—Verzicht auf Skybeamer und großflächige Werbeleuchten;
—Abschaltung jeder zweiten Straßenleuchte in der Zeit zwischen
23:00 – 05:00 Uhr;
—Vergitterung von Entlüftungsschächten, damit Fledermäuse keinen
Zutritt haben.
Maßnahme 2: Sicherung und Vernetzung von
Verkehrswegen für Wildtiere
—Sicherung von Straßen mit hoher Wildtiermortalität, angepasst an die
betroffene Art, durch:
—Zäune für Säugetiere oder Amphibien;
—Wildwarnreflektoren;
—Geschwindigkeitsbegrenzungen;
—Verkehrswarnschilder;
—Berücksichtigung von Querungshilfen für Wildtiere bei der Planung von Straßen,
bzw. Nachrüstung dieser an bekannten Querungsstellen durch:
—Amphibiendurchlässe oder Amphibientunnel;
—Grünbrücken oder Wildtierunterführungen;
—Absenkung von Bordsteinkanten an Gehsteigen oder Ergänzungen klei -
ner Rampen zum Überklettern für kleine Tierarten;
—Verzicht auf herkömmliches Streusalz und Einsatz umweltfreundlicher
Alternativen, wie zum Beispiel Kalziumcarbonat.
Maßnahme 3: Entschärfung von Elementen mit
Fallenwirkung für Wildtiere
—Sicherung von Regentonnen durch das Abdecken mittels engmaschiger Netze
oder passender Deckel;
5
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum —Schwimmbecken und Teiche ausreichend durch Abdeckungen oder
Ausstiegshilfen sichern;
—Verzicht auf grobmaschige Netze für Obstbäume und Gemüsebeete oder zum
Sammeln von Laub auf Wasseroberflächen, wie z. B. Teichen, um zu verhin -
dern, dass sich Wildtiere darin verfangen und verenden;
—Sicherung von Lichtschächten und Regenrinnen z. B. mit feinmaschigen Gittern,
um die Absturzgefahr für Wildtiere zu mindern;
—Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren Git -
tern oder Ausstiegshilfen absichern;
—Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden:
—Verwendung von nachträglich angebrachten, großflächigen Mustern oder
Aufklebern, mit max. 20 cm Abstand von durchsichtigen Zwischenräumen;
—Bei Neubauten sollten Durchsichten vermieden werden. Zusätzlich kann
z. B. auf reflexionsarmes, mattes oder bedrucktes Glas zurückgegriffen
werden.
Maßnahme 4: Schaffung von Biotopverbund-
systemen
—Schaffung von Trittsteinbiotopen zwischen Kernlebensräumen;
—Etablierung linearer Korridorbiotope für Schirmarten, die als Wanderwege ge -
nutzt werden können und Integration von Straßen-, Weg-, Gewässerlinien in ein
Ökosystemnetz für Menschen, Pflanzen und Tiere;
—Verzicht auf Grundstücksumgrenzungen in Form von Betonmauern und Sockeln,
da diese teilweise zu unüberwindbaren Barrieren z. B. für Igel und Amphibien
werden können (Lebensraumkontinuum).
Maßnahme 5: Nachhaltiges und ökologisches
Grünflächenmanagement
—Nachpflanzung und Neupflanzung von heimischen Pflanzen, die an das Klima
und den Standort angepasst sind. Diese sind gegenüber Neophyten zu
bevorzugen;
—Verwendung von naturnahen Pflanzen mit ungefüllten Blüten, da diese für
Insekten besser zugänglich sind und sowohl Pollen als auch Nektar als
Nahrungsquelle bereitstellen;
—Förderung von Beweidung durch Huftiere oder Geflügel (z. B. Gänse) unter
Berücksichtigung von Bodenbeschaffenheit und Vegetation;
—Schaffung von alterungsfähigen Grünanlagen;
—Mahd von Wiesen sowie Teilflächenbearbeitung (extensiv versus intensiv),
um Strukturen für unterschiedliche Arten zu schaffen. Mindestens 30 % einer
Fläche sollten für den Winter stehen gelassen werden;
—Schnitt von Stauden im Frühjahr;
—Einsatz von Rasenrobotern, wenn unbedingt nötig, ausschließlich tagsüber;
—Bewirtschaftung von Ruderalflächen in einem Rhythmus von 3-5 Jahren. Dar -
unter fallen das Mähen, die Entbuschung und das Umbrechen, um die Flächen
für Ruderalarten zu erhalten;
—Ruderalflächen und Stadtbrachen sollen bewusst erhalten und gepflegt werden;
—Wo möglich, Etablierung von Dauerbrachen bzw. Wiesen;
—Belassen von abgefallenem Laub im Herbst unter Hecken;
—Verzicht auf die Verwendung von Laubsaugern, vor allem mit Häckselfunktion.
6
Optionen und MaßnahmenMaßnahme 6: Schaffung neuer Lebensräume
durch Entsiegelungsmaßnahmen an Gebäuden
und in Freiräumen
Gerade das Thema Entsiegelung und Begrünung ist
besonders umfangreich. Um Überschneidungen mit SDG 11 (Nachhaltige Städte
und Gemeinden), welches sich mit der Verbauung von Flächen und der damit ein -
hergehenden Bodenversiegelung, dem Zugang zu Grünflächen sowie der Sied -
lungsentwicklung auseinandersetzt, zu vermeiden, wird lediglich ein grober Über -
blick über mögliche Maßnahmen, die dem Arten- und Habitatschutz im urbanen
Raum entgegenkommen, gegeben.
—Begrünung von Stützmauern oder alternativ Verwendung von Böschungen oder
Trockensteinmauern;
—Begrünung von Gleisanlagen;
—Anwendung vielfältiger Formen von Dachbegrünung und von bodengebundener
bzw. wandgebundener Fassadenbegrünung.
Maßnahme 7: Grünflächen durch Strukturelemen -
te naturnah gestalten
—Aufschichtung von Legesteinmauern und Steinhaufen als wertvolle Strukturen
im Lebensraum;
—Pflanzung freiwachsender Mischhecken bestehend aus heimischen Arten;
—Totholz in Form von Asthaufen, stehende und liegende Baumstämme
oder Holzstapel als Lebensraum und Nahrungsquelle anlegen bzw. belassen.
Maßnahme 8: Schutz und Pflege heimischer
Baumarten und Hecken als Kulturgut
und Lebensraum
—Erhalt von alten Bäumen als Lebensraum von Fledermäusen, Insekten
und anderen kleinen Säugetieren sowie zur Jungenaufzucht bei Vogelarten
und Nagetieren;
—Rodungen und Schnitt von Bäumen und Hecken nach dem Verlassen des Nes -
tes von Jungtieren, unter Berücksichtigung von Brut- und Aufzuchtphasen von
Vögeln, Säugetieren und Insekten;
—Höhlen und Stammrisse sollten nach Möglichkeit nicht verschlossen werden.
Ausnahmen sind der Schutz und die Sicherheit von Menschen und Sachgütern;
—Erhalt von stehendem Totholz als natürlichem Lebensraum;
—Weiterverwendung von Schnittmaterial als Strukturelemente in Form von Zäu -
nen (z. B. Benjeshecke) oder Totholzhaufen und nicht nur als Produkt für den
Abfall-/Energiekreislauf;
—Anbringung von Nistkästen als letzte Maßnahme des Artenschutzes.
Der Erhalt und die Pflege bestehender Bäume ist zu bevorzugen.
Maßnahme 9: Erhaltung, Gestaltung und Pflege
von Gewässern als vielfältiger Lebensraum
—Ersatz naturfremder Teiche in Parkanlagen durch naturnahe Gewässer
mit flachen Uferbereichen oder Ausstiegshilfen;
—Schaffung von temporären Gewässern für Amphibien und Wasserinsekten,
wenn diese in einem Umkreis von 1-2 km vorkommen;
—Durchführung von Gewässerpflegemaßnahmen im Herbst, wenn die meisten
Wassertiere ihre Entwicklung abgeschlossen haben, jedoch bevor sie sich in
7
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Winterruhe befinden;
—Schnitt der Vegetation oberhalb der Wasserfläche im zeitigen Frühjahr;
—Naturnaher Rückbau der Uferzone von Fließgewässern;
—Uferbegrünung und Bepflanzung von Fließgewässern;
—Gestaltung von Ruhezonen im Randbereich von Gewässern.
Maßnahme 10: Verantwortungsvoller Einsatz von
Pestiziden und Schädlingsbekämpfung
—Ausschließlich Verwendung von Pestiziden, die der EU-Bioverordnung
entsprechen und gleichzeitig eine hohe Selektivität sowie Zielrichtung gegenüber
Schädlingen besitzen, um andere Arten zu schonen;
—Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide;
—Ausbringung von Rodentiziden ausschließlich durch geschulte Fachkräfte
im minimal nötigen Umfang;
—Besonders restriktive Anwendung von Insektiziden im Bereich von Gewässern;
—Verbot von elektrischen Insektenvernichtern im Außenbereich;
—Bekämpfung von Insekten wie Motten, Ameisen, (Erd-)Wespen, Gelsen,
Hornissen mit Insektiziden ausschließlich im Innenbereich;
—Ausschließlich Verkauf von biologischem Schneckenkorn im Handel.
Maßnahme 11: Alternative Schädlingsbekämpfung
—Etablierung von Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel verhindern des
Zugangs von Nagetieren und Insekten zu Lebensmitteln, Tierfutter, Vorräten etc.;
—Abdichtung von Zugangsbereichen in Innenräumem für Nagetiere durch das
Schließen von Löchern und Spalten;
—Aufklärung der Bevölkerung über die Konsequenzen der Entsorgung von
Lebensmitteln in der Toilette und die damit verbundene Ausbreitung von Ratten
in der Kanalisation;
—Bevorzugung tierschutzkonformer mechanischer Fallen vor dem Einsatz
unspezifisch wirkender Rodentizide;
—Verbot der Fütterung von Wildtieren im öffentlichen Raum;
—Anbringung von Fliegengittern an Fenster und Türen.
Maßnahme 12: Forcierung eines verantwortungs -
vollen Umgangs mit Haustieren
—Verbot von Katzen als Freigänger in besonders sensiblen öffentlichen
Bereichen;
—Sterilisationsprogramme im Fall streunender Katzen;
—Strengere Kontrolle der Einhaltung von Beißkorb- oder Leinenpflicht
bei Hunden;
—Bessere Information für Tierbesitzer_innen, wo eine kostenlose Abgabe von
Privattieren möglich ist;
—Einheitliche Gesetzesregelung und striktes Verbot für das Aussetzen von Tieren
durch Privatpersonen.
Maßnahme 13: Anlegen von Naturschutzflächen im
öffentlichen Bereich
—Ausweisung von jeweils 15 % öffentlicher Grünfläche im Siedlungsgebiet
mit dem Bewirtschaftungsziel biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu erhöhen
(Naturschutzflächen);
—Bewusstseinsbildung durch Informationstafeln im Bereich der Naturschutzfläche .
8
Optionen und Maßnahmena) Potenzielle Konflikte und Systemwiderstände sowie Barrieren
Biodiversitätsschutz geht immer mit zahlreichen Kos -
ten einher. Dabei handelt es sich nicht nur um monetäre Aufwendungen, sondern
auch um Opportunitätskosten (Bsp. Verzicht auf alternative Nutzung – Infrastruktur,
Freizeitnutzung etc.).
Besonders im urbanen Raum hat die Biodiversität
meist keinen klar ersichtlichen, direkten Gebrauchswert. Daher gerät leicht in Ver -
gessenheit, dass der Verlust der Biodiversität irreversibel ist und Maßnahmen im
Bereich des Arten- und Habitatschutzes rechtzeitig bedacht und umgesetzt werden
müssen, um dem entgegenzusteuern. Neben dem Zeitfaktor stellt auch die öffentli -
che Akzeptanz und Wahrnehmung ein mögliches Konfliktpotenzial dar. Hier gilt es,
die Effektivität von Naturschutzmaßnahmen klar zu kommunizieren, die Bevölke -
rung zu informieren und Abläufe transparent zu gestalten.
Eine weitere Hürde für den Artenschutz im urbanen
Raum sind mangelnde Kontrollmöglichkeit auf nicht zugänglichen Flächen. Be -
sonders auf Privat- und Firmengelände ist die Kontrolle der Umsetzung einzelner
Maßnahmen nicht zwangsläufig gegeben.
Bei der Auswahl der Maßnahmen sollte unbedingt
darauf geachtet werden, viele verschiedene Lebensräume zu schützen und zu
erhalten. So unterschiedlich wie die Bewohner_innen sind auch ihre Habitatan -
sprüche und die Konflikte, die im urbanen Raum entstehen. Eine reine Auswahl auf
Grund einer einfachen Umsetzbarkeit oder einer Kostenersparnis im Vergleich zu
einer anderen Maßnahme wäre kontraproduktiv und würde nicht den gewünschten
nachhaltigen Effekt bringen.
b) Beschreibung des Transformationspotenzials
Die genannten 13 Maßnahmen zum Arten- und Habi -
tatschutz im urbanen Raum geben einen sehr guten Überblick über die Diversität
der bestehenden Herausforderungen im Siedlungsbereich.
Durch ein nachhaltiges und ökologisches Grünflächen -
management können nicht nur neue Bereiche zur Brut- und Jungenaufzucht von
Zielarten geschaffen werden, sondern es ermöglicht auch eine bessere Nahrungs -
verfügbarkeit über das gesamte Jahr und bietet Rückzugsmöglichkeiten. Das Ziel
ist die Schaffung naturnaher Bereiche, die durch das Einbringen von Strukturele -
menten, den Schutz und die Pflege von heimischen Baum- und Heckenarten, aber
auch durch die Gestaltung und Pflege von Gewässern erreicht werden können.
Neben der Gestaltung von Lebensräumen ist auch
die Vernetzung bestehender Biotope und Teilpopulationen ein besonders wichtiger
Punkt, um einen natürlichen genetischen Austausch zu ermöglichen und damit die
Gesundheit und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) einer Population gegen Krankhei -
ten und andere Umwelteinflüsse zu stärken.
Ergänzend können Konflikte im Bereich der Schäd -
lingsbekämpfung, dem Verkehrswesen und auch der Straßen- und Gebäude -
beleuchtung durch einfache Mittel entschärft werden und einen großen Beitrag
zum Arten- und Habitatschutz leisten, der ein Zusammenleben auf engem Raum
ermöglicht.
Kombiniert man also die unterschiedlichen Ansät -
ze, ist von einem hohen Transformationspotential auszugehen, bei welchem der
Schutz und Erhalt verschiedenster Arten mit unterschiedlichsten Ansprüchen ge -
währleistet werden kann.
9
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum c) Umsetzungsanforderungen
Die Maßnahmen 3., 4., 5., 7., 8., 9., können inner -
halb des derzeit existierenden Systems integriert werden.
Leichte bzw. geringe Systemänderungen sind für Maßnahme 1., 2., 6., 10., 11.,
12., 13. nötig (Anpassung von Gesetzen, Integration in die Raumplanung).
15_07.3.2 Erwartete Wirkungsweise
Folgende Tabelle zeigt, inwiefern die vorgeschlagene Option die Targets von
SDG 15 unterstützt.
Tab. O_15 _07_01: Wirkung der
Option Arten- und Habitatschutz
auf die Targets von SDG 15.
Quelle: Eigene Darstellung. // Tab. O_15 _07_01: Impact of the
species and habitat protection
option on the targets of SDG 15.
Source: Own Illustration.Target Wirkung
Besonders die unter Maßnahme 6 beschriebenen Punkte wirken der fortschrei -
tenden Flächenversiegelung entgegen und tragen zur Schaffung zusätzlicher
Kleinstlebensräume bei.
Sämtliche aufgelistete Maßnahmen beugen dem Verlust der biologischen Viel -
falt durch den Erhalt und die Verbesserung von Habitaten im urbanen Raum vor.
Im Rahmen des Grünflächenmanagements wird unter Maßnahme 5 ebenfalls
gefordert, bei der Neupflanzung bzw. Nachpflanzung auf heimische Arten zu
setzen und Neophyten zu vermeiden.
Zusätzlich soll Maßnahme 12 (Forcierung eines verantwortungsvollen Umgangs
mit Haustieren/Exoten) dem Einbringen von gebietsfremden, invasiven Arten
entgegensteuern.
1015.3
15.5
15.8
Optionen und MaßnahmenIm Rahmen eines Monitorings sollte neben der
Erhebung des IST-Zustands, vor Umsetzung der
ersten Maßnahmen, ein großer Wert auf die Anwendung standardisierter Be -
standsaufnahmen gelegt werden. Es empfiehlt sich, diese bereits während der
Maßnahmenumsetzung durchzuführen, um mögliche negative Rückkopplungs -
effekte rechtzeitig beheben zu können und diese nicht erst bei einer Erfolgskont -
rolle am Ende des Projektes zu identifizieren.
Besonders die Populationsentwicklung gefährdeter
Arten muss regelmäßig überprüft werden. Da bei manchen Arten erhebliche Po -
pulationsschwankungen im Jahresverlauf auftreten können, ist darauf zu achten,
dass die Bestandsaufnahmen immer zum gleichen Zeitpunkt im Jahr stattfinden
und langfristig angelegt werden.
Als Grundlage für die Kontrolle und Überprüfung
von Fortschritten im Arten- und Habitatschutz sollte zusätzlich die Rote Liste der
IUCN herangezogen werden. Sie weist jene besonders schützenswerten Arten
aus, welche ohne Umsetzung entsprechender Maßnahmen vom Aussterben be -
droht sind.
Die Wirkungsweise einiger Maßnahmen zeichnet
sich oftmals erst nach Jahren oder Jahrzehnten ab. Besonders durch externe
Faktoren (z. B. Krankheitseinflüsse) können die Effekte einer Maßnahme unter
Umständen verzerrt werden. Aus diesem Grund wird ein Langzeitmonitoring
empfohlen, um Scheineffekte zu vermeiden.
15_07.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option
oder ähnlichen Optionen
Ein besonders großes Problem im urbanen Be -
reich stellen künstliche Leuchtmittel dar. Die Tiroler Landesumweltanwaltschaft
konnte in einer Studie belegen, dass LED-Leuchten mit warmweißem Licht
(Farbtemperatur < 3.000K) um 65 % weniger Insekten anziehen als zum Beispiel
Natriumdampf-Hochdrucklampen. Bedenkt man, dass Insekten die artenreichs -
te Tierart auf der Welt darstellen und durch die nächtlichen Verluste nicht nur
seltene Arten dezimiert werden, sondern durch die hohen Ausfallszahlen das
gesamte Ökosystem aus dem Gleichgewicht gerät, besteht hier dringender
Handlungsbedarf. Die Verwendung von langwelligem Licht wirkt sich aus öko -
nomischer Sicht ebenfalls positiv aus, denn es kann von einer gesteigerten
Energieeffizienz gesprochen werden, die 30-40 % die Energiekosten einspart
(Heinrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und
Le Monde Diplomatiqu, 2020; Tiroler Umweltanwaltschaft, 2012). Um Straßen
permanent sicher zu gestalten und Lebensräume für Amphibien zu vernetzen,
eignen sich Schutzanlagen, welche die Tiere bei allen Wanderungen, die im
Laufe eines Jahres stattfinden, schützen. Dazu zählen nicht nur adulte Tiere,
die Gewässer für die Fortpflanzung aufsuchen und anschließend wieder ab -
wandern, sondern auch Jungtiere. Alleine in einer Stadt wie Wien stehen alle 17
vorkommenden Amphibienarten auf der roten Liste der gefährdeten Arten und
sind somit streng geschützt (Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22, 2013).
Vorteile permanenter Schutzanlagen gegenüber temporärer Methoden, wie zum
Beispiel der Zaun-Kübel-Methoden, sind die reduzierte Infektionsgefahr von in
Kübeln gefangenen Individuen, das verringerte Prädationsrisiko durch Beute -
greifer in Fangkübeln und ein geringerer Zeitaufwand für Kontrollen (Österrei -
chische Gesellschaft für Herpetololgie, 2011).
11
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Beim Grünraummanagement ist sowohl bei Neu- als
auch bei Ersatzpflanzungen vorranging auf heimische Arten zu setzen, an wel -
che die österreichische Tierwelt perfekt angepasst ist. Die Umweltberatung zeigt
auf, dass beispielsweise in der bekannten Hainbuche bis zu 30 Insektenarten
gefunden werden können, in Haselnüssen sogar bis zu 70 verschiedene und in
Eichen bis zu 300 unterschiedliche Insektenarten. Wird bei der Gestaltung auf
Vielfalt und Abwechslung gesetzt, lassen sich diese Artenzahlen um ein Viel -
faches erhöhen (Die Umweltberatung s. a.).
Um die Auswirkung von Rodentiziden auf Nicht-Ziel -
organismen zu reduzieren, wird das Ausbringen dieser durch geschultes Fach -
personal gefordert. Dadurch soll die Gefahr, bei sachgemäßer Verwendung, für
Wildtiere minimiert werden. Nicht nur Primärvergiftungen, bei denen Wildtiere
die Köder direkt aufnehmen, sondern auch Sekundärvergiftungen, bei denen
Beutegreifer vergiftete Nagetiere fressen, sorgen jährlich für hohe Mortalitätsra -
ten. Das Umweltbundesamt konnte in einer Studie aufzeigen, dass die Kon -
zentration gemessener Wirkstoffe mit gerinnungshemmenden Faktoren in der
Leber von Nicht-Zielorganismen, bei 30 % der untersuchten Vögel und 16 % der
untersuchten Füchse, in einem Bereich mit negativen Wirkungen lagen (Hauzen -
berger, Lenz, Loishandl-Weisz, Steinbichl & Offenthaler, 2020).
15_07.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Maßnahmen kurz mittel Lang
1 Nachhaltiges Management von Straßen- und Gebäudebeleuchtung.
Verwendung von Bewegungsmeldern zur Steuerung der Beleuchtung bei
privaten Zugangswegen.U W
Verwendung von Lampen mit warmweißem Licht mit einer Farbtemperatur
<3.000K und Vermeidung von Leuchtmittel, die UV-Strahlung emittieren.U W
Vermeidung der Ausleuchtungen von Fassaden, Glasscheiben
oder Metallflächen.U W
Verzicht auf Skybeamer und großflächige Werbeleuchten. U W
Abschaltung jeder zweiten Straßenleuchte in der Zeit zwischen
23:00-05:00 Uhr.U W
Vergitterung von Entlüftungsschächten, damit Fledermäuse keinen
Zutritt haben.U W
2 Sicherung & Vernetzung von Verkehrswegen für Wildtiere.
Sicherung von Straßen mit hoher Wildtiermortalität, angepasst an die be -
troffene Art.U W
Berücksichtigung von Querungshilfen für Wildtiere bei der Planung von Stra -
ßen, bzw. Nachrüstung dieser an bekannten Querungsstellen.U W
12
Optionen und MaßnahmenAbsenkung von Bordsteinkanten an Gehsteigen oder Ergänzungen kleiner
Rampen zum Überklettern für kleine Tierarten.U W
Verzicht auf herkömmliches Streusalz und Einsatz umweltfreundlicher Alter -
nativen, wie zum Beispiel Kalziumcarbonat.U W
3Entschärfung von Elementen mit Fallenwirkung für Wildtiere.
Sicherung von Regentonnen. U W
Schwimmbecken und Teiche ausreichend durch Abdeckungen
oder Ausstiegshilfen sichern.U
Verzicht auf grobmaschige Netze für Obstbäume und Gemüsebeete oder
zum Sammeln von Laub auf Wasseroberflächen, wie z. B. Teichen.U W
Sicherung von Lichtschächten und Regenrinnen. U W
Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren
Gittern oder Ausstiegshilfen absichern.U W
Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W
4Schaffung von Biotopverbundsystemen.
Schaffung von Trittsteinbiotopen zwischen Kernlebensräumen. U W
Etablierung linearer Korridorbiotope für Schirmarten, die als Wanderwege
genutzt werden können und Integration von Straßen-, Weg-, Gewässerlinien
in ein Ökosystemnetz für Menschen, Pflanzen und Tiere.U W
Verzicht auf Grundstücksumgrenzungen in Form von Betonmauern und So -
ckeln, da diese teilweise zu unüberwindbaren Barrieren werden.U W
5Nachhaltiges und ökologisches Grünflächenmanagement.
Nachpflanzung und Neupflanzung von heimischen Pflanzen, die an das Kli -
ma und den Standort angepasst sind. Diese sind gegenüber Neophyten zu
bevorzugen.U W
Verwendung von naturnahen Pflanzen mit ungefüllten Blüten. U W
Förderung von Beweidung durch Huftiere oder Geflügel (z. B. Gänse) unter
Berücksichtigung von Bodenbeschaffenheit und Vegetation.U W
Schaffung von alterungsfähigen Grünanlagen. U W
13Mahd von Wiesen sowie Teilflächenbearbeitung (extensiv versus intensiv),
um Strukturen für unterschiedliche Arten zu schaffen. Mindestens 30 % einer
Fläche sollten für den Winter stehen gelassen werden.U W
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Schnitt von Stauden im Frühjahr. U W
Einsatz von Rasenrobotern, wenn unbedingt nötig, ausschließlich tagsüber. U W
Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren
Gittern oder Ausstiegshilfen absichern.U W
Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W
Bewirtschaftung von Ruderalflächen in einem Rhythmus von 3-5 Jahren.
Darunter fallen das Mähen, die Entbuschung und das Umbrechen, um die
Flächen für Ruderalarten zu erhalten.U W
Ruderalflächen und Stadtbrachen sollen bewusst erhalten und gepflegt werden. U W
Wo möglich, Etablierung von Dauerbrachen bzw. Wiesen. U W
Belassen von abgefallenem Laub im Herbst unter Hecken. U W
Verzicht auf die Verwendung von Laubsaugern, vor allem mit Häckselfunktion. U W
6Schaffung neuer Lebensräume durch Entsiegelungsmaßnahmen an Ge -
bäuden und in Freiräumen.U W
Begrünung von Stützmauern oder alternativ Verwendung von Böschungen
oder Trockensteinmauern. U W
Begrünung von Gleisanlagen. U W
Anwendung vielfältiger Formen von Dachbegrünung und von bodengebunde -
nen bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünungen.U W
7Grünflächen durch Strukturelemente naturnah gestalten. U W
Aufschichtung von Legesteinmauern und Steinhaufen als wertvolle Struktu -
ren im Lebensraum.U W
Pflanzung freiwachsender Mischhecken bestehend aus heimischen Arten. U W
Totholz in Form von Asthaufen, stehenden und liegenden Baumstämmen oder
Holzstapeln el als Lebensraum und Nahrungsquelle anlegen bzw. belassen.U W
148Schutz und Pflege heimischer Baumarten und Hecken als Kulturgut
und Lebensraum.
Erhalt von alten Bäumen als Lebensraum von Fledermäusen, Insekten und
anderen kleinen Säugetieren sowie zur Jungenaufzucht bei Vogelarten und
Nagetieren.U W
Optionen und MaßnahmenRodungen und Schnitt von Bäumen und Hecken nach dem Verlassen des
Nestes von Jungtieren, unter Berücksichtigung von Brut- und Aufzuchtpha -
sen von Vögeln, Säugetieren und Insekten.U W
Höhlen und Stammrisse sollten nach Möglichkeit nicht verschlossen werden.
Ausnahmen sind der Schutz und die Sicherheit von Menschen und Sachgü -
tern. U W
Erhalt von stehendem Totholz als natürlicher Lebensraum. U W
Weiterverwendung von Schnittmaterial als Strukturelemente in Form von
Zäunen z.B. Benjeshecke) oder Totholzhaufen und nicht nur als Produkt für
den Abfall-/Energiekreislauf.U W
Anbringung von Nistkästen als letzte Maßnahme des Artenschutzes. Der Er -
halt und die Pflege bestehender Bäume ist zu bevorzugen.U W
9Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Gewässern als vielfältiger Le -
bensraum.
Ersatz naturfremder Teiche in Parkanlagen durch naturnahe Gewässer, mit
flachen Uferbereichen oder Ausstiegshilfen.U W
Schaffung von temporären Gewässern für Amphibien und Wasserinsekten,
wenn diese in einem Umkreis von 1-2 km vorkommen.U W
Durchführung von Gewässerpflegemaßnahmen im Herbst, wenn die meisten
Wassertiere ihre Entwicklung abgeschlossen haben, jedoch bevor sie sich in
Winterruhe befinden. U W
Mahd von Wiesen sowie Teilflächenbearbeitung (extensiv versus intensiv),
um Strukturen für unterschiedliche Arten zu schaffen. Mindestens 30 % einer
Fläche sollten für den Winter stehen gelassen werden.U W
Schnitt von Stauden im Frühjahr. U W
Einsatz von Rasenrobotern, wenn unbedingt nötig, ausschließlich tagsüber. U W
Straßenkanaldeckel durch alternative Abdeckungen mit feinmaschigeren
Gittern oder Ausstiegshilfen absichern.U W
Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W
15Schnitt der Vegetation oberhalb der Wasserfläche im zeitigen Frühjahr. U W
Naturnaher Rückbau von Uferzone der Fließgewässern. U W
Uferbegrünung und Bepflanzung von Fließgewässern. U W
Gestaltung von Ruhezonen im Randbereich von Gewässern. U W
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum 10 Verantwortungsvoller Einsatz von Pestiziden und Schädlingsbekämpfung.
Ausschließlich Verwendung von Pestiziden, die der EU-Bioverordnung ent -
sprechen und gleichzeitig eine hohe Selektivität sowie Zielrichtung gegen -
über "Schädlingen" besitzen, um andere Arten zu schonen. U W
Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide. U W
Ausbringung von Rodentiziden ausschließlich durch geschulte Fachkräfte, im
minimal nötigen Umfang. U W
Besonders restriktive Anwendung von Insektiziden im Bereich von Gewässern. U W
Verbot von elektrischen Insektenvernichtern im Außenbereich. U W
Bekämpfung von Insekten wie Motten, Ameisen, (Erd-)Wespen, Gelsen, Hor -
nissen mit Insektiziden ausschließlich im Innenbereich.U W
Ausschließlich Verkauf von biologischem Schneckenkorn. U W
11Alternative Schädlingsbekämpfung.
Etablierung von Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel verhindern des Zu -
gangs von Nagetieren und Insekten zu Lebensmitteln, Tierfutter, Vorräten etc.U W
Sicherung von Glasscheiben, um Kollisionen durch Vögel zu vermeiden. U W
Abdichtung von Zugangsbereichen in Innenräume für Nagetiere durch das
Schließen von Löchern und Spalten.U W
Aufklärung der Bevölkerung über die Konsequenzen der Entsorgung von Le -
bensmitteln in der Toilette und die damit verbundene Ausbreitung von Ratten
in der Kanalisation.U W
16Bevorzugung tierschutzkonformer mechanischer Fallen vor dem Einsatz un -
spezifisch wirkender Rodentizide.U W
Verbot der Fütterung von Wildtieren im öffentlichen Raum. U W
Anbringung von Fliegengittern an Fenster und Türen. U W
12Forcierung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haustieren.
Verbot von Katzen als Freigänger in besonders sensiblen öffentlichen Be -
reichen.U W
Sterilisationsprogramme im Fall streunender Katzen. U W
Strengere Kontrolle der Einhaltung von Beißkorb- oder Leinenpflicht bei
Hunden.U W
Optionen und MaßnahmenBessere Information für Tierbesitzer_innen, wo eine kostenlose Abgabe von
Privattieren möglich ist. U W
Einheitliche Gesetzesregelung und striktes Verbot für das Aussetzen von
Tieren durch Privatpersonen. U W
13Anlegen von Naturschutzflächen im öffentlichen Bereich.
Ausweisung von jeweils 15 % einer öffentlichen Fläche als Naturschutz-
fläche.U W
Bewusstseinsbildung durch Informationstafeln im Bereich der Naturschutz -
fläche.U W
Tab. O_15 _07_02: Der erwartete
Zeitrahmen für die Umsetzung und
erste Wirksamkeit der angeführten
Maßnahmen. kurzfristig = 0-2
Jahre; mittelfristig = 3-5 Jahre;
langfristig = 5-10 Jahre und
darüber hinaus. U = Zeitrahmen
der Umsetzung; W = Zeitraum, bis
eine erste Wirkung ersichtlich ist.
Quelle: Eigene Darstellung//Tab. O_15 _07_02: The expected
timeframe for implementation
and initial effectiveness of the
measures listed. Short-term =
0-2 years; medium-term = 3-5
years; long-term = 5-10 years and
beyond. Source: Own Illustration
1715_07.3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit
denen das Ziel erreicht werden kann
Ergänzend zu den angeführten Maßnahmen der Op -
tion Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum , sind Option 15_09 ( Neudenken
des Naturschutzes mit dem Ziel der Überarbeitung des Naturschutzrechtes) und
15_11 ( Evaluierung des öffentlichen Steuer- und Förderungssystems hinsichtlich
Synergien und Trade-offs mit den Zielen der Österreichischen Biodiversitäts-Stra -
tegie ) wichtig zu nennen, um das Ziel zu erreichen. Die Verankerung von entspre -
chenden Gesetzen bildet auch im städtischen Bereich eine wichtige Basis für die
Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt von Lebensräumen und der Steigerung
der Biodiversität.
Eine weitere bedeutende Option ist die Biodiversitäts -
forschung (Option 15_13), denn ohne das Wissen um Wechselwirkungen zwischen
Arten sowie unterschiedlichen Lebensraumansprüchen und ein nachhaltiges
Monitoring ist die Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen nicht möglich.
Zudem beinhaltet Option 9_03 ( Förderung nachhaltig -
keits- und kreislauforientierter Forschung & Entwicklung ) ähnliche Maßnahmen für
eine nachhaltige Flächennutzung und Verminderung der Versiegelung von Grün -
flächen im Industriebereich.
Einige Maßnahmen der Option 11_07 ( Bewusstsein
für Renaturierung schaffen ) beschreiben die Notwendigkeit der Renaturierung von
Gewässern, die einen wichtigen Punkt im Arten- und Habitatschutz bildet, und der
Verankerung dieser im Wasserrechtsgesetz sowie in der Raumplanung. Des
Weiteren wird in Option 11_11 ( Common Space: Quartiersorientierte Alltags-
ökonomie und Ko-Produktion inklusiver Grünräume ) die Gestaltung des Grünrau -
mes angesprochen, in welchem die Artenvielfalt in der Stadt gefördert wird und
die Rolle von nicht-menschlichen Lebensformen anerkannt und in Folge gesichert
werden soll.
15_07 / Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum Im Rahmen der Option 13_03 ( Langfristige Sicherstel -
lung der Wasserversorgung bei Siedlungsbegrünungsmaßnahmen ) werden Be -
grünungsmaßnahmen geplant, die in Abstimmung mit den Maßnahmen von Option
15_07 ( Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum ) neben der Kühlwirkung im
Siedlungsraum durchaus auch positive Auswirkungen auf den Arten- und Habitat -
schutz haben können und zur Zielerreichung beitragen.
Die genannten Optionen sollten jedoch nicht einzeln
betrachtet werden, sondern ergänzen sich gegenseitig, um das übergeordnete
Ziel zu erreichen.
15_07.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
Die Interaktionen der Option sind vielfältig und
sinngemäß gerade mit Bereichen des urbanen Raums gekoppelt. So sind bei -
spielsweise die Maßnahmen 1 und 2 eng mit SDG 3 und den dort aufgezeigten
Optionen zur Straßensicherung zu verstehen. Die Option beinhaltet einige Ver -
bindungen zu SDG 6, insbesondere dort, wo es um den Schutz und die Wieder -
herstellung von Wasserökosystemen geht. Im Bereich der Lichtverschmutzung
und ihrer negativen Auswirkungen auf die Stadtfauna gibt es gemeinsame Ziele
mit SDG 7, wo Energieeffizienz und Einsparungspotenziale thematisiert werden.
Überall dort wo es um Restauration natürlicher Bereiche und deren Biodiversität
geht, überlappen sich Ziele, wie in Optionen von SDG 11, wo die Entwicklung in
Quartieren und Renaturierung per se beschrieben werden. SDG 13 widmet sich
hingegen Aspekten der Raumplanung, die gerade im städtischen Raum viel zu
den Zielen gegenständlicher Option beitragen kann. Hier geht es auch um klima -
technische Aspekte durch Begrünung, die wiederum positiv auf hier dargestellte
Ziele wirken kann.
15_07.3.7 Offene Forschungsfragen
Auf Grund der vielen Bereiche, die den Arten- und
Habitatschutz im urbanen Raum betreffen und auch die enorme Anzahl an unter -
schiedlichen Arten mit ihren ganz individuellen Lebensraumansprüchen, würde
eine explizite Aufzählung von Forschungsfragen den Rahmen dieses Optionen -
berichtes sprengen. Dennoch soll festgehalten werden, dass es nach wie vor
Wissenslücken gibt und damit auch entsprechendes Forschungspotenzial. Um
neue Ansätze für einen nachhaltigen und umfangreichen Arten- und Habitatschutz
in Österreich sicherzustellen, gilt es, diese nach und nach zu schließen.
18Literatur
Die Umweltberatung (s.a.).
Heimische Gehölze im Garten
- Bäume, Sträucher, Hecken
und Kletterpflanzen im Portrait.
https://www.umweltberatung.at/
download/?id=Heimische_Ge -
hoelze-1109-umweltberatung.pdf
[24.11.2021]
Hauzenberger, I., Lenz, K.,
Loishandl-Weisz, H., Steinbichl, P. und Offenthaler, I. (2020). Roden -
tizide Wirkstoffe in der Umwelt.
Erste österreichische Fallstudie.
Wien.
Heinrich-Böll-Stiftung, Bund
für Umwelt und Naturschutz
Deutschland und Le Monde
Diplomatiqu (2020). Insektenatlas
2020. Daten und Fakten über
Nütz- und Schädlinge in der Land -
wirtschaft. Wiener Umweltschutzabtei -
lung – MA 22 (2013). Amphibien in
Wien. Ein Leitfaden. Wien.
Österreichische Gesellschaft
für Herpetololgie (ÖGH) (2011).
ÖGH-Aktuell. Amphibienschutz an
Straßen: Leitbilder zu temporären
und permanenten Schutzeinrich -
tungen. Heft 25.
Tiroler Umweltanwaltschaft
(2012). Die helle Not - Wenn Licht zum Problem wird. 19.
Wagner, E. M., Kerschner, F. &
Donat, M. (2015). Lichtverschmut -
zung - Rechtliche Grundlagen und
Vorschläge für eine Neuregelung.
Bd. 6., 1. Auflage. Trauner Verlag.
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