SDG_16_Option_16_03_pdf_20231119_182412.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
16_03 / Gewalt im Netz bekämpfen16_03
Target 16.1Autor_innen:
Dr. phil. habil. Claudia Paganini (LFU Innsbruck, Insti –
tut für Systematische Theologie),
Ao. Univ. Prof. Dr. Wilhelm Guggenberger (LFU Inns –
bruck, Institut für Systematische Theologie)
Reviewer_innen:
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Palaver (LFU Innsbruck, Insti –
tut für Systematische Theologie); Dr. Daniel Wehinger
(LFU Innsbruck, Institut für Christliche Philosophie)Gewalt im Netz bekämpfen
2
3 16_03 .1 Ziele der Option
3 16_03.2 Hintergrund der Option
5 16_03.3 Optionenbeschreibung
5 16_03.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
7 16_03.3.2 Erwartete Wirkweise
7 16_03.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen
8 16_03.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
8 16_03 .3.5 Offene Fragestellungen
9 LiteraturInhalt
Optionen und Maßnahmen16_03.1 Ziele der Option
Mit der zunehmenden Beliebtheit von Social Media ist
das ursprünglich auf eine überschaubare Anzahl an Gewalt verherrlichenden bzw.
zu Gewalt aufrufenden, oftmals rechtsextremistischen Homepages beschränkte
Phänomen der Gewalt im Netz zu einem gesamtgesellschaftlich relevanten Prob –
lem geworden. Mit Gewalt verknüpfte Cyber-Kriminalität, auf Online-Plattformen
und in Online-Games zum Ausdruck gebrachter Hass, Drohungen, Verleumdungen,
das Zurverfügungstellen von Wohnadressen oder die Aufforderung zu Gewalttaten
haben schwerwiegende Auswirkungen außerhalb des digitalen Kontextes, da die
Opfer einerseits psychisch verletzt werden, zum anderen die Dehumanisierung des
Gegners bzw. der Gegnerin realer (körperlicher) Gewalt Vorschub leistet und zwar
umso mehr, als es sich hier üblicherweise um selbstverstärkende Gruppenprozes –
se handelt. Dazu kommt noch, dass Online-Hassrede zur Selbstzensur der ge –
mäßigten Mehrheit führt und die Meinungsvielfalt im Netz auf diejenigen Stimmen
reduziert, die aggressiv und laut genug sind, um sich durchzusetzen.
16_03.2 Hintergrund der Option
Der Wandel der Medienlandschaft ist mittlerweile zu
einem Topos geworden.1 Betont wird das rasante Tempo der Veränderung, das
radikal Neue. Manche Expert_innen sprechen gar von einem neuen Zeitalter oder
von einer Informationsrevolution.2 Was dabei in den Hintergrund rückt, ist die Auf –
merksamkeit für Kontinuität, die trotz der nicht zu leugnenden Brüche feststellbar
ist. Denn wenngleich die technischen Möglichkeiten, die der medial vermittelten
Kommunikation vor zehn, 50 oder 100 Jahren zur Verfügung standen, deutlich
simpler waren, als dies heute der Fall ist, sind die zugrundeliegenden Probleme
der zwischenmenschlichen Kommunikation doch sehr ähnlich (Paganini, 2012, S.
195-207; Garncarz, 2016, S. 50-51). Von daher überrascht es wenig, dass Gewalt
(auch) im Netz ein schwerwiegendes Problem darstellt.
Auf der Ebene der strukturellen Gewalt ist hier die
– regelmäßig stattfindende – Ausbeutung von User_innen zu nennen, die durch
eigene kreative Leistungen oder Sharing Inhalte liefern, welche von privatwirt –
schaftlichen Akteur_innen meist ohne jede symbolische Anerkennung3 bzw. Be –
zahlung (Schäfer, 2012, S. 79) übernommen und verwertet werden . Ein Thema,
dem aufgrund seiner globalen Dimension schwer zu begegnen ist, sind diverse
Datenschutzverletzungen, die auch im Kontext von Data-Mining ständig stattfin –
den. Darüber hinaus stellt sich die Frage, in welchem Maß in einer von vernetzten
Medien bestimmten Welt, in der man Menschen mittels Handy oder iPad jederzeit
peilen kann und Smart-Ambient -Systeme Auskunft über ihre Lebensgewohnheiten
geben, die Privatsphäre des bzw. der Einzelnen geschützt werden kann.
Auch eröffnet die Vielzahl der verfügbaren Informatio –
nen eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Politiker_innen diese Daten zum Erwerb
oder Erhalt von Macht nutzen können. Das beginnt in einer Demokratie vergleichs –
weise harmlos4 durch die Auswertung des Onlineverhaltens der potentiellen
31 Garncarz weist darauf hin, dass sich der Wandel in den Medien parallel zu einem Wandel in der
Kommunikationskultur – hin zu einer Liberalisierung – ereignet hat (Garncarz, 2016, S. 23).
2 Irrgang und Rifkin sprechen von einer dritten industriellen Revolution (Irrgang, 2011, S. 7; Rifkin,
2014).
3 Zugestanden wird diese symbolische Anerkennung zumindest teilweise bei Crowdsourcing-Projekten,
die sich explizit als solche verstehen bzw. entsprechend beworben werden (Ebersbach, Glaser & Heigl,
2016, S. 253).
16_03 / Gewalt im Netz bekämpfenWähler_innen, wobei vor allem das Wissen darum, was Menschen interessiert und
bewegt – sprich die Kenntnis davon, wie ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen ist –
von elementarem Interesse ist. Dass dies nicht „nur“ ein Problem der strukturellen
Gewalt ist, wird deutlich, wenn man sich bewusst macht, dass Massenmedien nicht
bloß zu einem Instrument populistischer Volksbewegungen, sondern auch von Ter –
rororganisationen geworden sind. Die medial verbreiteten, im Internet kommentier –
ten Bilder und Filmmitschnitte von Attentaten gehören mittlerweile zu den Waffen
der Terrorist_innen (Schicha, 2011, S. 171), weil sie ihnen eine öffentliche Plattform
bieten und helfen, die gewünschte Aufmerksamkeit zu erreichen und Sympathi –
sant_innen zu gewinnen.
Konkrete Gewalt ereignet sich weiters beim Phishing,
Cyber-Grooming, Happy Slapping, Cyberbullying sowie der Hate-Speech . Dabei ist
es sehr unterschiedlich, worin genau Gewalt und Unrecht, die jemandem zuge –
fügt werden, bestehen. Beim Cyber-Grooming und Happy Slapping etwa liegt die
Verletzung des anderen primär in Handlungen, die sich im nicht-virtuellen Umfeld
ereignen, beim Cyber-Grooming werden diese durch Verstellung und Schmeichelei
online angebahnt, beim Happy Slapping wird real ausgeübte Gewalt medial dar –
gestellt und zelebriert (Grimm, 2011, S. 14-21). Hier wie beim Cyberbullying kommt
es zu einer Endlosviktimisierung (Katzer, 2011, S. 102-106), das Opfer findet sich
schlagartig mit einer extremen Öffentlichkeit konfrontiert, wird überall und jeder –
zeit an sein bzw. ihr Opfersein erinnert, hat keinen Schonraum mehr, während
bei konventionellen Mobbinghandlungen der Personenkreis meist nur allmählich
wächst und auf bestimmte Gruppen, üblicherweise das Schul- oder Arbeitsum –
feld, beschränkt bleibt (Kolodej, 2011, S. 94-98). All diesen Online übergriffen ist
gemeinsam, dass die Hemmschwelle im Netz geringer ist als in Face-to-Face- Si-
tuationen und die Empathiegefühle für Cyberopfer deutlich schwächer ausgeprägt
sind. Beides hängt wohl mit der vermeintlichen Anonymität5 des World Wide Web
zusammen, aber auch damit, dass die Vielzahl der neuen Interaktionsm öglich –
keiten im Internet zunächst einmal zu Verhaltensunsicherheiten geführt hat bzw.
weiterhin führt, und zwar – so meinen Kommunikationswissenschaftler_innen wie
Klaus Beck (2010, S. 132) oder Miguel Sicart (2009, S. 3) – bis sich wieder Regeln
des Gebrauchs etabliert haben.
Es sind aber nicht nur die direkten negativen Folgen
von Gewalt im Netz zu berücksichtigen, sondern auch jener Schaden, der indirekt
entsteht, weil durch die Zunahme von digitalem Hass letztlich die Chance verspielt
zu werden droht, das Netz im Sinn einer „global neighbourhood“ zu einem Ort wer –
den zu lassen, an dem die User_innen ihren Horizont erweitern,6 sich mit anderen
Menschen solidarisieren und sich für sie engagieren können (Paganini, 2013). An –
statt bloß Gewalt einzubremsen, könnte man die Neuen Medien auch als Chance
sehen, die Welt zu verbessern (Schäfer, 2012, S. 77, mit Verweis auf Shirky, 2011),
zum einen aufgrund der neuen Nähe der User_innen zueinander, zum anderen,
44 Grimm und Krah weisen zu Recht darauf hin, dass „die Tatsache der ständigen Datenerfassung zu
Normierung und Selbstzensur führen“ kann und insofern selbst in einer Demokratie letztlich nicht als
harmlos einzustufen ist (Grimm & Krah, 2016, S. 184).
5 Zur enthemmenden Wirkung der Anonymität siehe Pörksen und Detel (2012, S. 183).
6 Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Blog-Kultur, der es laut Ebersbach et al.
(2016, S. 74-75), zumindest partiell gelingt, „die Gatekeeper-Mechanismen der traditionellen Medien zu
umgehen“ und eine „qualifizierte Gegenöffentlichkeit“ zu schaffen.
Optionen und Maßnahmenweil die durch bessere Technologie gewonnene freie Zeit zu Kreativität und Gene –
rosität motivieren kann.7
Die Brisanz der hier vorzunehmenden Weichen –
stellung wird dadurch erhöht, dass die aktive Nutzung von Medien immer früher
einsetzt. Bereits im Vorschulalter navigiert ein hoher Prozentsatz von Kindern im
Internet, Nah- und Fernwelt greifen mehr und mehr ineinander. Friedrich Tenbruck
(1965) etwa beschreibt die frühe Mediensozialisation als „Verflechtung in sekun –
däre Strukturen“ (S. 91) – wenn Kinder Spielzeugsysteme, die in ihrem Zimmer
stehen, auch im Fernsehen, auf Kleidungsstücken etc. wiederfinden – und erinnert
daran, dass der Umgang mit dieser Verflechtung nach Kompetenzen bzw. Integra –
tionsleistung verlangt, wie sie bisher erst im Erwachsenenalter erforderlich waren
(Jäckel, 2011, S. 101-106). Auch hat sich der Stellenwert der Medien im Leben
des Individuums und in der Gesellschaft verändert. Massenmedien übernehmen
mittlerweile einen Großteil jener Funktionen, die früher von Mythen erfüllt wurden
(Grimm, 2011, S. 24): Sie transportieren Normen und Werte, stiften Sinn, vermitteln
das Gefühl von Gemeinschaft und Identität.8 Besonders deutlich wird dies in Zeiten
der Krise, im Zusammenhang mit Krieg, Terror, Naturkatastrophen oder Epidemien,
in denen die Hauptfunktion der Medien nicht darin besteht, zu informieren, sondern
zu trösten. Umso mehr gilt es, im Netz ausgeübte oder vorbereitete Gewalt als
gesamtgesellschaftlich relevantes Problem wahrzunehmen und diesem aktiv ent –
gegenzuwirken.
16_03.3 Optionenbeschreibung
16_03 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Eine effektive Eindämmung von Gewalt im Netz kann
nur gelingen, wenn auf mehreren Ebenen gleichzeitig gearbeitet wird und neben
technischen und juristischen Maßnahmen auch bewusstseinsbildende Kampagnen
durchgeführt werden, die geeignet sind, die Medienkompetenz der Konsument_in –
nen und ihre Eigenverantwortung zu stärken. Da dem Schutz vor Gewalt und Hass
im Netz im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2020-
2024 ein wichtiger Stellenwert zugesprochen wird (Bundeskanzleramt Österreich,
2020), sind in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen ergriffen
bzw. vorbereitet worden. Insbesondere erwähnenswert sind das Upskirting -Ver-
bot, die Nachschärfungen im Bereich des materiellen Strafrechts (Bildnisschutz,
Schutz vor Hasspostings und Cyber-Mobbing ), Neuerungen im Strafprozessrecht
(zur effektiven Strafverfolgung von Hasskriminalität und zum Opferschutz) sowie
Anpassungen im Bereich des Medienrechts. Weitere zielführende Maßnahmen
könnten wie folgt strukturiert werden:
57 Dies führt laut Ebersbach et al. (2016, S. 32-33) zu einer Demokratisierung des Internets. Außerdem
befassen sie sich im Zusammenhang mit Wikis ausführlich mit dem genannten Phänomen. In einem
System, in dem allen Nutzer_innen weitgehend dieselben Bearbeitungsrechte zugestanden werden, wird
als Grundlage der Kooperation ein Vertrauensvorschuss gewährt (Ebersbach et al., 2016, S. 38-39), ein
Zugang, der trotz der selbstverständlich gegebenen Probleme (Ebersbach et al., 2016, S. 55) erstaunlich
gut funktioniert und es immer wieder zu einem überraschend hohen Niveau in den Ergebnissen bringt.
8 Schleich und Nesselhauf (2016, S. 202-204) sprechen im Zusammenhang mit täglich bzw. wöchentlich
ausgestrahlten Fernsehserien von Ritualen, die Geborgenheit schenken und dort umso mehr zum fixen
Bestandteil des eigenen Lebens werden, wo der Konsument mithilfe von Sonderfolgen zu Thanksgiving,
Weihnachten, Neujahr, Halloween oder dem Valentinstag durch das ganze Jahr begleitet wird.
16_03 / Gewalt im Netz bekämpfen −Technische Lösungen entwickeln
Seit den Anfangstagen des Internets wurde und wird
für die diversen Probleme der digital vermittelten Kommunikation immer wieder
nach technischen Lösungen gesucht. Während eine erste Generation dieser meist
als Software-Tools konzipierten Hilfsmittel darauf ausgerichtet war, das uner –
wünschte Verhalten erst gar nicht zuzulassen – so zum Beispiel, dass Minderjähri –
ge Pornoseiten besuchen oder dass Kinder länger als zwei Stunden ein Onlinega –
me spielen etc. –, wird mittlerweile vermehrt auf den bewusstseinsbildenden Effekt
dieser technischen Maßnahmen gesetzt. Anstatt mithilfe von Algorithmen Sätze,
die Kraftausdrücke enthalten, als Hate Speech auszuweisen und den entsprechen –
den Account zu sperren, versucht man, den Hatern einen Spiegel vorzuhalten und
ihnen, indem sich beispielsweise ein Popup -Fenster öffnet, vor Augen zu führen,
was sie gerade im Begriff sind zu tun, nämlich einen anderen Menschen zu ver –
letzen und sich außerdem strafbar zu machen.
−Plattformen in die Pflicht nehmen
Im Zuge des deutschen Netzwerkdurchsetzungsge –
setzes (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
– NetzDG) haben sich die vier großen IT-Unternehmen Facebook, Microsoft, Twitter
und YouTube 2016 in einem Verhaltenskodex (Europäische Kommission,
o. J.) dazu verpflichtet, auf die über ihre Kanäle transportierte Gewalt bzw. auf
Gewaltaufforderungen stärker zu reagieren. De facto erfolgt das Löschen der von
User_innen gemeldeten Beiträge bzw. das Sperren der betreffenden Accounts
aber entweder gar nicht oder mit einer Zeitverzögerung von mehreren Stunden bis
zu einigen Tagen, was dieses Instrument – bedenkt man, dass wenige Sekunden
genügen, damit ein Beitrag millionenfach geteilt werden kann – einigermaßen wir –
kungslos erscheinen lässt.
Dennoch dürfen die Social-Media -Plattformen nicht
aus der Pflicht entlassen werden. Die an sie gerichteten Forderungen nach einer
ernsthaften Bekämpfung von Gewalt im Netz sind immer wieder zu erneuern.
Selbst wenn dies zumindest partiell im Widerspruch zu den einschlägigen Ge –
schäftsmodellen steht, gilt es im Hinblick auf ein erfolgreiches Werbemarketing
dennoch, die Aufmerksamkeit des Publikums dauerhaft wach zu halten. Dafür wie –
derum eignen sich besonders negative Nachrichten und Skandale, die aber eben
auch zu gesellschaftlichen Polarisierungen und damit indirekt zu Gewalt führen
können . Dessen ungeachtet sollte sich die österreichische Gesellschaft die Frage
stellen, nach welchen Gesetzen sie leben will: nach den demokratisch legitimierten
Gesetzen des Landes oder nach den Regeln von privatwirtschaftlichen Akteuren,
die sowohl im Hinblick auf ihre Genese als auch auf ihre Durchsetzung an Trans –
parenz zu wünschen übrig lassen.
−Strafverfolgung forcieren
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die – seitens der
österreichischen Bundesregierung bereits in Angriff genommene – Forcierung der
Strafverfolgung, bei der es sich nicht zuletzt um das bevorzugte Mittel handelt, um
zu verhindern, dass bei Opfern ein Gefühl von Hilflosigkeit und Ohnmacht zurück –
bleibt. Außerdem hat eine effektive Strafverfolgung im Bereich des Cyber-Crime
eine general-präventive Wirkung, denn die (potentiellen) Täter_innen müssen zum
Teil erst lernen, dass ihr Verhalten andere Menschen schädigt und daher nicht er –
laubt ist. Entgegen dem landläufigen Irrglauben sind die meisten Fälle von Gewalt
im Netz, insbesondere die verschiedenen Formen der Hate Speech, nicht durch
das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Vielmehr liegen in der Regel klar
definierte Straftatbestände wie Volksverhetzung, Verleumdung, üble Nachrede,
6
Optionen und MaßnahmenBeleidigung, Ruf- und Kreditschädigung, Nötigung, Bedrohung oder Aufforderung
zur Straftat vor. Damit diese effektiv bekämpft werden können, ist es notwendig,
die Opfer über die Möglichkeit der Strafverfolgung aufzuklären und darüber, wie
sie selbst – etwa durch das Erstellen von Screenshots – dazu beitragen kön –
nen. Die im Zuge der Umsetzung des einschlägigen Zirkulationsbeschlusses des
österreichischen Ministerrates vom 9. Juli 2020 („Maßnahmenpaket der Bundes –
regierung zur effizienten Bekämpfung von Hass und Gewalt im Netz und anderer
digitaler Kriminalitätsformen“) eingerichtete Task Force ist als wichtiger Schritt in
diese Richtung zu werten. Von einer zusätzlichen personellen Aufstockung um
ausgebildete Fahnder_innen, die gezielt nach Gewalt im Netz suchen und deren
Urheber_innen ermitteln, wäre eine Verstärkung des Effekts zu erwarten, nämlich
dass die Hemmschwelle für Täter_innen deutlich erhöht wird und es zu einer bes –
seren Aufklärungsrate bzw. Reduktion der Dunkelziffer kommt.
−Medienkompetenz vermitteln
Doch selbst eine noch so entschlossen betriebene
Strafverfolgung ist eine Maßnahme, die – ihre präventive Wirkung einmal ausge –
nommen – erst im Nachhinein wirken kann. Umso wichtiger ist es, in der Bevölke –
rung das Bewusstsein für die Problematik der Gewalt im Netz zu erhöhen, etwa
indem man Kampagnen gegen Hate Speech im Internet lanciert, die Schaffung
eines Netzkodex vorantreibt und besonders im Kontext der Bildung darauf achtet,
dass es in der Zukunft auch eine digitale Zivilcourage braucht. Jugendliche sollen
– z.B. in Workshops – präventiv mit dem Thema vertraut gemacht werden, sodass
sich allmählich ein Wissen darum etabliert, dass Menschen auch durch Sprache,
Emoticons oder Bilder verletzt werden können und die gängigen Schuldzuweisun –
gen an die Opfer in den Diskursen langfristig keinen Platz mehr haben. Insbeson –
dere benötigen diejenigen, die Gewalt im Netz erfahren haben, kompetente Hilfe,
die einerseits aus praktischen Ratschlägen bestehen kann – beispielsweise mehr
Inhalte auf „privat“ zu stellen, das Handy stumm zu schalten, sich nicht auf emo –
tionale und beleidigende Diskussionen einzulassen etc. – andererseits darin, das
Selbstwertgefühl der Betroffenen zu stärken und sie damit vor einer Retraumatisie –
rung in ähnlichen Situationen zu bewahren.
16_03 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die erwartete Wirkungsweise stellt sich je nach der
in den Blick genommenen Adressat_innengruppe unterschiedlich dar. So ist zu
erwarten, dass Personen, die keine kriminellen Absichten hegen, sondern aus
Ignoranz oder infolge der Emotionalisierung von Debatten etc. zu Täter_innen
werden, sensibilisiert und „erzogen“ werden können. Diejenigen dagegen, die
gezielt andere schädigen oder sich selbst durch die Anwendung von Gewalt bzw.
das Aufrufen zu Gewalt einen (unerlaubten) Vorteil verschaffen wollen, können mit –
hilfe der technischen Maßnahmen und einer konsequenten Strafverfolgung in ihre
Schranken gewiesen werden. Durch eine insgesamt gesteigerte Medienkompetenz
lässt sich weiters verhindern, dass Menschen zu Opfern werden. Wo dies jedoch
nicht gelingt, ist zu erwarten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen denjenigen,
die Gewalt im Netz erfahren haben, zumindest helfen, der Opferfixierung zu ent –
kommen und das erfahrene Unrecht zu verarbeiten. Schließlich kann das frühe
Erkennen von digitaler Gewalt dazu beitragen, dass sich die online geäußerte
Aggression nicht in physische Gewalt außerhalb des digitalen Raumes verwandelt.
7
16_03 / Gewalt im Netz bekämpfen16_03 .3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser
Option oder ähnlichen Optionen
Die effektive Kontrolle von Gewalt im Netz hat sich
bisher als äußerst schwierig erwiesen. Dies kann angesichts der Komplexität des
Netzes nicht verwundern. Dennoch konnten mit den genannten Maßnahmen be –
achtliche Erfolge erzielt werden.
16_03 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Option mit ihren Maßnahmen wirkt sowohl
−kurzfristig – insofern nämlich verletzendes Verhalten im Netz sofort unterbun –
den bzw. strafverfolgt wird – als auch
−mittelfristig – insofern bei Täter_innen, Opfern und unbeteiligten Dritten das
Bewusstsein und die Kompetenz rund um den Problembereich „Gewalt im Netz“
erhöht wird – und
−langfristig – insofern es durch anhaltendes Engagement in dem beschriebenen
Sinn gelingen kann, das Internet zu einem Ort der Verständigung, des Dialogs
und der Solidarität zu machen.
16_03.3.5 Offene Fragestellungen
−Wer sind die Täter_innen? Wer sind die Opfer?
Gegenwärtig geht man davon aus, dass die Urheber
überwiegend junge rechts gerichtete Männer sind, während es sich bei den Opfern
meist um Randgruppen oder besonders exponierte Personen handelt (Sponholz,
2018). Zugleich besteht die Vermutung, dass sowohl der Kreis der Täter_innen als
auch der der Opfer deutlich größer ist und sich nicht ohne weiteres auf bestimmte
Gruppen einschränken lässt. In diesem Kontext sind weitere Studien erforderlich,
um zu einer besseren Einschätzung der Lage zu gelangen.
−Brauchen Politiker_innen einen besonderen Schutz?
Kontrovers diskutiert wird in der Forschungsgemein –
schaft die Frage, ob Politiker_innen auch im Netz einen besonderen Schutz benö –
tigen oder ob sie als Personen von öffentlichem Interesse nicht vielmehr einen ver –
minderten Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre haben. Auch besteht kein
Konsens darüber, ob aggressives Sprechen in der Politik in jedem Fall zu vermei –
den ist oder ob selbst Gehässigkeit als Form von Polemik oder Schärfe, die gerade
noch tolerabel ist, ein unabdingbarer Bestandteil der politischen Debatte ist.
−Woher kommt Gewalt im Netz?
Um Gewalt im Netz effektiv entgegenwirken zu kön –
nen, ist es wesentlich, ihre Ursachen und Wurzeln zu kennen. Derzeit geht man
davon aus, dass die Opfer als Projektionsfläche für jene Wut dienen, die sich bei
den Täter_innen während dem Surfen im Netz aufstaut. Auch Gruppenpolarisie –
rungen, die vermeintliche Anonymität und der Umstand, dass entkörperlichtes Han –
deln Empathie reduziert und die Hemmschwelle für aggressives Verhalten senkt ,
dürften eine wichtige Rolle spielen. Unklar ist allerdings das Ausmaß, in dem sich
nicht-netzspezifische psychologische Motive auswirken, nämlich: Aus-/Abgrenzung
des Fremden für ein besseres Wir-Gefühl in der Gruppe; Befriedigung, etwas zu
zerstören bzw. jemanden einzuschüchtern oder Macht zu demonstrieren, Spaß und
Nervenkitzel am Unerlaubten.
8
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