SDG_15_Option_15_04_pdf_20231119_182408.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
2

3 15_04 .1 Ziele der Option
3 15_04 .2 Hintergrund der Option
7 15_04 .3 Optionenbeschreibung
7 15_04 .3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
11 15_04 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
12 15_04 .3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
12 15_04 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
12 15_04 .3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel
erreicht werden kann
12 Literatur 15_04
Target: 15.1, 15.2,
15.4, 15.5, 15.8, 15.9,
15.a Autor_innen:
Vacik, Harald ( Universität für Bodenkultur Wien );
Mayr, Stefan ( Universität Innsbruck ); Jandl, Robert
(Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) );
Hackl, Josef ( Umweltbundesamt ); Gratzer, Georg
(Universität für Bodenkultur Wien ); Pülzl, Helga
(Universität für Bodenkultur Wien ); Ecker, Daniela
(Johannes Kepler Universität Linz )
Reviewerinnen:
Wieshaider, Alexandra ( Österreichische
Bundesforste ); Nopp-Mayr, Ursula ( Universität für
Bodenkultur Wien ); Linser, Stefanie ( Universität für
Bodenkultur Wien )Nachhaltige Waldbewirtschaftung-
Naturschutzelemente im
Wirtschaftswald
15_04 / Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im WirtschaftswaldInhalt
Optionen und Maßnahmen315_04.1 Ziele der Option
Die Gesamteuropäischen Richtlinien für nachhal –
tige Waldbewirtschaftung auf operationaler Ebene (PEOLG) wurden bei der 3.
Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa in Lissabon 1998 in der Re –
solution L2 angenommen. In der Resolution finden sich Empfehlungen für eine
nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa. Nachhaltige Waldbewirtschaftung
und eine multifunktionale Bewirtschaftung werden auch in weiteren Resolutio –
nen hochgehalten. So wurden beispielsweise in Olso im Jahr 2011 gemeinsame
Ziele und Vorgaben für Europäische Wälder verabschiedet, die unter anderem
die grüne Ökonomie, Klimaanpassung, Biodiversitätsschutz etc. beinhalten und
die von der nächsten Ministerkonferenz 2021 fortgeschrieben werden. Im Zuge
der Notwendigkeit zur Umsetzung internationaler Abkommen und Entscheidun –
gen wurde 2003 der Österreichische Walddialog als ein kontinuierlicher, offener
und partizipativer Politikentwicklungsprozess ins Leben gerufen. Im Jahr 2005
wurde in diesem Rahmen das erste Österreichische Waldprogramm verabschie –
det. In der Waldstrategie 2020+ wurden gemeinsam mit 85 Organisationen 49
strategische Ziele für die österreichische Waldpolitik erarbeitet.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieser europäischen
und nationalen Prozesse wie u.a. der Österreichischen Biodiversitätsstrategie
2020+, dem Österreichische Waldökologieprogramm (ÖWÖP), der Strategie
zur Anpassung an den Klimawandel, sowie der EU Biodiversitätsstrategie , der
EU-Waldstrategie , den Ergebnissen des Waldforums der Vereinten Nationen
(UNFF), der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und der Biodiversitätskonven –
tion (CBD) wurde im Hinblick auf die Zielgrößen des Nachhaltigkeitsziels 15 der
Vereinten Nationen (SDGs) eine Option für eine nachhaltige Waldbewirtschaf –
tung basierend auf einem Set an sieben Maßnahmen formuliert.
15_04.2 Hintergrund der Option
Basierend auf den Prinzipien einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung sollte die Bewirtschaftung auf die Erhaltung von Wald- und
anderen Holzflächen abzielen und die Qualität der wirtschaftlichen, ökologischen,
kulturellen und sozialen Werte der Waldressourcen einschließlich Boden und
Wasser erhalten bzw. verbessern (PEOLG, 1998). Eine generelle Steigerung der
Waldfläche ist allerdings kein vorrangiges Ziel in Österreich (3400 ha pro Jahr seit
der ÖWI 2007/09), nur in Regionen mit geringer Waldausstattung wird eine Erhö –
hung angestrebt (Ziel 2 des Österr. Waldprogramms und Ziel 1.3 der ÖWS 2020+).
Die jährliche Zunahme der Waldfläche ist insbesondere auf die Wiederbewaldung
aufgelassener landwirtschaftlicher Flächen zurückzuführen. Allerdings geht mit der
Praxis der natürlichen Wiederbewaldung und Wiederaufforstung von wenig rentab –
len landwirtschaftlichen Grenzertragsböden, die besonders im Bergland stattfindet,
ein Verlust an Arten- und landschaftlicher Vielfalt einher. Auch die Bedeutung der
Waldweide hat durch die Bestrebungen zur Trennung von Wald und Weide ab –
genommen und eine mögliche Verminderung der biologischen Vielfalt im alpinen
Raum ist mit einer Forcierung der Waldweide Trennung im Einzelfall abzuwägen
(Holzner, Winter & Seiberl, 2007). Weiters wird die räumliche Verteilung der Wald –
ausstattung und die Erhaltung der Waldfläche und der Baumbestände besonders
in urbanen Räumen zunehmende Bedeutung erlangen.
Waldbewirtschaftungspraktiken sollten die Quantität
und Qualität der Waldressourcen mittel- und langfristig schützen, indem sie Ern –
4te- und Zuwachsraten ausgleichen und Techniken den Vorzug geben, die direkte
oder indirekte Beschädigungen des Waldes, des Bodens und der Gewässer so
gering wie möglich halten. Ein Ausgleichen von Ernte- und Zuwachsraten würde
für Österreich eine verstärkte Nutzung des Zuwachses vor allem im Kleinwald
bedeuten. Nach der letzten ÖWI werden gegenwärtig ca. 88 % des jährlichen
Zuwachses im Ertragswald genutzt, was sich in Defiziten bei der Vornutzung
wenig rentabler Sortimente (z.B. Durchforstung) bemerkbar macht. Eine Umkehr
dieser Tatsache wird mittelfristig nur über eine sich ändernde Positionierung
von Holz und Holzprodukten am Markt bzw. der Entwicklung von neuen Märk –
ten, sowie der Förderung von Technologien zur verbesserten Verarbeitung von
Laubschwachholz geschehen können. Während Betriebe > 200 ha den Zuwachs
nutzen, hat die österreichische Bundesforste AG (ÖBF) nach Jahren der hohen
Nutzung (Nutzung > Zuwachs) als Betriebsziel einen Vorratsaufbau, um den ver –
stärkten Zwangsnutzungen in der Zukunft pro-aktiv zu begegnen, die Kleinwald –
besitzer_innen haben die Nutzung aufgrund von Kalamitäten erhöht, allerdings
liegt der Wert aber noch immer unter dem Zuwachs (Gschwantner, 2019). Diese
verstärkte Nutzung scheitert jedoch an den geringen Holzmarktpreisen aufgrund
des in Zentraleuropa vorhandenen Überangebots an Schadholz (Jandl, 2020).
Gleichzeitig steigen die Anforderungen und Erwar –
tungen an den Wald hinsichtlich (1) der Anpassung der Baumartenwahl und der
Waldbewirtschaftung an die zu erwarteten Auswirkungen des Klimawandeln,
(2) der Erbringung von Leistungen zur Mitigation des Klimawandels durch die
Kohlenstoffspeicherung, (3) der verstärkten Bereitstellung von Produkten für die
Bioökonomie, (4) der Erfüllung der Erholungsansprüche und der Sportausübung
durch die Gesellschaft, (5) der nachhaltigen Erhaltung der Schutzfunktionen
in den Bergwäldern und (6) der Verbesserung und Erhaltung der Biodiversi –
tät. Daraus erwachsen Nutzungskonflikte, deren Lösung eine Steuerung der
Entwicklung forstwirtschaftlicher Nutzung über das derzeitige Ausmaß hinaus
benötigt.
Die Probleme der Forstwirtschaft sind innerhalb des
Sektors allein nicht zu lösen: z.B. schwache Marktpositionen aufgrund einer
großstrukturierten holzverarbeitenden Industrie; billiger Holztransport über
große Distanzen, der seine Umwelt- und sozialen Kosten nicht trägt; fehlende
europaweite arbeitsrechtliche – und Mindestlohnstandards erzeugen Wettbe –
werbsdruck. Die Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken ist im Österreichi –
schen Forstgesetz (§§33-36) geregelt. Damit entspricht man dem Prinzip der
Sozialbindung des Eigentums, das den öffentlichen Interessen und Bedürfnis –
sen am Wald entgegenkommt (vgl. BMLFUW, 2002). Die Grenzen öffentlicher
Nutzung sind jedoch häufig Inhalt von Konflikten im Zuge divergierender oder
überschneidender Nutzungsschwerpunkte (z.B. in Tourismus, Jagd). Dadurch
können Waldbesitzer_innen einen Beitrag zur Lösung der Biodiversitätskrise
nur vermindert oder gar nicht leisten. Dies betrifft in hohem Maß auch bäuer –
liche Waldbesitzer_innen, besonders in Bergregionen, für die Einkommen aus
der Waldnutzung wesentliche Einkommensbestandteile darstellen. In diesen
Regionen erzeugt die bäuerliche Bergforstwirtschaft ein höheres Einkommen
je Stunde verglichen mit der landwirtschaftlichen Produktion und der Anteil an
erwirtschaftetem Einkommen aus dem Wald hat für solche Betriebe in den letz –
ten 20 Jahren zugenommen (Toscani & Sekot, 2017). Es wird daher diskutiert
derzeit nicht marktfähige Waldökosystemleistungen adäquat abzugelten, um die
Bewirtschaftung des Waldes hinsichtlich Naturschutz- und Biodiversitätszielen
ebenso wie zur Kohlenstoffspeicherung oder Erhaltung der Schutzfunktionali –
15_04 / Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald
Optionen und Maßnahmen5tät sicherzustellen. Damit werden zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für
Waldbesitzer_innen geschaffen und gemeinsame Lösungen für dann sichtbar
gemachte Nutzungskonflikte erarbeitet.
Im Wald wird die Vielfalt von Waldbiotoptypen sowie
deren biologische Vielfalt durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Die
Betriebsart und –form, sowie die konkrete Ausgestaltung der waldbaulichen
Maßnahmen in der Erneuerung, Pflege und Nutzung der Wälder haben starke
Auswirkung auf die Biodiversität (z.B. Wahl von Durchforstungsverfahren, Ver –
jüngungsverfahren, Baumartenwahl). Wenn die vorhandenen Rahmenbedingun –
gen geeignet sind, die Quantität und Qualität der Forstbestände zu sichern und
die vorhandenen Provenienzen dem Standort entsprechen, sollte der natür –
lichen Verjüngung der Vorzug gegeben werden. Wo möglich, sollten heimische
Arten und Arten von lokalen Provenienzen herangezogen werden, die an die
Bedingungen des Standorts angepasst sind zur Wiederaufforstung von Wald –
flächen. Ist es notwendig Arten einzubürgern, sollen Provenienzen oder Sorten
verwendet werden, deren Auswirkungen auf das Ökosystem und die genetische
Unversehrtheit heimischer Arten und lokaler Provenienzen geprüft wurden, um
negative Auswirkungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Waldbewirtschaftungspraktiken sollten eine Vielfalt an horizontalen und vertika –
len Strukturen (u.a. ausgewogene Altersstruktur, Artenvielfalt, Mischbestände,
…) fördern und auch die landschaftliche Vielfalt erhalten. Auch traditionelle Be –
wirtschaftungssysteme (u.a. Niederwald, Lärchenwiesen, Weidewald) sollten an
geeigneten Standorten unter Beachtung der wirtschaftlichen Aspekte erhalten
werden, um die Biodiversität zu erhalten (Vacik, Zlatanov, Trajkov & Dekanic,
2009).
In Österreich dominiert die schlagweise Bewirtschaf –
tung und der Altersklassenwald, der eine Limitierung in der Baumartenvielfalt so –
wie horizontalen und vertikalen Strukturen bedingt. Bei der Einbettung von Wald
in die Landschaft (Außenrandindex – Verhältnis Randlängenanteile zum Wald –
flächenanteil ÖWI 2007/09) zeigte sich, dass sich unter 700 m und über 1600
m Seehöhe höhere Werte finden, und fast zwei Drittel der Waldränder einen
entsprechend ausgebildeten Mantel oder Trauf aufweisen. In diesem Zusam –
menhang sollte die forstliche Infrastruktur so geplant werden, dass Beschädi –
gungen des Ökosystems, speziell von seltenen, empfindlichen oder repräsenta –
tiven Ökosystemen und genetischen Reservaten auf ein Minimum reduziert und
bedrohte oder Schlüsselarten (u.a. Migrationsverhalten) berücksichtigt werden.
Gleichzeitig haben Waldränder besonders an der Schnittstelle zu landwirtschaft –
lich genutzten Flächen ein hohes Potenzial, die Biodiversität zu fördern. Die Her –
stellung derartiger Randstrukturen stellt eine Leistung dar, welche die Forstwirt –
schaft für die Gesellschaft und für die Landwirtschaft erbringen kann. Dabei sind
neben der Lösung des Raumproblems (ein ausgeprägter Waldrand benötigt viel
Platz) auch die finanzielle Abgeltung dieser Leistungen zukünftig sicherzustel –
len. Alte Bäume (z.B. Biotopholz, Veteranenbäume, Horstbäume, Altholzinseln
etc.) erfüllen eine wichtige Habitatsfunktion im Ökosystem Wald, erhöhen die
Biodiversität und sind wichtige CO2-Speicher. Dabei beeinflusst die Waldbewirt –
schaftung das Angebot und die Altersstruktur sowie auch die Größe des Kohlen –
stoff-Speichers. Der österreichische Ertragswald weist eine durchschnittliche
Totholzmenge von 30,9 m3/ha auf (Gschwantner, 2019). Dabei entfallen 8,1 m3/
ha auf stehendes Totholz, 12,5 m3/ha auf liegendes Totholz und 10,3 m3/ha auf
Stocktotholz. Es besteht somit für rund ein Viertel des Totholzes zivilrechtlich ein
Haftungsrisiko für Waldbewirtschafter_innen und Baumhalter_innen, wenn sich
6Äste von stehendem Totholz lösen und Menschen verletzen bzw. Sachen be –
schädigen. Dieses zivilrechtliche Haftungsrisiko ist der Grund dafür, dass viele
Bewirtschafter_innen lieber großflächige Fällungen vornehmen, als in regelmä –
ßige baumpflegerische Maßnahmen zu investieren.1 Die besondere Risikolage
ergibt sich für Waldbewirtschafter_innen und Baumhalter_innen aus der höchst –
gerichtlichen Rechtsprechung2: Diese löst seit den 1950er-Jahren die derzeit un –
geschriebene Baumhaftung in Analogie zur Gebäudehalterhaftung nach § 1319
ABGB.3 Damit wird verkannt, dass Bäume lebende Objekte sind und nicht mit
Bauwerken hinsichtlich der Pflichten der Halter_innen verglichen werden können.
Diese Analogie hat zur Folge, dass sich – wie es § 1319 ABGB normiert – Wald –
bewirtschafter_innen und Baumhalter_innen entlasten müssen, ihre Sorgfalts –
pflichten eingehalten zu haben, ansonsten leichte Fahrlässigkeit vermutet wird.
Damit ist die Beweissituation für Waldbewirtschafter_innen und Baumhalter_in –
nen im Vergleich zu sonstigen Verkehrssicherungspflichten ungünstig, sodass
dies das Bemühen um die Erhaltung alter Bäume aus ökologischen Interessen
konterkariert4 (siehe auch Vorschläge zur Regelung der Baumhaftung im AGBG
und die Bemühungen seitens der MA22 in Wien, die richterliche Praxis durch
bessere Information der Richter_innen zu verändern)5.
Die Verbissbelastung durch Schalenwild ist einer der
wesentlichen Hinderungsgründe für eine erfolgreiche Verjüngung in Österreichs
Waldökosystemen. Das Spannungsfeld Wald-Wild liegt in einem komplexen Ge –
flecht an Akteur_innen; die Verantwortlichkeiten reichen von der Jagd (Regulierung
der Wildbestände nach waldgerechten Gesichtspunkten), über Land- und Forst –
wirtschaft (Erhaltung bzw. Schaffung wildtiergerechter Lebens- und Nahrungs –
räume) bis zu Erholungs- und Freizeitwirtschaft (Einhaltung räumlich-zeitlicher
Ruhezonen). Die Einrichtung eines Weiserflächennetzes mit Kontrollzäunen, die
wildökologische Raumordnung oder der Einsatz von Kriterien und Indikatoren
für eine nachhaltige Jagd sind bei einer steigenden Intensivierung der Raumnut –
zung (u.a. Errichtung touristischer Infrastruktur, geändertes Freizeitverhalten etc.)
vielversprechende Instrumente (Reimoser, Lexer, Forstner, Hackl & Heckl, 2003).
Auch der Einsatz bleifreier Munition bei der Jagd ist in Hinblick auf die Gefährdung
von Greifvögeln und die Belastung des Wildbrets weiter zu forcieren (Traube, 2015),
entsprechende Beispiele bei den ÖBF AG oder den steirischen Landesforsten
demonstrieren das Umsetzungspotenzial.
Die laufende Weiterbildung von Waldbesitzer_innen,
Beschäftigten und forstlichen Berater_innen (z.B. durch Landwirtschaftskammer,
BFIs) ist eine Grundvoraussetzung für eine angewandte nachhaltige Waldbewirt –
schaftung (u.a. Förderung eines „Waldführerscheins“ für neue Waldbesitzer_innen,
verstärkte Nutzung der forstlichen Ausbildungsstätten zur Qualifizierung). Darüber
hinaus kommt auch den lokalen Erfahrungen und Kenntnissen der Waldbewirt –
schafter_innen ein besonderer Stellenwert zu, da traditionelles Wissen nur über
einen organisierten Austausch und die regionale Zusammenarbeit von Unterneh –
men mit Betrieben erhalten werden kann. Durch die Nutzung von Synergien (u.a.
gemeinsame Veranstaltungen und Workshops, gemeinsamer Webauftritt, Presse –
aussendungen, etc.) kann die Bedeutung einer geregelten und qualitativ hochwerti –
gen Waldbewirtschaftung gefördert werden.
15_04 / Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald1 Vgl. Jandl/Wagner, Umweltrelevante Haftungsfragen bei Bäumen, Pflanzen und Wegen (2016), 112 ff.
2 Vgl. Jandl/Wagner, Umweltrelevante Haftungsfragen bei Bäumen, Pflanzen und Wegen (2016), 11 ff.
3 Vgl. Jandl/Wagner, Umweltrelevante Haftungsfragen bei Bäumen, Pflanzen und Wegen (2016), 11 ff.
4 Vgl. Jandl/Wagner, Umweltrelevante Haftungsfragen bei Bäumen, Pflanzen und Wegen (2016), 11 ff.
5 Vgl. Jandl/Wagner, Umweltrelevante Haftungsfragen bei Bäumen, Pflanzen und Wegen (2016), 128 ff.
Optionen und Maßnahmen7Die laufende Anpassung und Weiterentwicklung der
ÖWI an die nationalen und internationalen Berichtspflichten ( u.a. Forest Europe ,
FAO, UNECE) zum Monitoring, Inventur und Kartierung von Waldressourcen soll si –
cherstellen, dass die in den europäischen Nachhaltigkeitskriterien genannten Ziele
beobachtet werden (u.a. Biodiversität der Wälder, Gesundheit der Wälder, etc.). Ein
regionales, fachlich übergreifendes naturräumliches Monitoring in Abstimmung mit
Natura 2000 -Gebieten, Nationalparks und Biosphärenparks soll dabei die natur –
räumliche Planung zur Erhaltung der Biodiversität unterstützen. Planungsinstru –
mente für alle Eigentumsarten und Betriebsgrößenarten können hier ein wichtiges
Element einer partizipativen Planung (z.B. bei der Erstellung von Kleinoperaten,
Waldfachplänen) sein, um gemeinsam mit lokalen Beratungsorganen (z.B. BFI,
Kammern) die lokal- bzw. regionalspezifischen Erfordernisse einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung umfassend abzudecken.
15_04 .3 Optionenbeschreibung
15_04 .3.1 Beschreibung der Option bzw. der zu –
gehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen
Maßnahme 1: Resilienz von Wäldern durch viel –
fältige Waldbewirtschaftungspraktiken sichern
a) Integrativen Ansatz bei der Waldbewirtschaftung anstreben und erhalten (Bio –
diversität fördern und erhalten, Schutzwirkung erhalten, Nichtholzprodukte
und Waldökosystemleistungen entwickeln, Bioökonomie fördern, Wildscha –
dendisposition minimieren, etc.);
b) Baumartenwahl (inkl. Auswahl von Provenienzen) an Klimawandel anpassen;
c) Dichte und Verteilung der Schalenwildbestände anpassen um Naturverjün –
gung ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen;
d) Heterogene Besitzstruktur und unterschiedliche Nutzungsstrategien nützen,
um vielfältig strukturierte Waldökosysteme zu fördern.
Maßnahme 2: Integrative Maßnahmen zur Erhal –
tung der Biodiversität umsetzen und
adäquat fördern
a) Rahmenbedingungen für die Erhaltung von Totholz, Veteranenbäumen und
Altholzinseln nach Quantität und Qualität gestalten (u.a. gesetzlicher Rah –
men, Haftungsfragen, Wegesicherung, Förderungen, Vertragsnaturschutz);
b) Anreize (u.a. finanziell, rechtlich, raumplanerisch) zur Gestaltung und Erhal –
tung von arten- und strukturreichen Waldrändern setzen;
c) Managementpläne für Waldschutzgebiete zur Erhöhung des Anteils von Wald –
lebensräumen mit günstigem Erhaltungszustand entwickeln und umsetzen;
d) Traditionelle Bewirtschaftung (u.a. Niederwälder, Mittelwälder, Lärchwiesen,
Weidewälder) zur Diversifizierung der Landschaft erhalten (u.a. Förderungs –
gegenstände 28.2.2. der VHA 8.5.3);
e) Ausbreitung von invasiven Pflanzenarten verhindern, vor allem wenn sie als
Erstbesiedler in einer Region auftreten und die Effektivität der Bekämpfungs –
methode gewährleistet werden kann.
Maßnahme 3: Unterstützung der Vermarktung
nicht marktfähiger Güter und Dienstleistungen
a) Neue Ansätze zur Vermarktung nicht marktfähiger Güter und Dienstleistungen
fördern (u.a. Private/Public Partnerships, Capital Market, „embedded pro –
ducts “ im Tourismus), um Leistungen zum Erhalt der Biodiversität und andere
8Waldökosystemleistungen abzugelten;
b) Angebote und Möglichkeiten an Vertragsnaturschutz-Modellen für Waldbesit –
zer_innen durch die Schaffung der geeigneten politischen Rahmenbedingun –
gen erweitern;
c) Verständnis der Waldeigentümer_innen für Biodiversitätsanliegen (u.a. Vete –
ranenbäume, Naturwaldzellen, Natura 2000 ) durch Beratungsleistungen des
Landesforstdienstes und der Landwirtschaftskammern fördern.
Maßnahme 4: Rahmenbedingungen für
optimalen Lebensraum für Wildtiere schaffen
a) Wildökologische Raumplanung in allen Bundesländern einführen (z.B. Wildru –
hezonen ermöglichen, Monitoring von Wildbewegungen ermöglichen, Aufgabe
von Winterfütterungen);
b) Verschlechterung der Wildlebensräume durch Habitatgestaltung (Äsungs-,
Deckungs-, Schutz-, und Brutmöglichkeiten) verhindern;
c) Ansprüche von Bär, Luchs, Biber und Fischotter in der Waldbewirtschaftung
berücksichtigen und im Einvernehmen mit Landwirtschaft/Fischerei herstellen
(u.a. Herdenschutzprojekte finanzieren);
d) Habitatansprüche von in Wald lebenden Vögeln (u.a. Auerhahn, Habichtskauz,
Spechtarten) bei der Ausgestaltung von Bewirtschaftungsmaßnahmen berück –
sichtigen;
e) Ergebnisse von Wildeinfluss-Monitoring bei der Umsetzung von Reduktions –
maßnahmen von Schalenwildbeständen berücksichtigen;
f) Bleifreie Munition verstärkt in der Jagd einsetzen.
Maßnahme 5: Überregionale Raumplanung
umsetzen
a) Abgestimmte Vorgangsweise bei Landnutzungsänderungen von Wald/Nicht –
wald (u.a. Auflassung von Almen, touristische Nutzung, Anstieg der Waldgren –
ze, etc.) besonders in Regionen mit geringer oder sehr hoher Waldausstat –
tung bei der Umsetzung von Projektvorhaben bei der Entscheidungsfindung
verpflichtend vorsehen;
b) Lenkungsmodelle für die Freizeit- und Sportnutzung in Zusammenarbeit mit
anderen Landnutzer_innen entwickeln und umsetzen;
c) Wildtierökologische Raumplanung einführen, um regionale Planung (z.B. Wind –
räder, Ausweisung von Schutzgebieten, etc.) zu unterstützen.
Maßnahme 6: Erhöhung des Bewusstseins/Wahr –
nehmung der Bedeutung des Waldes für die Ge –
sellschaft und die Bewirtschaftung der Wälder
a) Bewusstsein für faire und nachhaltige Marktbedingungen bei der forstwirt –
schaftlichen Produktion durch die transparente Darstellung der Kosten für
die Erbringung und Aufrechterhaltung von unterschiedlichen Waldökosystem –
dienstleistungen durch die Politik schaffen;
b) Angebot an Umweltbildungsmaßnahmen (Verständnis für „ fair play “, Nutzung
des Waldes, etc.) in der schulischen Ausbildung sowie für zivilgesellschaft –
liche Vereine (u.a. Alpenverein, Naturfreunde, Mountainbike-Clubs, etc.) er –
weitern und intensivieren;
c) Einbindung, Mitwirkung und Verbesserung der Akzeptanz der Berechtigten und
Beteiligten bei der Umsetzung von Natura 2000 und anderen Naturschutz-/
Landschaftsschutzprojekten sicherstellen;
d) Verstärkte Einbeziehung des Wissens über die Biodiversität in heimischen
Wäldern in die forstliche Aus- und Weiterbildung sowie in die betriebliche Be –
ratung, um die Waldbewirtschaftung entsprechend abzustimmen.
15_04 / Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald
Optionen und Maßnahmen9Maßnahme 7: Koordinierung von Monitoring/
Kartierung/Überwachung
a) Vorhandene Konzepte und Methoden von Monitoring (u.a. zwischen Natur –
schutz, Forstwirtschaft, Umweltplanung) abstimmen, um eine Vergleichbar –
keit der Ergebnisse über Regionen, zwischen Biotoptypen und über die Zeit
zu gewährleisten;
b) Laufende Erweiterung der ÖWI um relevante Biodiversitätsparameter und Er –
gänzung mit anderem Datenmaterial (u.a. Woodland Bird Index – Teufelbauer,
Berger, Büchsenmeister, Seaman & Regner, 2014), um den Zustand und die
Veränderung der Biodiversität in heimischen Wäldern besser dokumentieren
zu können;
c) Einsatz von Citizen Science Aktivitäten (u.a. Beobachtung von besonderen
Arten – Naturbeobachtung-App, Dokumentation von Schäden – RoadKill App,
…), um die Gesellschaft in Monitoring Aktivitäten einzubinden und auch das
Bewusstsein für die Bedeutung der Biodiversität zu stärken.
a) Potenzielle Konflikte und Systemwiderstände
sowie Barrieren
Aufgrund der flächenmäßig hohen Bedeutung des Wal –
des in Österreich, kommt es in einigen Bereichen zu einem Interessenskonflikt bei
der Umsetzung von Waldbewirtschaftungsmaßnahmen auf lokaler oder regionaler
Ebene und es müssen oft Kompromisse gefunden werden. Viele nationale (u.a.
Walddialog) und regionale Initiativen (u.a. Schutzwaldplattform) versuchen dabei
einen Ausgleich zwischen den Akteur_innen und deren Interessen herzustellen.
Hier können beispielhaft ein paar prominente Nutzungskonflikte angeführt werden:
—In der Mariazeller Erklärung vereinbarten Forstwirtschaft und Landesjagdver –
bände u.a., dass ausgeglichene wald- und wildökologische Verhältnisse zu
schaffen sind, um den negativen Wildeinfluss zu stoppen und eine messbare
Trendumkehr bei den Auswertungen der Österreichischen Waldinventur (ÖWI)
und dem Wildeinflussmonitoring (WEM) festzustellen;
—In zahlreichen Projekten, Workshops und Studien rund um die Thematik der
Bewirtschaftung von Lebensraumtypen in NATURA 2000 Gebieten wurde
es oft nicht geschafft, die Interessen aller Beteiligten und die unterschiedli –
chen Ansichten zur Erhaltung des Lebensraums zu harmonisieren. Fehlende
Abgeltungsmöglichkeiten sowie unsichere rechtliche Rahmenbedingungen
erschweren das Überwinden der Konflikte;
—Angriffe von Beutegreifern auf Nutz- oder Haustiere bergen ein großes Kon –
fliktpotenzial in einem dicht besiedelten Gebiet wie Österreich. Der Einsatz
von Herdenschutzmaßnahmen und finanzielle Ausgleichsmaßnamen ist oft
emotional überlagert und führt zu Konflikten;
—Die finanzielle Abgeltung von bisher nicht geförderten Waldökosystemleis –
tungen ist oft mit großen Widerständen verbunden, da die Gesellschaft eine
hohe Erwartungshaltung an die Erbringung der Leistungen der Forstwirt –
schaft hat. Derzeit nicht marktfähige Leistungen marktfähig zu machen, birgt
daher viele rechtliche und soziale Herausforderungen;
— Die ökologisch und ökonomisch geeigneten Flächen für die Errichtung von
Windenergieanlagen im Wald werden immer knapper. Abstandsreglungen,
Landschafts-, Tier- und Naturschutzauflagen sowie zahlreiche Bürger_innen –
proteste machen den Ausbau der Windenergie schwierig.
10b) Beschreibung des Transformationspotenzials
Die 7 beschriebenen Maßnahmen ermöglichen eine
Anpassung der Waldbewirtschaftung an die genannten aktuellen Herausforderun –
gen. Die Anpassung der Baumartenwahl und der Waldbewirtschaftung an die zu
erwartenden Auswirkungen des Klimawandels wird die Resilienz der heimischen
Wälder durch vielfältige Waldbewirtschaftungspraktiken sichern. Durch die Er –
haltung der Wälder haben auch die Leistungen zur Kohlenstoffspeicherung und
Mitigation des Klimawandels besondere Bedeutung. Die verstärkte Bereitstellung
von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der Bioökonomie sowie die Erfül –
lung der Ansprüche der Gesellschaft können nur durch die Förderung der Vermark –
tung nicht marktfähiger Güter und Dienstleistungen erreicht werden. Dabei können
durch die angeführten Maßnahmen auch entsprechende Nutzungskonflikte (Forst/
Jagd, Sportausübung, Natura 2000, Beutegreifer, etc.) vermieden werden. Die
Reduktion der Schalenwildbestände hat dabei auch bei der Erhaltung der Schutz –
funktionen in Bergwäldern wesentlichen Einfluss auf das Auftreten von gravitativen
Naturgefahren. Die Verbesserung und Erhaltung der Biodiversität kann durch die
vorgeschlagenen integrativen Maßnahmen (Totholz, Waldränder, etc.) auf einem
großen Teil der Landfläche (47,9 % Wald) erreicht werden (Linser, 2020; ÖWI
2016/18). In Kombination mit segregativen Ansätzen (Prozessschutz in Naturwald –
reservaten, Kernzonen in Nationalparks, etc.), Entwicklung von Managementplänen
und der Schaffung der Rahmenbedingungen für einen optimalen Lebensraum für
Wildtiere können damit wesentliche SDG Ziele erreicht werden. Die regional ab –
gestimmte Vorgangsweise bei Landnutzungsänderungen hat aufgrund der großen
Bedeutung in Hinblick auf die Raumplanung große Relevanz. Eine wildtierökologi –
sche Raumplanung, Lenkungsmodelle für die Freizeit- und Sportnutzung sowie die
Erweiterung des Angebots an Umweltbildungsmaßnahmen kann das Bewusstsein
über die Bedeutung des Waldes für die Gesellschaft und die Bewirtschaftung der
Wälder stark erhöhen. Die vorgeschlagene Koordinierung der unterschiedlichen
Konzepte zu Monitoring und Kartierung auf Landes- und Bundesebene, sowie die
Abstimmung zwischen den Sektoren ist dabei eine wichtige Voraussetzung, um
den Erfolg der beschriebenen Maßnahmen sicherzustellen.
c) Umsetzungsanforderungen
Die Maßnahmen 1), 2), 6) und 7) sind weitgehend im
Rahmen des existierenden Systems umsetzbar, wobei auch hier bei Teilbereichen
Systemveränderungen notwendig sind (u.a. Stellenwert der Jagd, Bedeutung na –
turschutzfachlicher Fragestellungen in der Forstwirtschaft). Bei den Maßnahmen 3),
4) und 5) sind teilweise leichte und teilweise grundlegende Systemveränderungen
(überregionale Raumplanung, Abgeltung von Waldökosystemleistungen) nötig, um
die Umsetzung zu ermöglichen.
15_04 / Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald
Optionen und Maßnahmen1115_04.3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die beschriebene Option 15_04 Nachhaltige Wald –
bewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald trägt zur Erreichung
folgender Targets bei: 12.26, 13.17, 15.18, 15.29, 15.410, 15.511, 15.812, 15.913 und
15.a14 . Außerdem tragen insbesondere die unten angeführten Einzelmaßnahmen
zur Erreichung der jeweiligen Targets bei:
—Maßnahme 6b und 6d tragen zur Erreichung des Targets 4.715 bei
—Maßnahme 1a und 1b, 3a, 4e und 5a tragen zur Erreichung der Targets 6.516
und 6.617 bei
—Maßnahme 1a trägt zur Erreichung des Targets 7.218 bei
—Maßnahme 3a, 3b, 5b und 6b tragen zur Erreichung der Targets 8.419 8.920
und 12b21 bei
—Maßnahme 5 trägt zur Erreichung der Targets 11.322 und 16.723 bei
6 12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen
Ressourcen erreichen;
7 13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und
Naturkatastrophen in allen Ländern stärken;
8 15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften
die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-
Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge
und der Trockengebiete, gewährleisten;
9 15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung
beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit
beträchtlich erhöhen;
10 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt
sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige
Entwicklung zu stärken;
11 15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der
natürlichen
Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020
die
bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern;
12 15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu
verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die
prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen;
13 15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen,
Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen;
14 15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen;
15 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen
zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige
Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine
Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller
Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung;
16 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen,
gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit;
17 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge,
Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen;
18 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen;
19 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt
verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im
Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster,
wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen;
20 Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der
Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert;
21 Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der
Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige
Entwicklung entwickeln und anwenden;
22 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine
partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern
verstärken;
23 16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv,
partizipatorisch und repräsentativ ist.
1215_04 .3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option
oder ähnlichen Optionen
Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen einer
nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind punktuell schon umgesetzt worden in
Österreich und Europa. Dabei konnten schon Erfahrungen gesammelt werden.
Auch im Rahmen der Umsetzung der Österreichischen Waldstrategie 2020+
gibt es zahlreiche Fallbeispiele, wie die einzelnen Maßnahmen erfolgreich auf
lokaler, regionaler oder auch nationaler Ebene umgesetzt werden und welchen
Beitrag sie zur Erfüllung der Biodiversitätsziele leisten. Für die Beurteilung der
Auswirkung einer gesamthaften Umsetzung aller genannten Maßnahmen auf die
SDGs gibt es bis dato noch wenig Erfahrungen.
15_04.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die 7 beschriebenen Maßnahmen haben einen unter –
schiedlichen Zeitraum für ihre Wirksamkeit (kurz-, mittel- oder langfristig).
Kurzfristig
Kurzfristige Maßnahmen (innerhalb der nächsten
3-5 Jahre) können auf betriebliche Ebene in den Forstbetrieben und bei den
privaten Waldbesitzer_innen umgesetzt werden, wenn die Rahmenbedingungen
dafür passen.
Mittelfristig
Mittelfristige Maßnahmen (5-10 Jahre) können
auf Ebene der Verwaltung, bei der Änderung der Rahmenbedingungen erwartet
werden.
Langfristig
Die meisten Aktivitäten haben einen langfristigen Zeit –
horizont bis deren Wirksamkeit erkennbar wird, aufgrund der langen Planungszeit –
räume in der Forstwirtschaft. Die Wirkungen steigen mit der Zeit an.
15_04 .3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit
denen das Ziel erreicht werden kann
Rettungsinseln für die Natur: Ökoflächen in der Land-
und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskrise [Target 15.1, 15.5, 15a
– Option15_02]

15_04 / Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im WirtschaftswaldLiteratur
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