Optionen01_02_20231119_182339.txt

Option 01 _02 – Inhalt Final – Layoutierung in Fertigstellun g
Inhalt
C.X.6.1. Ziele der Option ………………………….. ………………………….. ………………………….. ……………….. 2
C.X.6.2. Hintergrund der Option ………………………….. ………………………….. ………………………….. …….. 3
C.X.6.3. Optionenbeschreibung ………………………….. ………………………….. ………………………….. ……… 8
C.X.6.4. Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen ………………………….. ………………………….. ………………………….. ……………… 12
C.X.6.4.1 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen ……………….. 13
C.X. 6.4.2 Zeithorizont der Wirksamkeit ………………………….. ………………………….. ……. 13
C.X.6.5. Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel erreicht werden kann …………………… 13
C.X.6.5.1 Interaktionen mit anderen Optionen ………………………….. ……………………….. 13
C.X.6.6. Offene Forschungsfragen ………………………….. ………………………….. ………………………….. …. 14
C.X.6.7. Übergeordnete Themen ………………………….. ………………………….. ………………………….. ….. 14
Literatur ………………………….. ………………………….. ………………………….. ………………………….. ……………. 15
Team, das an dieser Option mitgearbeitet hat ………………………….. ………………………….. ………………….. 16

SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
2

Reform en für sozial gerechtere Arbeitsbedingungen – Arm trotz Arbeit
(Target 1.2 – 1.5, Option _02)

Abbildungsverzeichnis

Abb. O_1 -02_01 Entwicklung der durchschnittlichen Beschäftigten im Niedriglohnsektor 2004 – 2015 in Tsd. (links)
und in Prozent der gesamten Beschäftigten (rechts). Quell e: Titelbach und Bekhtiar (2019 ) // Fig. O_1-02_01
The average development of the employed in the low -wage sector 2004 – 2005 thousand (left) and
percentage of the total employed population ( right). Source: Titelbach and Bekhtiar (2019) ……………………….. 4

Präambel: Die SDG 1 Option 1_1
Die Unterziele (Targets) des SDG 1 (keine Armut) sind wenige und sehr vage. Sie tangieren sehr viele
Bereiche und damit auch jedes SDGs in der einen oder anderen Form. Daher kann auch diese Option und
ihre Maß nahmen nicht allein einem Target, ja nich t mal einem einzigen SDG zugeordne t werden. Aus
diesem Grund gibt es auch mehrere Targets des SDG 1, die für diese Option greifen können:
• Target 1.2, das fordert, die relative Armut nach jeweiliger nationaler Definition um mindestens die Hälfte
zu reduzieren;
• Target 1.3, das die Einführung oder Weiterentwicklung sozialer Schutzsysteme, einschließlich eines
Basisschutzes, verlangt;
• Target 1.4, das sich für rechtliche Chancengleichheit auf wirtschaftliche Ressourcen und soziale
Chancengleichheit im Zugang zu Dienstleistungen und Grundeigentum sowie in der Verfügungsgewalt auf
Grund und Boden, Vermögen und natürlichen Ressourcen einsetzt.
• Target 1.5, das die Widerstandsfähigkeit der sogenannten Armen und der Menschen in prekären
Situationen erhöhen und die Exposition und Anfälligkeit gegenüber sozialen, ökonomischen und
ökologischen Schocks und Extremereignissen (Klimawandel, Pandemie) verr ingern soll. Für die vorliegende
Option 1_3 für sozial gerechtere Arbeit ist das UN-Agenda 2030 Credo : Leave no one behind (UN, 2015)
ebenfalls von Bedeutung, da gerade im Einkommensbereich Menschen aufgrund von prekärer, atypischer
Arbeitsverhältnisse mit geringer Entlohnung in diversen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen das
Nachsehen haben.

Ziele der Option

Das ambitionierte Ziel der SDG 1 Option 1_3 ist es, einige Reformen für sozial gerechtere
Arbeitsbedingungen anzustoßen. Die Ma ßnahmenvorschläge für die vorliegende Option können hierzu
allerdings nicht vollständig und umfassend sein, dafür sind die arbeitsrelevanten Situationen und Themen SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
3 zu dynamisch und tangieren multiple Bereiche und somit auch SDGs (z. B. SDG 8, SDG 10, SDG 5 , SDG 3,
SDG 16). Die vorgestellten Maßnahmen haben daher vornehmlich zum Ziel, Anregungen zu liefern und zur
Diskussion beizutragen. In diesem Zusammenhang werden folgende Maßnahmen angedacht:
Mind estlohnerweiterung und Erhöhung, Erhöhung des Arbeitslosen geldes , Zugang zu gesundheitlicher
Versorgung für Menschen in prekären und gering entlohnten Arbeitsverhältnissen, Unterstützung zur
Rückführung in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Beeinträchtigungen und Krankheit sowie verbesserte
Erhebung (inkl. Monitor ing) von Einkommen an oder unterhalb d er Armutsgefährdungsschwelle .
Hintergrund der Option

Arm trotz Arbeit sind Menschen , die Vollzeit arbeiten, aber von dem geringen Einkommen nicht ihren
Unterhalt decken können. Wer Vollzeit arbeitet , kann trotzdem armutsgefährdet sein, das heißt , einer
Erberbstätigkeit nachgehen , die mit weniger als 60 % des nationalen äquivalisierten Median – Einkommens
entlohnt wird. Demnach liegt die Einkommensschwelle zur Armutsge fährdung in Österreich derzeit bei
1.286 € (Stati stik Austria , 2020 ; EU-SILC, 2019 ). Die Vertreter_ innen der Armutskonferenz (2019) erläutern
dazu, dass viele Einkommen von Menschen , die als arm gelten , sogar weit unter dieser Schwelle liegen . In
diesem Sinne wird erklärt, dass rund 300.000 Menschen nur um die 600 Euro zum Leben zur Verfügung
haben ( Armutskonferenz , 2019). Das Phänomen der in-work poverty (Arbeitsarmut) ist mit zunehmender
Tendenz weitverbreitet in ganz Europa, so auch in Österreich (Titelbach & Bekhtiar , 2019). Für Österreich
belegen das z umindest die absoluten Zahlen der Beschäftigten ( Titelbach & Bekhtiar , 2019 ). In
Untersuchungszeiträumen von 2004 – 2015 belegen Titelbach und Bekhtiar (2019) für Österreich einen
absoluten Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung um 12,4 %; von 614.000 Beschäftigten im
Niedriglohnsektor im J ahr 2004, auf 690.000 Beschäftigte im Jahr 2015. In relativen Zahlen ist diese Quote
im Verhältnis zum Gesamtanteil der Arbeitenden Bevölkerung allerdings gesunken, aufgrund erhöhter
Gesamtbeschäftigung (Titelbach & Bekhtiar , 2019) . In einer Studie für das Land Salzburg kommt die AK
Salzburg (2012) auf etwa 138.000 Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von monatlich bis zu 1.500 €;
knapp 95.000 Beschäftigte kommen sogar nur auf 1.000 € monatlich brutto. Laut Statistik Austria sind für
2018 ca. 14,7 % der Beschäftigten Österreichs im Niedriglohnsektor beschäftigt, wobei der Anteil der
Frauen mit 21,7 % überrepräsentiert ist im Vergleich zu den Männern 9,7 % (Statistik Austria , 2020).
Allerdings erfassen diese Zahlen nicht alle Bereiche, die von Niedriglohn betroffen sind (z. B.
Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte im informellen Sektor oder Sorgearbeitende, Praktikant_inne n).
SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
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Abb. O_1 -02_01 Entwicklung der durchschnittlichen Beschäftigten im Niedriglohnsektor 2004 – 2015 in Tsd. (links)
und in Prozent der gesamten Beschäftigten (rechts). Quelle: Tit elbach & Bekhtiar (2019 ) // Fig. O_1-02_01 The average
development of the employed in the low -wage sector 2004 – 2005 thousand (left) and percentage of the total
employed population (right). Source: Titelbach & Bekhtiar (2019 )
Die Abbildung 1 verdeutlicht einen steilen Aufwärtstrend , zumindest in absoluten Zahlen . Dazu fällt auf,
dass der Polygonzug1 vor der Finanz – und Wirtschaftskrise erst ein leichtes Absin ken des Anteils der
Niedriglohn beschäftigten indiziert , der dann ab 2008, zu der Zeit der letzten Wirtschaftskrise , einen
starken Anstieg d es Niedriglohnsektors nach sich zieht (Titelbach & Bekhtiar , 2019). Genauere
Untersuchung en dieses Phänomens wurde n, nach unserer Kenntnis, allerding s, mit Ausnahme von
Buchinger & Königstorfer (201 2) für Salzburg, bisher nicht vorgenommen , auch kein Update der
Erhebungen, oder vergleichbare Studien . Dabei es wäre es gerade im Kontext der sich derzeit
abzeichnenden, pandemiebedingten Wirtschaftskrise von I nteresse die Wahrscheinlichkeiten eine r
Steigerung der prekären und gering entlohnten Beschäftigungen zu wissen, um ggf. gegenzusteuern zu
können.
Der Anstieg der Niedrigl ohnbeschäftigten wird im Allgemeinen begünstigt durch Faktoren wie
schleichende Deregulierungsprozesse, reduzierte kollektive Einkommensbindung en sowie durch
Vermehrung der Teilzeitjobs, Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse ( z. B. geringfüge Beschäftigung,
Werkverträge, Leiharbeit, Freiberufliche Arbeit, Projektarbeit ) (Titelbach und Bekhtiar , 2019 ;
Armutskonferenz , 2018 ). Auch haben sich die Zumutbarkeitsbestimmungen in der
Arbeitslosenve rsicherung verschärft, was wiederum Menschen vermehrt in prekäre
Beschäftigungsverh ältnisse zu drängen vermag (Armutskonferenz et al. , 2018) . Diese Beschäftigungen
liegen zum Teil so tief unter dem E xistenzminimum , dass staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt
nötig wird . Dabei ist zu überlegen , inwiefern es sinnvoll ist, Steuergelder zur betrieblichen Unterstützung
von Lohnaufstockung zu nutzen, damit der gezahlte Lohn wenigstens das Existenzminimum sichert, d. h.
auch Lohn dumping sozial abzumildern . Hier ist es wichtig , extreme Niedriglohn –
Beschäftigungsverhältnisse genau zu begutachten und, soweit möglich , einzuschränk en und

1 Hier: Abbildung einer Häufigkeitsverteilung in Linienform.
SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
5 sozialökonomisch verträg lichere Möglichkeiten zu finden, z. B. Löhne oberhalb der Armutsgefährdung zu
zahlen. Weil dies gerade kle inere Betriebe und Unternehmer_ innen finanziell überfordern könnte, wären
Möglichkeiten – im Gegenzug – diesen Unternehmungen im Bereich der Lohnnebenkosten und der
Vorsteuer entgegen zukom men und beratende Begleitung zu geben.
Hierzu ist es essentiell zu wissen , wie viele Arbeitnehmer_ innen i n Österreich von einer prekären und /oder
niedrig bezahlten E rwerbstätigkeit betroffen sind . Welche Ursachen und bestimmte
Merkmalsausprägungen prägen diese Daten ? Diese Fragen sind nicht s o leicht zu beantworten . Werden
Zahlen, Statistiken und Studien zum Niedriglohnsektor und niedrigem Einkommen in Österreich
verglichen, fällt auf, dass diese verschiedenen Parameter zugrunde liegen – sowie unterschiedliche
Modelle und resultierende Interpretationen herangezogen werden und daher unterschiedliche Ergebnisse
liefern . Während Statistik Austria , der Rechnungshof und EU SILC vornehmlich stundenbasierte
Einkommensberechnungen zugrunde legen , die auf eine Niedriglohnempfängerquote von ca. 14,7 % (EU
SILC, 2019 ; Statistik Austria , 2020 ) komm en, fokussieren andere S tudien das effektive J ahreseinkommen,
weil die Arbeitszeit umfassung eine relative K onstante darstellt. Hierbei sind das Ausmaß der
Wochenstunden und die Dauer der Beschäftigu ng (ganzjährig/unterjährig) zu berücksichtigen. Zwar stellt
ein geringe r Stundenlohn ein Armutsrisiko dar, allerdings bestimmen auch das Beschäftigungsausmaß
(Stundenanzahl, Beschäftigungsdauer) sowie die Haushaltskonstellation das Risiko , trotz A rbeit zu
verarmen (Holzer et al. 2004) . Zudem ist es relevant, welche Wirtschaftssektoren durch unterschiedliche
Arbeitsmarktregime berücksichtigt werden (kompetitiv, monopsonistisch oder verhandlungsbasiert ). Das
bedeutet , dass Löhne nicht allein von der Produktivität getrieben sein müssen, wie es die tradierten
neoklassischen Modelle verstehen. Modernere Modelle b evorzugen die Bet rachtung eines imperfekten
Arbeit smarktes und beziehen hier z. B. den Einfluss von Institutionen und gewerkschaftliche m
Organisationsgrad, Verhandlungsmacht der Arbeit nehmer_ innen (vgl. rent sharing Modell,
monopsonistische s Modell , oder collective bargaining Modell ) (Titelbach und Bekhtiar , 2019 ; Manning ,
2011 ; Bhaskar, Manning & To , 2002 ).
Zusammengefasst ergeben die Recherchen, dass der Niedriglohnanteil der Arbeitenden Bevölkerung in
Österreich zwischen (13.6 % – 15 %) für das Jahr 2018/2019 angenommen werden kann (Statistik Aust ria,
2020 ; EU SILC , 2019 ; Titelbach und Bekhtiar , 2019 ; Rechnungshof , 2018 ). Niedrig entlohnte
Erwerbstätigkeit betrifft also über eine M illion Österreicher_ innen und Menschen, die hier arbeiten und
leben. Der Anteil der T eilzeitbeschäftigten machen in dieser Gruppe ganze 27,8 % aus, noch vor
Deutschland, Dänemark, Norwegen und das Vereinigte Königreich (Eurostat , 2020). Werden der
Teilzeitarbeit auch andere atypische Beschäftigungs merkmale zugerechnet, die einen bedeutenden
Einfluss auf die Arbeitsmarktentwicklung und das Lohnniveau haben, erhöht sich d ieser Anteil nach
Einschätzungen des Rechnungshof s sogar noch (Rechnungshof , 2018) . Hierfür werden alle Personen einem
atypischen Beschäftigungsverhältnis zugeordnet, auf die vier Kriterien zutreffen: Teilzeitarbeit, geringfügig
Beschäftigte, Befristung, Leih – und Zeitarbeit ( Rechnungshof , 2018 ). Die Auswertung en des Rechnungshofs
belegen einen Anteil von atypisch Beschäftigten von ca. 44 %, bei denen zumindest eines der genannten
Kriterien für atypische Beschäftigung zu trifft. In allen herangezogenen Studien und Erhebungen zur
Struktur des Niedriglohnsektors in Österreich wird die Überproportionalität von Frauen in
Niedriglohnbeschäftigungen (inkl. Teilzeit und atypische Verhältnisse) offenkundig (Titelbach und
Bekhtiar , 2019 ; Rechnungs hof, 2018 ; Mayrhuber und Rocha -Akis, 2015 ; Geisberger , 2017 ; AK Salzburg ,
2012 ). SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
6 Mit Blick auf die M öglichkeiten, die eine Implementation von Mindestlöhnen eröffnen kann , um z. B. den
Niedriglohnsektor zu reduzieren, gibt es verschiedene Ansätze, die im internationalen Vergleich variieren.
Im Gegensatz zu den Regelungen in Deutschland, gibt es beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn in
Österreich nicht. Das Thema Mindestlohn in Österreich wird durch die so genannten Kollektivverträge
(KVs) geregelt, denn Löhne und Gehälter (aus unselbständiger Arbeit) werden im Rahmen der
österreichischen Sozialpartnerschaft anhand kollektivvertraglicher Regelungen verhandelt und
abgeschlossen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass aufgrund einer derartigen Sozialpartnerschaft sowie
Pflichtmitgliedschaft vieler Arbeitsgebenden in etwa zwischen 94 % und 98 %2 der Betriebe einem oder
mehreren Kollektivverträgen unterliegen. Angesichts weithin gültig er Tarifverträge erhalten dennoch viele
Arbeitnehmer _innen in Österreich ein Mindestgehalt, das von Gewerkschaften und der
Wirtschaftskammer ausgehandelt wurde. Trotzdem belegen die oben genannten Daten, dass in Österreich
ein relativ großer Niedriglohnsek tor prävalent ist, mit ähnlichen Zuwachsraten wie in anderen
Industriestaaten (Titelbach & Bekhtiar , 2019). Es gibt eine beträchtliche Anzahl an Geringverdienenden
und Personen, die von in-work poverty betroffen sind ( Titelbach und Bekhtiar , 2019 ). Das be deutet, dass
eine hohe KV -Quote allein kein Garant für einen kleinen Niedriglohnsektor ist, denn der wird mit bis zu 15
% der erwerbstätigen Bevölkerung und darüber hinaus geschätzt (Fink & Rocha -Akis, 2016). Letzteres
auch, weil in den Erhebungen zumeist von Stundenlohnsätzen ausgegangen wird und die effektive
monatliche oder jährliche Einkommensbilanz vernachlässigt wird. Auch wenn die Sozialpartnerschaft eine
sozialökonomisch hoch schätzbare Einricht ung ist, die Vertreter_innen der Arbeitgebe _innen r- und
Arbeitnehmer _innen seite zusammenbringt und Österreich sozialwirtschaftlich prägt, so ist die dort
vereinbarte Lohnuntergrenze von 1500 € brutto (mtl./pp) eher zu niedrig angesetzt3. Denn die KVs und
ihre Lohnuntergrenze decken zum einen nicht alle Branchen gleichermaßen ab4 und sind auch für
atypische Berufe eher weniger relevant5. Zum and eren hat die eigene Brutto/Netto -Rechnung ergeben,
dass ein Bruttolohn von 1500 €, netto ungefähr 1.240,31 € liegt6. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt
demgegenüber bei 1.286 € (vgl. oben Hintergrund der Option).
Auch der Punkt der Gesundheitsversorgung von Beschäftigten im N iedriglohnbereich zeigt , dass das
soziale Sicherungsnetz vielfach durchlässiger geworden is t (Riffer & Schenk , 2015 ). Davon sind n icht a llein
die Saisonarbeiter_innen, Erntehelfer_innen, Care Worker_innen , Gastromitarbeiter_ innen e tc. betroffen,
die zumeist aus dem Ausland kommen, sondern auch Österreicher_innen im Niedriglohnbereich . Letztere
können sich ebenfalls oft keinen angemessenen Zugang zur Gesundheitsversorgung leisten , obwohl sie
einer Arbeit nachgehen (Riffer & Schenk , 2015 ; Statistik Austria , 2020 ). Einer der Ursachen hierfür
erkennen die Vertreter_innen der Armutskonferenz in einem „Mix aus strukturellen Lücken “ (Riffer &
Schenk , 2015, S. 17), dazu gehören kleine Selbständige und Freiberufler_innen, Honorarkräfte ,
Teilzeitbeschäftigte etc. (d. h. aus atypischen Beschäftigungen) . Diese Beschäftigungsarten tangieren nicht
nur Saisonarbeit, Care W ork etc., sondern treffen zunehmend auch den Bereich der Kunst – und
Kulturschaffenden sowie den Wissenschaft sbetrieb . Ca. 37 % der Künstler_innen und Kulturschaffende n
in Österreich leben mittlerweile unterhalb der Armutsgrenze mit prekärer sozialer Absicherung , auch
hinsichtlich gesundheitlicher Versorgung (Wetzel , Danzer , Ratzenböck , Lungstraß & Landsteiner , 2008).

2 Angegebene Anteile variieren, die Sozialpartner_innen schreiben von 98% -bzw. – 99% (AK 2020, AK 2020a, WKÖ 2019) die
Forscher_innen von 94% – 96% (Titelbach und Bekhtiar 2019).
3 Wenngleich auch die Arbeiterkammer (einer der Sozialpartner_ innen) einen Mindestloh n von 1700 Euro fordert (AK 2020 ).
4 Dabei sind gerade viele Niedriglohnbereiche und kleinere Betreibe (z. B. in der Gastron omie, in Teilen des Handels oder
Gebäudereinigung etc.) nur zum Tei l den KVs angegliedert (AK 2020 ).
5 Viele atypisch Beschäftigte unterliegen anderen Regularien (Teilzeit, Zeitarbeit, Werkverträge etc.).
6 Angaben ohne Gewähr – Rückfrage Steuerbüro steht noch aus SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
7 Mitglieder der Armutskonferenz warnen daher zurecht, dass Armut jede /jede n treffen kann, auch mit
einem Arbeitsplatz und auch aus Branchen, die nicht gleich mit Arbeitsarmut in Verbindung gebracht wird .
Das Risiko, durch soziale Netze zu fallen, ist dabei gestiegen ( Armutskonferenz , 2020). Einhergehend mit
Statistik Austria , BAW O und anderen gehen auch die Kolleg _innen der Armutskonferenz davon aus, dass
sich das nicht so schnell ändern wird. Im Gegenteil, vor dem Hintergrund der pandemiebedingten
Wirtschaftseinbußen und Arbeitsmarktprognosen, wird eine Steigerung des Anteils der
Armutsgefährdeten von derzeit ca. 16,9 % der Gesamtbevölkerung prognostiziert ( Armutskonferenz , 2019 ;
Statistik Austria , 2020 ; BAWO , 2020).
Selbst ein gut entwickeltes Gesundheits – und Sozialsystem mit weitreichendem Zugang für die
Bevölkerung wie in Ös terreich, birgt noch immer Ungleichverteilungen in Gesundheitsangelegenheiten.
Dafür ist unter andrem eine Mischung aus strukturellen Systemlücken, soziale Benachteiligung und
mangelnde persönliche Ressourcen (inkl. Wissen und Finanzen) verantwortlich (Zan donella , 2017 ; Riffer &
Schenk , 2015 ; Kroll & Lampert , 2012 ). Der Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung aufgrund von
mangelndem Krankenversicherungsschutz (entweder kurzzeitig oder andauernd) wäre hier zu nennen.
„Davon betroffen sind Menschen in prekärer Beschäftigung, Personen in schweren psychischen Krisen,
Arbeitssuchende ohne Leistungsanspruch, vormals mit ihrem Ehemann mitversicherte Frauen nach der
Scheidung, Hilfesuchende, die ihren Mindestsicherungsanspruch aus Scham nicht einlösen .“ (Riffer &
Schenk , 2015, S. 8). Im Zusammenhang mit Arbeits – und Gesundheitskorrelationen (inkl. psychischer
Krankheiten) lassen sich auch Menschen mit (chronischen) Erkrankungen und Beeinträchtigungen
(Zandonel la, 2017) sowie ausländische Saisonarbeiter_innen u nd Care Worker_innen ergänzen. Letzter e
wissen oft am wenigsten über ihre Rechte und können sich ob der Sprachbarriere nicht helfen und werden
zudem nicht immer gemäß den Vorschriften angemeldet und versichert. Auch sind diese Arbeiter_innen
arbeitstechnis ch oder wohntechnisch besonderen Belastungen ausgesetzt.
Gerade Menschen, die bereits krank, oder psychisch und physisch belastet sind, benötigen besondere
Unterstützung und Leistungen, um ihre Belastungen zu mildern. Menschen mit Beeinträchtigungen und
Erkrankungen (inkl. psychische Erkrankungen) sind hierbei überproportional einem Armutsrisiko
ausgesetzt – und andersherum. Das bedeutet, dass auch überproportional viele Menschen in
Armutssituationen und in prekären Beschäftigungen erkranken oder einer Be einträchtigung unterliegen,
ausgelöst z. B. durch Existenzängste oder belastende Arbeitsbedingungen (inkl. seelische und körperliche
Belastungen) ( Nowotny, Kern, Breyer , Bengough & Griebler , 2019 ; Riffer & Schenk , 2015). Vielfach gehen
schwere und chronisc he Erkrankungen sowie Behinderungen (Unfälle etc.) mit fehlenden Zugängen zum
Arbeitsmarkt oder mit einer extremen Unterbezahlung der Tätigkeiten einher. Laut Caritas , AWO und der
Vertreter_innen der Armutskonferenz greifen bestehende Rehabilitationsmaßnah men zu kurz oder sind
nicht zureichend. Armut und Arbeitsarmut machen, wie erwähnt, krank und gehen zudem mit psychischen
Belastungen einher (Depression, Burn -Out etc.) (Caritas7, 2019 ; Nowotny et al. , 2019). Das wiederum führt
zum Arbeitsplatzverlust und in eine weitere Abwärtsspirale ( Caritas , 2019 ; Nowotny et al. , 2019 ). Es ist
also von höchster Dringlichkeit, gerade die vulnerabelsten und am meisten armutsgefährdeten
Arbeitnehmer_innen zu unterstütz en. Das gilt im Einzelnen für jede _n Erwerbstätige _n in prekären und
gering bezahlten Beschäftigungen, und im Besonderen für Arbeitskräfte mit speziellen Bedürfnissen. Dafür

7 Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) macht auf die Armutsspirale aufmerksam, in
denen sich viele Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen befinden. SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
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8 sind Ideen zum Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzungen genauso gefragt, wie Überlegun gen zu verbesserter
Inklusion, oder Zugang zu Grundbedürfnissen wie Gesundheit.

Optionenbeschreibung

Die Option 1_2 zu Reformen für sozialgerechtere Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit umfasst mehrere
Bereiche: zum einen gerechtere Arbeitslöhne du rch Anhebung des Mindestlohns mindestens auf Höhe der
Armutsgefährdungsschwelle, Zugang zu Gesundheitsversor gung für atypisch Beschäftigte und Inklusion
von Arbeitnehmer_ innen mit besonderen Bedürfnissen (chronisch Kranke, Beeinträchtigte et c.). Dazu
werden im Folgenden die Problematik des Mindestlohns sowie der Gesundheitsversorgung und Inklusion
diskutiert und Maßnahmen vorgeschlagen. Zudem wir d für eine Ausweitung der Erhebung dieser
Einkommensgruppen in Daten und Statistiken plädiert, damit die Zahlen nicht nur klar erkenntlich,
transparent und verständlicher kommuniziert werden , sondern auch in einem Kontext interpretiert
werden können . Im Weiteren umfasst diese Option Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes und
die Idee von Zeitbanken.

Maßnahme I : Erhöhung des Mindestlohns
Eine Anhebung der brutto Mindestlöhne oder KV geregelten Lohnuntergruppen um mindestens 70 € – 100
€ auf 1550 € oder 1600 € brutto, damit die Nettomindestlöhne nicht unterhalb, sondern am besten
oberhalb der Armutsgefährdungschwelle liegen. Vorschläge der AK über 1700 € Mindestlohn sind hierzu
ebenfall s positiv zu betrachten ( Arbeiterkammer (AK) , 2020 ). Allerdings dürfte eine Erhöhung um gl eich
200 €, wenn auch gerechtfertigt, eher schwierig sein für die Unternehmer_ innen, denn gerade in Zeiten
der pandemiebedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten , ist es unwahrscheinlich, dass diese Forderung
Erfolg verspricht . Daher wird hier der Vorschlag der stufenweisen Anhebung des KV Mindestlohns
vorgeschlagen, der erstmal überhaupt die Armutsgefährdungsschwelle erreichen muss.
Einführung und Erhöhung gesetzliche r Mindestlöhne ist allerdings ein kontrovers diskutiertes Thema .
Sozialökonom _innen , aber a uch Arbeiterverbände sehen in einer gesetzli chen Regulierung die Gefahr , die
geschützte Tarifautonomie der Sozialpartner _innen zu verlieren , die ihnen gemäß Europäischer
Menschenrechtskonvention zusteht. Das Risiko, dass Mindesteinkommensgestaltung durch langwierige
parlamentarische Prozesse ad absurdum geführt und als Wahlkalkül miss braucht würden, ist gegeben.
Unangemessene Mindestlohnpolitik kann dabei sogar zu steigenden Arbeitslosenzahlen fü hren (vgl.
Jugendarbeitslosigkeit durch Konkurrenz am Billig lohns ektor) (Fink & Rocha -Akis, 2016) . Ist der gesetzliche
Mindestlohn zu hoch angesetzt , könnte er mit Arbeitszeitvereinbarungen unterlaufen werden ; ist er zu
niedrig , dann bleibt er wirkungslos. Auf die hohe Zuverdiener _innen rate aus Haushalten mit höherem
Einkommen zu verweisen, wie es einige Lobbyist _inn en der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ) tun, ist dabei nicht verifizierbar und in doppelter Hinsicht
perfide (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ), 2003) . Zum einen da
der Anteil der Frauen in dieser Kohorte überproportional hoch ist , aber Frauen auch diejenigen sind , die
überproportional Reproduktions -, Pflege – und ander e Betreuungsarbeiten leisten und sich daher für
Teilzeitoptionen entscheiden müssen (Zandonella , 2017) . Zum anderen zeigen die Statistiken, dass auch
andere Gruppen wie Beeinträchtigte, chronisch Kranke und Männer mit niedrigerem Bildungsabschluss SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
9 sowie üb erraschenderweise auch eine stabile Grup pe hochausgebildeter Akademiker_ innen zu den
Niedriglohn -empfängergruppen gehören (T itelbach & Bekhtiar , 2019). Diese Maßnahme zur Erhöhung des
Mindestlohns empfiehlt daher eine Implementation über die Kollektiv -Verträge (KVs) der
Sozialpartnerschaften und weniger über eine gesetzliche Vorschrift . Sie kann aber nur greifen, wenn diese
KVs flächendeckend für alle Branchen Geltung haben .
Maßnahme II.: Erweiterung Mindestlohn auf alle Branchen
Einführung un d Erhöhung von Mindestlöhnen bzw. Lohnuntergrenzen ist als Maßnahme dieser Option
angedacht, ob diese gesetzlich oder über die Sozialpartnerschaften implementiert werden, ist für diese
Optionenmaßnahme weniger relevant. Ziel dieser Maßnahme/n ist es vielme hr, dass sich die Anzahl der
Unternehmen, die sich zu einem Mindestlohn verpflichten , weiter erhöht, gerade mit Blick auf die nicht
flächendeckenden Verpflichtungen zu Lohnuntergrenzen.
Der Nutzen gesetzlicher Mindestlöhne ist unleugbar, besonders für Gesellschaften mit untere ntwickelter
Sozialpartnerschaft, zumindest, wenn diese nicht mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen und
außertariflichen Vereinbarungen unterwandert wird (Fink & Rocha -Akis, 2016) . Ohne Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände , die sich für einen Mindestlohn einsetzen , ist es allerdings schwierig , diesen letztlich
durchzusetzen . Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte aber helfen , damit Arbeit zur Existenzsicherung und
einer Teilhabe an der Gesellschaft reicht. Allerdings gilt es genau abzuwägen und Lösungen zu finden,
damit bestimmte Arbeitsb ereiche nicht in die Schattenwirtsch aft abwandern oder durch prekäre
Vertragsverh ältnisse konterkariert werden (Fink & Rocha -Akis, 2016 ).
Einen flächendeckenden Mindestlohn bzw. eine Erweite rung der KVs für alle Branchen und U nternehmen
zu erreichen – ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuschreiben – kann in Österreich
auch direkt über die Sozialpartner_ innen implementiert werden. Hierzu bedarf es eine Form von
unterstützender Integration kleinerer Betriebe und nicht vertretener Branchen i n die
Sozialpartnerschaften . In diesem Sinne wäre ein spezielles P rogramm (z. B. für faire Bezahlung) eine Idee,
diese Betriebe und solche, die bisher keine oder unzureichende Lohnuntergrenzen eingeführt haben zu
erreichen und auch für atypische Arbeitsverhältnisse eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Die
Branchen, die sehr divers und daher weniger organisiert s ind, können zudem über ein solches Programm
für faire Bezahlung zusammengebracht werden. Gegebenenfalls kann in diesem Programm auch staatliche
und sozialpartnerschaftliche Unterstützung für Unternehmen angeboten werden, die wirtschaftlich nicht
in der Lage sind den KVs beizutreten oder einen Mindestlohn einzuführen , z. B. Unternehmen mit weniger
als zehn Mitarbeiter_ innen und andere Kleinunternehmer_ innen .
Maßnahmen, atypische und Teilzeitanstellungen im Sinne einer sozialgerechteren Arbeitsentlohnung zu
verbessern , finden sich im Bereich der Arbeitszeitverteilung (SDG 8). In diesem Zusammenhang findet sich
in den Ansätzen zu Zeitbanken ein gewisses Potential, insbesondere , wenn diese konsequent auf soziale,
ökologische wie wirtschaftliche Arbeitsleistungen übertragen werden . Damit auch Personen, die aufgrund
von Betreuungsarbeiten etc. einer Teilzeitarbeit nachgehen müssen im Sinne einer gerechteren
sozialverträglichen Entlohnung nicht ausgeschlossen wären . Nähere Ausführungen dieser Zeitbanken –
Maßnahme werden aber erst später im Zuge der Reviews oder als Beitrag zu einer direkten Option zu
Arbeitszeitverkürzungen (z. B. SDG 8) angeboten .

Maßnahme III. : Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld in Österreich ist extrem niedrig und mit liegt mit 55 % des vorigen Nettoeinkommens
(ohne Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag) unter dem EU -Durchschnitt von 63 % (Arbeiterkammer , SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
10 2020). Diese Leistungen reichen oft nicht zur Deckung des Lebensbedarfs, da sie im Mittel bei 980 € und
damit unterhalb der Arbeitsgefährdungsschwelle liegen.
Zwar ist das Anliegen, durch niedrige Arbeitslosengelder den Arbeitsanreiz zu steigern auf den ersten Blick
einleuchtend, lässt sich auf den zweiten Blick erkennen, dass damit immer mehr Arbeitnehmer_innen in
den prekären Niedriglohnsektor gedrängt werden. D as ist insbesondere schwierig , wenn da rüber hinaus
nur wenig Angebot an Arbeitsplätzen einer wachsenden Zahl von Arbeitssuchenden gegenübersteht, z. B.
krisenbedingt, wie derzeit aufgrund der Pandemiebeschränkungen. Da nn können z. B. auch Mieten oder
Energieleistu ngen nicht mehr bezahlt werden und zu wirtschaftlichen Schäden Dritter führen. Zudem trägt
ein zu niedriges Arbeitslosengeld auch zur Schwächung der Volkswirtschaft bei, weil nur wenig in den
Konsum etc. in die Gesellschaft zurückfließen kann. Eine Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 % des
vorherigen Nettoeinkommens kann demnach eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt haben und dem
Niedriglohnsektor reduzieren ( Arbeiterkammer , 2020). Die neuesten Ansätze8 der Bundesr egierung zum
Arbeitslos enmanagement konterkarieren eine positive Entwicklung ( inkl. Lohnentwicklung ) des
Arbeitsmarkt es. Das geschieht nicht nur aufgrund des sehr geringen Arbeitslosengeldes in Österreich,
sondern auch mit Blick auf neue Sankti onsmaßnahmen, die eintreten, wenn ein Arbeitsangebot, das
unterhalb der jeweiligen Qualifikation und in Branchen, die von Niedriglohn betroffen sind, vom /von den
Arbeitssuchenden abgelehnt werden.
Hier wäre es eine bessere Möglichkeit angemessener L öhne e inzufordern und passende
Arbeitsbedingungen, dies kann auch ein Garant sein, fehlende F achkräfte zu finden und zu motivieren, z.B.
in der Gastronomie, Care Branche etc .

Maßnahme IV.: Zugang zu Gesundheit für Niedriglohnempfänger _innen

Wie oben erwähnt, gehen Armut und Krankheit oft einher (Riffer & Schenk , 2015). Beides hat demnach
auch Auswirkungen auf die Arbeitslei stung , die besonders durch Krankheit beeinträchtigt wird und
zurückwirkt auf das Einkommen , durch b eispielsweise Teilzeitarbeit. Die Krankheiten , die durch Armut
induziert werden, können dabei diverse Merkmalsausprägungen und Ursachen haben: von psychischen
Auswirkungen aufgrund von Existenzängsten und Ausgrenzung bis hin zu physischen Belastungen und
Erkrankungen , z. B. aus Deprivationsgründen, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichen und an
gesundheitsrelevanten Dingen gespart werden muss (z. B. Nahrung, Heizmittel, angemessene Bekleidung ,
etc.) (Riffer & Schenk , 2015 ). Der Zugang zu angemessener Gesundheits versorgung aufgrund von
mangelndem Krankenversicherungsschutz (entweder kurzzeitig oder andauernd) wäre hier zu nennen.
Besonders Menschen in prekären Beschäftigung sverhältnissen leiden darunter. Eine Erweiterung der
Krankenversicherung für atypisch Beschä ftigte im Niedriglohnbereich, die Schaffung und/oder
Erschließung spezieller Zugänge zur sozialen Gesundheitsinfrastruktur (z. B. durch spezielle
(mehrsprachige) Gesundheitszentren und Anlaufstellen) vers prechen dieser Ausgrenzung zumindest in
Teilen entgegenzuwirken. Auch ein Gesundheitshilfsfond wäre zur Finanzierung dieser Maßnahmen
denkbar. Zudem wird in diesem Zuge auch die Einführung eines Zugangs zur Krankenversicherung für
Niedriglohnempfänger_inne n (aus dem In -/Ausland) vorgeschlagen, der einerseits von Unternehmen, die
Niedriglohnempfänger _innen beschäftigen getragen werden kann und andererseits von staatlicher Seite
unterstützt wird. Denkbar ist auch, dass Unternehmen, die sich das nicht leisten können , wiederum auf
den Gesundheitshilfsfond zurückgreifen können.

8 3. Quartal 2021 SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
11

Maßnahme V.: Inklusion von Menschen mit chronischer Erkrankung und Beeinträchtigung
Die Aussagen zur Gesundheitsgefährdung und A rmut (inkl. Arbeitsarmut ) wirkt reziprok – denn auch
Krankheit und B eeinträchtigung9 können ebenfalls eine Armutsgefährdung auslösen, arm machen
und/oder zu Erwerbsarmut führen (Riffer & Schenk , 2015) . Gesundheitliche Folgen der Betreffenden
können physischer , psychische r sowie so zialer Natur sein . Diese können zu körperliche n Erkrankungen
führen, z. B. die des Bewegungsapparates durch Überlastung oder einseitiger Belastung sowie zu
seelische n Erkrankungen führen können, z. B. Depression en und Burn -Out (Riffe r & Schenk , 2015 ;
Nowotny et al. 2019) . Das wird deutlich, wenn beachtet wird, in welchen Bereichen Menschen mit
atypischen Arbeitsverhältnissen10 und geringerem Einkommen oft arbeiten , die mit hohen
Arbeitsbelastungen und Gesundheitsrisiken einhergehen, wie b eispielsweise die Kranken -, Altenpflege,
die Bau – und Handwerksbranche, die Gastronomie, die Lebensmittelindustrie (inkl. Erzeugung), oder im
Post – und Lieferservice etc. Die Risiken zusätzlich zu erkranken , oder besonders vulnerabel gegenüber
Krankheiten zu sein, sind in diesen Bereichen u. a. durch Infektionskrankheit en (wie Sars-Cov-2) noch
gestiegen (AK, 2020). Die Menschen in solchen oder ähnlichen Arbeitsverhältnissen sind zudem oft nur
eine schwere Erkrankung von der Arbeitslosigkeit und von A rmut entfernt , insbe sondere da sie wenig
Ressourcen aufbauen konnten und auch eine geringere Arbeitslosenunterstützung zu erwarten haben
(derzeit von 55 % des jeweiligen Einkommens) (Nowotny et al. , 2019; Dörre , 201511).
Diese Maßnahme schließt sich deshalb den Aussagen des Bundesverbands der Caritas Behindertenhilfe
und Psychiatrie e. V. (CBP), 2020 an, die in ihrer Tagung am 17. November 2019 12 auf die Armutsspirale
aufmerksam machen, „ in denen sich viele Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkranku ngen
befinden “ (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), 2020, S. 1). Einhergehend mit den Vorschlägen
für Maßnahmen zur Verbesserung der S ituation werden in dieser Option bzw. Maßnahme ebenfalls neue
Lösungsansätze zur Förderung dieser Menschen zur Disposition gestellt . Zum einen müssen die
Rehabilitationsmaßnahmen verbessert werden, das kann z. B. eine Förderung von transdi sziplinären
Therapiekonzepten sein, die gemeinsam mit diversen staatlichen, sozialen und wirtschaftlichen
Akteur _innen zusa mmen entwickelt werden. Mit dem Ziel , den Patient _innen auf angemessene,
behutsame aber auch ambitionierte Weise eine Rückführung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen . Dazu
gehören, neben speziellen Um – und Weiterbildungsangeboten, auch kranken – und beeinträ chtigten –
gerechte Arbeitsplätze zu schaffen, die eine Existenzsicherung ermöglichen. Diese
Integrationsmaßnahmen sowie die Abschaffung der Diskriminierung im Bereich der Sozialhilfe für
chronisch Kranke und beeinträchtige Menschen sind für diese Maßnahme essentiell und beding en
einander.

9 Behinderungen
10 Leiharbeit, Teilzeit, Werkverträge etc.
11 Aus einem Vortrag von Klaus Dörre (Soziologe) auf der Armutskonferenz 2015 zum Thema: Prekarität frisst sich vom
Rand in die Mitte. Niedriglohnsektor kein Sprungbrett: Nur 12% kommen wieder raus / Verschiebung der „Schwelle
der Respektabilität nach unten“ http://www.armutskonferenz.at/news/news -2015/soziologe -klaus -doerre -auf-
armutskonferenz -prekaritaet -frisst -sich-vom -rand -in-die-mitte.html
12 Tag für die Beseitigung der Armut und dem päpstlichen Welttag der Armen SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
12 Maßnahme VI.: Erhebung und Monitoring
Werden die verschiedenen Zahlen und Statistiken mit Blick auf die Erwerbsarmut betrachtet, fällt es auf ,
dass diese oft sehr verwirrend und veraltet sind. E in zeitnahes Monitoring und Erhebungen sind allerdings
zentral, um die Situation der Menschen mit niedrigem Einkommen und in atypischen Berufen einschätzen
zu können. Diese Maßnahme zielt daher darauf ab , dass Erhebungen und Studien hierzu nicht nur verstärkt
finanziert und gefördert werden, sondern auch auf einer gemeinsamen Plattform zur Verfügung gestellt
werden. Dafür könnte z. B. das Team um Statistik Austria erweitert und gemeinsame Projekte zu diesen
Fragen mit UniNEtZ umgesetzt werden. Bisher sind viele Arbeitsmarktdaten besonders mit Blick auf
marginalisierter Erwerbsgruppen und steigende unkonventionellem, atypische und prekäre Arbeitswelten
fokussiert . Dazu gehört, z. B. auch statistische Daten für Österreich einer qualitativen Auswertung zu
unterziehen, damit Erhebungen interpretiert werden können. Das erscheint notwendig, weil d en Daten
diverser Erhebungen und Auswertungen unterschiedliche Parameter zug runde l iegen und in ihren
Methoden beachtlich variieren. Zu deren Interpretation ist zumindest Basiswissen von deskriptiver,
induktiver und multivariater Statistikanalyse vorteilhaft. Dabei werden hier gesamtgesellschaftliche
Imponderabilien angesprochen, die alle angehen und daher auch verständlicher sein sollten. Dafür könnte
über die Statistik hinaus ein interdisziplinäre s sowie transdisziplinäres Verständnis und Einschätzung der
Situation durch eine Kooperation kultiviert werden.
Resümierend lässt sich festhalten, dass Armut und Armutsgefährdung Gesundheitsrisiken birgt und auch
prekär Beschäftigte im speziellen betrifft (besonders mit geringem Verdienst, der an oder unter der
Armutsgefährdungsschw elle liegt). Diese Arbeitnehmer_ innen können oft die Kos ten für Gesundheitliche
Versorgung nicht tragen (z. B. Versicherungsbeiträge, Selbstbehalt, Rehabilitationsmaßnahmen) (Riffer &
Schenk , 2015). Daher ist es relevant , die Versorgungslücken der Gesundheitsversorgung für prekär
Beschäftigte zu schließen. Die Problematik bei atypischen und prekären Beschäftigungen ist dabei deren
Diversität, daher ist kaum eine Einheitslösung für alle Bereiche möglich, es sei denn, die Op tion SDG 1_1
zur Reform der Sozialversicherungssysteme und sozialen Infrastruktur (Stichwort: solidarische
Bürger _innen versicherung ) kommt tatsächlich zum Tragen (vgl. SDG 1 Option 1_1).

Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen

Die erhoffte Wirkungsweise der Option wäre die Einbeziehung und Mitdenken von Menschen in
atypischen und anders prekären Erwerbstätigkeiten im Niedriglohnsektor in die Arbeitsmarktpolitik, (inkl.
sozial gerechtere Arbeitsbedingungen) und Sozialpartnerschaft (Mindestlohnverhandlungen) als
besondere Einkommenskohorte. Die Maßnahmen zur Erweiterung der Gesundheitsleistungen und
Wiedereingliederung ins Berufsleben versprechen sollen sich posit iv auf den gerechteren Zugang zu
denselben und somit auch eine Arbeitskrafterhaltung für den Arbeitsmarkt an sich. Die beschriebenen
Maßnahmen bedürfen allerdings näheres Wissen über diese Gruppen und B eschäftigungen , um eine
angemessene Wirkungsweise für Österreich beschreiben zu können, da die meisten Maßnahmen bisher
entweder nur in Projektform oder noch nicht für die Gegebenheiten in Österreich ausprobiert worden
sind. Daher sollte an diesem Punkt der spekulierten Wirkungsweise (z. B. für Gesundheitsve rsorgung , SDG
3), die Einbindung weiter Expert_ innen der anderen SDGs (SDG 8) und Praktiker_ innen abgewartet SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
13 werden. Weitere Impacts und Informationen werden allerdings in der Option und ihren Maßnahmen im
Text beschrieben.

C.X.6.4.1 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen

 Mindestlöhne im Niedriglohnsektor haben bisher unterschiedliche Wirkungen un d bedürfen
Fingerspitzengefühl , um Wirkung zu zeigen und nicht kontraproduktiv zu sein (Sturn , 2016) ;
 Die meisten S tudien weisen darauf hin, dass sich die Befürchtungen eines Wirtschaftsrückgangs,
Unternehmensabbau und Steigerung der allgemeinen Arbeitslosigkeitserhöhung durch
Mindesteinkommen nicht bewahrheiten, weder in Deutschland, noch in den USA (ebenda );
 Erfah rungen der Maßnahme zur Gesundheitsversorgung für prekär B eschäftigte ist auch s ehr
komplex. Bisherige Erfahrungen sollten unter Einbindung der Sachverständige n aus anderen SDGs
(SDG 3) erfolgen (vgl. Vorschläge im Review für weitere externe Reviewer_innen) .

C.X. 6.4.2 Zeithorizont der Wirksamkeit

Die Maßnahmen zu den Option SDG 1 Option 1_1 sind kurz bis mittelfristig skaliert , wobei der Zeithorizont
für diese Option aufgrund der dynamischen Prozesse am Arbeitsmarkt nur sehr schwer einzuschätzen ist.
Arbeitsbedingungen und Lohnverhandlungen sind eher mittel – bis langfristig zu skalieren und werden,
gerade in Kombination mit den Maßnahmen, die hier genannt wurden, als besonders effektiv eingeschätzt .

Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel erreicht werden
kann

Diese Option lässt sich hinsichtlich ihrer arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenvorschläge zum Teil in den
arbeitsmarktrelevanten Optionen von SDG 8 wiederfinden – bzw. ergänzen. Die Maßn ahmen zur
Gesundheitsversorgung im Sinne der Arbeitsmedizin können durch Maßnahmen aus dementsprechenden
Optionen aus dem SDG 3 unterstützt werden , wie b eispielsweise graduelle Krankschreibungen mit Bezug
zur Rückführung Erkrankter in den Arbeitsmarkt .

C.X.6.5.1 Interaktionen mit anderen Optionen

Option 1_1: Solidarische Bürger_innen versicherung als bedarfsorientiere Grundsicherung (inklusiv,
beitragsfinanziert, bedarfsorientierte Sach – und Dienstleistungen, gestaffelte Beitraghöhe in
Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit de r/de s Einzelnen)
Ausbau und Integration der sozialen Infrastruktur (inkl. Bildungs -, Gesundheits -, Versorgungs -,
öffentlichen Verkehrs -, Kultur – und Sporteinrichtungen) zur sozialen Teilhabe SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
14 Gründung eines Entwicklungszentrums für Nac hhaltige Soziale Sicherungssysteme, zur Erforschung
sozialökologisch gerechter Sozialversicherungssysteme
Option 8_5: Lebens -Voll-Erwerbsarbeitszeitumverteilung: Verkürzung auf 50.000 als Grundlage für eine
Umverteilung von Arbeit (in kl. Care Arbeit)
Opti on 5_6: Option Umgestaltung von Care und Care Work

Offene Forschungsfragen

Diese Option wirft viele Forschungsfragen auf, die z. B. mit der letzten Maßnahme zur Vereinheitlichung
und Verbesserung der Erhebung und ihrer Interpretation zielt. Aber es soll ten auch weitere Möglichkeiten
erforscht werden , z. B. hinsichtlich der Einflüsse von Wirtschaftskrisen (oder Pandemien) auf den
Niedriglohnsektor sowie Möglichkeiten existenzsichernde Löhne und Arbeitsbedingungen zu gestalten, die
Arbeitsarmut und Armutsg efährdung reduziert. Im Weiteren gibt es Forschungsbedarf mit Bezug auf die
Erhebung und das Monitoring von atypischen Beschäftigten im Niedriglohnsektor, auch mit Blick auf den
informellen Sektor oder unbezahlter Praktika, Migrationshintergrund und Gender . Zudem sind die
Schaffung und/oder Erschließung spezieller Zugänge zur sozialen Gesundheitsinfrastruktur (d. h.
Einrichtungen oder Gesundheitszentren, Rehabilitationsmaßnahmen mit Blick auf Einkommensarmut und
Belastungen (inkl. Rückführungen an den Arbeitsmarkt) zu untersuchen. Auch über
Finanzierungsmöglichkeiten besteht noch Forschungsbedarf, z . B. spezielle Kassen oder andere
Körperschaften, die prekär und atypisch Beschäftigte ohne (temporäre/dauerhafte) Krankenversicherung
gezielt betreuen.

Übergeordnete Themen
[Keine Befüllung/kein Text]
Themenblock noch nicht befüllen. Die Themen müssen noch zuerst durch AG -SDG 18 definiert werden.
Sobald die Themen bekannt sind, werden sie schnellstens an das SDG -Gremium zur Abstimmung
übermittelt.
Bezug u.a. zu The Future is now/UN -Diskussion, LNOB
z. B. Abbildung Leverage Points (figure 2 -2 Seite 29)
Vorschlag: AG SDG 18 soll das diskutieren und Themen für UniNEtZ vorschlagen, dann Beschluss im SDG –
Gremium
Thema Wechselwirkung
Spillover Effekte
LNOB SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
15 .
.
.
.

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Team, das an dieser Option mitgearbeitet hat

Lead – Autor_innen:
Koch, Andreas (Universität Salzburg ); Bukowski, Meike (Universität Salzburg ) SDG: 1
Target: 1.2 – 1.5
Option: 02
17 Reviewer_innen : Hinterberger, Friedrich ( Universität für angewandte Kunst Wien ); Palucki, Maciej
Tadeusz ( Technische Universität Wien ); Mayer, Stefan ( Med izinische Universität Innsbruck )

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