SDG_11_Option_11_07_ind_20231119_182400.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
11_07 / Bewusstsein für Renaturierung schaffen11_07
Target 11.5Autor_innen:
Lydia Burgstaller (Johannes-Kepler-Universität Linz),
Erika Wagner (Johannes-Kepler-Universität Linz)Bewusstsein für Renaturierung schaffen

23 11_07 .1 Ziele der Option
3 11_07.2 Hintergrund der Option
4 11_07.3 Optionenbeschreibung
4 11_07.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
4 11_07.3.2 Erwartete Wirkweise
4 11_07.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
5 11_07.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
5 11_07.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
5 11_07.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
5 LiteraturInhalt
Optionen und Maßnahmen11_07.1 Ziele der Option
Das SDG 11 verfolgt das generelle Ziel der nachhalti –
gen Städte. Das Target 11.5 wiederum konzentriert sich auf die Reduktion von Na –
turkatastrophen und ihren Auswirkungen. Wie bereits mehrfach ausgeführt, kann
in Bezug auf Naturkatastrophen positiv hervorgehoben werden, dass es dabei
selten zu Todesfällen kommt. Denkt man jedoch an die großen Überflutungen und
Hochwässer, so sind die monetären Auswirkungen enorm. Die Vermeidung und
Verringerung von Auswirkungen bei Naturkatastrophen (bzw. auch Umweltkatast –
rophen) muss bereits vor dem Eintritt der Katastrophe angesetzt werden. Oberstes
Ziel sollte dabei ein integriertes Naturkatastrophenschutzrecht sein.
Bei Schutzmaßnahmen im Rahmen der Naturgefah –
renprävention unterscheidet man zwischen der passiven Naturgefahrenprävention
(Vermeidung der Gefahr durch beispielsweise Retentionsraum und Freihalten von
Flächen) und aktiver Naturgefahrenprävention (wie Flussregulierungen, Schutzver –
bauungen usw.) (Wagner & Jandl, 2018). Primat sollte immer der passive Naturka –
tastrophenschutz haben. Bei der Renaturierung handelt es sich um die Wiederher –
stellung von naturnahen Lebensräumen. Diese Renaturierungsmaßnahmen sollten
jedoch schon in der Planung sämtlicher flussnaher Gestaltungsprozesse berück –
sichtigt werden.
Zudem muss auf allen Handlungsebenen (Gesetzge –
bung/Vollzug/Förderwesen) ein Bewusstsein für Renaturierung geschaffen werden,
welches ökologisch, überörtlich und effektiv erfolgen soll. Messbare Ziele sind
dabei einerseits die Anpassung und Verankerung in den einschlägigen Rechts –
normen und andererseits die Einbindung der Bevölkerung in den Prozess der Re –
naturierungsplanung.
Diese Option zeigt die Defizite der bestehenden
Rechtsordnung auf, die vorwiegend systemorientiert agiert (d. h. Maßnahmen zur
Bewältigung der Katastrophen zur Verfügung stellt), anstatt den Ursachen auf den
Grund zu gehen und bereits planerisch darauf zu reagieren und damit aktive Prä –
vention zu betreiben. Die vorgeschlagene Option soll dabei ein gangbarer und vor
allem auch notwendiger Weg sein, um von end-of-the-pipe -Lösungen wegzukom –
men und die natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll zu bewirtschaften.
11_07.2 Hintergrund der Option
Passiver Schutz (Planung) sollte vor aktiven Maß –
nahmen wie Dämmen, Verbauungen etc. immer das primäre Ziel sein. Einzig das
Wildbachverbauungsgesetz enthält für Wildbäche die Schaffung von Retentions –
raum als Maßnahme des Wasserrechtsgesetzes . Planungsakte stehen dabei im
Mittelpunkt. Es muss die Flächennutzung an das Gefährdungsausmaß von gefähr –
deten Bereichen angepasst werden. Hier bedarf es Änderungen im Wasserrechts –
gesetz (Ausbau von rechtlichen Maßnahmen für Retentionsraum, verpflichtende
Aktualisierungen des Wasserbuchs), Forstgesetz und in der Raumordnung (Zonen).
Diese Maßnahmen müssen überörtlich und effektiv (Stichwort: Renaturierung) er –
folgen. Das Wasserrechtsgesetz enthält beispielsweise kaum effektive Ansätze zur
Schaffung von Retentionsraum, sodass dessen Schaffung wasserrechtlich nur auf
freiwilliger Basis erfolgen kann. Idee hinter der Schaffung von Retentionsraum und
der Renaturierung ist es, der Natur Platz zu geben. Wird alles verbaut und finden
sich keine freien Räume, so können beispielsweise Starkwetterereignisse enor –
3
11_07 / Bewusstsein für Renaturierung schaffenme Auswirkungen haben. Gibt es jedoch Raum für die Natur, so können manche
Auswirkungen, wie bei Hochwässern oder auch Hitzewellen, ausgeglichen werden.
Aufgrund der Kompetenzzersplitterung ist auch hier eine einheitliche Schaffung
von Normen nicht möglich.
Die Thematik der Absiedlung in hochwassergefährde –
ten Gebieten soll unter Wahrung der grundrechtlichen Positionen der Betroffenen
einer rechtsstaatlich gebotenen Lösung auf Gesetzesebene zugeführt werden
(Wagner, 2013a; Wagner, 2013b). Die derzeitige Lösung regional unterschiedlicher
privatrechtlicher Ablösevereinbarungen gilt es, zu hinterfragen.
11_07.3 Optionenbeschreibung
11_07 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Mögliche rechtliche Maßnahmen:
−Implementierung von Retentionsraum und Renaturierung im Wasserrechts –
gesetz : Verpflichtung anstelle von Freiwilligkeit schaffen. Die Schaffung von
Retentionsraum ist derzeit vor allem bei neuen wasserrechtlichen Projekten
berücksichtigt, zielführend wäre hier jedoch ebenso die Anpassung bestehender
Gegebenheiten bis hin zum Rückbau harter Verbauungen. Das Instrument des §
21a Wasserrechtsgesetz ist dafür derzeit zu eng (im Sinne des Verhältnismäßig –
keitsvorbehalts), um dieses Ziel durchgehend zu verwirklichen und müsste dafür
angepasst werden;
−Raumordnung, Bauordnung, Flächenwidmungsplanung adaptieren: Echte Rena –
turierung sollte bereits in der Raumordnung festgelegt sein, um bereits auf dieser
Stufe ansetzen zu können;
−Prüfungskompetenz der Aufsichtsbehörde verbessern: Es könnte ein Kontroll –
recht der Landesregierung in Bezug auf die Einhaltung der oben genannten
Raumordnungsnormen normiert werden.
Einbindung der Bevölkerung könnte in einem ersten
Schritt durch Bewusstseinsschaffung (für Bewusstsein für Biodiversität, Erholung
der Menschen, Artenschutz, Klimaschutz etc.) erfolgen. Dies kann vor allem durch
öffentliche Kommunikation und Information erfolgen. Ein Ideenwettbewerb an die
Bevölkerung, um Renaturierungsprojekte bürger_innennah zu gestalten, könnte
dabei ebenfalls von großem Nutzen sein.
11_07 .3.2 Erwartete Wirkweise
Erwartete langfristige Wirkungsweise ist die Verringe –
rung der Auswirkungen von Naturkatastrophen. Erwartet wird eine Ökologisierung
bei Projekten nach Wasserrechtsgesetz , Forstgesetz usw.
11_07 .3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser
Option oder ähnlichen Optionen
Bisher waren weder die Schaffung von Retentions –
raum noch die Renaturierung in der Regel gesetzlich vorgeschrieben und erfolgten
lediglich auf freiwilliger Basis. Die Schaffung von Retentionsraum war aber immer
schon sehr sinnvoll und konnte die Auswirkungen von Starkwetterereignissen ver –
mindern.
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Optionen und Maßnahmen11_07 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
kurzfristig:
Aufarbeitung der Rechtslage; einheitliche Regelung
führt zu Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit.
mittelfristig und langfristig:
Bewusstseinsschaffung im rechtlichen Bereich, aber
auch in der Bevölkerung.
11_07 .3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
Target 11.5. – Option 11_06 Bereinigung der Kompe –
tenzzersplitterung und Option 11_08 Klare Verantwortungsbereiche : Option 11_06
bedarf einer verfassungsrechtlichen Änderung, wogegen Option 11_07 und 11_08
einfachgesetzliche Regelungen betreffen.
Option 11_07 zielt wie Option 11_06 auf die Prä-
vention von Naturkatastrophen ab, jedoch auf einfachgesetzlicher Ebene. Grund –
sätzlich muss angemerkt werden, dass das Primat des passiven Naturkatastro –
phenschutzes, also die Vermeidung des Eintrittes, immer im Vordergrund stehen
sollte. Neben einer Verankerung der Renaturierung, soll auch ein Bewusstsein für
Lebensräume und die Lebensgrundlage geschaffen werden.
11_07.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
Alle drei Optionen (Option 11_06, 11_07 und 11_08)
des Targets 11.5 sind unserer Ansicht nach notwendig, um ein integriertes und
nachhaltiges Naturkatastrophenschutzrecht zu etablieren.
5Literatur
Wagner, E. & C. Jandl. (2018).
Einführung in das Naturgefahren –
recht. Linz: Trauner Verlag.
Wagner, E. (2013a). Grund –
inanspruchnahme privater Liegen –
schaften für Schutzmaßnahmen und Überflutungsflächen. RdU
2013/109
Wagner, E. (2013b). In F.
Rudolf-Miklau, E. Wagner, A.
Kanonier (Hrsg), Naturkatastro –
phenrecht (ÖWAV-Tagungsband).
Wien: ÖWAV

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