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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Die Rechtsstaatlichkeit (Gewaltenteilung, Legalitätsprinzip / Schutz
vor staatlicher Willkür, Grundrechte) ist jener Anker, um den Heraus ­
forderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen: Gesellschaftliche
Entscheidungen müssen vom Volk ausgehen – auf Transparenz­
basis und auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Diskurses unter
Einbindung von Expert_innen und Wissenschaft – bzw. sind von
unabhängigen Organen zu treffen. Transparenz / Information der
Bürger_innen ist eine sichernde Komponente staatlichen Handelns
und Voraussetzung, dass diese die ihnen gesetzlich eingeräumten
Positionen wahrnehmen können. Jede / Jeder Einzelne soll ein
Recht auf Durchsetzung des Erhalts der für das menschliche Leben
notwendigen Lebensgrundlagen haben (Grundrecht auf saubere
Umwelt). Die Negierung eines derartigen Grundrechts ist nicht mehr
zeitgemäß. Es gilt vielmehr, Naturgütern (v.a. besonders sensiblen
wie den Alpen) Eigenrechtsfähigkeit zuzusprechen. Das geltende
Recht trägt dem Umweltschutz ungenügend Rechnung.16_10
Maßnahmenübersicht
Option Erika Wagner, Daniela EckerFörderung der
Rechtsstaatlichkeit
3691_Erhöhung der Transparenz und Information als sichernde
Komponente rechtsstaatlichen Handelns
Bürger_innen müssen – insbesondere auch in Umweltcausen –
umfassenden Zugang zu den maßgeblichen Informationen haben,
um ihre Rechte zu wahren, Einblick in Geschehnisse nehmen zu
können und gegebenenfalls Missstände aufzugreifen.
2_Gewährleistung der Unabhängigkeit der
entscheidenden Organe
Unabhängigkeit kennzeichnet sich u. a. durch Fehlen von Befangen ­
heit bzw. dessen Anschein. Insofern erscheint das den politischen
Parteien zukommende Vorschlagsrecht der Höchstrichter_innen pro ­
blematisch. Anzustreben wäre die Nominierung durch unabhängige,
wissenschaftlich facheinschlägige Kollegien.
3_Verbesserung der Unabhängigkeit bei der Konstruktion des
Amtssachverständigenapparats
Es gilt, die schon seit Jahrzehnten von der Wissenschaft kritisierte
strukturelle Abhängigkeit bzw. den dadurch bedingten Anschein der
Befangenheit bei der rechtlichen Ausgestaltung des Amtssachver ­
ständigenapparats in sämtlichen behördlichen, gerichtlichen und
gerichtsnahen Verfahren zu beseitigen.
4_Ausbau des Rechtsschutzstandards bezüglich
Gesundheitsschäden in Umweltcausen
Gesundheit als das höchste Gut im Rechtsstaat hat bestmöglichen
Schutz zu genießen. In sämtliche Causen, in denen Bürger_innen
Gerichte wegen gesundheitsschädlicher Handlungen anderer / staat ­
licher Organe aufsuchen, gilt es, die vielfältigen Hürden im materiel ­
len bzw. im Verfahrensrecht abzubauen.
5_Gleichrangigkeit der in der Nachhaltigkeit vereinten
Ziele in Gesellschaft und Politik
Hinsichtlich des Staatsziels Nachhaltigkeit bedarf es der Anerken ­
nung der Gleichrangigkeit der in der Nachhaltigkeit vereinten Ziele
in der Gesellschaft und Politik. Jede diesbezüglich zu treffende
Abwägung in Entscheidungsprozessen muss auf nachvollziehbaren
Kriterien beruhen und diese offen legen.
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 6_Explizite gesetzliche Verankerung eines Grundrechts
jeder / jedes Einzelnen auf saubere Umwelt
Ein Grundrecht jeder / jedes Einzelnen auf saubere Umwelt wird bis ­
lang von Lehre / Rechtsprechung abgelehnt. Die seit geraumer Zeit
bestehende Diskussion darüber ist angesichts der Notwendigkeit
einer massiven Trendumkehr in Wirtschaft und Gesellschaft wieder
aufzunehmen und eine Umsetzung vorzunehmen.
7_Verankerung der Eigenrechte bzw. Rechtspersönlichkeit der
Natur bzw. gewisser Naturgüter
Sowohl in materiell ­rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher
Hinsicht bedarf es eines Umdenkens des bisherigen Schutzkonzepts
(Wahrnehmung durch Behörden) im Sinne einer zu gewährenden
Eigenrechtlichkeit, die in manchen anderen Staaten der Welt bereits
besteht oder im Vordringen ist.
8_Stärkung der Position der Umweltanwaltschaften
Es bedarf des Ausbaus der Kompetenzen der so wichtigen Umwelt ­
anwaltschaften, der Zurverfügungstellung entsprechender Ressour ­
cen und der Schaffung einer Clearingstelle in Umweltangelegenhei ­
ten bei den Umweltanwaltschaften.

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