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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Die biologische Landwirtschaft weist im Vergleich zur konventionellen
Landwirtschaft vielfältige und ausgeprägte positive Wirkungen auf die
Umwelt, insbesondere auf den Klimaschutz, die Bodenfruchtbarkeit,
den Gewässerschutz und – bei einer Verbindung mit Strukturvielfalt
in der Landschaft – auch auf die Biodiversität sowie den Artenschutz
auf. Gleichzeitig sind vielfältigere Anbausysteme des Biolandbaus
auch widerstandsfähiger gegen Schocks und Krisen. Die biologische
Landwirtschaft ist zudem auch ökonomisch robuster und weniger
import-abhängig sowie stärker regional ausgerichtet. Ziel der Option
ist daher die deutliche Ausweitung der biologischen Landwirtschaft
in Österreich auf mindestens 40 % Anteil an der landwirtschaftlichen
Nutzfläche und 40 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich
bis Ende 2030 (und auf mindestens 50 % der Fläche und der Betriebe
bis 2040). Damit soll ein wichtiger Beitrag zu einer resilienten und
ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Landwirtschaft ge –
leistet werden.02_03
Maßnahmenübersicht
Option Thomas Lindenthal, Andreas MelcherVerstärkte Förderung
der Biologischen Landwirtschaft
(gemäß EU VO 834 / 2007
und 889 / 2008)
371_Österreichweite Strategien zur Förderung der
biologischen Landwirtschaft
Als Ziel soll eine kreislauforientierte sowie ökologisch, ökonomisch
und sozial nachhaltige und damit klima- und krisenresiliente Land –
wirtschaft erreicht werden, die auch die Sicherung einer flächen –
deckenden, kleinstrukturierten Landwirtschaft (betrifft auch die
regionale Versorgung) umfasst.
2_Stärkere Agrarförderung für die biologische Landwirtschaft
und Reform der (Agrar-)Subventionen
Dies umfasst beispielsweise den Ausbau der Förderungen für Bio –
betriebe für die Umstellung konventioneller Betriebe auf biologische
Landwirtschaft. Dadurch soll eine Umlenkung in Richtung biologi –
scher Betriebe und krisenrobuster, ökologisch orientierter Lebens –
mittelverarbeitung gefördert werden.
3_Biolandbauförderung im Kontext einer Belohnung von
Ökosystemleistungen von Landwirtschaftssystemen
Förderungen in Form von monetären Direktzahlungen für landwirt –
schaftliche Betriebe (sozial gestaffelt) sollen eine Kombination von
verstärkter Biolandbauförderung und eine Verbesserung der Arten –
vielfalt vorsehen (umfasst die Förderung einer erhöhten Strukturviel –
falt in der Agrarlandschaft, z. B. Hecken, Raine, Feuchtbiotope).
4_Deutlicher Ausbau regional ausgerichteter
Biolebensmittelverarbeitung und -lagerung
Diese Maßnahme, welche neben einer vielfältigen, möglichst regional
ausgerichteten Verarbeitung und Lagerung auch die Vorratshaltung
betrifft, soll unter sozial und ökonomisch nachhaltigen Bedingungen
erfolgen (betrifft u. a. sozial faire Arbeitsbedingungen und Koopera –
tionen).
5_Deutliche Steigerung inländischer Vermarktung
der Bioprodukte
Dies umfasst die Förderung einer möglichst dezentralen / regionalen
Lebensmitteldistribution / -vermarktung und beinhaltet alle Formen
regionaler Vermarktung (von der Gründung regionaler Produktions-,
Verarbeitungs- und Vermarktungs-Genossenschaften bis zu regiona –
len Initiativen im Lebensmitteleinzelhandel).
SDG_02
Kein Hunger
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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 6_Deutliche Erweiterung des Bioanteils in der
Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand
Hierbei werden Umsetzungen in Einrichtungen wie Altenheimen,
Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen etc. verstanden. Das Ziel ist
eine Bio-Quote von 40 % bis zum Jahr 2030 (über einen verbindlich
verankerten Einkauf von 40 % nach Geldwert und mit aus biologi –
scher Produktion stammenden Lebensmitteln).
7_Steigerung des Bioanteils in privaten Einrichtungen
Hierbei werden Maßnahmen zur deutlichen Steigerung des (regiona –
len) Bioanteils in Einrichtungen wie Kantinen und Caterings sowie in
der Gastronomie und Hotellerie verstanden. Zudem soll der Ausbau
bzw. die Förderung von Biohotels gesteigert werden.
8_Breite Etablierung von Bioregionen bzw. Ausweitung des
regionalen Bioproduktkonsums
Dies steht ebenso im Kontext mit nachhaltigem Tourismus und soll
über ein breites Maßnahmenpaket erreicht werden (beispielsweise
durch regionale Werbung / Marketing, Österreich Werbung,
Förderungen und Bildung, Begleitung / Coaching, Vernetzung der
Akteur_innen sowie Bio-Regional-Initiativen).
9_Österreichweite Konzepte / Strategien zur Förderung
nachhaltiger, klimafreundlicher Ernährungsstile
Darunter wird die ‚Bio – Fair – Regio – Saisonal‘-Förderung von ve –
ganen, vegetarischen, omnivoren, fleischreduzierten Ernährungssti –
len (Fleischreduktion nach der ÖGE-Empfehlung) in Verbindung mit
einem deutlichen Ausbau der Ernährungsbildung in allen Bereichen
und begleitender Bewusstseinsbildung verstanden.
10_Verstärkte Integration des Biolandbaus in
Regionalentwicklungskonzepte bis hin zu Bioregionen
Dieses Maßnahmenbündel zur Verstärkung einer regionalen Stadt-
Land-Beziehung sowie zur Entwicklung ländlicher Regionen umfasst
u. a. regionale Bioverarbeitung / -vermarktung, Bewusstseinsbildung,
höhere Transparenz und innovative Kooperationsformen zwischen
Landwirtschaft und Konsument_innen.
3911_Erhalt / Förderung des traditionellen Wissens zum
Biolandbau / Biolebensmittelgewerbe / Bioproduktvielfalt
Über spezifische nationale, regionale und lokale Förderungen für
Bildungs-, Vernetzungs-, Beratungs- und Transferinitiativen sowie
für regionale, sektorübergreifende Kooperationen soll das lokale
Wissen zum Biolandbau (z. B. Saatgut, Bodenbewirtschaftung)
und des Biolebensmittelgewerbes gestärkt werden.
12_Verstärkte Verbindung von Naturschutz mit Konzepten
zur Förderung des Biolandbaus
Zur ökologischen Agrarlandschaftsgestaltung im Biolandbau sind
Förderungen zur Erhaltung und zum Ausbau der Strukturvielfalt
(z. B. Anlage / Schutz / Pflege von Hecken, Rainen, Feuchtbiotopen,
Trockenrasen etc.) und Kleinräumigkeit (z. B. Schaffung kleiner
Schläge) in der Agrarlandschaft synergetisch zu verknüpfen.
13_Verstärkte Verbindung von Tierschutz mit Konzepten
zur Förderung des Biolandbaus
Durch eine verbesserte Integration von tierwohlbezogenen Themen
in österreichweite Konzepte und Strategien zur Förderung des
Biolandbaus soll eine weitere Steigerung der Standards der
artgerechten Tierhaltung und des Tierschutzes erreicht werden.
14_Ausweitung der Forschung für die Weiterentwicklung
der biologischen Landwirtschaft
Dies umfasst u. a. die Erhöhung des diesbezüglichen Forschungs –
budgets der Ministerien, die verstärkte Einbindung innovativer
Unternehmen aus der Biolebensmittelwertschöpfungskette in For –
schungsaktivitäten sowie die Erweiterung des Wissenstransfers und
-austausches zwischen Forschung, Bildung, Beratung und Biobetrieben.
15_Verstärkung der Bioberatung
Dies betrifft zum einen die Beratung der Biobetriebe (Offizialbera –
tung der Landwirtschaftskammern und Beratung der Bioverbände)
und zum anderen auch die Beratung für Bioverarbeiter_innen und
der Gastronomie / Hotelbetriebe (Biomenüs, Biologistik, Biohotels).
SDG_02
Kein Hunger
40
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 16_Verstärkung der Bildung zum Biolandbau und zur
nachhaltigen Ernährung
Dies betrifft u. a. landwirtschaftliche Mittelschulen, landwirtschaft –
liche Fachschulen sowie Gastronomie- und Hotelfachschulen, aber
auch die Verstärkung der Ausbildung zur biologischen Landwirt –
schaft und zur nachhaltigen Ernährung in der Lehrer_innenaus- und
-weiterbildung.
17_Gender – Stärkung der Rolle der Frau in der biologischen
Landwirtschaft
Beispielsweise durch die stärkere Integration der Frauen in
Entscheidungsprozesse in Bioverbänden / Landwirtschaftskammern
sowie landwirtschaftlichen Bildungsprogrammen; Ausbau von
Frauenförderprogrammen für die (Bio-)Landwirtschaft; Prüfung
bezüglich Übertragbarkeit erfolgreicher Genderstrategien aus
anderen Ländern / Wirtschaftsfeldern / Unternehmen.
18_Gezielte Unterstützung von einkommensschwachen
Familien und Personen
Zur Erhöhung der Leistbarkeit von nachhaltigen, gesunden sowie
regionalen (Bio-)Lebensmitteln in Form von finanziellen Zuschüssen
und / oder sozial gestaffelten Steuerentlastungen – ähnlich wie bei
den Plänen für eine sozial ausgerichtete CO2-Steuer, beziehungswei –
se einer ökosozialen Steuerreform.
19_Faire Handelsabkommen, die biologischen Landbau /
nachhaltige Landwirtschaft schützen und fördern
Damit kann der Import billiger, konventioneller Lebensmittel ver –
teuert werden und inländische Bioprodukte, inländische Produkte mit
hohen ökologischen und sozialen Standards sowie Produkte aus fai –
rem Handel (Fair Trade) hätten einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.
20_Internalisierung der momentan externen Kosten der
landwirtschaftlichen Produktion
Berücksichtigung der Umweltkosten in der Gestaltung von Lebens –
mittelpreisen und im Fördersystem, sodass Bioprodukte und andere
Produktionsweisen aus einer Low Input-Landwirtschaft keine Wett –
bewerbsnachteile mehr haben (z. B. durch Umweltsteuern, Reduk –
tion / Streichung von Subventionen für nicht nachhaltige Bewirtschaf –
tungsformen).

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