SDG_15_Option_15_02_pdf_20231119_182408.txt
Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
15_02 / Rettungsinseln für die Natur:
Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskrise15_02
Target 15.1 15.5, 15aAutor_innen:
Horvath, Sophia-Marie ( Universität für Bodenkultur
Wien ); Gratzer, Georg ( Universität für Bodenkultur
Wien ); Steiner, Christian ( NÖ Agrarbezirksbehörde );
Kriechbaum, Monika ( Universität für Bodenkultur
Wien ); Lindenthal, Thomas ( Universität für Bodenkultur
Wien )
Reviewer:
Frank, Thomas ( Universität für Bodenkultur Wien )Rettungsinseln für die Natur: Ökoflächen
in der Land- und Forstwirtschaft zur Be –
wältigung der Biodiversitätskrise
23 15_02 .1 Hintergrund und Ziele der Option
5 15_02.2 Optionenbeschreibung
5 15_02.2.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
7 15_02.2.2 Potenzielle Konflikte/Systemwiderstände/Barrieren
8 15_02.2.3 Transformationspotenzial
9 15_02.2.4 Umsetzungsanforderungen
10 15_02.2.5 Erwartete Wirkungsweise
11 15_02.2.6 Bisherige Erfahrung mit dieser oder ähnlichen Optionen
12 15_02.2.7 Zeithorizont der Wirksamkeit
12 15_02.2.8 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden soll
12 LiteraturInhalt
Optionen und Maßnahmen15_02.1 Hintergrund und Ziele der Option
In Zeiten, in denen die Biodiversitätsverluste das Aus –
maß eines sechsten Massenaussterbens angenommen haben (Barnosky et al.,
2011; Ceballos et al., 2015; Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosys –
tem Services (IPBES), 2019), ist die Erhaltung der Biodiversität eine wesentliche
Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Lebensbedingungen.
Österreich weist eine hohe geologische,
geomorphologische und klimatische Vielfalt auf und, bedingt durch das
Zusammenspiel dieser Faktoren, eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen.
Es zählt zu den artenreichsten Ländern in Europa (Sauberer, Moser & Grabherr,
2008).
Derzeit sind in Österreich über 54.000 Tierarten
beschrieben. Dazu zählen ca. 100 Säugetierarten sowie ca. 40.000 Insektenar –
ten (Geiser, 2018). Bezüglich einzelner Tiergruppen werden in den Roten Listen
bedrohter Arten in Österreich 45 % der Säugetiere, 57 % der Brutvögel und 100
% der Kriechtiere und Lurche als in unterschiedlichem Ausmaß bedroht geführt
(Niklfeld, 1999; Royal Botanic Gardens, 2016; Sturmbauer, Berg & Strauss , 2018).
Die Anzahl von Wirbeltieren hat in Österreich in den letzten 30 Jahren um durch –
schnittlich 40 % abgenommen (Semmelmayer & Hackländer, 2020). Eine Studie
von Seibold et al. (2019) in Deutschland, weist auf einen erhöhten Rückgang von
Arthropoden-Biomasse, Abundanz und Artenzahl in Landschaften mit höherem An –
teil an landwirtschaftlich genutzten Flächen hin. Nicht nur Offenland ist von drama –
tischen Rückgängen der Biodiversität betroffen, sondern auch Wälder: Die Studie
von Seibold et al. (2019) bestätigt für Gliederfüßler im Wald einen Rückgang von
41 % der Biomasse und 36 % der Arten in 10 Jahren.
Die Ursachen für die hohen Biodiversitätsverluste
sind: (1) Intensivierung der Landnutzung (Allan et al., 2015; Allen, Prosperi, Cogill
& Flichman, 2014; Auffret, Kimberley, Plue, & Waldén, 2018; Blüthgen et al., 2016;
Busch et al., 2019; Manning, Taylor & Hanley , 2015; Niedrist, Tasser, Lüth, Dalla
Via & Tappeiner, 2009), (2) Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung (Fischer, Os –
wald & Ad-ler, 2008; Niedrist, Tasser, Lüth, Dalla Via & Tappeiner, 2009; Zimmer –
mann, Tasser, Leitinger, & Tappeiner, 2010), (3) Lebensraum- und Landnutzungs –
änderung (Bowler, Heldbjerg, Fox, Jong & Böhning‐Gaese, 2019; Cardoso et al.,
2020; Teufelbauer & Seaman, 2017), (4) Stickstoffeinträge (Habel, Segerer, Ulrich,
Torchyk, Weisser & Schmitt, 2016; Payne et al., 2017), (5) Klimawandel (Dullinger
et al., 2012; Engler et al., 2011), (6) Verbauung und Verdichtung (Umweltbundes –
amt, 2019), (7) Invasive gebietsfremde Arten (Essl & Rabitsch, 2002; Keller, Geist,
Jeschke & Kühn, 2011; Seebens et al., 2017) und (8) touristische Landnutzung
(Sato, Wood & Lindenmayer, 2013). Der globale Bericht über den Zustand der Bio –
diversität des Weltbiodiversitätsrates (IPBES, 2019) identifiziert veränderte Land-
(und Meeres-)nutzung als den größten direkten Treiber von Biodiversitätsverlusten
weltweit.
In Österreich stellen die Intensivierung der Bewirt –
schaftung, Düngung und die Nutzungsaufgabe (betrifft insbesondere Almen,
Bergmähder, Steilflächen bzw. extensive Lagen in Tallagen) und Aufforstung von
extensiv bewirtschafteten Flächen die wichtigsten Gefährdungsursachen für Grün –
landbiotope dar (Ellmauer, Moser, Rabitsch, Zulka & Berthold, 2013).
Die Art der Landnutzung und insbesondere die land-
und forstwirtschaftliche Nutzung wirken sich wesentlich auf die betroffenen Öko –
systeme aus. Land und Forstwirtschaft prägen das Landschaftsbild und greifen
3
15_02 / Rettungsinseln für die Natur:
Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskriseauf unterschiedlichste Weise massiv in natürliche Wirkungszusammenhänge ein
(Poschlod, Bakker & Kahmen, 2005).
Im Wald werden die Vielfalt von Waldbiotoptypen
sowie deren biologische Vielfalt durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Eine
große Rolle spielen waldbauliche Maßnahmen mit der Wahl von Betriebsart und
-form, Verjüngungsverfahren und Baumartenwahl. Neben Auswirkungen der Bewirt –
schaftung auf das Totholz-, Biotopbaum- und Habitatbaumangebot, die Alters –
struktur der Waldbestände und die Zusammensetzung der Baumarten hat auch die
Fragmentierung der Landschaft und der Waldbestände einen erheblichen Einfluss
auf Arten und ihre Populationen und somit auf die Biodiversität (Kirchmeir, Huber,
Berger, Wutteij & Grigull, 2020). (Zu naturnaher Waldbewirtschaftung siehe auch
Option 15_04 Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirt –
schaftswald ).
Für ein Ausbleiben von forstwirtschaftlicher Nutzung
wird häufig eine Verminderung der Kohlenstoff-Senkenstärke und damit ein gerin –
geres Potenzial zur Mitigation von Klimawandel unterstellt. Neuere Forschungs –
ergebnisse zeigen jedoch ein umgekehrtes Bild: So ergaben Vergleiche von
Buchenurwäldern in der Slowakei mit angrenzenden Wirtschaftswäldern knapp
vor der Nutzung, dass die oberirdischen Vorräte um 20 %, die Bodenkohlenstoff –
vorräte um 13 % und die Totholzorganmasse um 310 % höher liegen als in den
Wirtschaftswäldern. Die oberirdische Netto-Primärproduktion war in den Ur- und
Wirtschaftswäldern gleich hoch (Glatthorn, Feldmann, Pichler, Hauck & Leuschner,
2017; Glatthorn, Feldmann, Pichler, Hauck & Leuschner, 2018; Kaufmann, Hauck
& Leuschner, 2017; Klingenberg & Leuschner, 2018). In Summe ergibt das einen
höheren Ökosystemkohlenstoffvorrat der Urwälder von 75 Mg.ha-1 im Vergleich zu
den angrenzenden Wirtschaftswäldern. Für Gefäßpflanzen, Flechten und Moose
war der regionale Artenpool in den Urwäldern bei Flechten doppelt so groß, bei
Moosen um 50 % größer und bei den Gefäßpflanzen gleich groß wie im Wirt –
schaftswald.
Eine umfassende Studie von Indikatorarten in 24
taxonomischen Artengruppen zeigt, dass im Wald sehr frühe Entwicklungsstadien
nach Störungen die höchste Diversität aufweisen (Lehnert, Bässler, Brandl, Burton
& Müller, 2013). Der Anstieg von Biodiversität nach Störungen wurde inzwischen
auch von Metastudien (Thom & Seidl, 2016) sowie Simulationen bestätigt. Dies gilt
ebenso für sehr späte Entwicklungsstadien im Wald (Hilmers et al., 2018). Diese
Entwicklungsstadien sind in Mitteleuropa stark unterrepräsentiert.
Die Schaffung von Ökoflächen auf vormals intensiv
genutzten landwirtschaftlichen sowie forstwirtschaftlichen Flächen und deren
Rückführung in naturnahe Lebensräume stellen daher ein großes Potenzial zum
Erhalt der Biodiversität und natürlicher Ökosysteme dar. Diese ist in Verbindung
mit Extensivierung der Landnutzung und der Schaffung von Strukturvielfalt und
Kleinräumigkeit von Landschaften (Option 15_01) zu sehen, die durch die Schaf –
fung von Ökoflächen nicht obsolet werden, sondern sich ergänzen.
Bei einer regional gut durchdachten und vernetzten
Auswahl der Flächen können so Rückzugsräume für seltene und bedrohte Arten
geschaffen und Ökosystemleistungen sichergestellt werden (hierzu gehören u. a.
auch nützlingsvermehrende Effekte und ebenfalls für die Landwirtschaft positive
kleinklimatische Effekte). Ziel dieser Option ist die Schaffung von größerflächigen
ökologischen Rückzugsräumen (sogenannten Ökoflächen) durch die Beendigung
der herkömmlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auf diesen Flächen
(Außer-Nutzung-Stellung). Eine naturschutzfachliche Betreuung solcher Flächen,
4
Optionen und Maßnahmenvor allem im Offenland, soll durch die Landnutzer_innen gewährleistet werden.
Eine Grundlage dieser Option ist eine adäquate, regional angepasste, langfristige
Abgeltung der Verdienstentgänge und der naturschutzfachlichen Bewirtschaftung.
Für Wald ist das Naturwaldreservateprogramm ein
Muster für die Anlegung solcher Flächen. Österreich hat sich mit der Unterzeich –
nung der Resolution H2 der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa
1993 in Helsinki verpflichtet, ein Netzwerk von Naturwaldreservaten einzurichten.
Auf diesen Waldflächen entwickelt sich das Ökosystem Wald natürlich, ohne jede
unmittelbare menschliche Beeinflussung. Derzeit beträgt die Gesamtfläche solcher
Reservate knapp 8300 ha, das sind 0,21 % der österreichischen Waldfläche.
Die Option soll in gemeinsamer Umsetzung mit den
Optionen 15_01 und 15.04 einen Beitrag zum Schutz natürlicher Ökosysteme und
der Biodiversität leisten und zur Erreichung der Targets 15.1, 15.5 und 15.a bei –
tragen.
15_02.2 Optionenbeschreibung
15_02.2.1 Beschreibung der Option bzw. der
zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen
Bereitstellung von land- und forstwirtschaftlichen
Flächen im Ausmaß von mindestens 10 % der bislang intensiv land- und forstwirt –
schaftlich genutzten Fläche in Form von Ökoflächen. Diese Flächen sollen wirksam
außer Nutzung gestellt werden, das heißt jegliche Nutzung (landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder andere) wird eingestellt. Dabei darf es sich jedoch nicht um
Flächen handeln, die einen hohen Biodiversitätswert im Rahmen ihrer Bewirtschaf –
tung aufweisen, wie beispielsweise Almen, Bergmähder, Trockenrasen, Hang –
lagen, etc. Die Einstellung der Nutzung wird durch geeignete Verträge langfristig
sichergestellt und mit Ausgleichszahlungen angemessen abgegolten. Wo sinnvoll,
wird Flächenmanagement (z. B. in Form von extensiver Nutzung) durchgeführt, um
den Naturschutzwert der Flächen zu erhalten. Dies ist je nach Fläche individuell zu
beurteilen.
5
15_02 / Rettungsinseln für die Natur:
Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskrise61 Definition der Ökologischen Infrastruktur nach der Fachgruppe Ökologische Infrastruktur der Schweiz:
„Die Ökologische Infrastruktur ist ein landesweites, kohärentes und wirksames Netzwerk von Flächen,
welche für die Biodiversität wichtig sind. Das Netzwerk wird auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene
geplant und umgesetzt.
Die Ökologische Infrastruktur umfasst nach einheitlichen Kriterien ausgewiesene, ökologisch
und räumlich repräsentative Kern- und Vernetzungsgebiete. Diese sind geeignet im Raum verteilt
und von ausreichender Quantität und Qualität. Die Ökologische Infrastruktur sorgt zusammen mit
einer biodiversitätsverträglichen Nutzung der ganzen Landesfläche und der Artenförderung für die
langfristige Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Insbesondere gewährleistet sie in allen
biogeographischen Regionen die Sicherung der prioritären und gefährdeten Lebensräume und Arten in
überlebensfähigen Beständen.
Die Ökologische Infrastruktur trägt den Entwicklungs- und Mobilitätsansprüchen der einheimischen Arten
Rechnung und sichert langfristig die Funktions- und Regenerationsfähigkeit der Lebensräume, auch
unter sich verändernden Rahmenbedingungen wie beispielsweise dem Klimawandel.
Die Kerngebiete umfassen mindestens 17%, die Kerngebiete und Vernetzungsgebiete zusammen
rund einen Drittel der Landesfläche. Die Ökologische Infrastruktur der Schweiz ist mit den grenznahen
Schutzgebieten und ökologischen Korridoren im benachbarten Ausland funktional verbunden.
Die Ökologische Infrastruktur ist ein zentrales Element der Umweltpolitik. Sie ist vollumfänglich und
verbindlich in die raumplanerischen Instrumente integriert und wird umgehend und sektorübergreifend
umgesetzt. Die Ökologische Infrastruktur trägt massgeblich zur Sicherung wichtiger Leistungen der
Ökosysteme für Gesellschaft und Wirtschaft und zur Förderung der Landschaftsqualität bei.“ Fachgruppe
Ökologische Infrastruktur (o.J.).a) Planung und Ausweisung von Ökoflächen mit dem Ziel des Beitrages zur Schaf –
fung einer flächendeckenden ökologischen Infrastruktur1.
Auswahl nach vordefinierten Kriterien:
−Konnektivität (Verbindung von Schutzgebieten, Schaffung eines Biotopverbun –
des/von Korridoren für Artenwanderungen, Berücksichtigung von schon beste –
henden ökologisch wertvollen Flächen),
−Verteilung (regelmäßige Verteilung auf die Bezirke und Gemeinden, keine Kon –
zentration in einzelnen Regionen),
−Repräsentativität (repräsentative Auswahl von Ökosystemen),
−naturschutzfachliche Bewertung (keine Außer-Nutzung-Stellung von extensiv
genutzten Flächen mit hohem naturschutzfachlichem Wert und hoher Biodiversi –
tät zur Vermeidung von unerwünschten Folgen der Außer-Nutzung-Stellung wie
Verwaldung),
−Schutzpotenzial (bevorzugte Auswahl von Flächen, die besonders von einer
Außer-Nutzung-Stellung und eventuell damit kombiniertem Flächenmanagement
profitieren).
Die Ausweisung der Flächen und Schaffung eines Bio –
topverbundes soll unter Einbindung von Naturschutzexpert_innen und Agrar- und
Wald ökolog_innen vorgenommen werden. Außerdem soll schrittweise eine Neu –
verteilung der Flächen auf die Betriebe erfolgen (Kommassierung), um eine mög –
lichst gerechte Aufteilung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erreichen.
Der Prozess soll unter Beteiligung der Betroffenen und
Einbindung von Stakeholder_innen in der jeweiligen Region stattfinden, um eine
möglichst hohe Akzeptanz der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Koordination des
Prozesses kann zum Beispiel über die Agrarbehörden erfolgen. Dazu ist eine Aus –
richtung der Agrarbehörden an einem neuen Naturschutzleitbild erforderlich (siehe
auch Absatz 15_02.2.4. Umsetzungsanforderungen).
Optionen und Maßnahmenb) Außer-Nutzung-Stellung der vordefinierten Flächen in Abstimmung mit regiona –
len Stakeholder_innen. Mit den Grundbesitzer_innen werden geeignete lang –
fristige Verträge im Sinne des Vertragsnaturschutzes angestrebt. Hierbei ist eine
angemessene langfristige Abgeltung der Gewinnverluste (zusammengesetzt aus
einem Sockelbetrag und einer dem Wirtschaftswert der Fläche entsprechenden
valorisierten Rente) zu gewährleisten, um die Bereitschaft zur Kooperation zu er –
höhen und das Einkommen der Land- und Forstwirt_innen zu sichern.
Als Entschädigung wird ein Entgelt für den Nutzungsentgang, der sich nach dem
Wirtschaftswert der Fläche richtet, sowie ein Sockelbetrag (derzeit für Natur –
waldreservate 47,24 €/ha [ab 100 ha 29,07 €/ ha]) für die vertragsgemäßen
Duldungen und Pflichten bezahlt.
Zur Finanzierung der Maßnahmen können zum Beispiel Mittel aus den Agrarför –
derungen (GAP) herangezogen werden – dafür soll ein Umbau des Agrarförder –
systems erfolgen – oder über eine sozial-ökologische Steuerreform .
Eine Stilllegung von Flächen ist derzeit über die Greening-Prämie2 förderbar.
Diese umfasst 30 % der Direktzahlungen. Die durch die Greening-Prämie ge-
förderten sogenannten ökologischen Vorrangflächen sind jedoch nicht gleich –
bedeutend mit den in dieser Option geforderten Ökoflächen. Die ökologischen
Vorrangflächen unterliegen einer Verpflichtung zur Pflege, die aus naturschutz –
fachlicher Sicht nicht in allen Fällen sinnvoll ist. Für die in dieser Option definier –
ten Ökoflächen soll keine generelle Verpflichtung zur Pflege bestehen. Vielmehr
soll je nach Standort entschieden werden, ob Managementmaßnahmen zur Er –
haltung bzw. Errichtung der jeweiligen Ökofläche beitragen. Diese werden dann
vertraglich festgeschrieben.
Die vorliegende Option ist jedenfalls mit den Optionen 15_01 Ökologisierung der
Landwirtschaft und 15_04 Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzele –
mente im Wirtschaftswald zu kombinieren. Dadurch ergibt sich nicht nur ein Netz
aus Ökoflächen als Rettungsinseln für die Biodiversität, sondern die Bewirtschaf –
tung der sich noch in Nutzung befindenden Flächen findet auf eine biodiversitäts –
verträgliche Art und Weise statt und trägt so zu den Targets von SDG 15 bei.
15_02.2 .2 Potenzielle Konflikte/System-
widerstände/Barrieren
Ernährungssicherung
Eine Außer-Nutzung-Stellung von Flächen in der
Landwirtschaft sowie in der Forstwirtschaft stellt immer eine Konkurrenz mit der
jeweiligen opportunen Nutzung dar. Besonders deutlich wird dies, wenn Flächen
zur Nahrungsmittelproduktion bereitstehen sollen. Es empfiehlt sich daher eine
Abstimmung mit regionalen Plänen zur Ernährungssicherung und Siedlungsent –
wicklung (siehe auch Option 15_15: Wie verwenden wir das Land: Festlegen einer
verbindlichen Regionalplanung auf Ebene der Bundesländer zur Verminderung
von Flächenverlusten ). Insbesondere empfiehlt es sich, Weichenstellungen und
Konzepte für nachhaltige Ernährungsstile, also u. a. Reduktion des Fleischkon –
sums und des Lebensmittelabfalls, bereits kurzfristig umzusetzen (siehe Optionen
02_01, 02_07 und 02_08 in SDG 2). Solche nachhaltigen Ernährungsstile sind
zudem im Einklang mit den Ernährungsempfehlungen der Weltgesundheitsorgani –
sation (WHO), der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Österrei –
chischen Gesellschaft für Ernährung (ÖGE ), was für die Gesundheitsvorsorge sehr
bedeutsam ist (siehe aktueller Anlass Corona-Pandemie). Außerdem haben sie
72 für mehr Informationen siehe: https://info.bmlrt.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-
foerderungen/direktzahlungen/Greening.html [16.8.2021]
15_02 / Rettungsinseln für die Natur:
Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskriseökologisch weitere Vorteile, da sie extensivere Nutzungen ermöglichen (Vorteile
für die Biodiversität auf Acker- und Grünlandflächen, für Klimaschutz, Bodenschutz,
Gewässerschutz, geringeres Abfallaufkommen, geringerer Flächenverbrauch) und
somit den Druck in Richtung Intensivierung reduzieren.
Bioökonomie
„Bioökonomie steht für ein Wirtschaftskonzept, das
fossile Ressourcen (Rohstoffe und Energieträger) durch nachwachsende Rohstof –
fe in möglichst allen Bereichen und Anwendungen ersetzen soll.“ (Bundesminis –
terium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), Bundesministerium für Wissen –
schaft und Forschung (BMBWF) & Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT), 2019, S. 13).
Diese nachwachsenden Rohstoffe sollen auch maß –
geblich land- und forstwirtschaftlich produziert werden. Die Realisierung einer
Bioökonomie hängt daher von der Verfügbarkeit von Biomasse ab und steigert
den Produktionsdruck auf die Land- und Forstwirtschaft. Das kann zu erheblicher
Flächenkonkurrenz sowohl generell als auch in Bezug auf die
Außer-Nutzung-Stellung von Flächen führen (Clough, Kirchweger & Kantelhardt,
2020; Di Fulvio, Korosuo, Obersteiner & Hellweg, 2019; Ote-ro et al., 2020). Dies
betrifft auch das wachsende Spannungsfeld des Flächenanspruches für Energie –
gewinnung (Photovoltaik, Windkraft). Hier sind systemische Zugänge und somit
eine enge Verzahnung von nachhaltiger Bioökonomie und Energiegewinnung mit
nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft und nachhaltigen Ernährungs- und Kon –
sumstilen sowie des Bodenschutzes (Reduktion der Bodenversiegelung, Entsie –
gelung von Flächen) und eine integrierte Planung der Flächenverwendung (siehe
Option 15_15) erforderlich. (Weiterführend siehe auch Option 15_17 Mainstrea –
ming von biodiversitätsagenden in Bioökonomie- und Klimaschutzstrategien, -maß –
nahmen und -forschung.)
15_02.2.3 Transformationspotenzial
Die Ausweisung von Ökoflächen und deren Stilllegung
sowie die Finanzierung dieser durch Mittel aus der GAP, aus ökologischen Steuern
oder weiteren Fördertöpfen stellt eine Priorisierung von Naturschutzmaßnahmen
dar. Somit wird ein wesentlicher Schritt für eine Entwicklung zu einer Gesellschaft
gesetzt, die die Natur achtet und ihr einen zentralen Stellenwert verleiht.
Durch begleitende Maßnahmen im Bildungsbereich
(sowohl Kinder- als auch Erwachsenenbildung, Projekte und Exkursionen in land-
und forstwirtschaftlichen Schulen, etc.; siehe Option 15_14 und SDG 4) kann eine
Gesellschaft und auch eine land- und forstwirtschaftliche Praxis erreicht werden,
in der Naturschutz an sich als normative Zielsetzung breite Akzeptanz findet (siehe
dazu auch Option 15_14: Bildungsinitiative Naturschutz und Biodiversität: Bildungs –
ziel „Natural Natives“) . So wird zu einer Welt beigetragen, in der Natur und Mensch
harmonisch zusammenleben und soziale Entwicklungsziele mit Naturschutzzielen
synergetisch wirken, anstatt einander auszuschließen.
In der EU Biodiversitäts-Strategie 2030 und im Ele –
mentepapier zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 20303 wird vorgeschlagen,
„mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche in jedem landwirtschaftlichen
Betrieb mit biodiversitätsreichen Landschaftselementen, wie Pufferzonen, Brach –
flächen, Hecken, Einzelbäumen, Trockenmauern oder Teichen“ auszustatten (S. 4).
Diese Empfehlung greifen wir in Option 15_01 ( Ökologisierung der Landwirtschaft )
auf. Weiters wird im Elementepapier vorgeschlagen, dass 10 % der gesamten
83 für mehr Informationen siehe: http://xn--biodiversittsdialog2030-57b.at/konsultation.html#section4
[17.8.2021]
Optionen und MaßnahmenLandfläche unter Schutz gestellt werden soll. Die vorliegende Option geht weiter,
indem sie eine Außer-Nutzung-Stellung von 10 % der land- und forstwirtschaftlich
genutzten Fläche fordert (European Union, 2020). An dieser Stelle soll darauf hin –
gewiesen werden, dass nur eine gemeinsame Umsetzung der Optionen 15_01 und
15_02 eine ausreichende Wirkung erzielen, um den Schutz der Biodiversität und
der Ökosysteme und damit eine Erreichung der Targets von SDG 15 zu gewährleis –
ten. Das bedeutet, dass die oben genannten Zahlen (10 % für Landschaftselemen –
te mit großer Vielfalt und 10 % Außer-Nutzung-Stellung bzw. Ökoflächen ) additiv zu
verstehen sind.
15_02.2 .4 Umsetzungsanforderungen
Für eine maximale Akzeptanz der Maßnahme, vor al –
lem aber auch um die Lebensgrundlagen und Existenz der Land- und Forstwirt_in –
nen zu sichern, ist eine angemessene Abgeltung der Ökoflächen , die den Ver –
dienstentgang kompensiert, unabdingbar. Darüber hinaus ist es empfehlenswert,
betroffene Stakeholder_innen so früh wie möglich in den Prozess einzubinden.
Wie bereits erwähnt, ist eine Abstimmung der Außer-
Nutzung-Stellung mit regionalen Planungen (wie in Option 15_15 und in SDG 2 in
Option 02_07 beschrieben) zu gewährleisten.
Die Planung der Ökoflächen sowie die Organisation
der Um- und Neuverteilungen können durch die Agrarbehörden der Länder erfol –
gen. Dazu ist eine Neuausrichtung der Agrarbehörden nach einem ökologischen
Leitbild erforderlich. Die Planung und Umsetzung von Naturschutzflächen müs-
sen in den Mittelpunkt jedes Verfahrens r ücken und eine zentrale Zielsetzung
darstellen. Gegenwärtig werden Flächen für die Biodiversität bei Zusammenle –
gungsverfahren in vielen Agrarbehörden zwar einbezogen. Das Land Niederöster –
reich fördert beispielsweise die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen und
Anlagen bzw. Bodenschutzanlagen4. Auch das Land Steiermark misst der Planung
von Ökoflächen eine gewisse Bedeutung bei5. Jedoch gibt es derzeit keine Ver –
pflichtung für eine Berücksichtigung solcher Flächen: Der Anteil an sogenannten
Landschaftselementen betrug in den Jahren 2007 bis 2015 bei Zusammenle –
gungsverfahren in Niederösterreich im Durchschnitt nur ungefähr 4,45 % (NÖ
Agrarbezirksbehörde, 2020). Die Festlegung von Ökoflächen , die aus der Nutzung
genommen werden, muss daher für jede Agrarbehörde erste Priorität haben. So
kann die erfolgreiche Umsetzung der Option und damit die Erreichung von SDG 15
gewährleistet werden.
Um ein Zusammenlegungsverfahren umsetzen zu
können, muss derzeit die Zustimmung der betroffenen Grundbesitzer_innen (in
Niederösterreich) bei 50 % (plus eine Stimme) liegen. Es ist entscheidend, dass
sich dieser Prozentsatz nicht oder nicht stark erhöht, da sonst die Durchführbarkeit
der Verfahren darunter leidet.
94 für mehr Informationen siehe: http://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/Foerderung_
oekologischer_Agrarinfrastruktur_zur_Flurentwi.html [17.8.2021]
http://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/Foerderung_oekologischer_Massnahmen_und_
Anlagen_in_Bodenr.html [17.8.2021]
http://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/Bodenschutzanlagen___Windschutzanlagen.html
[17.8.2021]
5 für mehr Informationen siehe: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835514/DE/
[17.8.2021]
15_02 / Rettungsinseln für die Natur:
Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft zur Bewältigung der BiodiversitätskriseBei der Ausweisung und Stilllegung von Flächen ist
zu klären, wer den Prozess in Gang setzen soll. Zusammenlegungsverfahren der
Agrarbehörden werden üblicherweise von den Landwirt_innen selbst angestoßen.
Dies ist bei einem Verfahren zur Um- und Neuverteilung von Flächen zugunsten
des Naturschutzes nicht sehr wahrscheinlich. Eine angemessene Abgeltung der
Stilllegungen kann jedoch einen Anreiz für den Beginn eines solchen Verfahrens
darstellen. Langfristig wird eine Verankerung in den jeweiligen Naturschutzgeset –
zen der Länder erforderlich sein, um eine ausreichende Umsetzung und Wirksam –
keit zu gewährleisten. Im deutschen Bundesnaturschutzgesetz 2009, § 20, Absatz
1, wird bereits die Schaffung eines Biotopverbundes auf mindestens 10 % der
Fläche eines jeden Landes festgeschrieben.
Bis zu einer Festlegung in den Naturschutzgeset –
zen können sogenannte Flurplanungen vorgeschaltet werden. Dies sind kleinere
Projekte, in denen die Entwicklungsmöglichkeiten von ländlichen Räumen geplant
und Maßnahmen für eine verbesserte Agrarstruktur vorgeschlagen werden6 (siehe
auch Absatz 15_02.2.6 Bisherige Erfahrung mit dieser oder ähnlichen Optionen ).
Sie können auch von den Gemeinden angestoßen werden.
15_02.2 .5 Erwartete Wirkungsweise
Aufgrund der oben beschriebenen negativen Auswir –
kungen der Bewirtschaftung wird von einer Außer-Nutzung-Stellung durch Öko –
flächen ein verbesserter Schutz von Biodiversität und natürlichen Ökosystemen er –
wartet. Dieser wird unter anderem durch eine Kombination mit den Optionen 15_01
(Ökologisierung der Landwirtschaft ) und 15_04 ( Nachhaltige Waldbewirtschaftung
– Naturschutzelemente im Wirtschaftswald ) geschaffen. Durch eine adäquate Aus –
wahl der Flächen im Sinne der Konnektivität, Repräsentativität, naturschutzfach –
lichen Bewertung und des Schutzpotenziales soll ein bestmöglicher Mehrwert der
Stilllegungen erreicht werden.
Im Wald ist bei einer Nicht-Nutzung von Flächen, ohne
Aufarbeitung von Störungen, mit einer Erhöhung des Anteiles von früh- und spät –
sukzessionalen Stadien zu rechnen. Da diese Stadien die höchste Biodiversität
aufweisen (Hilmers et al., 2018), wäre durch die Nicht-Nutzung von Flächen auch
eine Steigerung der Biodiversität zu verzeichnen.
Eine Studie des Bundesforschungszentrums für Wald
in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien , Wood K plus und dem
Umweltbundesamt , in der verschiedene Waldnutzungsszenarien modelliert werden,
zeigt, dass sich eine vermehrte Außer-Nutzung-Stellung von Waldflächen zumin –
dest kurzfristig auch positiv auf den CO2-Gehalt in der Luft auswirken könnte. So
wirken Waldflächen im Szenario Vorratsaufbau mit zusätzlicher Außer-Nutzung-
Stellung und vermindertem Holzeinschlag bis etwa zum Jahr 2110 als CO2-Senke
(wesentlich größer als die anderen Szenarien) und schlagen dann erst in eine CO2-
Quelle um (Ledermann et al., 2020). Dieses Ergebnis wird kontrovers diskutiert, da
der Nutzungsverzicht nicht zur Substitution fossiler Energieträger beitragen kann.
Jedoch sind in die Berechnungen keine Biodiversitätswerte inkludiert.
Ein besonderes Synergiepotenzial birgt die Wiederver –
nässung von Moorstandorten. Moore sind in Österreich außerordentlich gefährdete
Ökosysteme: 83 % der Moore, Sümpfe und Quellfluren werden in Österreich einer
Gefährdungskategorie zugeordnet (Traxler et al., 2004). Gleichzeitig gelten sie als
106 für mehr Informationen siehe: http://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/
Flurplanungen.html [17.8.2021]
Optionen und Maßnahmeneffektivster Kohlenstoffspeicher der Erde, bei einer Menge von 30 % des in Böden
gebundenen Kohlenstoffs auf 3 % der Landfl äche (Bundesamt für Naturschutz
(BfN), 2009, 18). Günther et al. (2020) zeigen, dass durch die Wiedervernässung
von trockengelegten Mooren die Klimaerwärmung reduziert werden kann. So
können einerseits Treibhausgase eingespart bzw. Treibhausgassenken geschaffen
und andererseits der Schutz von gefährdeten Ökosystemen sichergestellt werden.
Die Option trägt zur Erreichung folgender Targets bei:
15.17, 15.58, 15.a9 und 2.410. Darüber hinaus kann sie einen Beitrag zur Erreichung
von SDG 2 (siehe Optionen 02_06 und 02_07) und SDG 13 leisten.
Mögliche Zielkonflikte könnten in der Ernährungssi –
cherung und in der Autarkie bei land- und forstwirtschaftlichen Produkten entste –
hen, Target 2.111, sowie in der Energiegewinnung und Rohstoffversorgung mit Bio –
masse (Bioökonomie). Um diese Konflikte zu vermindern bzw. zu eliminieren, sind
diese in der Flächenauswahl zu berücksichtigen und in einen gesamtheitlichen
Diskurs über nachhaltige Produktions- und Lebensstile (insbesondere Ernährungs –
stile, Energieverbrauch und generell Konsumstile) zu integrieren. Hierzu gehört
eine Kombination mit Option 15_16 zur Eindämmung der Flächenverluste durch
Flächenversiegelung.
15_02.2.6 Bisherige Erfahrung mit dieser
oder ähnlichen Optionen
Derzeit werden in den österreichischen Bundeslän –
dern von den Agrarbehörden sogenannte Zusammenlegungsverfahren durchge –
führt. In Niederösterreich werden diese durch das Flurverfassungs-Landesgesetz
1975 beschrieben. Sie haben zum Ziel, Nachteile und Mängel in der Agrarstruktur
zu beheben, worunter auch eine unzureichende naturräumliche Ausstattung fallen
kann. Im Zuge solcher Verfahren werden auch sogenannte Landschaftselemente
mitberücksichtigt. Bei einer Auswertung der Verfahren in den Jahren 2007 bis 2015
wurde ein durchschnittlicher Netto-Anstieg an Landschaftselementen um 1,35 Pro –
zentpunkte (von 3,10 % auf 4,45 %) verzeichnet (NÖ Agrarbezirksbehörde, 2020).
Dieser Wert liegt jedoch noch wesentlich unter dem in dieser Option postulierten
10 %-Ziel und zeigt daher deutliches Verbesserungspotenzial.
Eine andere, weniger verbindliche Möglichkeit, Natur –
schutzelemente in die Agrarstruktur einzubauen, stellt derzeit in Niederösterreich
117 15.1: By 2020, ensure the conservation, restoration and sustainable use of terrestrial and inland
freshwater ecosystems and their services, in particular forests, wetlands, mountains and drylands, in line
with obligations under international agreements.
8 15.5: Take urgent and significant action to reduce the degradation of natural habitats, halt the loss of
biodiversity and, by 2020, protect and prevent the extinction of threatened species.
9 15.a: Mobilize and significantly increase financial resources from all sources to conserve and
sustainably use biodiversity and ecosystems.
10 2.4: By 2030, ensure sustainable food production systems and implement resilient agricultural
practices that increase productivity and production, that help maintain ecosystems, that strengthen
capacity for adaptation to climate change, extreme weather, drought, flooding and other disasters and
that progressively improve land and soil quality.
11 2.1: By 2030, end hunger and ensure access by all people, in particular the poor and people in
vulnerable situations, including infants, to safe, nutritious and sufficient food all year round.
15_02 / Rettungsinseln für die Natur:
Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskrise12die Flurplanung dar. Diese kann Bodenschutz, Gewässerschutz, die Neu- oder
Umgestaltung von Landschaftselementen im Sinne von Biotopverbundsystemen
oder die Realisierung von Schutzzielen als inhaltliche Schwerpunkte setzen. Diese
werden jedoch durch den_die Auftraggeber_in in Abstimmung mit der NÖ Agrar –
bezirksbehörde bestimmt. Auftraggeber_innen können betroffene Landwirt_innen
oder auch Gemeinden sein (Flurplanung in Niederösterreich, Förderrichtlinie12).
15_02.2.7 Zeithorizont der Wirksamkeit
Langfristige Wirkung (mehr als 10 Jahre)
15_02.2.8 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden soll
In den Optionen „15_01“ , „15.03“, „15.04“, „15.05“
sowie in Optionen des SDG 2 („02.04“, „02.06“, „02.07“, „02.08“) werden weitere
Möglichkeiten beschrieben, wie die Land- und Forstwirtschaft biodiversitäts- bzw.
naturschutzfreundlicher gestaltet werden können. An dieser Stelle soll erneut
darauf hingewiesen werden, dass nur eine gemeinsame Umsetzung der Optionen
„15_01“, „15_02“ und „15.04“ eine ausreichende Wirkung erzielen, um den Schutz
der Biodiversität und der Ökosysteme und damit eine Erreichung der Targets von
SDG 15 zu gewährleisten.
12 für mehr Informationen siehe: http://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/Flurplanung_-_
Richtlinie_-_Stand_
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