Option_16_11_Abstract_20231119_182338.txt

371Option 16_11 beschäftigt sich mit dem Vergleich der wahrgenom –
menen vs. tatsächlichen Unabhängigkeit des Justizsystems sowie
strukturellen Einflüssen auf seine Unabhängigkeit, wobei Anregun –
gen zur Indikatorenentwicklung seitens der EU betrachtet werden:
Sind die Empfehlungen valide und reliabel? Welche Fragestellungen
lassen sich ableiten? Wie lässt sich das Vertrauen der Bevölkerung
ins Justizsystem messen? Welche strukturellen Zwänge sollten dis –
kutiert werden und zur Entwicklung qualitativer Indikatoren führen?
Das Ziel ist die Schaffung eines gedanklichen Bezugssystems, in
dem österreichische Gegebenheiten im Justizsystem für die Entwick –
lung einer rechtsstaatlich und völkerrechtlich verträglichen Gesell –
schaftsvision kontextualisiert werden. Zudem gilt es, Ansatzpunkte
für eine Strategieentwicklung zu dieser Vision zu gewinnen. Dabei
soll auch in Betracht gezogen werden, inwiefern das Vertrauen in die
Justiz von Einwirkungen der Legislative beeinflusst werden könnte.16_11
Maßnahmenübersicht
Option Marietta BöningEntwicklung valider Indikatoren
zur Unabhängigkeit der Justiz
auf der Grundlage
von EU-Empfehlungen
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 1_Qualitätssicherung der Justiz durch Gewährleistung
finanzieller Stabilität
Es sollten Indikatoren im Sinne von Controlling-Kennzahlen entwi –
ckelt werden, die aufzeigen, an welchen Stellen Unabhängigkeit und
qualitätsvolles Gebaren aufgrund mangelhafter finanzieller Aus –
stattung langfristig gefährdet sind. Außerdem gilt es, langfristiges
Monitoring zu verankern.
2_Qualitative Befragung der Bevölkerung zur Unabhängigkeit
der Justiz
Eine qualitative Multiple-Choice-Befragung der Bevölkerung zur
Unabhängigkeit der Justiz soll vorgenommen werden. Dabei gilt
es, auf jüngste Fälle in der öffentlichen Diskussion, welche Grund
geben, die Bevölkerung am Justizsystem zweifeln zu lassen oder
es gutzuheißen, Bezug zu nehmen.
3_Indikatoren für den Bedarf struktureller
Reformen entwickeln
Ziel ist die Entwicklung von Indikatoren für unklare Gewaltenteilung,
die Unabhängigkeit des Verfassungsdienstes, die rechtsethische
Gesinnung von Amtsträger_innen, die Verschränkung von Verant –
wortlichkeiten Bund / Länder, für Mängel im Grundrechtekatalog,
für Bürger_innenbeteiligungsformen etc.
4_Den Anstoß der EU zu EU actions nutzen
Themen, die die EU gesetzt hat und zu denen es keine Erhebungen
gibt, erleichtern das Erkennen von Verbesserungspotenzialen im
eigenen Land. Bei den 43 SDG 16-EU actions handelt es sich um
Faktoren, die auf EU-Ebene gesehen werden, um rechtliche
Situationen umfassend zu bewerten und zu gestalten.

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