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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Allgemein ist anerkannt, dass die Prävention von Naturkatastrophen
in den Materiengesetzen oberstes Ziel sein muss. Dieser Präven –
tionsgedankte lässt sich vor dem Hintergrund der bestehenden
Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern nicht effektiv
genug umsetzen. Die Idee eines sogenannten „integrierten Natur –
katastrophenschutzrechts“ setzt an der Schaffung eines an den
sachlichen Bedürfnissen der Materie orientierten Rechtsregimes an.
Vordringliches Ziel ist daher die Bereinigung der derzeit hinderlichen
Kompetenzzersplitterung. Eine weitgehende Reform grundlegender
Vorgaben des Wasserrechts, des Baurechts, des Raumordnungs –
rechts sowie des Förderwesens wäre notwendig.11_06
Maßnahmenübersicht
Option Lydia Burgstaller, Erika WagnerBereinigung der
Kompetenzzersplitterung
im Naturgefahrenrecht
2431_Schaffung einer generellen Regelungskompetenz
des Bundes
Auf Bundesebene könnte eine generelle Kompetenz des Bundes für
Naturkatastrophen geschaffen werden. Nur so kann es zu einem in –
tegrierten Konzept unter Einbeziehung verschiedener Akteur_innen
und verschiedener Instrumente kommen. Diese bedarf jedoch einer
Verfassungsänderung (2 / 3 Mehrheit).
2_Schaffung einer Rahmengesetzgebungskompetenz
des Bundes
Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes sollte ein
generelles Konzept vorgeben, an welchen sich die Materiengesetz –
geber_innen orientieren können. Darin sollte beispielsweise die ver –
stärkte Betonung von Raumordnungszielen festgelegt sein. Nicht zu
empfehlen sind bloße Gliedstaatsverträge.
SDG_11
Nachhaltige Städte und Gemeinden
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