SDG_13_Option_13_01_20231119_182404.txt

Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung
Inhalt
Tabellenverzeichnis ………………………….. ………………………….. ………………………….. ………………………….. ……. 2
C.X.6.1. Ziele der Option ………………………….. ………………………….. ………………………….. ……………………. 2
C.X.6.2. Hintergrund der Option ………………………….. ………………………….. ………………………….. …………. 4
C.X.6.3. Optionenbeschreibung ………………………….. ………………………….. ………………………….. ………….. 5
C.X.6.3.1. Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen ………………………….. ………………………….. ………………………….. ………………… 5
C.X.6.3.2. Erwartete Wirkungsweise ………………………….. ………………………….. ………………………….. ….. 9
C.X.6.3.3. Bisherige Erfahrung mit d ieser Option oder ähnlichen Optionen ………………………….. ……. 15
C.X.6.3.4. Zeithorizont der Wirksamkeit ………………………….. ………………………….. ………………………… 15
C.X.6.3.5. Vergleich mit anderen SDGs und Optionen, mit denen das Ziel erreicht werden kann ….. 16
C.X.6.3.6. Bezug zu aktuellen Ereignissen ………………………….. ………………………….. ………………………. 20
C.X.6.3.7. Offene Forschungsfr agen ………………………….. ………………………….. ………………………….. …. 21
Literatur ………………………….. ………………………….. ………………………….. ………………………….. ………………….. 21
Team, das an dieser Option mitgearbeitet hat. ………………………….. ………………………….. …………………….. 29

Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
Target: 13.2
Option: 13_01

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Ökosoziale CO 2-Steuerreform
(Target 13.2 – Option 01)

Tabellenverzeichnis
Tab. O_13 -01_01 : Übersicht über aktuelle Grenzvermeidungskosten (in € oder US$ pro Tonne CO 2) in der
rezenten Literatur. Quelle: eigene Grafik. // Tab. O_13 -01_01 : Overview of current marginal abatement
costs (in € or US$ per ton of CO 2) in recent literature. Source: original chart. 9
Tab. O_13 -01_02 : Schema für die Bewertung. Quelle: eigene Grafik. // Tab. O_13 -01_02: Scheme for the
evaluation. Source: original chart. 13
Tab. O_13 -01_03 : Erwartete Netto -Wirkungsweise einer CO 2-Abgabe exkl. und inkl. möglicher
Rückverteilungsmaßnahmen. Quelle : eigene Grafik. // Tab. O_13 -01_03: Expected net effect of a CO 2 fee
excluding and including possible redistribution measures. Source: original chart. 13
Tab. O_13 -01_04 : Erwartete Wirkungsweise möglicher Rückverteilungsmaßnahmen (zzgl. Effekt zu einer
reinen CO2 -Abgabe) 1. Quelle: eigene Grafik. // Tab. O_13 -01_04: Expected effect of possible
redistribution measures (additiona l effect to a pure CO2 levy) 1. Source: original chart. 14

C.X.6.1. Ziele der Option
Die Ziele einer ökosoziale n CO 2-Steuerreform umfassen:
1. ökologisch effektiv  Reduktion von CO 2-Emissionen aus fossilen Energieträgern (Benzin, Diesel,
Flüssiggas, Erdgas, Heizöl, Kohle) , durch Bepreisung1 (Target 13.2) ;
2. sozial gerecht  Aufkommens – oder budget neutrale Verwendung2 durch Rückverteilung der
Steuereinnahmen, um privater und unternehmerischer Zusatzb elastung zielgerichtet und sozial
entgegenzuwirken (Target s 8.1, 8.2, 8.4, 8.5, 10.1, 10.4) sowie die ökologische Zielerreichung
weiter zu stärken ;
3. ökonomisch effizient  Internalisierung der sozialen (externen) Kosten von CO 2-Emissionen;
Verbesserung der ökonomischen Effizienz (Zielerreichung mit minimalen Kosten) .
Wichtig ist dabei auch hervorzuheben, welche Treibhausgas(THG -)emissionen diese Option nicht umfasst3:
 CO 2-Emissionen, die vom europäischen Emissionshandelssystem (EHS) erfasst sind ;

1 Durch höhere Preise für fossile Rohstoffe wird ein Anreiz gesetzt, diese weniger zu konsumieren, sowie auf
erneuerbare Energieträger und klimafreundlichere Technologien umzusteigen, die d ann wettbewerbsfähiger sind.
2 Aufkommensneutral bedeutet, dass an anderer Stelle des öffentlichen Haushalts Steuern oder Abgaben so
gesenkt werden, dass das gesamte Steueraufkommen gleichbleibt. Budgetneutral bedeutet, dass die
Mehreinnahmen auch durch Me hrausgaben (z. B. für einen Klimabonus) in Höhe der generierten Steuereinnahmen
ausgeglichen werden können – d. h., netto erhöht sich die Abgabenbelastung für den privaten Sektor in beiden
Fällen somit nicht.
3 Eine Ausweitung der Option, um mehr THG -Emis sionen zu berücksichtigen, oder, wie in Großbritannien, einen
Mindestpreis im EHS einzuführen, sind natürlich durchaus möglich. Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
Target: 13.2
Option: 13_01

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 andere THG -Emissionen wie CH 4, N 2O oder fluorierte Gase, v. a. aus der Land – und
Abfallwirtschaft4.
Die Bepreisung und aufkommensneutrale Verwendung der Steuerreinnahmen kann unterschiedlich
gestaltet werden . Für Details siehe Abschnitt C.X.6.3.1 und C.X.6.3.2 . Hier erfolgt nur eine kurze Skizzierung
der Möglichkeiten .
Die Bepreisung erfolgt über eine Abgabe5 auf den CO 2-Gehalt der fossilen Energieträger (Benzin, Diesel,
Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle ). Diese CO 2-Abgabe kann zusätzlich zu bestehenden Abgaben, von
denen fossile Energieträger betroffen sind ( z. B. Mineralölsteuer), implementier t werden oder diese (bzw.
Anteile davon) ersetzen . Sollte die CO 2-Abgabe bestehende Abgaben vollständig oder teilweise
substituieren, sollte der neue explizite oder implizite CO 2-Preis auf jeden Fall höher angesetzt werden als
der bisher bestehende , höchste implizite CO 2-Preis in den bestehenden Abgaben ( zurzeit Diesel mit fast €
200/tCO 2). Eine weitere wichtige und dringend empfohlene Möglichkeit zur Verteuerung von CO 2 ist die
Abschaffung von umweltschädlichen Subventionen (z. B. Dieselprivileg) .
Die aufkommensneutrale Rückverteilung der Steuereinnahmen ( im Englischen als Recycling bezeichnet )
soll in erster Linie die Netto belastung von Haushalten und Unternehmen reduzier en, möglichst ohne den
Anreizeffekt der Bepreisung zu verringern . Dadurch können mögliche negative Auswirkungen auf andere
SDG -Targets ( z. B. 8.5, 10.1) vermieden, sowie noch weitere SDG -Targets verfolgt (z. B. 9.4) bzw. das
Ausmaß der Erreichung von T arget 13.2 verstärkt werden. Dementsprechend viele
Ausgestaltungsmöglichkeit en stehen zur Diskussion . Die Gewichtung dieser Ziele obliegt der Gesellschaft
und politischen Entscheidungsträger _innen und umfass t meistens :
(i) Reduktion der sozialen und ökonomischen Belastung von v. a. einkommensschwachen
Haushalten durch z. B. Direktzahlungen (Klimabonus ), betrifft Target 10.4 , sowie 10.1 ;
(ii) Reduktion der direkten steuerlichen Belastung von Unternehmen durch z. B. Reduktion der
Lohnnebenkos ten, betrifft Target 8.1, sowie 8.2, 8.4 und 8.5 ;
(iii) finanzielle Anreize für Investitionen in Klimaschutzprojekte und Investitionen in
klimafreundliche Infrastruktur , betrifft Target 13.2, sowie auch Target 7.2, 7.3, 8. 1, 8.4, 9.1,
9.4 und 12.2 .
Der Fokus hier liegt auf eine r ökosoziale n CO 2-Steuerreform. Idealerweise sollte e ine umfassende
ökosoz iale Steuerreform auch CO 2-Emissionen durch Landnutzungsänderung , andere Treibhausgas e
(v. a. N2O, CH 4) und Umweltschäden (z. B. Biodiversität sverlust , Feinstaub, Lärm , Geruch ) berücksichtigen
– entweder durch Bepreisung oder Abschaffung von relevanten umweltschädlichen Subventionen . Die
Abschaffung umweltschädlicher Subventionen wird im Detail in Option 15. 11 (Evaluierung des
öffentlichen Steuer – und Förderungssystems hinsichtl ich Synergien und Trade -offs mit den Zielen der
österreichischen Biodiversitäts -Strategie ) behandelt – mit Fokus auf Biodiversität. So sollte auch an die

4 Im Jahr 2018 betrugen die THG -Emissionen in Österreich, die nicht dem europäischen Emissionshandel (EHS)
unterliegen, bei 50,5 Mio. t CO 2-Äquivalenten und damit 64 % der Gesamtemissionen (Umweltbundesamt, 2020) .
Da eine ökosoziale CO 2-Steuerreform andere THG wie CH 4, N 2O sowie fluorierte Gase nicht umfasst, würde eine
solche Bepreisung ca. 38 Mio. t CO 2 und damit ca. 48 % der Gesamtemissionen umfassen (inklusive dem EHS wären
dann ca. 84 % aller THG -Emissionen in Österreich bepreist).
5 Der Begriff Abgabe wird als Überbegriff für Bepreisung, Steuer oder Gebühr verwendet. Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
Target: 13.2
Option: 13_01

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Einführung einer generellen Energie – und Ressourcensteuer gedacht werden, da auch der Verbrauch von
erneuerbarer Energie und Ressourcen mit sozialen Kosten verbunden ist. Diese Erweiterung könnte
schrittweise passieren. Als langfristiges Ziel (bzw. übergeo rdnete Option) sollte über die Entwicklung
eine r SDG -Steuerreform nachgedacht werden.
C.X.6.2. Hintergrund der Option
Die (umwelt -)ökonomische Idee, den Preis von Gütern mit einer Abgabe zu korrigieren, sodass dieser
auch die tatsächlichen gesellschaftlichen Kosten der Herstellung und Nutzung abbildet , die am Markt
ohne Eingriff keine Berücksichtigung finden , ist nun mehr als 100 Jahre alt (Pigou, 1920) . Der Vorteil
einer Bepreisung gegenüber z. B. einem Verbot oder strenger Regul ierung ( verpflichtende Quoten &
Standards) liegt in seiner angestrebten Kosteneffizienz (= die Erreichung eines Zieles mit dem geringsten
Ressourcenaufwand) und Anreizwirkung (= Umwelt ist kostbar). Die Entscheidung über Produktion und
Konsum bleibt dezentral dort, wo das Wissen um Meth oden zum Klimaschutz und Präferenzen am
höchsten sein sollte – bei den Haushalten und Unternehmen selbst. Die Vermeidung von CO 2 erfolgt
dann theoretisch dort, wo sie am kostensparendsten möglich ist. Die Idee eine r CO 2- bzw.
Umweltbepreisung im Rahmen ein er umfassenden Steuerreform mit aufkommensneutrale r
Rückverteilung der Steuereinnahmen geht im deutschsprachigen Raum zurück bis in die 80er Jahre
(Aubauer & Bruckmann, 1985; Binswanger, Frisch & Nutzinger, 1983) . Im Zuge einer ökosozialen
Steuerreform war das Ziel damals v. a. eine doppelte Dividende (Goulder, 1995) : (1) Reduktion der
Umweltbelastung durch Bepreisung und Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sowie (2)
Erhöhung der Arbeitsnachfrage und Wirtsc haftswachstum durch Reduktion von Abgaben auf den Faktor
Arbeit . Die Nutzung eines Teils der Steuereinnahmen für (3) Verteilungsaspekte (Großmann, Wolter,
Hinterberger & Püls, 2020; Kettner -Marx et al., 2018a, 2018b; Kirchner, Sommer, Kratena, Kletzan –
Slam anig & Kettner -Marx, 2019; Klenert et al., 2018) und (4) Investitionen in den Klimaschutz (Köppl,
Schleicher & Schratzenstaller, 2019; Schleicher & Steininger, 2018) waren damals auch schon wichtige
Themenpunkte, haben in den letzten Jahren jedoch wieder v ermehrt Aufmerksamkeit bekommen,
insbesondere mit Blick auf die Gelbwestenproteste (Gagnebin, Graichen & Lenck, 2019) , und damit die
Akzeptanz solcher Maßnahmen.
Das Potenzial einer derartige n Steuerreform liegt nicht nur in der Effizienz, sondern auch in der – von der
Rückverteilungs -Option abhängigen – Effektivität . Diese wurde nicht nur in vielen ökonomischen Modell –
Publikationen aufgezeigt (Felder & van Nieuwkoop, 1996; Felder & Schleiniger, 2002; Frank -Stocker,
2019; z. B. Freire -González, 2018; Goers & Schneider, 2019; Großmann, Wolter, Bernard, Mönnig &
Frank -Stocker, 2019; Großmann et al., 2020; Kirchner et al., 2019; Kratena & Schleicher, 1999; Rausch,
Metcalf & Reilly, 2011; Schneider, Tichler & Steinmüller, 2010) , sondern auf Basis schon länger
bestehender ökosozialer Steuerreformen empirisch bestätigt , v. a. in Schweden und British Columbia,
Kanada . Darunter fallen sowohl die Wirkung auf die Menge an CO 2-Emissionen (Andersson, 2019; Bayer
& Aklin, 2020) , als auch die Erreichung einer doppelten Di vidende , u. a. die Erhöhung des BIP (Azevedo,
Wolff & Yamazaki, 2018; Maxim & Zander, 2019; Narassimhan, Gallagher, Koester & Rivera Alejo, 2017;
Yamazaki, 2017) . Das Instrument e ines CO 2-Preis es alleine wird aber nicht für die Erreichung der Pariser
Klimaziele ausreichen (Rosenbloom, Markard, Geels & Fuenfschilling, 2020; Tvinnereim & Mehling,
2018) , es gilt vielmehr dieses durchaus zentrale Instrument in ein Gesamtpaket einzubetten (Großmann
et al., 2019 ; Kirchengast et al., 2019; Sterner et al., 2019) . In derzeit bereits bestehenden Systemen sind Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
Target: 13.2
Option: 13_01

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die nationalen CO 2-Preise zudem oft zu gering, um substantielle Veränderungen herbeizuführen (World
Bank, 2020) .
Während die Rückverteilung der Steuereinnahmen in einem gesellschaftlichen Diskurs und mit Hinblick
auf die Erreichung auch anderer SDG -Ziele getroffen werden sollte ( z. B. Target 10.4 – Größere Gleichheit
erzielen ), kann als Maßstab für die ökologische Wirksamkeit das völkerrechtlich verbindliche Pariser
Klimaziel dienen . Für die Erreichung dieses Klimazieles werden – abhängig von anderen gesetzten
Klimaschutzmaßnahmen – sehr substanzielle und stark ansteigende CO 2-Preise notwendig sein. Für die
Bepreisung können entweder Grenz schadens kosten oder Grenz vermeidungs kosten herangezogen
werden. Grenzs chadenskosten, und ihr bekanntestes Konzept, die Social Cost of Carbon (die Kosten, die
der Ausstoß einer weiteren Tonne CO 2 über ihre Verweildauer in der Atmosphäre versursacht), besitzen
hohe politische Relevanz (v. a. in den USA) . Die Schätzungen eignen sich jedoch auf Grund von
methodischen Schwächen und immens hohen Unsicherheiten ( z. B. Diskontrate, Kipppunkt e im
Klimasystem) nur bedingt für eine Bepreisung (Pezzey, 2019; Pindyck, 2017) , auch da sie nicht
notwendigerweise die Erreichung von Klimazielen implizieren. Daher ist die Verwendung von
zielabhängigen Grenzv ermeidungskosten (die Kosten, die für die Vermeidung einer weiteren Tonne CO 2
aufgewendet werden müssen) eine gute Alternative – der sogenannte Standard -Preis -Ansatz von Baumol
und Oates (1971) . Hierfür wird auf Basis technisch -ökonomischer Modell e der für die Erreichung eines
Klimazieles notwendige CO 2-Preis berechnet (Grubler et al., 2018; Rogelj et al., 2018) . Aber auch hier
bleibt eine große Bandbreite an Unsicherheit, die jedoch robuster und etwas freier von Wertannahmen
ist als die der Social Cost of Carbon (v. a. was die Bewertung von Schäden in der Zukunft betrifft) . In der
Praxis ist es daher wichtig , ein gutes Monitoring von Klimaschutzmaßnahmen und der CO 2-Bepreisung
einzuführen, das seinen Blick auf die Einhaltung des verbleibenden THG -Budgets für die Erreichung des
1,5°-Ziels des Paris -Abkommen s behält (Schleicher & Steininger, 2018) .
C.X.6.3. Optionenbeschreibung

C.X.6.3.1. Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen
Eine ökosoziale CO 2-Steuerreform kann folgende Maßnahmen kombinationen umfassen :
1. CO 2-Bepreisung in Sektoren, die nicht am europäischen Emissionshandel teilnehmen
a) CO 2-Abgabe auf fossile Energieträger ;
i. Zusätzlich zu bestehenden Abgaben ;
ii. Anstelle bestehender Abgaben (bzw. Anteile davon ersetzend) .
b) Abschaffung umweltschädlicher Subventionen (z. B. Dieselprivileg) .
2. Aufkommensneutrale Verwendung/ Rückverteilung der Steuereinnahmen
a) Direkte Entlastungen für Haushalte ;
i. Direktzahlungen ;
ii. Gezielte Boni für (nachhaltige) Mobilität & (nachhaltiges) Wohnen ;
iii. Reduktion der Einkommensteuer ;
iv. Reduktion der Umsatzsteuer .
b) Direkte Entlastungen für Unternehmen ; Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
Target: 13.2
Option: 13_01

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i. Reduktion der Lohnnebenkosten ;
ii. Reduktion der Unternehmens besteuer ung.
c) Investitionen im Sinne von Innovation & verstärkte m Klimaschutz ;
d) Einzahlung in Fonds für Klimaklagen .
3. Monitoring bzgl.
a) Effektivität der CO 2-Bepreisung hinsichtlich des Klimaziels  Anpassungen des CO 2-
Preispfad s;
b) Private Belastung durch die CO 2-Bepreisung nach Entlastungsmaßnahmen 
Anpassungen der Rückverteilungs optionen .
Die Aufteilung der Verwendung der Steuereinnahmen erzwingt eine Gewichtung der jeweiligen
Wirkungen dieser Maßnahmenkombinationen und ihrer unter schiedlichen Auswirkungen auf andere
SDG -Ziele. Die Wirkungen der Rückverteilungsmaßnahmen bzgl. Akzeptanz, sozialer Verträglichkeit,
Verteilungswirkung, Wettbewerbsfähigkeit und doppelter Dividende sind in Abschnitt C.X.6.3.2
beschrieben. Die tatsächliche Wirkung hängt natürlich auch von den gegebenen Rahmenbedingungen
and weiteren gesetzten Klimaschutzmaßnahmen ab (z. B. Infrastrukturausbau, Förderungen für
Gebäudesanierungen, öffentlicher Verkehr oder erneuerbare Energien, klimaschutzorie ntiere
Raumplanung, Carbon Border Tax etc.).
a) Beispielhafte Ausgestaltungen einer CO 2-Steuerreform
Diese beispielhafte Ausgestaltung orientiert sich an der zitierten Literatur in Abschnitt C.X.6.2 und
C.X.6.3.2 . Siehe Abschnitt C.X.6.3.2 für eine Übersicht der Wirkungsweisen von CO 2-Preisen und
Steuereinnahmenverwendungen.
CO 2-Preispfad
Generel l sollte sich , wie in Abschnitt C.X.6.2 argumentiert, C.X.6.2 der CO 2-Preispfad an
Grenzvermeidungskosten in Studien orientieren, die das 1 ,5°-C Ziel erreichen (Edenhofer, Flachsland,
Kalkhul, Knopf & Pahle, 2019; Gambhir, Rogelj, Luderer, Few & Napp, 2019; Intergovernmental Panel on
Climate Change ( IPCC ), 2018; Rogelj et al., 2018) :
 Ergänzende Einführung eines explizite n Einstiegspreis von mindestens €50 / tCO 2 im Sinne von:
o entweder zusätzlich zu bestehenden Abgaben6;
o oder bei teilweisem Ersatz bzw. Abschaffung bestehender Abgaben , um den expliziten
Einstiegspreis über dem ersetzten/ abgeschafften impliziten Steuerbetrag 7.
 Periodische reale Preissteigerung bis zur Zielerreichung (= Treibhausgasneutralität)
o bis 2030 von mindestens €130 / tCO 2;

6 Die implizite CO 2-Besteuerung von fossilen Energieträgern ist in Österreich sehr unterschiedlich (Kettner -Marx &
Kletzan -Slamanig, 2018) und reichte im Jahr 2017 von ca. €195/tCO 2 für Benzin bis zu ca. €18/tCO 2 für Heizkohle.
Allerdings ergibt sich die bisherige Höhe diese r Abgaben auch zur Deckung anderer öffentlicher Kosten (z. B.
Infrastruktur).
7 Bei Benzin ließe sich beispielsweise die Mineralölsteuer (implizit ca. €195/tCO 2) um den umweltbezogenen Teil
reduzieren (Annahme z. B. um ein Drittel und damit auf €130/tCO 2) und der ergänzend eingeführte Einstiegspreis
entsprechend erhöhen (also min. €115/tCO 2  €65/tCO 2 plus mind. €50/tCO 2). Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
Target: 13.2
Option: 13_01

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o inklusive Monitoring der Effektivität und bedarfsweiser Anpassung .
Die Mindestpreise sind dabei als absolutes Minimum anzusehen. Wie in Abschnitt C.X.6.3.2 beschrieben
können für einen erfolgreichen Beitrag zum 1 ,5°C-Ziel Preise von bis zu €650/tCO 2 notwendig werden
(mit Unsicherheiten auch im vierstelligen Ber eich).
Aufkommensneutrale Rückverteilung der Steuereinnahmen
Generell: Verwendung hängt von der Gewichtung anderer SDG -Targets ab.
 Fokus auf Akzeptanz und Verteilungsgerechtigkeit: Empfehlung für Entlastung der Haushalte ;
 Fokus auf Akzeptanz und Wettbewerb: Empfehlung für Entlastung der Unternehmen ;
 Fokus auf Klimaschutz: Förderungen von Klimaschutzmaßnahm en und Forschung/Innovation .
Auch hier sind ein Monitoring bzgl. Effektivität und eventuelle Anpassungen notwendig. Insbesondere
gezielte Boni f ür Mobilität und Wohnen müssen demnach sowohl Treffsicherheit hinsichtlich des Bedarfs
als auch Anreize für klima freundlich e Mobilität s- (z. B. Zuschüsse für die Nutzung von öffentlichem
Verkehr, Fahrräder n und Elek trofahrzeugen ) und Wohn lösungen (z. B. Zuschüsse für Tausch von
Heizsystemen und Sanierungsmaßnahmen) erhalten . Zudem muss berücksichtigt werden, dass gemäß
Zielsetzung (Treibhausgasneutralität) die Einnahmen aus der CO 2-Abgabe mit der Zeit gegen Null
tendieren werden . Bis dieser Fall eintritt , sollte dafür Sorge getragen werden, dass durch die
Transformation unseres Wirtschaftssystems auch die Notwendigkeit der Rückverteilungsmaßnahmen zur
Erreichung anderer Ziele zurückgehen, d. h. klima freundlich e Mobilität s- und Wohn lösungen werden
günstige r, bequemer , Klimaneutralität zunehmend ein Wettbewerbsvorteil am Markt (national wie
global) , und die Investitionen in einen Nachhaltigkeits -kompatiblen Kapitalstock sollten getätigt worden
sein.
b) Beschreibung von potenziellen Konflikten und Systemwiderständen sowie Barrieren
Eine reine CO 2-Bepreisung hat aufgrund ihrer regressiven Wirkung (d. h. ärmere und ländliche Haushalte
spüren die Auswirkungen verhältnismäßig stärker) ein hohes Konfliktpotential , was in einigen Ländern
(Frankreich, Bundestaat Washington in den USA) zu Systemwiderständen geführt hat8. In Österreich
ergibt sich dazu ein zwiespältiges Bild . Eine hohe Akzeptanz ergibt sich sowohl aus einer empirischen
Studie zur Zahlungsbereitschaft in Österreich, die einen Durchschnitts wert von €186/tCO 2 berechnete
(Baron & Getzner, 2020) , als auch aus e iner Umfrage von Hampl und Sposato (2020) , die eine hohe
positive Haltung und Akzeptanz von Maßnahmen zum Klimaschutz aufzeigt , inkl usive einer ökosozialen
Steuerreform (mit Reduktion der Abgaben auf Arbeit als Rückverteilungsmaßnahme) . Bezieht sich die
Fragestellung jedoch nur auf Ökosteuern – ohne Bezug auf Rückverteilungsmaßnahmen – so scheint es in
einer anderen Umfrage nur geringe Akzeptanz für eine CO 2-Steuer zu ge ben (Der Standard, 2020) .
Diese Umfrageergebnisse für Österreich bestärken den Stand a ktuelle r Forschungen , die zeigen, dass die
Akzeptanz durch eine sinnvolle aufkommensneutrale Verwendung der Steuereinnahmen und
Transparenz stark erhöht werden kann (Klenert et al., 2018) – daher plädieren Wissenschaftler_innen

8 Die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen wird hingegen eher progressiv wirken, da z. B. v. a. ärmere
Haushalte von der Pendlerpauschale oder der Steuerbefreiung von Kerosin am wenigsten profitieren (Bach, Kloas &
Kuhfeld, 2007; VCÖ, 2011) . Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
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auch meist für die Einführung einer ökosozialen CO 2-Steuer reform . So gelang es in Kombination mit
Direktzahlungen an Haushalte sogar im stark von der Kohlewirtschaft abhängigen Alberta, Kanada, eine
CO 2-Steuer einzuführen oder in Indien Subventionen für fossile Energieträger abzubauen . Die
Gelbwestenproteste sind auch von Befürworter_innen einer ökosoziale n CO 2-Steuerreform gut
nachvollziehbar, kam es dort im Zuge der Steuer erhöhung doch gleichze itig zu einer effektiven
Reduzierung von Kompensationsmaßnahmen (Gagnebin et al., 2019) . Vor allem die Einführung einer
einnahmenabhängigen Direktzahlung erhöht bei Betroffenen den Zusammenhang zwischen
CO 2-Bepreisung und Entlastungsmaßnahmen und wirkt dem regressiven Effekt einer CO 2-Bepreisung
entgegen (Berry, 2019; Kirchner et al., 2019) . Zudem erhöht klare Transparenz und Zweckbindung der
Steuereinnahmen die Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen auch bei einem Regierungswechsel
erhalten bleiben (Klener t et al., 2018) und kann damit die Planungssicherheit für alle Betroffenen,
insbesondere auch Unternehmen und Privathaushalte, gewährleisten .
c) Beschreibung des Transformationspotentials
Eine ökosoziale CO 2-Steuerreform kann auf Grund der enormen Herausforderungen nur ein Teil eines
umfangreichen (Transformations -)Maßnahmenpaket es sein (Großmann et al., 2019, 2020; Kirchengast et
al., 2019; Sterner et al., 2019) . Sie wird dennoch immer als essentielle Klimaschutzmaßnahme gesehen,
auch wenn es vor a llem ihr Transformationspotential ist, das in letzter Zeit vermehr t unter Beschuss
geraten ist (Patt & Lilliestam, 2018; Rosenbloom et al., 2020; Tvinnereim & Mehling, 2018) . Dies liegt
nicht zuletzt auch an der vergleichsweisen geringen Preiselastizität d er Nachfrage (Puwein, 2009) als
auch an potenzi ell bzw. aktuell auch empirisch sinkenden Rohö lpreisen (Sinn, 2012) . Der
nachfrageseitigen Beschränkung kann durch Erhöhung der Subs titutionsmöglichkeiten , also Ausbau und
Förderungen von Alternativen , beigeko mmen werden. Dem angebotsseitigen Preisdruck ließe sich mit
sogenannter Energiepreisstabilisierung entgegenwirken (Schulmeister, 2020) : hierbei fängt eine
gesonderte Abgabe jeden Preisverfall der fossilen Energieträger auf, bei Preissteigerungen wird die
Abgabe automatisch gesenkt. Dieser Ansatz betont damit , wie wichtig gerade in Zeiten global niedriger
bzw. sinkender fossiler Energiepreise solch eine Bepreisung ist.
Derzeitige CO 2-Preise haben tatsächlich noch zu k einer Entkopplung von Wertschöpfung und
Schadstoffemissionen geführt, die den Ansprüchen des 1,5° -Zieles genügen würde. Dabei wird jedoch oft
unterschlagen, dass bis auf wenige Ausnahmen noch kein Land CO 2-Preise eingeführt hat, die in ihrer
Höhe an die Bandbreite errechneter Vermeidungskosten f ür das Paris er Klimaz iel (von mind. €50/tCO 2 im
Jahr 2020 bis hin zu €650/tCO 2) herankommen (vgl. Edenhofer et al., 2019; Gambhir et al., 2019; IPCC,
2018; Rogelj et al., 2018) und meist nur ein Bruchteil aller CO 2-Emissionen besteuert ist (World Bank,
2019).
Erwiesen i st, dass substantielle CO 2-Steuern wie im Falle Schwedens (ca. €120/tCO 2) auch zu
substantiellen Rückgängen der CO 2-Emissionen führen. Ohne Einführung dieser Steuer im Jahr 1990
wären die jährlichen CO 2-Emissionen nun um ca. 11 % höher (Andersson, 2019) . Auch das Europäische
Emissionshandel ssystem führte trotz niedriger Preise wohl zu einem Rückgang von ca. 8 bis 12 % der
Emissionen (Bayer & Aklin, 2020) . Ungewiss bleibt bis jetzt v. a. die langfristige Wirkung einer CO 2-
Bepreisung, also ihr Effekt auf langfristige Investitionsentscheidungen und damit strukturelle
Änderungen in der Wirtschaft. Dieser hängt wesentlich an dem Grad des Vertrauens in die Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13
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Dauerhaftigkeit hoher CO 2-Preise. Wie dies durch Gestaltung erreicht werden kann , sowie z u anderen
bestimmenden Faktoren , herrscht noch großer Forschungsbedarf.
Die an die CO 2-Bepreisung gekoppelte n Rückverteilungs maßnahmen können das
Transformationspotential sowohl erhöhen ( z. B. durch Investitionen in den Klimaschutz, höhere
Bereitschaft zu klimafreundlichem Verhalten) als auch reduzieren ( z. B. Förderung en für nicht –
nachhaltige Wirtschaftsstrukturen und Lebensweisen , Rebound -Effekt durch höheres Einkommen bei
Direktzahlungen ). Dies ist somit in der zielgerichteten Gestaltung der Rückverteilu ngsmaßnahmen
adäquat zu berücksichtigen. Bzgl. des exakten quantitativen Transformationspotential s einer ökosozialen
CO 2-Steuer reform gibt es zurzeit also noch keinen letzten wissenschaftlichen Konsens , aber die Richtung
der Wirkung ist eindeutig . Wie die Ausgestaltung erfolgen kann, um diese Wirkung noch zu erhöhen,
dazu besteht weiterer Forschungsbedarf .
d) Umsetzungsanforderung
Die Maßnahme ist relativ leicht innerhalb existierender Steuers ysteme umsetzbar. So unterliegen fossile
Energieträger schon jetzt diversen Abgaben (z. B. Mineralölsteuer). Deren Ablöse bzw. eine klare
Spezifikation hinsichtlich ihrer Begründung und Bemessung – ob für die Bereitstellung der Infrastruktur
oder für die Reduzierung von Umweltschäden – würde auch der Vereinfachung bzw. Tr ansparenz des
Steuersystem s zuarbeiten.
C.X.6.3.2. Erwartete Wirkungsweise

a) CO 2-Preispfad
Die Bandbreite an Grenzvermeidungskosten (= Preis , der für die Vermeidung einer weiteren Tonne CO 2
gezahlt werden muss – abhängig von der Zielsetzung; siehe auch Abschnitt C.X.6.2 ), mit denen das
Pariser -Klimaziel von 1,5°C in der rezenten Literatur erreicht werden kann , ist relativ groß und in Tab.
O_13-01_0 1 abgebildet. Die Wirkungsweise einer reinen CO 2-Abgabe auf ausgewählte SDG -Targets ist in
Tab. O_13-01_0 4 in der Spalte Ohne Rückverteilung abgebildet.
Tab. O_13-01_0 1: Übersicht über aktuelle Grenzvermeidungskosten (in € oder US$ pro Tonne CO 2) in der rezenten Lit eratur .
Quelle: eigene Grafik. / / Tab. O_13 -01_01 : Overview of current marginal abatement costs (in € or US$ per ton of CO 2) in recent
literature . Source: original chart.
Quelle CO 2-Preis Klimaz iel-
vorgabe Bandbreite Methode
Info Min ø Max Wert
IPCC SR
1,5 °C (2018) Diskontierter (5 %)
Preis 2030 -2100 125 450 650
$/tCO 2
[2010] <1,5 °C Modelle & Szenarien Bottom -Up IAMs (Integrated Assessment Models) 100 125 190 1,5 °C Low 60 75 140 1,5 °C High Rogelj et al. (2018) Diskontierter (5 %) Preis 2020 -2100 50 k.A. 165 1,5 °C für SSP2 Modelle 35 k.A. 60 1,5 °C für SSP1 Einstieg 2020 35 85 145 $/tCO 2 <1,5 °C Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 10 Gambhir et al. (2019) Anstieg 2030 80 145 160 [2005] Modelle & Szenarien Edenhofer et al. (2019) Einstieg 2020 20 50 160 €/tCO 2 [2020] 2030 Ziel für Deutschland (-38 % vs. 2005) Preis - elastizitäten & Emissionen Preis - elastizitäten Anstieg 2030 70 130 350 Anmerkungen: Die Bandbreiten für IPCC SR 1,5 °C (2018) und Gambhir et al . (2019) beziehen sich auf das 25 %- und 75 %-Boxplot -Intervall in den jeweiligen Abbildungen (Fig. 2.26b im IPCC bzw. Fig. 3b in Gambhir et al. ). Die Bandbreiten von Rogelj et al . (2018) beziehen sich auf die Werte in Fig 3. Die Werte sind nicht exakt vergleichbar, da im IPCC SR 1,5 (2018 ) und in Rogelj et al . (2018) nur diskontierte Werte über den gesamten Zeitraum abgebildet werden. In Gambhir et al. (2019) zeigt sich z. B. deutlich , wie stark die Preise nach 2030 ansteigen. Die Werte im Jahr 2100 für das <1,5 °C-Ziel liegen dort zwische n 2400 und 4900 $/tCO 2 mit einem Median von ca. 4400 $/tCO 2 (alles in 2005 -US$-Werten). Für Österreich gibt es bis jetzt keine Studien, die einen Preispfad aufzeigen, der zur Erreichung des österreichischen Beitrags für das Pariser Klimaziel beiträgt. Kurzfristige Effekte werden in Kirchner et al. (2019) aufgezeigt. Dort reduzieren sich die CO 2-Emissionen, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen , um 3 %, 7 % und 10 % bei CO 2 Preisen von €60/ tCO 2 (zusätzlich zu bestehenden Abgab en), €120 /tCO 2 (zusätzlich zu an den Energiegehalt angeglichenen Abgaben ) sowie €315/ tCO 2 (keine anderen Abgaben ). Ähnliche ökonomische Reaktionen finden sich auch in anderen Studien für Österreich (Goers & Schneider, 2019; Großmann et al., 2019, 2020) . Als kurzfristig verfügbare Ausgangsbasis wird vorgeschlagen , sich an den Empfehlungen der Scientist s for Future zu orientieren (Mattauch et al., 2019) , die sich auf die Studie von Edenhofer et al . (2019) für Deutschland beziehen. Deren Ergebnisse decken si ch auch mit den Empfehlungen der High -Level Commission on Carbon Pricing (Stiglitz et al., 2017) . Für die Erreichung des 2030 Klimaziels für Nicht -ETS Sektoren in Deutschland ( -38 % vs. 2005) ergeben sich in Edenhofer et al . (2019, S. 68) folgende Bandbreiten (mittel bis hoch):  Einstiegspreis von 50-160 €/tCO 2, der bis 2030 auf 130-400 €/tCO 2 gesteigert wird (zusätzlich zu schon bestehenden Abgaben ). Die großen Risiken des Klimawandels und das Ziel der Klimaneutralität 2040 verlangen wohl höhere Mindestpreise als die oben angeführten Werte, die sich an einer erst späteren Treibhausgasneutralität orientierten. Es wird daher empfohlen , mit einem möglichst hohen Preis einzusteigen. Da auch die Berechnung en von Vermeidungskosten mit Unsicherheiten behaftet sind, ist unbedingt ein Monitoring notwendig, das die Wirkung des CO 2-Preises und v. a. seine Wechselwirkung mit anderen Klimaschutzmaßnahmen jährlich überprüft und den Preispfad gegebenenfalls anpasst. Eine Berechnung für die österreichischen Klimaziele durchzuführen , könnte helfen , die notwendige Preisbandbreite einzugrenzen. b) Aufkommensneutrale Rückverteilung der Steuereinnahmen Die Wirkungsweise der Rückverteilungs maßnahmen sind ebenfalls in Tab. O_13-01_0 2 (gemeinsamer Netto -Wirkungsweise mit einer CO 2-Abgabe) und Tab. O_13-01_0 4 (reiner Effekt zzgl. zu einer CO 2-Abgabe) übersichtsmäßig aufgezeigt und basieren auf einer Vielzahl an Studien (Felder & van Nieuwkoop, 1996; Freire -González, 2018; Goulder, Hafstead, Kim & L ong, 2018; Rausch et al., 2011) , Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 11 besonders für Österreich (Goers & Schneider, 2019; Großmann et al., 2019, 2020; Kirchner et al., 2019; Kratena & Schleicher, 1999; Mayer, Dugan, Bachner & Steininger, 2019; Schneider et al., 2010) , sowie einer Expert _innen -Einschätzung der beteiligten Autor _innen . Ersichtlich ist dabei, dass eine CO 2-Abgabe und die Rückverteilung smaßnahmen auf viele SDG -Targets wirken . Die möglichen Rückverteilungs maßnahmen können dabei negative Effekte einer reinen CO 2-Bepreisung erfolgreich kompensieren (z. B. den regressiven Effekt auf Haushalte durch pauschale Direktzahlungen oder gezielte Boni für Mobilität und Wohnen ), dafür aber auch in Konflikt mit dem eigentlich Ziel treten (z. B. Rebound durch höheres Nettoeinkommen bzw. höhere Zahlungsbereitschaft für Verkehr und Heiz ung). Insbesondere bei gezielten Bon i für Mobilität und Wohnen sollte daher sichergestellt werden, dass dadurch klimafreundliche Alternativen gefördert werden (Köppl et al., 2019) . Inkludiert die gezielte Rückverteilung z. B. Heizkostenzuschüsse, so kann dies in einigen Fällen die Energiearmut effektiv mindern, setzt aber womöglich zu geringe Anreize für Betroffene von fossilen auf nachhaltige Heizsystem e umzusteigen. Hier bietet sich an , explizit den Umsti eg auf klimafreundlichere Heizsysteme und Sanierungsmaßnahmen zu fördern (hier gibt es dann starke Überschneidung zur Rückverteilungsmaßnahme Investitionen in den Klimaschutz ). Noch komplexer gestaltet sich die Situation bei gezielten Boni für Mobilität. Gerade am zersiedelten Land ist die Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr nicht gegeben, weshalb die finanzielle Förderung des Umstiegs erst Wirkung entfalten kann , wenn der Ausbau von ländlichen Alternativen des Mikro -ÖV (z. B. zugunsten hohen Besetz ungsgrads geroutete Anrufsammeltaxis) gelungen ist . Das bereits bestehende (und als umweltschädliche Subvention gelistete) Förderinstrument des Pendlerpauschales würde ohne zusätzliche ökologische Kriterien dem eigentlichen Ziel sogar entgegenwirken , weil es den Anreiz zum Umstieg hemmt . Ob es besser ist , gezielte oder pauschale Bon i (z. B. einheitlicher Pro -Kopf -Klimabonus für alle Haushalte bzw. bis zu einem gewissen Einkommensniveau) umzusetzen, wird stark von der Akzeptanz und den Umsetzungsmöglichkeit en abhängen. Die Vorteile gezielter Bonuszahlungen lieg en in der effektiven Kompensation von betroffenen Haushalten und – je nach Ausgestaltung – verstärkter Anreizwirkung für klimafreundliches Verhalten . Die Nachteile liegen in höheren Transaktionskosten bzgl. der Umsetzung (Heizkostenzuschüsse sind in Österreich z. B. Ländersache) und – je nach Ausgestaltung – evtl. kontraproduktiven Anreizen. Die Vorteile einer pauschalen Direktzahlung liegen in der einfachen Bemessung und Umsetzung (z. B. wie in der Schweiz über Sozialversicherungsbeiträge) , Erhalt der Anreizwirkung und wahrscheinlich breiten Akzeptanz (Klenert et al., 2018) . Obwohl einer solchen Rückverteilung progressive Wirkung zugeschrieben w ird, liegt ihr Nachteil darin, dass stark betroffene Haushalte aus sozialpolitischer Sicht nicht ausreichend kompensiert werden (Budgetdienst, 2019) . Bis jetzt gibt es leider noch keine Studien zu den Auswirkungen einer Steuerreform mit gezielten Bonuszahlungen für Mobilität und Wohnen bzw. bezüglich einer effe ktiven Umsetzung eines Härtefallfonds für stark betroffene Haushalte im Fall einer pauschalen Direktzahlung . Dies gilt auch für die in den Raum gestellten steuerlichen Maßnahmen. Eine Senkung der Umsatzsteuer würde den Konsum stärken. Wie stark die Steuers enkung an Konsument _innen tatsächlich weitergegeben wird, entscheidet sich Produkt für Produkt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage – Stichwort Steuerinzidenz. Aufgrund des hohen Anteils des Konsums an niedrigen Einkommen ließe sich bei Weitergabe der Steuersenkung eine leicht progressive Wirkung erwarten (siehe z. B. Kirchner et al., Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 12 2019; Mayer et al., 2019) . Für eine Senkung der Einkommensteuer gilt dies nur mehr eingeschränkt. Reine Tarifreformen entlasten nur jene Einkommen , die ausreichend hoch sind, um in den reformierten oder darüberliegende n Tarife n zu liegen . Auf diese Weise besteht sogar das Risiko einer regressiven Wirkung. Da höhere Einkommen auch geringere Konsumneigung aufweisen, wäre die wirtschaftliche Wirkung de r Rückverteilungsmaßnahme ebenfalls etwas abgeschwächt. Eine Senkung von Lohnnebenkosten sollte – einmal mehr abhängig von der Steuerinzidenz – langfristig ähnlich einer Senkung der Einkommensteuer wirken, allerdings fokussiert auf unselbstständig Beschäft igte. Sie gestaltet so allerdings eine direktere, bereits kurzfristig wirksame Entlastung des Faktors Arbeit und setzt somit unternehmensseitig einen Wachstumsimpuls. Die Senkung beispielsweise der Körperschaftssteuer würde den Wachstumsimpuls weniger besc häftigungsintensiv ausfallen lassen und verteilungspolitisch in erster Instanz auf Kapital - statt auf Arbeitseinkommen wirken. Nur eine gut ausbalancierte Kombination von Rückverteilungs maßnahmen kann möglichst alle Zielkonflikte beseitigen. Bis heute gibt es noch keine Studie, die versucht hat, die Rückverteilungs maßnahmen so zu kombinieren, dass bzgl. aller in den Tabellen Tab. O_13-01_0 4 und Tab. O_13-01_0 6 identifizierte n SDG -Targets eine positive Entwicklung entfaltet wird. Da aber oft nur ein Teil der Steuereinnahmen benötigt wird, um besonders betroffene Haushalte und Unternehmen ausreichend zu unterstützen (siehe z. B. Berry, 2019; Kirchner et al., 2019) , ist dies durchaus im Bereich des Möglichen. Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 13 Tab. O_13-01_0 2: Schema für die Bewertung . Quelle: eigene Grafik. // Tab. O_13 -01_0 3: Scheme for the evaluation . Source: original chart. stark mittel schwach neutral negativ positiv Tab. O_13-01_0 4: Erwartete Netto -Wirkungsweise einer CO 2-Abgabe exkl. und inkl. möglicher Rückverteilungsmaßnahmen . Quelle: eigene Grafik . // Tab. O_13 -01_0 5: Expected net effect of a CO 2 fee excl uding and including possible redistribution measures . Source: original chart. SDG -Targets Ohne Rück - verteilung Pauschale Direktzahlung (Klimabonus) Umsatzsteuer Reduktion Lohn - nebenkosten Investitionen Klimaschutz Mehrere Maßnahmen2 13.2 Reduzierung CO2 -Emissionen [5],[7] [2],[3],[4],[5] [4],[5] [5] [3],[6] [1],[2],[3],[7] 7.2 Erneuerbare Energien [5] [5] [5] [5] [6] 7.3 Energieeffizienz [2] 8.1 Wirtschaftswachstum [5],[7] [3],[4],[5] [4] [5] [5] [3],[6] [1],[2],[3],[7] 8.2 Techn. Modernisierung 8.4 Ressourceneffizienz 8.5 Beschäftigung [5],[7] [3],[5] [5] [5] [3] [1],[2],[3] [7] 9.1 Nachhaltige Infrastruktur 9.4 Modernisierung Infrastruktur 10.1 Niedrige Einkommen erhöhen [5] [2],[4],[5] [4] [5] [5] [2] 10.4 Größere Gleichheit erzielen [5] [2],[4],[5] [4] [5] [5] [2] 12.2 Effiziente Nutzung Ressourcen 1 Sofern möglich beziehen sich die Wirkungsweisen auf quantitative Studien. Die Quellenverweise lauten: [1] Goers and Schneider (2019); [2] Großmann et al. (2019); [3] Großmann et al. (2020); [4] Mayer et al. (2019); [5] Kirchner et al. (2019); [6] Kratena and Schleicher (1999); [7] Schneider et al. (2010) . Zellen ohne Quellenverweis sind qualitative Abschätzungen der Autor _innen dieses Artikels. 2 Mehrer e Maßnahmen bedeutet, dass in diesen Studien meist ein umfangreiches Klimaschutzm aßnahmenpaket simuliert wurde, das weit über reine CO 2-Steuer und Rückverteilungsmaßnahmen hinausgeht . Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 14 Tab. O_13-01_0 6: Erwartete Wirkungsweise möglicher Rückverteilungsmaßnahmen (zzgl. Effekt zu einer reinen CO2 -Abgabe) 1 . Quelle: eigene Grafik. // Tab. O_13 -01_0 7: Expected effect of possible redistribution measures ( additional effect to a pure CO2 levy) 1 . Source: original chart. SDG -Targets Pauschale Direktzahlung (Klimabonus) Umsatzsteuer Reduktion Lohn - nebenkosten Investitionen Klimaschutz Mehrere Maßnahmen2 13.2 Reduzierung CO2 -Emissionen [5] [5] [5] [7] 7.2 Erneuerbare Energien3 [5] [5] [5] 7.3 Energieeffizienz 8.1 Wirtschaftswachstum [5] [5] [5] [7] 8.2 Techn. Modernisierung 8.4 Ressourceneffizienz 8.5 Beschäftigung [5] [5] [5] [7] 9.1 Nachhaltige Infrastruktur 9.4 Modernisierung Infrastruktur 10.1 Niedrige Einkommen erhöhen [5] [5] [5] 10.4 Größere Gleichheit erzielen [5] [5] [5] 12.2 Effiziente Nutzung Ressourcen 1 Anmerkung: Sofern möglich , beziehen sich die Wirkungsweisen auf quantitative Studien. Die Quellenverweise lauten: [5] Kirchner et al. (2019); [7] Schneider et al. (2010) . Zellen ohne Quellenverweis sind qualitative Abschätzungen der Autor _innen dieses Artikels. 2 Mehrere Maßnahmen bedeutet, dass in diesen Studien meist ein umfangreiches Klimaschutzmaßnahmenpaket simuliert wurde, das wei t über reine CO 2-Steuer und Rückverteilungsmaßnahmen hinausgeht. 3 Das konterintuitive Ergebnis, dass Direktzahlungen und Reduktion von anderen Steuern den Anteil von erneuerbarer Energie erhöhen, lässt sich folgendermaßen erklären: Durch diese Maßnahmen wer den Wirtschaftswachstum, Einkommen und Konsum angekurbelt – dadurch reduziert sich der Energieverbrauch weniger (wodurch die CO 2-Emissionen steigen  Rebound -Effekt), aber es wird auf Grund des Preisanreizes (CO 2-Abgabe) auch mehr erneuerbare Energie nachg efragt und konsumiert (absolut und relativ  Reduktion des Rebound -Effektes) .Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 15 C.X.6.3.3. Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen Eine gute Übersicht über bestehende CO 2-Bepreisung gibt es von der Weltbank (World Bank, 2020)9. Zudem gelten Schweden (1990) und British Columbia , Kanada (2008) als Vorbilder für die Umsetzung einer ökosozialen CO 2-Steuerreform. In beiden Fälle n gelten die Reformen als erfolgreich (Andersson, 2019; Murray & Rivers, 2015) . Es gibt aber auch viele andere Länder mit Erfahrungen bzgl. einer ökosozialen Steuerreform , um z. B. nur einige zu nennen :  Schweiz : CO 2-Steuer auf Strom ; Einnahmen werden auf Klimabonuszahlungen (über die Krankenkasse) , Förderungen für besonders betroffene Unternehmen und Klimaschutzinvestitionen aufgeteilt ;  Norwegen : CO 2-Steuer auf fossile Energieträger (mit einigen Ausnahmen ); Nutzung der Steuereinnahmen zu je 1/3 für Klimaschutzinvestitionen , Steuerreduktionen für Unternehmen sowie für das generelle Budget ;  Alberta, Kanada : CO 2-Steuer für Emissionen aus der Industrie und Energieerzeugung; Einnahmen werden zum Großteil für Klimaschutzinvestitionen verwendet werden, als auch für Direktzahlungen an Haushalte und Steuerreduktionen für Unternehmen . Die Effekte der CO 2-Bepreisung in Norwegen und Schweiz scheinen weniger stark auf die CO 2-Emissionen gewirkt zu haben als in Schweden (Bruvoll & Larsen, 2004; Ott & Weber, 2018) , jedoch umfassen diese Länder weniger CO 2-Emission squellen und dies noch dazu zu niedrigeren Preisen. C.X.6.3.4. Zeithorizont der Wirksa mkeit Kurzfristig Die kurzfristige Wirkung der CO 2-Bepreisung besteht einerseits in einer ersten Reduktion der Nachfrage nach fossile n Energieträger n, andererseits jedoch vor allem i n der Signal - und Lenkungswirkung für Investitionsentscheidungen. Die Berücksichtigung einer CO 2-Bepreisung verändert den Kapitalwert von Investitionen in fossile Technologien . Mittelfristig Die mittelfristige Wirkung der CO 2-Bepreisung besteht in einer weiteren schrittweisen Reduktion der Nachfrage nach fossile n Energieträg ern aufgrund steigender Preis pfade sowie höherer Effizienz von Technologien und Gebäuden durch klimafreundliche Investitionen zugunsten de r erzielbaren Kostenersparnis . Die Einbindung von Ziele n aus anderen SDGs z. B. mit einem Konzept zu einer SDG - Steuerreform kann die Wirkung in vielen weiteren Bereiche n positiv beeinflussen. Langfristig In Kombination mit der ständigen Vergünstigung alternativer Technologien sollte der schrittweise steigende Preis für CO 2 langfristig zu klimaneutrale n Prozesse n und Wirtschaftsstrukturen führen. 9 https:// carbonpricingdashboard.worldbank.org [Zugriff 2020 -10-08] Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 16 C.X.6.3.5. Vergleich mit anderen SDGs und Optionen, mit denen das Ziel erreicht werden kann SDG2:  [Option 02_01]: Protein Transition – Deutliche Reduktion des Fleischkonsums, gleichzeitig gesteigerter Konsum von pflanzlichen Proteinen ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann.  [Option 02_03 ]: Verstärkte Förderung der Biologischen Land wirtschaft (gemäß EU VO 834 / 2007 und 889 / 2008) ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann.  [Option 02_04]: Ökologisierung der Grünlandbewirtschaftung . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann. SDG3:  [Option 03_02]: Reduktion der durchschnittlichen Kalorienaufnahme um 500 kcal pro Tag und Erreichen einer Ernährung nach den Empfehlungen der DGE / ÖGE . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann. SDG4:  [Alle Optionen bis auf 04_02, 04_18, 04_19, 04_20 ]. o Diese Option en wirken unterstützen d, da sie Verhaltensänderungen bewirken können, die zu weniger THG -Emissionen führen . SDG6:  [Option 06_04]: Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete) ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann .  [Option 06_05]: Reduktion von diffusen Nährstoff - und Problemstoffeinträgen . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann . SDG7:  [Option 07_0 1]: Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.  [Option 07_02]: Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Fokus auf die Industrie ; o Diese Option wirkt unterstützend, da eine erhöhte Energieeffizienz zu einer geringeren Nachfrage an fossilen Rohstoffen führen kann. Ein möglicher Rebound -Effekt muss aber berücksichtigt werden ; Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 17  [Option 07_03]: Infrastruktur zum zeitlichen und räumlichen Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch . o Diese Option wirkt unterstützend, da ein Ausbau der Strom - und Gasnetzinfrastruktur die Integration erneuerbarer Energien erleichtern kann. SDG8:  [Option 08_02]: Investitionsprogramm zur Bewältigung der Covid -19-Wirtschaftskrise nachhaltig und im Sinne des Klimaschutzes gestalten ; o Diese Option wirkt unterstützend, sofern die Maßnahmen zu einer Verbesserung der Ressourcen - und Energieeffizienz beitragen. Kommt es im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs zu einem Rebound (z. B. nur relative nicht absolute Entkopplung), könnte der Effekt gemindert werden.  [Option 08_03]: „Faktor X“: Verbesserung der Ressourceneffizienz durch steuerliche und regulatorische Maßnahmen ; o Diese Option wirkt unterstützend, da Ressourceneffizienz weniger Verbrauch von fossilen Rohstoffen bewirken könnte .  [Option 8.4] : Ausstieg aus transatlantischen Sojaimporten, Reduktion von Schweinefleischproduktion, -konsum und -abfall . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann . SDG 9:  [Option 09_01]: Entwicklung und Förderung einer nachhaltigkeitsorientierten Güterverkehrsinfrastruktur („von der Straße auf die Schiene“) ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Verkehr reduzieren kann .  [Option 09_02]: Aufbau und Modernisierung einer nachhaltigkeitsorientierten Verwertungs - und Recyclinginfrastruktur ; o Diese Option wirkt unterstützend, da Ressourceneffizien z weniger Verbrauch von fossilen Rohstoffen bewirken könnt e.  [Option 09_03]: Förderung nachhaltigkeits - und kreislauforientierter Forschung & Entwicklung ; o Diese Option wirkt unterstützend, da Ressourceneffizienz & Kreislaufwirtschaft weniger Verbrauch von fossilen Rohstoffen bewirken könnte .  [Option 09_04]: Austrian Circular Economy Innovation Roadmap 2021 - 2030 . o Diese Option wirkt unterstützend, da eine Kreislaufwirtschaft weniger Verbrauch von fossilen Rohstoffen bewirken könnte . SDG11:  [Option 11 _01]: Institutionalisierung von Wohnen auf Bundesebene zur Förderung ganzheitlicher und vielfältiger Wohnkonzepte ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Gebäudesektor reduzieren kann.  [Option 11 _02]: Förderung der aktiven Mobilität ; Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 18 o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Verkehrssektor reduzieren kann.  [Option 11 _03]: Förderung des öffentlichen Verkehrs in kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Verkehrssektor reduzieren kann.  [Option 11 _04]: Siedlungsentwicklung, die Nahmobilität und ÖV fördert ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Verkehrssektor reduzieren kann.  [Option 11 _09]: Schutz der Umwelt bei abfallwirtschaftlichen Prozessen ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Abfallwirtschaft reduzieren kann.  [Option 11 _10]: Treibhausgasemissions -Bonus/Malus -System für öffentliche Gebäude . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Gebäu desektor reduzieren kann. SDG12:  [Option 1 2_02]: Aktionsplan Hochwertiges Recycling: Design for Recycling, Schadstofffreiheit & Einsatz von Sekundärrohstoffen ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Gebäudesektor reduzieren kann.  [Option 1 2_03]: Reduzierung von Lebensmittelverlusten ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Land - und Abfallwirtschaft reduzieren kann.  [Option 12 _04]: Änderung des Abfallregimes (Beginn und Ende der Abfalleigenschaft) zur Verstä rkung der Kreislaufwirtschaft ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Abfallwirtschaft reduzieren kann.  [Option 12 _05]: Forcierung nachhaltiger Unternehmen ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Industrie reduzieren kann.  [Option 12_06]: Integration von Ökobilanzen in öffentliche Bau ausschreibungsverfahren unter Berücksichtigung der Pre - und Post -Procurement -Phase ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen im Gebäudesektor reduzieren kann.  [Option 12 _07]: Konsum von Gebrauchsgütern in einer Kreislaufwirtschaft: nachhaltig und transformativ . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen reduzieren kann. SDG13:  [Option 13 _04]: Hocheffiziente Energiedienstleistungen als Beitrag zum Klimaschutz ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen reduzieren kann. Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 19  [Option 13 _05]: Ermöglichung von Klimaklagen (Klimahaftungsrecht) ; o Diese Option wirkt unterstützend. Klimaklagen könnten einen Beitrag für die Umsetzung effektiver CO 2-Abgaben beitragen.  [Option 13 _06]: Korrekte und engagierte Umsetzung der neuen energie - und klimarelevanten Rechtsakte der EU ; o Diese Option wirkt unterstützend, mit einem möglichen Nebeneffekt. Die Ausarbeitung strengere r Richtlinien unterstützt die Redu ktion von THG -Emissionen, kann jedoch dazu führen, dass die CO 2-Abgabe daran angepasst werden muss, um wirksam zu bleiben (muss meist nach oben korrigiert werden).  [Option 13 _07]: Monitoring und Wirksamkeitsanalyse der (österreichischen Beiträge zur) internationalen Klimafinanzierung ; o Diese Option wirkt ergänzend, indem sie konsumbasierte THG -Emissionen durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern unterstützen kann, die Produkte nach Österreich importieren.  [Option 13 _08]: Klimazielfördernde Digitalisierung ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen reduzieren kann.  [Option 13 _09]: Bioökonomie als Beitrag zum Klimaschutz ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen reduzieren kann.  [Option 13 _10]: Klimaschutzorientier te Raumplanung ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen reduzieren kann.  [Option 13 _11]: Naturverträgliche Kohlenstoffspeicherung . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen reduzieren kann. SDG15:  [Option 15 _01]: Ökologisierun g der Landwirtschaft ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren kann.  [Option 15 _02]: Rettungsinseln für die Natur: Ökoflächen in der Land - und Forstwirtschaft zur Bewältigung der Biodiversitätskrise ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann .  [Option 15 _03]: Ökologisierung der Landnutzung – Boden ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann .  [Option 15 _04]: Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann .  [Option 15 _05]: Entwicklung und Förderung von Agroforstwirtschaft als Beitrag zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landnutzung ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann .  [Option 15_11]: Evaluierung des öffentlichen Steuer - und Förderungssystems hinsichtlich Synergien und Trade -offs mit den Zielen der Österreichischen Biodiversitäts -Strategie ; o Diese Option wirkt unters tützend, da sie eine Vorau ssetzung für die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen ist. Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 20  [Option 15 _15]: Wie verwenden wir das Land: Festlegen einer verbindlichen Regionalplanung auf Ebene der Bundesländer zur Verminderung von Flächenverlusten ; o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann .  [Option 15 _16]: Einschränken neuer Baulandwidmungen . o Diese Option wirkt unterstützend, da sie THG -Senken vergrößern kann . SDG16: o [Option 16 _07]: Umfassende Realisierung von Kinderrechten , sowie [Option 16 _08]: “Zugang zum Recht” für Kinder als Betroffene effektiv gewährleisten – Strukturpaket Kinderrechte ; o Diese Option en wirk en unterstützend, da sie die Rechte nachfolgender Generationen bestärkt, die viel stärker vom Klimawandel betroffen sein w erden . o [Option 16 _15]: Weiterbildungs - und Dialogsettings zur Unterstützung interorganisationaler Kooperation entwickeln und etablieren . o Diese Option en wirk en unterstützend, um CO 2-Bepreisung länderübergreifend zu koordinieren . SDG17: o [Option 17 _01]: Rolle Österreichs in internationalen Partnerschaften durch Fokus auf Multilateralismus stärken: Steigerung der Mittel für internationale Organisationen und Programme . o Diese Option en wirk en unterstützend, um CO 2-Bepreisung länderübergreifend zu koordinieren . C.X.6.3.6. Bezug zu aktuellen Ereignissen Geplante ökosoziale Steuerreform 2022 Die wissenschaftliche Community und Scientists for Future sind sich einig, dass eine ökosoziale CO 2-Steuerreform ein essentieller Bestandteil einer erfolgreichen und sozial gerechten Klimap olitik sein soll (Kirchengast et al., 2019; Mattauch et al., 2019) . Die geplanten Einführungen in Deutschland und Österreich sind von wissenschaftlicher Seite daher willkommen, jedoch bis jetzt zu wenig ambitioniert, d. h., die CO 2-Bepreisung ist zu niedrig angesetzt und/oder startet zu spät. In Österreich soll die aufkommensneutrale CO 2-Bepreisung mit 2022 in Kraft treten.10 Zur Höhe lässt sich dem Regierungsprogramm nur der Begriff der Kostenwahrheit entnehmen . In diesem Sinne läss t sich auf weiter oben angeführte Empfehlungen zum expliziten Einstiegspreis verweisen. Im Vorlauf zur CO 2-Bepreisung verspricht das Regierungsprogramm weitere einzelne Facetten einer ökosozialen Steuerreform. Die bereits vorgezogene Steuerentlastung für niedrige Einkommen darf hier auf sozialer Seite wohl hinzugezählt werden, teilweise wohl auch die steuerlic he Begünstigung für die betrieblich geförderte Nutzung sowohl des öffentlichen Verkehrs als auch des Fahrrads. An ökologisch 10 So steht es im Regierungsprogramm von Neuer Volkspartei und Die Grünen, 2019: Aus Verantwortung für Österreich, 79. Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 21 wirksamen Maßnahmen gelang bisher außerdem die Erhöhung der Flugticketabgabe in Umsetzung sowie auch die Erhöhung der Normverbrauch sabgabe für verbrauchstarke Fahrzeuge. COVID -19 Die Gesundheits - und Wirtschaftskrise hat den Bedarf an einer CO 2-Bepreisung nicht vermindert . Im Gegenteil ist es dringend notwendig , den mit öffentlichen Gelder n angestoßenen Investitionen auch einen nachhaltigeren steuerlichen Rahmen zu geben. Aufgrund der aufkommensneutralen Gestaltung und d er in Aussicht gestellten Rückverteilungsmaßnahmen gibt es keinen wirtschaftlichen Grund, das Vorhaben aufzuschieben. Die H erausforderung wird somit eher in der Akzeptanz liegen. Die Pandemie hat den öffentlichen Fokus verschoben. Die Sorge um Gesundheit und Einkommen sind wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt, die Bedrohung durch den Klimawandel hat kurzfristig an Aufmerksam keit eingebüßt. Es ist Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik, hier eine langfristige Perspektive einzunehmen . C.X.6.3.7. Offene Forschungsfragen Offene Forschungsfragen für die ökosoziale Steuerreform:  Welcher CO 2-Preispfad und Kombination von anderen Klimasch utzmaßnahmen ermöglichen Österreich die Erreichung des Paris -Klimaziels von 1,5°?  Welche Haushaltstypen (abseits des Einkommens und der geographischen Lage) sind besonders von einer CO 2-Bepreisung betroffen?  Wie groß sind die Auswirkungen eines mit dem 1,5°C -Ziel kompatiblen CO 2-Preispfades auf die mittel - und langfristigen Investitionstätigkeiten von Unternehmen?  Welche ökosoziale CO 2-Steuerreform würde die höchste Akzeptanz in der österreichischen Bevölkerung finden?  Wie lässt sich ein effekti ves und effizientes Monitoring bzgl. der Wirkung des CO 2-Preises als auch der Wirkung der Rückverteilungsmaßnahmen etablieren? Literatur Andersson, J. J. (2019). Carbon Taxes and CO2 Emissions: Sweden as a Case Study. American Economic Journal: Economic P olicy , 11(4), 1 –30. https://doi.org/10.1257/pol.20170144 Aubauer, H. 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Autor_innen: Kirchner, Mathias (Universität für Bodenkultur Wien ) Hinterberger, Friedrich ( Universität für angewandte Kunst Wien ) Kettner -Marx, Claudia ( Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung ) Option 13_01 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellung SDG: 13 Target: 13.2 Option: 13_01 30 Scheuer, Timon ( Universität Graz ) Steininger, Karl ( Universität Graz ) Trummer, Patrick ( Montanuniversität Leoben ) Wir bedanken uns für die inhaltliche Kommentierung zum Text bei Strunk, Birte ( New School, New York ) Reviewer_innen : Getzner, Michael ( Technische Universität Wien ) Horvath, Sophia -Marie ( Universität für Bodenkultur Wien )

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