SDG_05_Option_05_03_pdf_20231119_182351.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
05_03 / Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer Medienförderung3 05_03.1 Ziele der Option
3 05_03.2 Hintergrund der Option
9 05_03.3 Optionenbeschreibung
9 05_03.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
11 05_03.3.2 Erwartete Wirkungsweise
11 05_03.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
11 05_03.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
12 05_03.3.5 Interaktionen mit anderen Optionen
12 Literatur 05_03
Target 5.1, 5.5Autor:
Palucki, Maciej ( Technische Universität
Wien )

Reviewerin:
Kraus, Doris ( Presseclub Concordia )Gender- und diversitätssensible
Mediengestaltung als Kriterium
einer Medienförderung
Inhalt
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Optionen und Maßnahmen05_03.1 Ziele der Option
Die Targets 5.1. Alle Diskriminierungen von Frauen
und Mädchen überall auf der Welt beenden und 5.5. Die volle und wirksame Teilha –
be von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen
auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und
öffentlichen Leben sicherstellen stehen bei der Option 5_03 im Fokus.
Medien wie Presse, Rundfunk und Onlineportale er –
füllen in unserer Gesellschaft wichtige Funktionen wie Information, Meinungs- und
Bewusstseinsbildung. Sie nehmen als vierte Gewalt in Demokratien eine zentrale
Kontrollfunktion ein. Medien bekommen, entsprechend gewisser Kriterien, öffent –
liche Fördermittel vom Staat. Gesellschaftliche Themen wie Chancengleichheit,
(Anti-)Diskriminierung, Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen, Sexismen (Stich –
wort: Hass im Netz) und Rassismen bekommen von Medien hinsichtlich des Inhalts
und der (Bild-)Sprache nicht jenen Stellenwert oder jene Ernsthaftigkeit, der/die
angemessen wäre. In den österreichischen Redaktionen, vor allem betreffend Füh –
rungsebenen, lässt sich zudem feststellen, dass es punkto Gender und Diversität
kein repräsentatives Abbild der Gesellschaft gibt.
Gender Equality bzw. Gender- und diversitätssensible
Mediengestaltung soll bis 2030 ein Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Förder –
mittel (Presse- und Medienförderung) oder Projektförderungen für Medien sein.
Die Ziele dieser Option können in drei Aspekte unterteilt werden, die eine bewusst –
seinsbildende Funktion für die Gesellschaft haben:
1. Paritätische Repräsentanz von Frauen in den
Medien/Organisationen, im Sinne der Gleichstellung von Frauen am Arbeits –
markt (Republik Österreich, 2020a), die sich in Leitungsfunktionen (Gesamt-, Teil-,
Projektleitungen) in den Redaktionen der Verlage/Sender (Frauenquote) und in
der gleichen Bezahlung ausdrückt. Im Regierungsprogramm 2020-2024 wird beim
Punkt Gleichstellung von Frauen Arbeitsmarkt explizit der „ Ausbau und Stärkung
der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten “ angeführt (Republik Öster –
reich, 2020, S. 41);
2. Stärkere Repräsentation bzw. Inklusion von Frau –
en in den Medien. Diese soll sich in Sprache (geschlechtergerechte Sprache) als
auch in der Bildsprache und den Inhalten (Akteur_innen) ausdrücken. Dabei sollen
Frauen nicht als homogene Gruppe, sondern als vielfältige Personen mit hetero –
genen und diversen Lebens- und Berufsrealitäten, Familienmodellen, Interessen,
Glauben und Weltanschauungen, sexuellen Orientierungen und Geschlechteriden –
titäten abgebildet werden;
3. Bekämpfung von Sexismen, Stereotypen sowie
Gewalt an Frauen durch sichtbare gender- und diversitätssensible (Bilder-)Sprache
und Inhalte, die in den ethischen Richtlinien festgehalten werden sollen sowie die
systematische und regelmäßige Analyse und Evaluierung von Geschlechterver –
hältnissen im österreichischen Journalismus.
05_03.2 Hintergrund der Option
Geschlecht ist in unserer Gesellschaft eine zentra –
le Strukturkategorie (Aulenbacher, 2008; Beer, 1990). Die (Re-)Produktion von
Geschlechterrollen und -normen prägt und hierarchisiert den Arbeits- wie auch den
Privat- und Familienkontext (Althoff et al., 2001). Im Kontext der Erwerbstätigkeit
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05_03 / Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer Medienförderungsind die horizontale und die vertikale Geschlechtersegregation Ursachen für ein
geschlechtsspezifisches Lohngefälle, den Gender Pay Gap . Horizontale Segrega –
tion erklärt die ungleiche Verteilung auf Branchen und Arbeitsbereiche: Männerdo –
minierte Bereiche weisen eine höhere Entlohnung auf, männlich konnotierte Arbeit
wird ungleich höher bewertet als weiblich konnotierte. Vertikale Segregation erklärt
die ungleiche hierarchische Verteilung von Männern und Frauen in der Wissen –
schaft ( Leaky Pipeline ) und Wirtschaft ( Gläserne Decke ) (Kahlert, 2013).
Wie Wirtschaftssektoren sind auch Organisationen
gegendert. Sie sind nicht geschlechtsneutral, sondern gestalten als vergeschlecht –
lichte und vergeschlechtlichende Organisationen den Erwerbsarbeitskontext
(Acker, 1990). Das gilt auch für journalistische Organisationen. Die Journalismus –
branche ist generell nach wie vor eine männlich geprägte. Das Gendering (Axeli-
Knapp, 1993), also der Prozess der Produktion und der ständigen Reproduktion
von sozialen Geschlechterverhältnissen in der Gesellschaft und von Teilbereichen,
ist auch im Journalismus nach wie vor feststellbar. Chefredaktionen werden zu –
meist von Männern geleitet. Als freie Mitarbeiter_innen fungieren meist Frauen.
Weiche Ressorts in Redaktionen wie Kultur oder Gesundheit werden Frauen
zugeschrieben, harte Ressorts wie Politik oder Wirtschaft Männern (Lünenborg,
2006). In den Führungsebenen gibt es kaum Frauen. Auch der Gender Pay Gap ,
die geschlechterungleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit, ist im
Journalismus nach wie vor festzustellen (Weischenberg, Malik & Scholl, 2006).
Dies trifft auch für journalistische Organisationen in
Österreich zu. Statistiken belegen diese geschlechtsspezifischen Ungleichheiten:
Im österreichischen Journalismus sind hauptberuflich 5346 Personen, davon 60
Prozent, in Personenzahlen 3226, in den Printmedien tätig. 1814 Personen arbei –
ten im Bereich Rundfunk, 121 bei Online-Medien und 185 sind in journalistischen
Agenturen tätig. Das Geschlechterverhältnis bei hauptberuflichen Journalist_innen
in Österreich liegt bei 53 Prozent Männer zu 47 Prozent Frauen. Ein zentraler In –
dikator für die männlich geprägte Branche zeigt sich in der ungleichen Bezahlung.
Zwar haben im Journalismus tätige Frauen durchschnittlich eine höhere Ausbil –
dung (etwa akademische Abschlüsse), trotzdem verdienen Männer mehr: 57 Pro –
zent der im Journalismus in Österreich tätigen Frauen verdienen unter 3.500 Euro
(monatliches Bruttogehalt), während es bei den Journalisten 42 Prozent sind. Auch
bei der Wochenarbeitszeit ist ein Bias festzustellen, 80 Prozent der im Journalis –
mus tätigen Männer haben Vollzeitstellen, während es bei Frauen im Journalismus
lediglich 55 Prozent sind. 14 Prozent der im Journalismus tätigen Männer haben
leitende Positionen. Bei im Journalismus tätigen Frauen sind es acht Prozent. Zwei
Drittel aller Leitungsfunktionen – mit Budget– und/oder Personalhoheit – sind im
österreichischen Journalismus von Männern besetzt, nur ein Drittel von Frauen (33
Prozent). Es kann hier zwischen mittleren leitenden Positionen (Ressortleitungen)
und Top-Positionen (Chefredaktionen) unterschieden werden (Kaltenbrunner et al.,
2020).
Von den Redaktionen der 14 Tageszeitungen, die ak –
tuell in Österreich auf dem Markt sind, werden 13 von Männern und lediglich eine
von einer Frau geleitet.
Hinsichtlich der Ressorts, in denen Journalist_innen
(in den Bereichen Print, Online und Agenturen) arbeiten/tätig sind, ist ebenfalls ein
deutlicher Gender-Bias festzustellen. So sind die Anteile von Journalisten in harten
Ressorts wie Wirtschaft (57 Prozent der Journalist_innen), Sport (90 Prozent), Poli –
tik (59 Prozent) und Motor (91,5 Prozent) wesentlich höher als jene von Journalis –
tinnen. Bei weichen Ressorts ist auffallend, dass im Ressort Lifestyle/Mode/Reise
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Optionen und Maßnahmenmehr Frauen (67 Prozent), im Ressort Kultur jedoch mehr Männer (52 Prozent)
tätig sind (Kaltenbrunner et al., 2020).
Der Gender Pay Gap in der Branche Journalismus
liegt bei den Gehältern bei 17,5 Prozent. Eine Journalistin verdient durchschnitt –
lich 3.446 Euro brutto im Monat, ein Journalist 4.177 Euro. Bei den akademischen
Abschlüssen der im Journalismus Tätigen liegen Journalistinnen mit 58 Prozent im
Geschlechtervergleich mit Journalisten (40,5 Prozent) weit voran. Ein Gender-Bias
kann hier ebenfalls konstatiert werden. In den vergangenen Jahren stieg der Anteil
der Journalist_innen mit akademischen Ausbildungen bzw. Abschlüssen. Damit
einher ging, dass gegenwärtig außer-akademische Perspektiven, etwa jene von
Arbeiter_innen oder Migrant_innen, in vielen Bereichen fehlen. Das zeigte eine
europäische Studie, die Redaktionen in Schweden, Deutschland und Großbritan –
nien untersuchte. Österreichische Redaktionen waren nicht Teil der Studie, es sind
hier jedoch wohl Parallelen festzustellen (Kaltenbrunner et al., 2020).
Fragen von Geschlechterungleichheit sind im Kontext
journalistischer Organisationen in Österreich also nach wie vor zentral. Frauen
sind auch 2021 immer noch mit struktureller Gewalt konfrontiert, die sich in unglei –
chen Machtverhältnissen äußert (Galtung, 1975).
Da sich in der Sprache Machtverhältnisse, Identitäten
und Gesellschaftsordnung manifestieren, ist der Fokus auf die Sprache von Rele –
vanz. Mittels Sprache werden Ein- und Ausschlüsse produziert und reproduziert.
“Sprache ist ein Zeichensystem, das Wirklichkeit abbildet. Wie über Menschen,
Dinge, Sachverhalte gesprochen wird, wie sie bezeichnet werden, sagt viel darüber
aus, welchen Wert und welchen Platz sie in der Gesellschaft haben “ (Pates et al.,
2010, S. 17.)
Sprache wie Bilder nehmen auf unsere Konstruktion
von Wirklichkeit und sowohl kognitiv als auch emotional auf unser Denken Einfluss.
Es zeigt sich aus konstruktivistischer Perspektive, dass sprachliche Interventionen
dazu beitragen, dass Sexismen, Rassismen und Migrationen des Alltags unterbro –
chen und irritiert werden (Hayn, 2011).
Feministische Linguistik
Die Forderungen nach geschlechtergerechter Sprache
im Deutschen existieren seit den 1970er Jahren. Eine der zentralen Fragen ist, ob
und inwiefern Sprache androzentristische Perspektiven reflektiert und untermauert
(Günthner, 2019). Die Begründerinnen der feministischen Linguistik , Luise Pusch
und Senta Trömel-Plötz, kritisierten bereits 1978 respektive 1979 in den Linguis –
tischen Berichten (Trömel-Plötz, 1978) anhand verschiedener Beispiele die nicht
symmetrische Verteilung von Frauen und Männern in der deutschen Sprache und
die sprachliche Unsichtbarmachung von Frauen durch Personenbezeichnungen
und Pronomen im Maskulinum.
Die Kritiker_innen der feministischen Linguistik warfen
den beiden Autorinnen vor, Sexus mit der sprachlichen Kategorie Genus zu ver –
mischen. Dieser Argumentation begegnet man auch heute noch (Reisigl & Spieß,
2017). Dabei ist festzustellen, dass das Genus soziale Konstruktionen/soziale
Erwartungen an die Geschlechter enthält und damit die Geschlechterordnung bzw.
geschlechtsspezifische Machtverhältnisse reproduziert. Das zeigt sich an folgen –
den Beispielen: Arzt/Krankenschwester (medizinischer Kontext); Chef/Sekretärin
(organisationaler/wirtschaftlicher Kontext) et cetera. Trömel-Plötz (1978) und Pusch
(1979) weisen darauf hin, dass die Verwendung des generischen Maskulinums in
vielen Fällen dazu führt, dass Frauen nicht mitgemeint sind.
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05_03 / Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer MedienförderungNeurowissenschaften
Die Erkenntnis, dass es einen Unterschied macht,
wenn Frauen und Männer explizit angesprochen werden, wird auch durch Elektro –
enzephalogramm-Messungen in den Neurowissenschaften bestätigt. So führen
Fehler eines Wortes, das grammatikalisch oder von der Bedeutung her falsch
ist, zu Spannungsmodulationen im Gehirn. Die durchgeführten Untersuchungen
zeigen, dass es einen Zusammenhang der Berufsbezeichnungen wie Doktor oder
Krankenschwester mit stereotypen Bildern über das Geschlecht der Personen gibt.
Also sind Stereotypen Teil der im Gehirn abgesicherten Informationen über einen
Begriff oder eine Bezeichnung (Osterthout et al., 1997; Wagner, 2002). Seit den
1990er Jahren wird in empirischen Studien untersucht, ob Menschen, wenn sie
maskuline Personenbezeichnungen hören, eher an Männer als an Frauen denken.
Diese These konnte in vielen Fällen bestätigt werden. Die ausdrückliche Nennung
des generischen Femininums hat zur Folge, dass Menschen in höherem Maße an
Frauen denken. Eine weitere Erkenntnis der Studien ist, dass einerseits der Kon –
text und andererseits die stereotypen Zuschreibungen der Berufe und Tätigkeiten
als männlich oder weiblich einen Einfluss darauf haben, ob die befragten Personen
an Frauen oder Männer denken (Braun et al., 1998; Stahlberg & Sczesny, 2001).
Daraus folgend wird eine Sichtbarmachung von
Frauen in der Sprache gefordert. Seit den 1980er Jahren werden unterschiedliche
Vorschläge in Leitfäden und Richtlinien formuliert – vor allem im öffentlichen Be –
reich, in der Stadtverwaltung, in Ministerien und an Universitäten. Um auf die Ge –
schlechtervielfalt über die binäre Geschlechterordnung hinaus zu verweisen und
nicht-binäre Personen sichtbar zu machen, wird empfohlen, den Unterstrich/ Gen-
der Gap (z. B. Minister_in), den Asterisk/Gender-Stern (Mitarbeiter*in) oder den
Doppelpunkt (Arbeiter:innen) anzuwenden ( Akademie der bildenden Künste Wien ,
2019). Es ist von Schreibenden und Journalist_innen ein bewusster und kreativer
Umgang mit Sprache gefordert.
Gender Equality im Kontext Journalismus/
der Medien
Über Gender Mainstreaming in den Medien sagt der
Journalist Tarik Tesfu: “ Man darf sich nicht wundern, wenn gewisse Themen in der
Gesellschaft nicht ernstgenommen, bagatellisiert oder heruntergespielt werden,
wenn das gerade so genannte Qualitätsmedien genauso tun “ (Vossenberg, 2020,
S. 5).
Medien konstruieren Geschlecht tagtäglich über Spra –
che, Bilder und Narrative (Vossenberg, 2020). Sie (re-)produzieren die Ordnung
der Geschlechter (Lünenborg & Maier, 2013). Mit Personenbezeichnungen wie
beispielsweise Politiker, (Staats-)Chefs, Amtsträger oder Präsidenten reprodu –
zieren Journalist_innen und Medien Geschlechterungleichheiten in der Sprache.
Dabei hat die gesellschaftspolitische Ausrichtung des jeweiligen Mediums keinen
wesentlichen Einfluss darauf (auch Printmedien, die als linksliberal o. ä. bezeich –
net werden, verwenden keine geschlechtssensible Sprache) – es wird in kommer –
ziellen Medien, vor allem in Zeitungen (Print und Online) durchwegs das generi –
sche Maskulinum verwendet. Damit bleiben Frauen sprachlich unsichtbar, Männer
hingegen die Norm.
Im Diskurs wird in Qualitätszeitungen, das sind
Zeitungen, deren Leser_innenschaft eine überdurchschnittliche Bildung, über –
durchschnittliches Einkommen und überdurchschnittlichen Impact auf die Ent –
scheidungsprozesse der Republik haben (Jandura & Brosius, 2011), die Nicht-Be –
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Optionen und Maßnahmenrücksichtigung von geschlechtssensibler Sprache wie folgt argumentiert: keine
Lesbarkeit, Was werden die Leser sagen?, Vermeidung politischer Statements,
Neutralität/Objektivität bewahren, widerspricht der Blattlinie, -ec.
In jüngerer Vergangenheit, verstärkt seit Beginn der
Covid-19-Pandemie, kann festgestellt werden, dass österreichische Fernsehme –
dien wie ORF oder Puls 4 geschlechtssensible Sprache in Nachrichtenformaten
verwenden.
Es gibt immer wieder Bestrebungen, Frauen in Me –
dienhäusern sichtbarer zu machen. Die jüngste ist eine gemeinsame Initiative des
Frauennetzwerks Medien (Österreich), des Presseclubs Concordia (Österreich),
ProQuote Medien (Deutschland) und Medienfrauen Schweiz vom 26. Juni 2020
(Frauennetzwerk, 2020).
—Folgende Forderungen sind an Medienhäuser, Redaktionen und Medienpoliti –
ker_innen adressiert:
—50 Prozent Frauen auf allen Führungsebenen in den Redaktionen und Medien –
häusern;
—Mehr Frauen als Protagonistinnen und Expertinnen in der Berichterstattung.
Für eine angemessene weibliche Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit;
—50 Prozent Kolumnistinnen, Leitartiklerinnen und Kommentatorinnen in den
meinungsbildenden journalistischen Formaten für eine vielfältige Sicht auf die
Welt;
—Möglichkeiten auf Führungspositionen in Teilzeit, Jobsharing und für familien
freundliche Arbeitsbedingungen;
—Unterstützung, Solidarität und Hilfsfonds für freie Mitarbeiter_innen;
—Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Für eine gerechte Bezahlung unserer
Leistung unabhängig von Geschlecht;
—Mehr Diversität in Redaktionen. Weil sich gesellschaftliche Vielfalt in den
Redaktionen widerspiegeln muss;
—Berücksichtigung der fairen Repräsentanz und Frauenförderung als Kriterium
bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel wie zum Beispiel Presse- und
Medienförderung oder Projektförderungen für Medien.
Die Forderungen sind im Sinne des Schwerpunkts
Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt, der sich im Kapitel Frauen im Regie –
rungsprogramm 2020-2024 der österreichischen Bundesregierung wiederfindet,
allesamt zu unterstützen (Republik Österreich, 2020a).
Förderungen für Medien in Österreich
Die Grundlage für die Presseförderung ist in Öster –
reich im Presseförderungsgesetz festgehalten, das 2004 novelliert wurde. Die
Kommunikationsbehörde Austria , die KommAustria , ist dafür zuständig. Neben
der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen und einer Förderung zur
Erhaltung der regionalen Vielfalt von Tageszeitungen beinhaltet das Gesetz auch
eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Zukunftssicherung ( Ver-
band Österreichischer Zeitungen ). Die Berücksichtigung der fairen Repräsentanz
von Frauen ist darin nicht verankert.
Die Presseförderungskommission besteht aus sechs
Mitgliedern. Je zwei Mitglieder werden vom Bundeskanzleramt, zwei vom Ver-
band Österreichischer Tageszeitungen und zwei von der Gewerkschaft GPA-djp
bestellt (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Kommission Austria). Für die
derzeitige Funktionsperiode, die bis Ende Dezember 2021 dauert, sind alle sechs
Mitglieder männlich.
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05_03 / Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer MedienförderungBeim Rundfunk muss in Österreich unterschieden
werden zwischen dem öffentlichen Rundfunk, dem Österreichischen Rundfunk
(ORF) und den privaten Rundfunkveranstaltern. Die beiden Säulen der Finanzie –
rung des ORF (vier Fernsehprogramme, zwölf Radioprogramme und dem Webauf –
tritt orf.at), bilden das Programmentgelt, die GIS-Gebühren, sowie Werbeerträge
(ORF, 2020). Private Sender werden durch den Privatrundfunkfonds gefördert, der
durch die RTR-GmbH verwaltet wird. Der Fonds erhält aktuell 20 Millionen Euro.
In diesem sind auch qualitätsfördernde Maßnahmen festgeschrieben, die von den
Rundfunkveranstalter_innen zu erfüllen sind. Ein Punkt ist dabei ein nachweislich
umgesetztes Gleichbehandlungskonzept (gemäß IX.2 PRRF Richtlinien; Rundfunk
und Telekom Regulierungs-GmbH). Der Fachbeirat, der zur Beratung bei der Mit –
telvergabe eingerichtet wurde, wird von der Bundesregierung bestellt. Der aktuelle
Fachbeirat (bestellt am 21. November 2018) setzt sich aus fünf Mitgliedern zusam –
men und besteht aktuell aus vier Männern und einer Frau (Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH).
Projektorientierte Medienförderung
Neben der Presseförderung existieren unterschied –
liche Projektförderungen, wie seit 2019 die Medieninitiative Wien . Mit dieser sollen
junge Journalist_innen und qualitativ hochwertige Journalismusprojekte
(Wirtschaftsagentur Wien, 2020) mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden. Im
Falle einer Leitung durch eine Frau wird das Projekt mit zusätzlichen 5.000 Euro
gefördert.
Corona-Sonderförderung
Im April 2020 wurde im Nationalrat eine einmalige
Corona-Sonderförderung in der Höhe von 32 Millionen Euro beschlossen: Tages –
zeitungen (Kauf- und Gratiszeitungen) erhielten dabei 12,1 Millionen Euro, Wo –
chenzeitungen 2,7 Millionen, kommerzielle Privatsender 15 Millionen und nicht
kommerzielle Privatsender 2 Millionen Euro ( Der Standard , 2020).
Indirekte Presseförderung durch Inserate
An dieser Stelle ist es relevant festzuhalten, dass es
eine andere Art der monetären Unterstützung für Medien in Form von Inseraten,
TV-Spots, Banner, Radiowerbung und Social-Media-Kampagnen von politischen
Parteien gibt. Im Vergleich zu den gesetzlich geregelten Förderungen gelten für
diese indirekte Presse- und Medienförderung keine Kriterien. D. h., Bundes-, Lan –
des- oder Stadtregierung entscheiden selbst, wo geworben wird.
Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen
Die Berichterstattung zu körperlicher, sexueller und
psychischer/verbaler Gewalt gegen Frauen und Frauenmorden (Femizide) ist ein
wichtiger Aspekt dieser Option.
Medien spielen hinsichtlich Information und Bewusst –
seinsbildung eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Ihre Funktion ist es,
bewusstseinsbildend und präventiv gegen Gewalt an Frauen zu sein (Istanbul-
Konvention). Die Studie Gewalt gegen Frauen – Analyse der Berichterstattung
über Gewaltdelikte an Frauen und die Rolle der Medien , hat rund ein Jahr lang die
meistgelesenen Massenmedien, sowohl Print als auch online und Social Media,
analysiert. Es zeigt sich, dass über Gewalt nicht oder kaum als gesamtgesell –
schaftliches oder strukturelles Thema, sondern stets über Einzelfälle berichtet wird.
Die Studie zeigt auch, dass vor allem viel gelesenen Boulevardmedien die Sensibi –
lität und Sachlichkeit beim Thema Gewalt fehlt (Pernegger, 2020).
In Österreich ist jede fünfte Frau körperlicher und/oder
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Optionen und Maßnahmensexueller Gewalt ausgesetzt, jede dritte Frau wird ab ihrem 15. Lebensjahr sexuell
belästigt. 2019 wurden, das zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik, 39 Frauen
ermordet. 2020 gab es 31 Femizide, 2021 bislang 15 (Stand: 30. Juni 2021). Die
Mörder waren beim überwiegenden Teil die (Ex-)Lebensgefährten oder Familien –
mitglieder der Frauen ( Autonome Österreichische Frauenhäuser , 2021).
Bei der Berichterstattung über Gewaltverbrechen wie
Vergewaltigung gegen Frauen ist stets auf die Würde der Opfer zu achten. Durch
Bekanntgabe grausamer oder intimer Details, die Veröffentlichung von Fotos, die
Verharmlosung von Taten und pseudopsychologisierende Erklärungsversuche,
Täter-Opfer-Umkehr und die ungerechtfertigte Entlastung des Täters sowie die
Perspektive des Täters in Medienberichten. Beispiele für in der Be-

richtserstattung verbreitete, aber zu kritisierende Begriffe sind u. a. Ehedrama,
Beziehungsdrama, er tat es aus Eifersucht, Sextat, Erweiterter Suizid ( Österreichi –
scher Presserat , 2019).
05_03.3 Optionenbeschreibung
05_03.3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Die Option enthält folgende Maßnahmen- bzw. Maßnahmenbündel:
—Die Grundvoraussetzung für die Presseförderung soll künftig die Mitglieschaft
beim Presserat, ein Redaktionsstatut und damit verbunden auch die
Einhaltung von ethischen Richtlinien (Ethikkodex für die österreichische
Presse) sein.
Erweiterung der bestehenden ethischen Kriterien
um weitere gendergerechte und -sensible Richtlinien. Bislang enthält der Ethik –
kodex beim Punkt 7. (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung)
folgende Regel: Jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des
Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschau –
lichen oder sonstigen Gründen ist unzulässig ( Österreichischer Presserat , 2019).
50 Prozent Frauenquote auf allen Führungsebenen in den Redaktionen und
Medienhäusern;
—Verankerung der fairen Repräsentanz von Frauen im Presseförderungsgesetz
und Einführung einer 50-prozentigen Quote für die Presseförderungskommis –
sion;
—Ausnahmslose Entlohnung nach dem Journalist_innen-Kollektivvertrag, um
bestehende prekäre Dienstverhältnisse zu verhindern;
—Errichtung eines Journalismus Gender Reports (analog zum Österreichischen
Film Gender Report ), der in regelmäßigen Abständen, z. B. alle zwei Jahre,
eine Analyse der Geschlechterverhältnisse im österreichischen Journalismus
enthält;
—Monitoring durch eine neu errichtete Watch Group : Für die Bestimmung und
Ausformulierung der Kriterien/Parameter für Gender- und Diversitätssensibili –
sierung sowie für das Monitoring und die Beurteilung soll eine Watch Group
bestehend aus Vertreter_innen der Universitäten, Expert_innen und Vertreterin –
nen des Frauennetzwerks Medien installiert werden. Die Watch Group
soll auch die Social-Media-Aufritte der Medien hinsichtlich Gender- und Di –
versitätssensibilität beobachten und einem Monitoring unterziehen. Auch sollen
Austausch/Training und Workshops für Vertreter_innen der Medien angeboten
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05_03 / Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer Medienförderungwerden;
—Boni für gender- und diversitätssensible Mediengestaltung. Im Folgenden
sollen die Schwerpunkte vorgestellt werden:
Gender Equality in der Sprache
—Geschlechtssensible Sprache (z. B. Expert_innen, Expert:innen, Expertinnen
und Experten; statt Experten), Diversitätssensible Sprache (keine homo-/
transphoben, rassistischen Bezeichnungen);
—Ächtung von Gewalt und Stopp der Verharmlosung und Ausschlachtung von
Gewaltverbrechen. Der Österreichische Presserat verurteilt und kritisiert diese
Fälle regelmäßig, vor allem in den sogenannten Boulevardmedien. Hier bedarf
es Sanktionen, falls sich Medien in ihrer Berichterstattung nicht an Richtlinien
halten.
Gendersensible Bildgestaltung
Bilder transportieren Themen ebenso kognitiv, aber
auch emotional. Mit einer sensiblen Bildgestaltung schaffen und reproduzieren
Massenmedien Wirklichkeit (Viele Facetten, 2012). Auch wenn Medien die Ob –
jektivität und Neutralität betonen, so sind sie als Organisationen, aber auch ihre
Produkte und damit auch die Bildgestaltung, gegendert.
Sexismus äußert sich dabei etwa in der Objektivierung
von Frauen (beispielsweise werden Frauen und Mädchen in Boulevardmedien
als sogenannte Badenixen dargestellt/bezeichnet) und in der ungleichwertigen
Darstellung von Frauen und Männern auf einem Bild. Auch die Unsichtbarkeit bzw.
ungleiche Verteilung von Bildern (und Beiträgen) von Frauen und Männern bei
männlich konnotierten Themenfeldern wie Wirtschaft, Sport und Politik trägt zur
bestehenden Ungleichheit bei. Des Weiteren kann eine genderungleiche Wertigkeit
von Beiträgen auf den Webauftritten von Printmedien festgestellt werden.
—Um sexistische und einseitige Bildgestaltung zu vermeiden, wurden vom For –
schungsprojekt Viele Facetten folgende Richtlinien erstellt:
—Kein/e Sexismus/Objektivierung;
—Gleichwertigkeit der Geschlechter;
—Vermeidung von Stereotype;
—Stereotype aufbrechen;
—Diversität unterschiedlicher Pressefotograf_innen und damit
mehr Perspektivenvielfalt;
—Diversität in Bildern (z. B. Musliminnen nicht nur im Kontext der Berichterstat –
tung über die Kopftuchdebatte abbilden, sondern auch bei positiven Kontexten
wie Kultur, Sport oder Preisverleihungen u. ä.).
Inhalte
Über Gewalt an Frauen oder über sexualisierte Gewalt
sollte ohne Voyeurismus und ohne zu verharmlosen berichtet werden. Folgende
Erkenntnisse wurden im Rahmen eines Workshops des Frauennetzwerk Medien
mit der ehemaligen Journalistin Sybille Hamann und Andrea Brem, der Geschäfts –
führerin der Wiener Frauenhäuser erarbeitet ( Presseclub Concordia ) und dienen für
die Option ebenfalls als Guideline :
—Opfern eine Stimme geben;
—Gewalttaten nicht erklären und entschuldigen;
—Genaue und sensible Sprache verwenden;
—Bilder ohne Voyeurismus;
—Anonymität und Opferschutz beachten.
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Optionen und Maßnahmen05_03.3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die Option stellt ein bewusstseinsbildendes Maßnah –
menbündel dar. Frauen werden mit der Umsetzung der Maßnahmen im Sinne der
Gleichstellung am Arbeitsmarkt langfristig in den Medien paritätisch abgebildet,
das gilt auch für die Führungsebene. Kurzfristig kann die Maßnahme einer Quote
und der Gendersensibilität in der Sprache für einen Backlash sorgen. Mittel- und
langfristig ist von einer bewusstseinsbildenden Wirkung auszugehen.
05_03.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option
oder ähnlichen Optionen
An dieser Stelle soll explizit auf Erfahrungen mit der
Maßnahme 50 Prozent Frauenquote auf allen Führungsebenen in den Redaktionen
und Medienhäusern der Option eingegangen werden:
—Dass die Quote in der Wirtschaft wirkt, zeigt sich im europäischen Vergleich
daran, dass Länder mit Frauenquoten und strengen Sanktionen zu einem
signifikant höheren Anteil von Frauen in Entscheidungsgremien geführt haben.
Moderate Sanktionen wie der empty chair in Österreich und Deutschland haben
sich als deutlich weniger effizient erwiesen. Freiwillige Zusagen oder freiwillige
Quoten mit keinen Sanktionen haben eine geringe Wirkung (Arndt und Wrohlich,
2019);
—In Österreich gibt es seit 2018 in den Aufsichtsgremien großer und börsen-
notierter Unternehmen bzw. in staatsnahen Betrieben eine verbindliche Quote
für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis. Zwei Jahre später zeigt die
Quote bereits Wirkung, die Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten hat sich
erhöht. Bei den großen, börsennotierten Unternehmen liegt die Quote für das
Aufsichtsratsgremium bei 30 Prozent. Seit der Einführung stieg der Frauenanteil
von hier von 22,4 auf 31,7 Prozent. Andererseits erfüllt fast jedes dritte Unter-
nehmen, das zur Frauenquote verpflichtet ist, die gesetzliche Frauenquote nicht.
Um das Ziel eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses in Führungs-
positionen zu erreichen, soll nach dem Vorbild Deutschland eine Quote für den
Vorstand angestrebt werden (AK, 2020).
05_03.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Kurzfristig
—Höhere Gender- und Diversitätssensibilität in Redaktionen;
—Backlash in Redaktionen (z. B. von der Chefredaktion und Leser_innenschaft).
Mittelfristig
—Sensiblerer Umgang mit Sprache in Zusammenhang mit Gewalt;
—Höhere Repräsentation von Frauen in leitenden Positionen (Republik Öster –
reich, 2020b).
Langfristig
—Paritätischer Anteil von Frauen in Führungspositionen in
journalistischen Organisationen;
—Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft durch Etablierung
geschlechtssensibler (Bilder-)Sprache;
—Verringerung der (strukturellen) Gewalt in der Gesellschaft.
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05_03 / Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer Medienförderung05_03.3.5 Interaktionen mit anderen Optionen
Es können Interaktionen und Synergien mit den
Optionen Gewalt gegen vulnerable Gruppen bekämpfen (16_01), Gewalt im Netz
bekämpfen (16_03), Sexuelle Gewalt bekämpfen (16_05), Forcieren alternativer
Geschäftsmodelle von Online-Nachrichtenanbietern (16_23), Medienbildung und
Medienkompetenz fördern (16_24) und den Optionen von SDG 5 Entgeltpolitik
(5.01), paritätische Umverteilung von kinderbezogenen Betreuungs- und Versor –
gungsaufgaben (5_02) und flächendeckende Verankerung von gendersensible
Elementarpädagogik (5_04) festgestellt werden.
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