Option13_06_Abstract_20231119_182338.txt

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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Die im sogenannten „Winterpaket“ enthaltenen Richtlinien und Ver –
ordnungen der EU stellen Mindestvorgaben dar, die in Anbetracht
einer (erforderlich) ehrgeizigen Klimapolitik sowohl korrekt als auch
darüber hinaus engagiert umgesetzt werden sollen. Im Bereich der
erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Gebäudeeffizienz, des
Treibhausgasemissionshandels und der Landnutzung und Forst –
wirtschaft (LULUCF) gilt es, vor allem in Anbetracht der in Aussicht
gestellten Verschärfung der in den Rechtakten enthaltenen Zielvor –
gaben, die Mindestvorgaben zu überschreiten. Klarstellend sei dar –
auf hingewiesen: Der Inhalt und der Zugang des Dokuments ist nicht
„Was kann man alles machen, welche Ideen gibt es zur Schaffung
der Energiewende“, sondern die Frage „Was sind die rechtlichen
Vorgaben, innerhalb der sich die Staaten der EU bewegen?“.13_06
Maßnahmenübersicht
Option Erika Wagner, Daniela Ecker, Anja HartlKorrekte und engagierte
Umsetzung der neuen energie-
und klimarelevanten
Rechtsakte der EU
2911_Verbesserung der Struktur des Klimaschutzrechts
in der österreichischen Rechtsordnung
Maßnahme 1.1 Klimaschutz als Verfassungsprinzip; Maßnahme 1.2
Transformation der EU-Vorgaben im Rahmen eines neuen Klima –
schutzgesetzes; Maßnahme 1.3 Bereinigung von sinnloser Kompe –
tenzzersplitterung im Bereich des Klimaschutzes; Maßnahme 1.4
weitere Verbesserungen des Rechtsrahmens (vgl. Langtext).
2_Engagierte Umsetzung des EU-Klima- und Energiepakets
(Winterpaket) – Umzusetzende Bereiche
Erneuerbare Energie (insb. staatliche Anlaufstelle, Schaffung von
Infrastruktur Fernwärme – Fernkälte, diesbez. Überarbeitung von
Bau- und Raumordnung, beschleunigte Verfahren zur Errichtung
von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie, Stärkung der
Rechte privater Verbraucher_innen).
3_Energieeffizienz
Evaluierung des Energieeffizienzgesetzes, Umstellung der
öffentlichen Beleuchtung.
4_Gebäudesektor
Prüfung der Versorgung mit erneuerbarer Energie im Gebäudeneu –
bau (Solartechnik, Photovoltaik), Festlegung langfristiger Reno –
vierungsstrategie, Erhöhung der Sanierungsrate, Forcierung von
Elektroladepunkten, Beachtung des Gebäudelebenszyklus (bzgl.
Energieverbrauch, Recyclebarkeit der Baustoffe etc.).
5_Landwirtschaft – Sektor LULUCF
Schutz alter Wälder und Erhöhung des Totholzanteils, Synergien
zwischen Klimaschutz und Naturschutz in der Landwirtschaft,
Umstellung auf Humusanreicherung, Vermeidung von Treibhausgas –
emissionen durch Versiegelungen, Holz als nachhaltiger Baustoff.
6_Treibhausgasemissionshandels-Richtlinie
Die in der Richtlinie enthaltenen Möglichkeiten, Ausnahmen vom
System des Treibhausgashandels vorzusehen (neue Kriterien für
„Carbon-Leakage“) sollten nicht genutzt werden.
SDG_13
Maßnahmen zum Klimaschutz
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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 7_Verkehr (Umstellung auf nachhaltige und intelligente
Mobilität)
Um CO2-Neutralität zu erreichen, müssen verkehrsbedingte Emissio –
nen dramatisch gesenkt werden. Der Preis für Verkehrsdienstleistun –
gen muss die Auswirkungen auf Umwelt und Klima widerspiegeln
(d. h. Verteuerung fossiler Brennstoffe (CO2-Steuer) und Abschaf –
fung von Subventionen auf fossile Brennstoffe).
8_Ganzheitlicher Nachhaltigkeitsansatz „Just Transition“
Jene Bereiche, die unter der Umstellung auf erneuerbare Energien,
Einführung einer Kohlenstoffbepreisung u.ä. besonders leiden, müs –
sen im Transformationsprozess begleitet werden (Gewährleistung
von sozialer Sicherheit in der Energiewende). Kohlenstoffabhängige
Bereiche müssen „begleitet“ werden.

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