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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Um Gewalt an sowie Missbrauch und Ausbeutung von Kindern
und Jugendlichen langfristig zu minimieren, ist es nicht ausreichend,
negativen Phänomenen entgegenzuwirken. Vielmehr muss all das
gezielt gefördert werden, was mit der Vision eines behüteten,
geliebten und geförderten Heranwachsens verbunden ist. Da es sich
bei den Kinderrechten um eine Querschnittsmaterie handelt, die alle
Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen umfasst, scheinen
diese dafür besonders geeignet zu sein. Außerdem sind sie das
Ergebnis eines die Grenzen von einzelnen Ländern und spezifischen
Sichtweisen überwindenden Verständigungsprozesses, an dem sich
über die Jahre hinweg eine Vielzahl von Expert_innen beteiligt hat,
die sich sowohl auf der theoretischen Ebene – der normativen
Theoriebildung, der Diskussion des Würde-Begriffs etc. – als auch
auf der praktischen Ebene der alltäglichen Bedürfnisse mit dem
Wohl des Kindes auseinandergesetzt haben.16_07
Maßnahmenübersicht
Option Claudia Paganini, Helmut SaxUmfassende Realisierung
von Kinderrechten
3631_Ratifizierung internationaler Menschenrechtsdokumente
Insbesondere ist hier die Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes bezüglich eines
Mitteilungsverfahrens einzufordern. Begleitend dazu wäre eine
Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer
wünschenswert.
2_Ausbau der Jugendgerichtsbarkeit
In der Jugendgerichtsbarkeit sind Bemühungen dahingehend
notwendig, dass Untersuchungshaft und Strafvollzug als letzte Mittel
und nur für möglichst kurze Zeit eingesetzt werden. Außerdem sind
die Möglichkeiten einer zur Haft alternativen Unterbringung (z. B. in
Wohngemeinschaften) zu forcieren.
3_Soziale Absicherung, Gesundheit, Bildung und
Freizeitmöglichkeiten für alle Kinder
Hier bedarf es bundesweit einheitlicher Mindeststandards bezüglich
des existenzsichernden Niveaus und bedarfsgerechter Kinderricht –
sätze ohne Staffelung nach Alter oder Anzahl der Kinder. Außerdem
müssen Lücken beim staatlichen Unterhaltsvorschuss geschlossen
werden.
4_Spezifische Bedürfnisse behinderter Kinder ernst nehmen
Soll ein selbstbestimmtes Leben von Kindern mit Behinderung er –
reicht werden, muss das ernsthafte Bestreben nach einer inklusiven
Bildung im Sinn der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behin –
dertenrechtskonvention klar im österreichischen Recht verankert
werden.
5_Schutz für Kinder in besonderen Situationen
Im Zusammenhang mit Migration bzw. Flucht ist eine Beschleuni –
gung der Asylverfahren von Kindern und Jugendlichen zu fordern,
ganz besonders dann, wenn diese unbegleitet oder schwer
traumatisiert sind.
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

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