Option_11_07_Abstract_20231119_182336.txt

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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Auf allen Handlungsebenen (Gesetzgebung / Vollzug / Förderwesen)
muss ein Bewusstsein für Renaturierung geschaffen werden,
welches ökologisch, überörtlich und effektiv erfolgen soll. Messbare
Ziele sind dabei einerseits die Anpassung und Verankerung in den
einschlägigen Rechtsnormen und andererseits die Einbindung der
Bevölkerung in den Prozess der Renaturierungsplanung. Diese Op –
tion zeigt die Defizite der bestehenden Rechtsordnung auf, die vor –
wiegend systemorientiert agiert (d. h. Maßnahmen zur Bewältigung
der Katastrophen zur Verfügung stellt), anstatt den Ursachen auf
den Grund zu gehen und bereits planerisch darauf zu reagieren und
damit aktive Prävention zu betreiben. Die vorgeschlagene Option
soll dabei ein gangbarer und vor allem auch notwendiger Weg sein,
um von end-of-the-pipe-Lösungen wegzukommen und die natürli –
chen Ressourcen verantwortungsvoll zu bewirtschaften.11_07
Maßnahmenübersicht
Option Lydia Burgstaller, Erika WagnerBewusstsein für
Renaturierung schaffen
2451_Implementierung von Retentionsraum und Renaturierung
im Wasserrechtsgesetz
Verpflichtung anstelle von Freiwilligkeit schaffen. Die Schaffung
von Retentionsraum ist derzeit vor allem bei neuen wasserrechtli –
chen Projekten berücksichtigt, zielführend wäre hier jedoch ebenso
die Anpassung bestehender Gegebenheiten, bis hin zum Rückbau
harter Verbauungen.
2_Raumordnung, Bauordnung, Flächenwidmungs-Planung
und Renaturierungsmaßnahmen anpassen
Maßnahmen zur Naturkatastrophenprävention bereits im Planungs –
recht (RO, BauO, FläWi-Planung) im Zusammenhang mit sämtlichen
Naturgefahren verbessern, insbesondere auch zugunsten von
Renaturierungsmaßnahmen.
3_Prüfungskompetenz der Aufsichtsbehörde verbessern
Es könnte ein Kontrollrecht der Landesregierung in Bezug auf die
Einhaltung der oben genannten Raumordnungsnormen normiert
werden.
SDG_11
Nachhaltige Städte und Gemeinden

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