Option_11_10_Abstract_20231119_182336.txt
251Das Ziel der Option ist, einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Bau –
wirtschaft zu leisten, indem die gesamten bei öffentlichen Gebäuden
entstehenden Treibhausgasemissionen-Emissionen (THG-E) mit
einem Bonus gefördert oder einem Malus belegt werden. Anders als
bei einer (ökosozialen) CO2-Steuer werden keine fossilen Rohstof –
fe oder Endprodukte, sondern graue und betriebliche THG-E von
öffentlichen Gebäuden mittels eines festgelegten CO2-Äq.-Preises in
einen ökonomischen Wert umgerechnet. Der Bonus bzw. der Malus
wird bei der Vergabe von Aufträgen direkt dem Angebotspreis auf-
bzw. abgeschlagen und somit bereits bei der Entscheidung über den
Zuschlag miteinbezogen. 11_10
Maßnahmenübersicht
Option Marco Scherz, Alexander Passer,
Helmuth KreinerTreibhausgasemissions –
Bonus / Malus-System
für öffentliche Gebäude
SDG_11
Nachhaltige Städte und Gemeinden
252
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 1_Festlegen der Systemgrenzen für
die Berechnung der Ökobilanz
Innerhalb der Systemgrenzen müssen die zu berücksichtigenden
Module nach ÖNORM EN 15804 deklariert werden sowie der Be –
zugsstudienzeitraum definiert werden. Zusätzlich sind die heran –
zuziehenden Nutzungsdauerkataloge sowie die Umweltindikatoren
festzulegen.
2_Durchführung der Gebäudeökobilanz
Bei der Ökobilanz müssen geeignete Datenbanken (z. B. Ökobau –
dat) und, falls vorhanden, lokale Datensätze (z. B. österreichischer
Energiemix) verwendet werden. Alle Vorder- und Hintergrunddaten
müssen transparent dargestellt werden. Der Energiebedarf wird auf
Basis von Heiz- und Kühllasten berechnet.
3_Gegenüberstellung mit Global Warming
Potential (GWP)-Referenzwert
Die Ergebnisse der Ökobilanz (IST-Treibhausgasemissionen) werden
mit dem GWP-Referenzwert (z. B. nach der Deutschen Gesellschaft
für Nachhaltiges Bauen (DGNB)) gegenübergestellt. Die relativen
Abweichungen zum GWP-Referenzwert sind darzustellen.
4_Verankerung der Gebäudeökobilanz in Ausschreibung und
Vergabe von öffentlichen Gebäuden
Die Berechnung einer Gebäudeökobilanz ist durch den / die Bieter_in
verpflichtend durchzuführen. Grundvoraussetzung für die Durchfüh –
rung der Ökobilanzierung ist eine rechtlich bindende Verankerung
in Ausschreibung und Vergabe (zunächst nur für Generalunterneh –
mer_innen-(GU)-Ausschreibungen angedacht).
5_Verankerung der Gebäudeökobilanz im Zuschlagsverfahren
Im Zuge des Zuschlagsverfahrens müssen externe Expert_innen die
Berechnung der Ökobilanz nach Öffnung der Angebote überprüfen.
Angebote, welche die ökologische Mindestanforderung (= GWP-Re –
ferenzwert) nicht erfüllen, sind auszuscheiden.
6_Mehrkosten aus THG-E-Bonus / Malus-System
Allfällige externe Kosten, die durch das THG-E-Bonus / Malus-
System anfallen, sind an einen Klimafonds zu entrichten. Mit dem
wachsenden Budget im Klimafonds können z. B. Mittel durch
Förderungen an die Auftraggeber_innen zurückfließen oder andere
klimarelevante Projekte finanziert werden.
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