SDG_15_Option_15_06_pdf_20231119_182409.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen
15_06 / Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen und
Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume 15_06
Target 15.1, 15.4, 15.5, 15.8Autor:
Borgwardt, Florian ( Universität für Bodenkultur
Wien )
Reviewer:
Füreder, Leopold ( Universität Innsbruck )Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebie –
ten & Mooren) in den Gebirgen und Erhalt
ökologisch wertvoller Lebensräume
3 Tabellenverzeichnis
3 15_06 .1 Ziele der Option
4 15_06.2 Hintergrund der Option
5 15_06.3 Optionenbeschreibung
5 15_06.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
6 15_06.3.2 Erwartete Wirkungsweise
7 15_06.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
9 15_06.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
9 15_06.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
9 15_06.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
11 LiteraturInhalt
2
Optionen und Maßnahmen3Tabellenverzeichnis
Tab. 0_15_06_01 : Be-
schreibung der Wirkung
der Option 15_06 auf die
Targets des SDG 15.
// Tab. 0_15_06_01 :
Descriptions of the impact
of Option 15_06 on the
Targets of SDG 15.

Tab. 0_15_06_02 :
Interaktionen der Option
15_06 mit anderen SDGs.
// Tab. 0_15_06_02 : Inter –
actions of Option 15_06
with other SDGs.8
9
15_06 / Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen und
Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume 15_06.1 Ziele der Option
Der Schutz von ökologisch wertvollen Fließgewässern
(sowie Feuchtgebieten & Mooren) ist in Österreich von Bedeutung, da diese Öko –
systemtypen bereits stark beeinträchtigt bzw. vollständig zerstört wurden. Diese
Option zielt insbesondere auf die folgenden Targets ab.
15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Überein –
künften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und
Süßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der
Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten;
15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen
Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für
die nachhaltige Entwicklung zu stärken;
15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung
der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt
ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Ausster –
ben zu verhindern;
15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder
Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Gewässerökosysteme
deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen.
Weiters ergeben sich Verbindungen zu folgenden Targets:
6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, dar –
unter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen;
6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und be –
zahlbarem Trinkwasser für alle erreichen;
6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendi –
gung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien
und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträcht –
liche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung
weltweit verbessern;
11.4 Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -natur –
erbes verstärken;
14.1 Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lan –
de ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung,
verhüten und erheblich verringern.
15_06.2 Hintergrund der Option
Süßwasser-Ökosysteme zählen, aufgrund vielfältiger
und intensiver Nutzungen der Ressource Wasser, zu den am stärksten gefährdeten
Ökosystemtypen. Aktuell stellen Verschmutzung, Lebensraumzerstörung, gebiets –
fremde Arten, Übernutzung der Bestände und Veränderungen des Wasserhaus –
halts die größten Herausforderungen dar (Dudgeon et al., 2006). Darüber hinaus
verändert der Klimawandel durch Erwärmung und veränderte Niederschlagsmuster
zunehmend die aquatischen Ökosysteme. Daraus ergeben sich enorme Auswirkun –
gen auf ihre Biodiversität (World Wildlife Fund (WWF), 2020).
Der Zustand der wasserverbundenen Ökosysteme
wird in Österreich großteils durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) erfasst und bewertet (Europäische Kommission (EC), 2000). Die WRRL
berücksichtigt dabei Fließgewässer (mit einem Einzugsgebiet > 10 km²), stehende
Gewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und Grundwasseraquifere. Die
4
Optionen und MaßnahmenBewertung erfolgt auf Basis sogenannter Wasserkörper. Damit ist ein Großteil
der wasserverbundenen Ökosysteme abgedeckt, aber bei weitem nicht alle. Im
speziellen sind kleinere Gewässer (Einzugsgebiet <10 km²) inklusive Hochgebirgs - bächen und Quellen dadurch nicht erfasst. Moore und Feuchtgebiete sind in der FFH-Richtlinie erfasst und durch die entsprechenden Anhänge geschützt (EC, 1992). Laut Roter Liste Österreichs (Wolfram & Mikschi 2007) sind, von den rund 60 in Österreich potenziell heimischen Fischarten, derzeit sechs Arten als vom Aussterben bedroht (CR – critically endangered ), 18 Fischarten als stark gefährdet (EN – endangered ) und weitere 15 Fischarten als gefährdet (VU – vulnerable ) ein - gestuft. Diese Arten weisen ein entsprechend extrem hohes (CR), sehr hohes (EN) oder hohes (VU) Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft auf. Darüber hinaus gelten 100 % der Amphibien in Österreich als bedroht (Umweltbun - desamt, 2021; BMLFUW, 2017). Von den 32.267 km Fließstrecke, die von der WRRL in Österreich erfasst werden, befinden sich derzeit noch 15 % in einem ökolo - gisch sehr guten Zustand und können damit als naturnah betrachtet werden. Unter Berücksichtigung des Vorkommens naturschutzrelevanter Arten sind 36 % des Gewässernetzes besonders schutzwürdig, wovon allerdings nur 43 % streng oder mäßig geschützt sind (Scheikl, Seliger, Grüner & Muhar, 2020). So weisen derzeit 11 % (328 km) des Äschenlebensraums , der durch Beprobungen im Zuge der Ge - wässerzustands überwachung erfasst wurde , noch gute Bestände mit > 20 kg/ha
auf und sind daher als besonders schutzwürdig anzusehen. Davon sind lediglich
16 % streng geschützt. Bezüglich des Huchens weisen noch 15 % (400 km) aller
Strecken mit aktuellem Vorkommen entweder einen mindestens guten Erhaltungs –
zustand oder ein hohes Entwicklungspotenzial der Huchenpopulation auf. Davon
sind nur 9 % streng geschützt. Weiters gelten rund 60 Prozent der heimischen
Fischarten, die in Fließgewässern beheimatet sind, heute als gefährdet (Scheikl et
al., 2020).
Moore, Feuchtgebiete und Quellbäche (besonders
relevant in Gebirgen) werden von der WRRL nicht explizit bewertet. In Österreich
gibt es 24 verschiedene Typen von Mooren, Sümpfen und Quellfluren. Davon sind
20, also rund 83 %, von Traxler et al. (2005) einer Gefährdungskategorie zugeord –
net worden. Davon sind drei Habitattypen von vollständiger Vernichtung bedroht
(Kalktuff-Quellflur, Großröhricht an Fließgewässer über Großsubstrat, Montane
Schwemm- und Rieselflur), neun stark gefährdet und acht gefährdet. Bei Hochge –
birgsbächen und Quellen ist besonders problematisch, dass sie naturschutzfach –
lich kaum erfasst werden und Veränderungen im Zustand dieser Systeme kaum
auffallen.
Die bestehenden Belastungen der Ökosysteme sind in
Österreich verhältnismäßig gut erfasst. Auf Basis bestehender Daten lassen sich
einzelne aber auch Mehrfachbelastungen klar identifizieren (Schinegger, Trautwein,
Melcher & Schmutz, 2012). Der Klimawandel und der zunehmende gesellschaft –
liche Nutzungsdruck stellen auch für die aquatischen Ökosysteme und ihre Funk –
tionsfähigkeit eine Herausforderung dar. Die zunehmenden Nutzungsansprüche an
die Ressource Wasser sind auch global festzustellen, wie z. B. im rasanten Aus –
bau der Wasserkrafterzeugung (Grill et al., 2019). Um den negativen Auswirkungen
bestehender aber auch neu aufkommender Eingriffe und Belastungen ökologisch
entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit der wasserverbundenen Ökosyste –
me aufrechtzuerhalten, sind umfassende Renaturierungs- und Schutzmaßnahmen
dringend erforderlich.
5
15_06 / Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen und
Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume 15_06.3 Optionenbeschreibung
15_06 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
−Vollständiges Eingriffsverbot für Gewässer mit sehr gutem ökologischem
Zustand nach WRRL – keine Ausnahmen im übergeordneten, volkswirtschaft –
lichen Interesse. Kein Ermessensspielraum für Sachverständige;
−Definition von No-Go Areas ; kein weiterer Ausbau der Wasserkraft im Hoch –
gebirge: Der Ausbaugrad der Wasserkraft in Österreich liegt bei 70 %. Die
Errichtung eines Wasserkraftwerks geht mit einer dramatischen Veränderung
des Ökosystems der Fließgewässer einher (unabhängig davon, ob es sich um
Speicher- oder Laufkraftwerke handelt). Ein weiterer Ausbau würde zu einer Zer –
störung der übrig gebliebenen Ökosysteme führen;
−Keine Umleitungen von Gebirgsbächen in andere Einzugsgebiete: Die Ver –
wendung von Wasser über Einzugsgebietsgrenzen hinweg ist gebräuchlich und
wird insbesondere im Hochgebirge in Österreich praktiziert;
−Erfassung der Biodiversität von Quellen und Hochgebirgsbächen:
Österreich verfügt als alpines Land über ausgedehnte Kaltwasser-Lebensräume.
Der Klimawandel verändert diese Lebensraumtypen besonders stark. Die
Verbreitung der Fischarten ist relativ gut bekannt; dies trifft für benthische
Invertebraten weniger zu ;
−Sedimenthaushalt und hydrologisches Regime von Gewässern
ökologisieren : Eingriffe wie Staus oder Wasserausleitungen sorgen für weitrei –
chende Veränderungen im ökologischen Gefüge. Die Wirkung dieser Beeinträch –
tigungen auf die Lebensräume und Organismen muss quantifiziert und bewertet
werden. Bei Stauhaltungen sorgt der Sedimentrückhalt für eine Veränderung
der Habitate unmittelbar unter der Staumauer. Auf Einzugsgebietsebene wird
dadurch die Eintiefung mit ihren Folgewirkungen begünstigt;
−Vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): die WRRL
ist in Österreich seit 2003 im nationalen Wasserrecht implementiert. Die WRRL
sieht vor, dass bis 2027 mindestens ein guter ökologischer Zustand aller Was –
serkörper erreicht ist. Die Zustandserfassung (z. B. Erfassung von Belastungen)
erfolgt in Österreich grundsätzlich sehr gut, doch sind in den letzten Jahren die
Aktivitäten zur Verbesserung des ökologischen Zustands ins Stocken geraten.
Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass bis 2027 der gute ökologische Zustand
in allen Wasserkörpern tatsächlich erreicht werden kann. Der nationale Gewäs –
serbewirtschaftungsplan (NGP) weist massive Defizite in fast allen Bereichen
(Hydrologie, Morphologie, Konnektivität) aus und damit verbunden einen ent –
sprechenden Bedarf zur Renaturierung. Die vollständige Umsetzung der WRRL
und der Maßnahmen aus dem NGP stellt somit den ersten Schritt dar, um die
Fließgewässer in Österreich in einem Mindestmaß zu schützen und zu renaturie –
ren. Dafür sind zunächst die folgenden Maßnahmen erforderlich:
−Herstellung der Wanderbarkeit;
−Hydrologische Sanierung und Renaturierung;
−Morphologische Sanierung und Renaturierung.
Absoluter Schutz von Mooren und Feuchtgebieten:
Keine weitere Zerstörung dieser Habitate. Moore und Feuchtgebiete sind einzig –
artige Ökosystemtypen. Besonders die Zerstörung von Mooren ist kaum reversibel,
da diese Systeme über sehr lange Zeiträume entstehen. Zentral für den Schutz
von Mooren ist es, jeglichen weiteren Torfabbau zu stoppen und zu untersagen
6
Optionen und Maßnahmensowie Maßnahmen zum Erhalt von Mooren (z. B. ausreichend Wasserzufuhr) zu
setzen.
a) Beschreibung von potenziellen Konflikten und Systemwiderständen sowie
Barrieren
−Kein weiterer Ausbau der Wasserkraft möglich; ökonomische Einbußen bei Was –
serkraftnutzung; Reduktion bzw. keine Erhöhung des Beitrags der Wasserkraft
zur Produktion aus erneuerbaren Energiequellen;
−Aufwändige Erfassung und Bewertung der Habitate und Biodiversität in Hochge –
birgsbächen und Quellen;
−Nutzungs-/Zielkonflikte mit anderen Wassernutzungen, z. B. Beschneiung;
−Personen mit Flächeneigentum, die durch Schutz- und Renaturierungsmaßnah –
men Einschränkungen befürchten.
b) Umsetzungsanforderung
−Strategische und politische Entscheidung, Ökosysteme, die sich noch in einem
naturnahen Zustand befinden, absolut zu schützen ; Anerkennung von naturna –
hen Ökosystemen als Wert per se;
−Erfassung und Bewertung der Biodiversität in den naturnahen Systemen ein –
schließlich genetischer Vielfalt;
−Ganzheitliche Betrachtung der Umwelt- und Landwirtschaftspolitiken und ihrer
Umsetzung: sektorale Fragmentierung beseitigen, Fördermechanismen in ganz –
heitlicher Weise konzeptionieren.
15_06.3.2 Erwartete Wirkungsweise
Generell sind die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen
und nachhaltige Entwicklung direkt miteinander verbunden. Dementsprechend
ist der Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) zum Erhalt dieser
ökologisch wertvollen Lebensräume ein wichtiges Element für die Erreichung der
SDGs. Gewässer sind in Österreich generell stark genutzte Ökosystemtypen, die
zu weiten Teilen überformt, degradiert oder zerstört sind. Funktionierende Ökosys –
teme sind in der Lage, Ökosystem (dienst)leistungen zum Wohle von Mensch und
Gesellschaft bereitzustellen. Darunter fallen hinsichtlich wasserverbundener Öko –
systeme insbesondere die Bereitstellung von ausreichend (sauberem) Wasser, die
Selbstreinigung des Wassers, der Erhalt der Biodiversität, Schutz vor Hochwasser
sowie Wohlfahrtsleistungen für den Menschen. Zentral sind intakte, naturnahe
Ökosysteme für den Erhalt der Biodiversität. Hochgebirgsbäche und Quellen ver –
fügen über eine sehr spezielle Biodiversität, die oftmals nicht im Detail untersucht
ist (Niedrist & Füreder, 2017).
Naturnahe Ökosysteme verfügen über eine h öhere
Resilienz gegenüber Extremereignissen (Hochwasser, Trockenheit) , die in Anbe –
tracht des fortschreitenden Klimawandels erforderlich sein wird.
7
15_06 / Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen und
Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume 8Tab. 0_15_06_01 : Beschreibung
der Wirkung der Option 15_06 auf
die Targets des SDG 15. // Tab. 0_15_06_01 : Descriptions
of the impact of Option 15_06 on
the Targets of SDG 15.
Beitrag zum Erhalt und der Wiederherstellung sowie
nachhaltigen Nutzung der Binnensüßwasser-Öko –
systeme und ihrer Dienstleistungen
Intakte Gewässerökosysteme unterstützen die Wi –
derstandskraft gegen Dürre und Überschwemmun –
gen
Gewässerökosysteme in Bergen und speziell in
Hochgebirgen stellen sehr sensible und einzigartige
Ökosystemtypen dar, die als essentieller Teil von
Bergökosystemen zu sehen sind
Keine weitere Verschlechterung der aquatischen
Lebensräume
Hinsichtlich aquatischer Arten ist hier insbesondere
der internationale Kontext von Bedeutung (z. B. il –
legal gewonnener Kaviar)
Natürliche, intakte Ökosysteme mit typ-spezifischen
Habitaten sind resilienter gegen gebietsfremde Arten
Unterstützung zur sektorübergreifenden Abstimmung
von SchutzbestrebungenTarget Wirkung
15-1
15-5
15-7
15-8
15-915-3
15-4
Optionen und Maßnahmen15_06 .3.2 Bisherige Erfahrungen mit dieser
Option oder ähnlichen Optionen
Die Umsetzung der unterschiedlichen EU-Richtlinien
zum Schutz von Natur und Umwelt haben bisher nicht den gewünschten Effekt,
den Biodiversitätsverlust zu stoppen, erbracht. Insofern muss die Umsetzung der
Maßnahmen umso entschlossener und schneller erfolgen.
Folgende Tabelle zeigt, inwiefern die vorgeschlagene
Option die Targets von SDG 15 unterstützt.
15_06 .3.3 Zeithorizont der Wirksamkeit
Kurzfristig
Umsetzung bereits geplanter, aber bisher nicht
finanzierter Maßnahmen. Eine Veränderung der Gewässerbewirtschaftung (z. B.
weniger Umleitung im Hochgebirge) ist theoretisch sehr kurzfristig möglich. Die
tatsächliche Umsetzung einer solchen Maßnahme dauert aber immer sehr lange,
weil viele Akteur_innen betroffen sind und wirtschaftliche Interessen (z. B. Strom –
produktion) zu berücksichtigen sind.
Mittelfristig
Umsetzung integrierter Maßnahmen zum nachhalti –
gen Management und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Einzugsgebieten. Die
Abstimmung von Umweltgesetzgebungen zu einer verbesserten Wirksamkeit kann
mittelfristig umgesetzt werden.
Langfristig
Der Schutz der Lebensräume zielt insbesondere auf
einen langfristigen Effekt ab, um diese Ökosystemtypen in ihrer natürlichen Aus –
prägung zu erhalten, aber auch um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten bzw.
wiederherzustellen. Dafür müssen allerdings Maßnahmen kurz- und mittelfristig
umgesetzt werden.
15_06 .3.4 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
Grundsätzlich ergeben sich Synergieeffekte zu an –
deren Optionen aus SDG 15. Eine weitere Überschneidung gibt es insbesondere
mit Optionen zu SDG 6, das den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser
zum Ziel hat. Dazu wurde auch eine Option zum Schutz und der Wiederherstellung
von wasser-verbundenen Ökosystemen erstellt. In der Arbeitsgruppe zu SDG 6
wurde eine Option zur Renaturierung der gewässerbezogenen Ökosysteme er –
arbeitet. Eine Umsetzung dieser beiden Optionen kann unmittelbar Hand in Hand
gehen und ist für den Schutz und Erhalt der Gewässer-Biodiversität unerlässlich.
9
15_06 / Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen und
Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume 102.4 erfordert ein Zusammenspiel von landwirtschaftlicher Produktion und
funktionierenden Ökosystemen; nur intakte Ökosysteme können eine nach –
haltige Lebensmittelproduktion sicherstellen;
4.7 eine ganzheitliche Wahrnehmung von sozial-ökologischen Systemen
ist nur möglich, wenn intakte Ökosysteme vorhanden sind; Bewusstsein für
Biodiversität in aquatischen Ökosystemen als wichtige Grundlage für den
Schutz
6.1 Sicherstellung Wasserquantität und -qualität
6.3 Selbstreinigungskraft wird unterstützt, womit eine Verbesserung der
Wasserqualität einhergeht
6.4 Funktionierende Wasser-Ökosysteme unterstützen die Retention und
können z. B. Wasserknappheit entgegenwirken
6.6 Schutz und Wiederherstellung wasserverbundener Ökosysteme
7.2 möglicher Antagonismus mit Wasserkraft
11.3 sowie 11.7 wasserverbundene Ökosysteme sind ein wichtiger Teil des
urbanen Raums; d. h., diese Ökosysteme müssen Teil einer nachhaltigen
Stadtentwicklung sein; Verfügbarkeit von Wasser ist in Städten aus vielerlei
Gründen essentiell und die wasserverbundenen Ökosysteme tragen dazu
bei
11.4 Feuchtgebiete sind ein wichtiges Element des Weltnaturerbes (RAM –
SAR)
11.5. naturnaher Hochwasserschutz kann die Auswirkungen von Katast –
rophen/Extremereignissen entschärfen; zukünftig wird auch die Abschwä –
chung von Dürreperioden zumindest regional von Bedeutung sein
13.1. Abschwächung klimabedingter Katastrophen wie Hochwasser und
Dürre
14.1 Nährstoffrückhalt in den Einzugsgebieten und weniger Eintrag ins
Meer
14.2 Lebensraum für katadrome und anadrome Arten
SDG Interaktionen
Tab. 0_15_06_02 : Interaktionen
der Option 15_06 mit anderen
SDGs. // Tab. 0_15_06_02 : Interactions
of Option 15_06 with other SDGs. 15_06.3.5 Interaktionen mit anderen Optionen
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