SDG_16_Option_16_01_pdf_20231119_182411.txt
Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
16_01 /Gewalt gegen vulnerable Gruppen bekämpfen16_01
Target 16.1Autorin:
Dr. phil. habil. Paganini, Claudia (LFU Innsbruck, Insti –
tut für Systematische Theologie)
Reviewer:
Dr. Sax, Helmut (Ludwig Boltzmann Institut für
Grund- und Menschenrechte Wien); Ao. Univ. Prof. Dr.
Guggenberger, Wilhelm (LFU Innsbruck, Institut für
Systematische Theologie)Gewalt gegen vulnerable Gruppen be –
kämpfen
2
3 16_01 .1 Ziele der Option
3 16_01.2 Hintergrund der Option
3 16_01.3 Optionenbeschreibung
6 16_01.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
6 16_01.3.2 Erwartete Wirkweise
6 16_01.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen
6 16_01.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
6 16_01.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
7 16_01.3.6 Interaktionen mit anderen Optione n
7 16_01 .3.7 Offene Fragestellungen
7 LiteraturInhalt
Optionen und Maßnahmen16_01.1 Ziele der Option
Die Frage, wie ein Kollektiv mit seinen besonders
vulnerablen Mitgliedern umgeht, ist keine Frage des privaten bzw. persönlichen
Bereichs oder gar des Geschmacks. Sie ist vielmehr eine Frage der sozialen Ge –
rechtigkeit, an der nicht zuletzt die Entscheidung über die (moralische) Qualität
dieses Kollektivs zu treffen ist. Bevor in den folgenden Optionen auf die konkreten
Forderungen von SDG 16 eingegangen wird, gilt es eine Option zu entwerfen, die
diese vulnerablen Gruppen in den Blick nimmt und – in einem umfassenden Ver –
ständnis – auf eine Reduktion der Gewalt gegen sie abzielt. „Umfassend“ bedeutet
in diesem Sinne, dass sowohl die direkte Gewalt, bei der es sich ebenso um kör –
perliche wie um psychische Gewalt handeln kann, bekämpft werden soll als auch
die verschiedenen Formen der strukturellen und kulturellen Gewalt. Die im Hinblick
auf dieses Ziel zu treffenden Maßnahmen können dabei – an dieser Stelle – nicht
im Detail ausformuliert werden. Stattdessen geht es darum, die Aufmerksamkeit
auf jene verletzlichen Personengruppen zu richten und darauf, was im Kollektiv ge –
tan werden kann, um deren Position zu stärken.
16_01.2 Hintergrund der Option
Rassistische, homo-, trans-, obdachlosen- und behin –
dertenfeindliche Straftaten sind in Österreich nach wie vor sehr häufig und weisen
– ebenso wie die in der Mehrzahl der Fälle im Familienverband verübte Gewalt an
Frauen und Kindern – ein großes Dunkelfeld auf ( Zivilcourage und Anti-Rassismus-
Arbeit ( ZARA), 2020). Es ist daher nicht ausreichend, amtlich gewordene Straf –
taten zu ahnden. Vielmehr müssen die Initiativen, die den vielfältigen Formen von
Gewalt aktiv entgegenwirken, verstärkt und ausgebaut werden und das zu einem
Zeitpunkt, wo sie noch im Entstehen begriffen sind.
In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen
werden, dass auch die menschliche Gewalt an der außermenschlichen Natur –
und insbesondere die Gewalt an höherentwickelten leidensfähigen Tieren – ein
Problem der Gerechtigkeit darstellt. Da Unrecht nicht gegen Unrecht aufgewogen
werden kann, gilt es zu betonen, dass das Leid von Menschen auch kein Argument
für eine Legitimierung von Gewalt an nichtmenschlichen Tieren darstellen darf.
16_01.3 Optionenbeschreibung
16_01 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Für den Gewaltschutz ist zunächst die konsequente
Anwendung der Gesetze durch die Exekutive, und zwar unter spezieller Berück –
sichtigung des Stadt-Land- bzw. des Arm-Reich-Gefälles, unerlässlich. Benach –
teiligt sind nämlich beispielsweise Frauen, die am Land leben, weil die Polizei in
den Dörfern Betretungsverbote grundsätzlich zögerlicher verhängt und – sofern
überhaupt eingegriffen wird – eher auf Streitschlichtung setzt. Besonderen be –
hördlichen Schutz benötigen außerdem alle strukturell benachteiligten Gruppen
wie Kinder und Jugendliche, Migrant_innen, Mitglieder der LGBT-Community und
anderer Minderheiten, Obdachlose, alte und behinderte Menschen (Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte, 2020). Konkret würde das mehr Sensbilität
im Umgang mit den Betroffenen sowie verstärkte Aus- und Weiterbildung bedeuten,
3
16_01 /Gewalt gegen vulnerable Gruppen bekämpfenüberdies die Etablierung von internen Analyseprozessen zur Identifizierung von
potenziell diskriminierenden Verfahrensweisen bzw. von Problemen der Zugäng –
lichkeit und mangelnden Barrierefreiheit für die jeweilige Zielgruppe.
Weiters ist es unumgänglich, die bereits bestehenden
Unterstützungsangebote speziell für vulnerable Personengruppen auszubauen,
dem Mangel an spezifischen Angeboten in der Täter_innenarbeit entgegenzuwir –
ken und den Ausbau präventiver Monitoring-Systeme1 voranzutreiben. Außerdem
muss das in breiten Teilen der Bevölkerung herrschende Defizit an Hintergrund –
wissen, welche Formen von Gewalt existieren und wie Menschen zu Gewaltopfern
werden, durch geeignete Kampagnen reduziert werden. Schließlich ist zu hinter –
fragen, welche Herrschaftsverhältnisse und Rollenbilder Gewalt begünstigen. Nur
auf diese Weise kann eine langfristige Transformation der Gesellschaft in eine
friedvolle und inklusive Gemeinschaft gelingen. Neben diesen Maßnahmen, die
notwendig sind, um die Mitglieder aller vulnerablen Gruppen gleichermaßen vor
Gewalt zu schützen, bedarf es auch spezifischerer Maßnahmen, die im Folgenden
kurz skizziert werden.
−Gewalt gegen Frauen bekämpfen
Viele Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind,
finden sich während ihres Lebens auch in anderen Situationen wieder, in denen
sie sich aktiv zur Wehr setzen müssen, um nicht neuerlich Gewalt zu erfahren.
Gerade nach der mit sexueller Gewalt einhergehenden Traumatisierung ist das für
diese Personengruppe aber besonders schwierig, weil sie sich selbst als wertlos
erleben, sich für schuldig halten in Bezug auf das, was ihnen angetan wurde, und
Schwierigkeiten haben, sich in der emotionalen Verstrickung von Scham und Straf –
erwartung klar gegen die (potenziellen) Täter_innen zu stellen und auf ihrem Recht
der (sexuellen) Unversehrtheit zu beharren. Damit betroffene Frauen lernen, sich
abzugrenzen und nicht wiederholt Beziehungen mit Gewaltpotential einzugehen,
müssen Hilfsangebote, die dabei unterstützen das Geschehene zu verarbeiten
und das Selbstwertgefühl zu stärken, erweitert und staatlich gefördert werden –
und zwar sowohl im Rahmen von Sozialeinrichtungen als auch im Rahmen einer
individuellen psychotherapeutischen Betreuung. Parallel dazu muss der Verharm –
losung von – v.a. sexueller – Gewalt gegen Frauen aktiv entgegengewirkt werden,
indem das Bild der Frau als Sexualobjekt in den verschiedensten Kontexten (Film,
Werbung etc.) bekämpft wird. Dies kann z.B. durch Stärkung des Presserats, Pilot –
projekte mit Medienunternehmen, mehr Strafanzeigen und dergleichen umgesetzt
werden.
−Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekämpfen
Siehe dazu die Optionen zu Target 16.2.
−Gewalt gegen Migrant_innen bekämpfen
Aggression gegen Migrant_innen wird insbesondere
dadurch gefördert, dass diese in der medialen Berichterstattung als bedrohliche
Masse und nicht als Individuen dargestellt werden. Dem gilt es aktiv entgegen –
zuwirken, sei es durch die Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien oder
sei es durch geeignete Kampagnenarbeit. Indem Migrant_innen als Individuen mit
ihren eigenen Geschichten, Fähigkeiten, Beziehungen, Träumen etc. wahrgenom –
men werden, verlieren sie das Angst und – in der Folge – Aggression fördernde
Stigma des Fremden. Annäherung und Wohlwollen sind außerdem durch gemein –
same Aktivitäten wie sportliche Betätigung oder Stadtteilfeste zu fördern. Zudem
ist „Integration“ nicht als zu erbringende Pflichtaufgabe der Migrant_innen zu
41 Siehe Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft.
Optionen und Maßnahmenverstehen, sondern als Initiative, die von der stärkeren Gruppe im Sinne einer Ein –
ladung ausgeht.
−Gewalt gegen Mitglieder der LGBT-Community bekämpfen
Ein zentrales Problem im Zusammenhang mit der
Bekämpfung von Gewalt gegen Mitglieder der LGBT-Community ist deren man –
gelnde Sichtbarkeit bzw. eine Sichtbarkeit, die die eigene Nische kaum verlässt.
Das scheinbare Nicht-Vorhandensein von Menschen mit einem LGBT-Hintergrund
bestätigt Gewalttäter_innen in ihrer aggressiven Haltung gegen das vermeintliche
„Andere“, dem zugleich die Daseinsberechtigung abgesprochen wird. Transsexuel –
le sowie gleichgeschlechtlich liebende und lebende Menschen, die in der Öffent –
lichkeit Zärtlichkeiten austauschen oder einfach als Paar auftreten, müssen Teil
des alltäglichen Erscheinungsbildes der österreichischen Gesellschaft werden. Um
das zu fördern bzw. die Hemmschwelle bei den Einzelnen zu senken, sich nicht nur
im privaten Umfeld, sondern auch im gesellschaftlichen Kontext zu outen, sollen in
den Medienkanälen der öffentlichen Hand vermehrt Männer- und Frauenpaare in
Erscheinung treten. Auch sollen Angebote für Paare, explizit für homosexuelle zur
Verfügung stehen, wobei der Staat hier in einem ersten Schritt durchaus lenkend
eingreifen könnte.
−Gewalt gegen Mitglieder anderer Minderheiten bekämpfen
Gerade in Krisen, in Situationen der sozialen und poli –
tischen Instabilität, sind Mitglieder von Minderheiten gefährdet, zu Sündenböcken
und damit zu Aggressionsobjekten zu werden. Da diese Dynamik nicht nur äußerst
unerwartet auftreten kann, sondern auch das Potential zu einer raschen Eskalation
bietet, ist eine erhöhte Achtsamkeit für die Situation dieser Menschen und für die
Akzeptanz bzw. Nicht-Akzeptanz, die ihnen gerade von der Mehrheit entgegen –
gebracht wird, unerlässlich. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine
Haltung des Dialogs, d.h. dass die Bedürfnisse und Probleme der Mitglieder einer
Minderheit erfragt und nicht einfach von außen definiert werden. Eine umfassende
Interessensvertretung ist dabei unumgänglich. Außerdem wäre es wünschenswert,
wenn politische Verantwortungsträger_innen in ihren Äußerungen über Minder –
heiten die erforderliche Sensibilität aufbringen, damit keine Stigmatisierung erfolgt
bzw. keine Feindbilder evoziert werden (Romano Centro, 2017).
−Gewalt gegen Obdachlose bekämpfen
Ähnlich wie bei der Opferwerdung von Migrant_innen
und Mitgliedern anderer Minderheiten (LGBT eingeschlossen) handelt es sich auch
hier bei den Täter_innen großteils um Personen aus dem rechtsradikalen Milieu
(Böttger, Lobermeier & Plachta, 2014), deren Aggression zusätzlich durch die zu –
nehmende Empathielosigkeit der sie umgebenden Gesellschaft genährt und mitge –
tragen wird. Daher ist es wesentlich, die Wertschätzung für obdachlose Menschen
zu erhöhen und in Aus- und Fortbildungen sowie über Kampagnen ein Bewusst –
sein dafür zu wecken, dass der Wert eines Menschenlebens nicht vom beruflichen
Erfolg bzw. wirtschaftlichen Wohlergehen abhängt. Konkret gilt es außerdem, ein
größeres Angebot an Zufluchtsstätten wie Notschlafstellen zu schaffen, insbe –
sondere die Exekutive für die Problematik zu sensibilisieren und Unterstützung
anzubieten, damit Obdachlose, die bereits Opfer von Gewalt geworden sind, die
erlittenen Traumata aufarbeiten können und mit ihren Angst- und Schamgefühlen
nicht allein gelassen werden.
−Gewalt gegen alte Menschen bekämpfen
Gewalt gegen alte Menschen vollzieht sich oftmals
innerhalb der Familie und resultiert aus einer Überforderung der pflegenden An –
gehörigen. Es gilt daher, die Betroffenen in der für sie belastenden Situation nicht
5
16_01 /Gewalt gegen vulnerable Gruppen bekämpfenallein zu lassen, ihnen die Möglichkeit zum Austausch und der professionellen Be –
ratung zu bieten ( Österreichische Plattform für Interdisziplinäre Altersfragen (ÖPIA )
& Netzwerk Altern, 2019), aber auch Freizeit und Urlaub zu ermöglichen. Ähnliches
ist über die institutionalisierte Pflege alter Menschen zu sagen, wo das Gewaltpo –
tential durch bessere Arbeitsbedingungen, Schulungen, Supervision und besonde –
re Aufmerksamkeit bei der Auswahl des Pflegepersonals deutlich gesenkt werden
kann. Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ist zu betonen, dass eine Aufstockung
des Personals von großer Bedeutung wäre, da Zeitmangel einer der häufigsten
Gründe für fehlende Pflege, Sedierung oder gar offene Gewalt in Pflege- und Be –
treuungseinrichtungen ist. Durch die Möglichkeit eines regelmäßigen Gesprächs
zwischen den Betreuten und qualifizierten außenstehenden Personen wird außer –
dem die Wahrscheinlichkeit erhöht, Missstände frühzeitig aufzudecken.
−Gewalt gegen behinderte Menschen bekämpfen
Im Umgang mit behinderten Menschen müssen eben –
falls Maßnahmen zur Stärkung der Interessenvertretung getroffen werden. In die
Aus- und Weiterbildung der betroffenen Berufsgruppen muss investiert und außer –
dem zur allgemeinen Bewusstseinsbildung beigetragen werden. So ist beispiels –
weise zu fragen, ob von einer Gesellschaft, die die Spätabtreibung von schwer –
behinderten Kindern bis zum Geburtstermin für adäquat hält, realistischerweise
erwartet werden kann, behinderten Menschen mit Respekt zu begegnen und die
Bereitschaft aufzubringen, die entsprechenden finanziellen Mittel für ein möglichst
selbstbestimmtes und inklusives Leben zur Verfügung zu stellen.
16_01 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die erwartete Wirkungsweise besteht zum einen darin,
dass die Anzahl der gewaltsamen Übergriffe reduziert werden kann. Zum anderen
soll insgesamt ein offeneres und empathischeres Umfeld geschaffen werden, in
dem sich besonders Mitglieder vulnerabler Gruppen nicht verstecken müssen, son –
dern vielmehr auf Anteilnahme und Hilfestellung vertrauen dürfen.
16_01 .3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser
Option oder ähnlichen Optionen
Die Mehrzahl der angeführten Maßnahmen wird seit
Jahren von staatlichen Einrichtungen ebenso wie von NGOs erfolgreich eingesetzt.
Um nachhaltige Erfolge zu erzielen, ist es aber notwendig, mehr materielle und
personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen bzw. auch Tabuthemen – so z.B.
eine de facto Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare – offensiv anzugehen.
16_01 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Option umfasst eine große Bandbreite an Maß –
nahmen, die sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig wirken. Bewusst –
seinsbildung in der Bevölkerung, etwa im Hinblick auf die Rolle von Frauen und
die Akzeptanz von Homosexualität, verlangt dabei erfahrungsgemäß mehr Zeit als
konkrete rechtliche und institutionelle Maßnahmen wie die Stärkung der Exekutive
und die Schaffung von Einrichtungen zum Opferschutz. Letztere können bereits
kurzfristig Wirkung zeigen.
16_01 .3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
Sämtliche hinsichtlich Target 16.2 – „Missbrauch und
Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt
6
Optionen und Maßnahmengegen Kinder beenden“ – beschriebene Optionen stehen in unmittelbarem Zu –
sammenhang mit dieser Option, da sie besondere Maßnahmen für den Schutz von
Kindern und Jugendlichen, einer sehr vulnerablen Gruppe, formulieren. Die Umset –
zung der Option 16.01 fördert demnach die Durchsetzung der mit diesen Optionen
angezielten Veränderungen und umgekehrt. Indirekt besteht eine wechselseitige
Verstärkung auch zu allen anderen Optionen von SDG 16.
16_01.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
Interaktionen bestehen im engeren Sinn zu den Optio –
nen von Target 16.2 (Kinder und Jugendliche), außerdem zu den Optionen 16.02
und 16.03 (Target 16.1), im weiteren Sinn aber auch zu allen Optionen von SDG 16.
16_01.3.7 Offene Fragestellungen
Zu klären ist insbesondere, welche der im Rahmen
von Option 16.01 vorgeschlagenen Maßnahmen den höchsten Grad an Effektivi –
tät aufweisen. Außerdem bedarf es weiterer Forschung im Hinblick auf die in einer
Gesellschaft etablierten Herrschaftsverhältnisse, auf Rollenbilder und -erwartun –
gen sowie die Möglichkeiten des Empowerments vulnerabler Gruppen.
7Literatur
Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte (2020).
Grundrechte-Bericht 2020 .
Luxemburg: Amt für Veröffentli –
chungen der Europäischen Union.
https://fra.europa.eu/sites/default/
files/fra_uploads/fra-2020-fun –
damental-rights-report-2020-opi –
nions_de.pdf [17.11.2021].
doi:10.2811/504453
Böttger, A., Lobermeier, O. &
Plachta, K. (2014). Opfer rechts –
extremer Gewalt (Analysen zu
gesellschaftlicher Integration
und Desintegration). Wiesbaden:
Springer VS. doi:10.1007/978-3-
531-93394-8
Österreichische Plattform
für Interdisziplinäre Altersfragen
(ÖPIA) & Netzwerk Altern (2019).
Forschung zu Altern und demogra –
phischem Wandel in Österreich .
Wien. http://www.netzwerk-altern.
at/sites/netzwerk-altern.at/files/
dokumente/Forschungsstandbe –
richt%202019-03-01%20final%20
(r).pdf [17.11.2021].
Romano Centro (2017). Antizi –
ganismus in Österreich: Falldoku –
mentation 2015-2017 Informatio –
nen für Betroffene und Zeuginnen
(Heft Nr. 93) . Wien. https://zentral -rat.sintiundroma.de/wp-content/
uploads/2017/12/antiziganismus-
in-oesterreich-2015-2017_web.pdf
[17.11.2021].
Zivilcourage und Anti-Ras –
sismus-Arbeit ( ZARA) (2020).
Rassismus Report 2019: Ana –
lyse zu rassistischen Übergrif –
fen & Strukturen in Österreich .
Wien. https://assets.zara.or.at/
media/jahresberichte/Jahresbe –
richt_2019.pdf?fbclid=IwAR2ps –
7876Zl8z5vOmnQRcvfzao82pXDJ –
gZhPoxPxn7ihLx-iMRGVp00iLDw
[17.11.2021].
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