Option_16_12_Abstract_20231119_182338.txt

373Option 16_12 beschäftigt sich mit UNO-Indikatoren, die den straf-
und zivilrechtlichen Zugang zur Justiz als für Opfer zugängliches
Organ erfassen sowie mit dem Anteil nicht verurteilter Gefangener,
unter denen sich auch zu Unrecht Inhaftierte befinden. Insofern
untersucht 16_12 eine strukturelle Gewalt, gegen die im Moment
der Inhaftierung wenig unternommen werden kann, weil der Prozess
im Gange ist. Es geht um die Macht der bzw. die Ohnmacht vor der
Justiz sowie um die Ermächtigung des Subjekts, seine Rechte wahr –
zunehmen. Das Ziel ist, diese Indikatoren auf Österreich zu beziehen
und zu erörtern, wie sie sich erweitern lassen, um nationale Spezi –
fika gesondert befragen zu können: Werden die Indikatoren von
der Statistik Austria verwendet? Bringt die Auseinandersetzung mit
ihnen Fragestellungen zutage, die für die österreichische Situation
weitere Erhebungen bedeuten? Welche strukturellen Zwänge geben
Gründe für eine Auseinandersetzung und die Entwicklung qualitati –
ver Indikatoren?16_12
Maßnahmenübersicht
Option Marietta BöningOptimierung bestehender
Indikatoren zur Unabhängigkeit
der Justiz auf der Grundlage
ihrer Setzung durch die UNO
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
374
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 1_UNO-Indikator 16.3.1 erheben und disaggregieren
Der UNO-Indikator 16.3.1 soll erhoben und empfohlenen Disag –
gregationen Rechnung getragen werden. Das bedeutet nicht nur
zwischen den Inhaftierungsgründen und dem Opfergeschlecht zu
differenzieren, sondern auch die Opfer nach ihrer Ethnie, ihrer
Nationalität etc. zu erheben: Wer schädigt wen?
2_UNO-Indikator 16.3.1 mit Fragen nach den
Hintergründen ergänzen
Die Erhebung zu 16.3.1 klärt nicht, weshalb Opfer sich davor
scheuen, strafrechtlich vorzugehen. Die Umfrage könnte durch
qualitative Fragen ergänzt werden, um die Gründe zu eruieren,
die im Hintergrund von Ängsten stehen, z. B. persönliche Rache,
finanzieller Schaden oder institutionelle Gewalt.
3_UNO-Indikator 16.3.2: Dauer der Inhaftierungen ohne
Urteilsspruch senken
Wenn jahrelang ca. 21 % der Inhaftierten in Österreichs Gefängnis –
sen nicht schuldig gesprochen sind, verursacht dies auch ein Quan –
tum an zu Unrecht inhaftierten Personen. Das Ziel ist, die Dauer der
Inhaftierungen ohne Urteilsspruch durch mehr finanzielle Mittel für
schnellere Verfahren zu senken.
4_Zu UNO-Indikator 16.3.2: Systeminhärente Gründe eruieren
Es ist relevant, ob es auch andere systeminhärente Gründe als die
bekannten finanziellen Engpässe im Justizministerium gibt. Ziel ist,
solche Gründe treffsicher und lösungsorientiert zu analysieren und
in das Indikatoren-Framework für Target 16.3 zu integrieren.
5_ Zu UNO-Indikator 16.3.2: Anteil unterschiedlicher
Nationalitäten bei Inhaftieren
Von der Gesamtheit der Inhaftierten wäre es relevant, den Anteil
unterschiedlicher Nationalitäten einzubeziehen, vor allem vor dem
Hintergrund einer angedachten Sicherungshaft. Auch eine Unter –
suchung der Korrelation zwischen Nationalität, Grund des Einsitzens
und Dauer des Einsitzens wäre sinnvoll.
3756_Zu 16.3.2: Das Thema Sicherungshaft auf Grundlage
der EMRK abschaffen
Sicherungshaft ist eine umfassende Maßnahme, gegen die Artikel
5 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
und das BV-G über den Schutz der persönlichen Freiheit sprechen.
Dieses unter vielfachen Aspekten problematische Vorgehen sollte
abgeschafft werden.
7_Rechtlichen Diskurs über die Verortung des
Gleichheitssatzes im BV-G anstreben
Ein rechtswissenschaftlicher Diskurs über den Gleichheitssatz im
BV-G ist anzustreben, solange er im Grundgesetz von 1867 nur
als Staatsbürger_innenrecht verankert, d. h. nicht ganz menschen –
rechtskonform ist. Es ist zu diskutieren, wenn / dass die Anwendung
widersprüchlicher Normen Usus wird.
8_UNO-Indikator 16.3.3 erheben und disaggregieren
Es wird angeregt, in der Gestaltung der Umfragen zu 16.3.3 die
sieben quantitativen und qualitativen Erhebungskriterien und
Disaggregationen der UNO-Empfehlung bei der Indikatoren –
entwicklung zu berücksichtigen.
9_Empfehlungen der Organisation ‚World Justice‘
Project beachten
Die Empfehlungen der Organisation ‚World Justice Project‘ sollten in
die Gestaltung der Umfrage einbezogen werden, um sicherzustellen,
dass die Ziviljustiz frei von Diskriminierung bleibt.
10_Menschenrechtsexpert_innen-Thinktank zur
Frage der Schubhaft
Schubhaft behandelt Menschen wie Straftäter_innen, ohne dass
sie es sind. Betroffene haben kaum zivilrechtliche Mittel, um sich zur
Wehr zu setzen. Die UNO kritisierten Österreich wiederholt für das
Absinken des Einsatzes gelinderer Mittel. Angeraten wird ein
Menschenrechtsexpert_innen-Thinktank.
11_Prüfung, ob alle Personen in Schubhaft dafür tauglich sind
Es scheinen systematische Prüfungen notwendig, ob Personen
in Schubhaft sind, die nicht in diese genommen werden dürfen
(Schwangere, Stillende, Folter- und Traumaopfer, Migranten_innen
mit besonderen körperlichen und psychischen Bedürfnissen,
LGBTIQ+-Personen und andere verletzliche Personen).
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