SDG_12_Option_12_05_pdf_PT_freigabe_20231119_182402.txt
Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen 3 Tabellenverzeichnis
4 12_ 05.1 Ziele der Option
5 12_05.2 Hintergrund der Option
6 12_ 05.3 Optionenbeschreibung
6 12_ 05.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
14 12_ 05.3.2 Erwartete Wirkungsweise
15 12_05.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
15 12_05.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
15 12_05.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Zeil erreicht werden kann
16 12_05.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
18 12_ 05.3.7 Offene Forschungsfragen
18 Literatur 12_05
Target 12.6Autor_innen:
Rupert Baumgartner (Karl- Franzens- Uni –
versität), Axel Dick (Quality Austria), Moritz
Kettele (Karl- Franzens- Universität), Ro –
mana Rauter (Karl- Franzens- Universität),
Josef-Peter Schöggl (Karl- Franzens- Uni –
versität), Daniela Schrack (Johannes Kepler
Universität)
Reviewer_innen:
Christian Kozina (Karl- Franzens- Univer –
sität), Albert Traxler (Johannes Kepler Uni –
versität)Forcierung nachhaltiger Unternehmen
Inhalt
Optionen und MaßnahmenTabellenverzeichnis
Tab. O_12-05_01 : Option
12_5 und zugehörige
Maßnahmenbündel sowie
Ziele. Quelle: Eigene Dar –
stellung.
// Tab. O_12-05_01 : Op-
tion 12_5 and correspon –
ding package of measures
and targets. Source: Own
illustration.
Tab. O_12-05_02 : Einzel –
maßnahmen zu Maß –
nahmenbündel 1. Quelle:
Eigene Darstellung.
// Tab. O_12-05_02 :
Individual measures part
of package of measures 1.
Source: Own illustration.
Tab. O_12-05_03 : Einzel –
maßnahmen zu Maß –
nahmenbündel 2. Quelle:
Eigene Darstellung.
// Tab. O_12-05_03 : Indi –
vidual measures part of
package of measures 2.
Source: Own illustration.
Tab. O_12-05_04 : Einzel –
maßnahmen zu Maß –
nahmenbündel 3. Quelle:
Eigene Darstellung.
// Tab. O_12-05_04 :
Individual measure part of
package of measures 3.
Source: Own illustration.
Tab. O_12-05_05 :
Interaktionen der Op –
tion 12_05 mit weiteren
Targets. Quelle: Eigene
Darstellung.
// Tab. O_12-05_05 :
Interactions of Option
12_05 with other Targets.
Source: Own illustration.3
5
7
312
15
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen 12_05.1 Ziele der Option
Das übergeordnete Ziel dieser Option ist es, eine ver –
stärkte Nachhaltigkeitsorientierung bei österreichischen Unternehmen und auch
öffentlichen Einrichtungen zu erreichen. Unter einer verstärkten Nachhaltigkeits –
orientierung ist zu verstehen, dass unternehmerische Aktivitäten gesetzt werden,
welche – sowohl aus Umwelt als auch aus sozialer Perspektive – zu einer ver –
besserten Nachhaltigkeitsleistung ( Sustainability Performance ) der Unternehmen
bzw. öffentlichen Einrichtungen beitragen. Konkret soll diese verbesserte Leistung
in Bezug auf Nachhaltigkeit durch die Umsetzung von drei ineinandergreifenden
Maßnahmenbündeln initiiert bzw. gewährleistet werden, um in weiterer Folge
nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. In diesem Zusam –
menhang werden Maßnahmenbündel vorgeschlagen, welche auf etablierte und
gängige Strategien zurückgreifen, um hier eine breite und allgemeine Anwendbar –
keit sicherzustellen. Damit eine Grundlage für die Messung der Nachhaltigkeitsleis –
tung besteht, müssen Unternehmen als erste Maßnahme ökologische und soziale
Indikatoren festlegen und entsprechende Daten erheben. Da diese Messung me –
thodischen wie auch praktischen Grenzen auf Seiten der Unternehmen unterliegt,
wie beispielsweise der Datenverfügbarkeit, werden etablierte und ganzheitliche
Indikatorensysteme vorgeschlagen, welche Rückschlüsse auf die jeweilige Nach –
haltigkeitsleistung zulassen. Dafür sollen vorhandene Managementsysteme und
Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen werden, welche
bereits soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen. Zudem erfolgt die Aus –
wahl der Indikatoren auch vor dem Hintergrund, dass das Ziel der Option auf die
gesamtwirtschaftliche Ebene abzielt und somit eine sinnvolle Aggregation möglich
sein sollte und erforderlich ist (Beispiel: Anzahl der veröffentlichten Berichte). Die
vorgeschlagene Option bzw. die dazugehörigen Maßnahmen sind im Lichte des
Targets 12.6 zu verstehen, welches darauf abzielt insbesondere große, trans –
nationale und öffentliche Unternehmen dazu zu ermutigen bzw. zu verpflichten,
nachhaltige Unternehmenspraktiken ( Corporate Sustainable Practices ) einzuführen
und die unternehmerische Berichterstattung hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter
Informationen auszubauen ( Vereinte Nationen (UN), 2020). Um eine möglichst brei –
te Umsetzung der Maßnahmen zu erzielen, sollen darüber hinaus Anreize für alle
Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen geschaffen werden, um Unter –
nehmenspraktiken zur Verbesserung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zu
integrieren. Solche Anreize könnten wirtschaftlicher Natur sein, sodass nachhalti –
gere Produkte und Dienstleistungen relativ vorteilhafter werden. Somit würde sich
in Summe eine positive Wirkung zur Erreichung nachhaltiger(er) Produktions- und
Konsummuster ergeben.
Die derzeit auf nationaler Ebene festgelegten Indi –
katoren zur Messung der Zielerreichung sind: „ Organisationen und Standorte mit
EMAS (Eco-Management und Audit Scheme) Registrierung „, „Betriebe mit Um –
weltzeichenlizenz “ und , Produkte und Dienstleistungen mit Umweltzeichenlizenz“
(Statistik Austria, 2020). Unterteilt ist die Option in drei Maßnahmenbündel, siehe
dazu Tabelle Tab. O_12-05_01.
4
Optionen und Maßnahmen
12_05.2 Hintergrund der Option
Nachhaltige Unternehmenspraktiken, sogenannte
Corporate Sustainable Practices , umfassen eine ganze Bandbreite von Aktivi –
täten über deren Umsetzung im Rahmen der Berichterstattung informiert werden
kann und soll; beides – sowohl Unternehmenspraktiken als auch die Information
der Öffentlichkeit mittels Berichterstattung – hat zum Ziel, die unternehmerische
Nachhaltigkeitsleistung, sogenannte Sustainability Performance , zu steigern.
Diese Aktivitäten können dabei von Maßnahmen zur Schadstoffbekämpfung oder
Erhöhung der Ökoeffizienz bis zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen oder
der Übernahme einer Vorreiterrolle in einer Branche reichen (Sharma & Henri –
ques, 2005). Die Ausprägung der nachhaltigen Unternehmenspraktiken hängt von
mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise Branchenstandards oder Unterneh –
mensgröße, und können beispielsweise eher extern auf den Markt ausgerichtet
(z. B. Compliance ) oder intern fokussiert sein (z. B. Organisationskultur) (Sharma,
2000; Linnenluecke, Russel & Griffiths, 2009). Die jeweiligen Praktiken sind dabei
unterschiedlich stark formalisierbar, somit messbar und kontrollierbar (z. B. ge –
meinsam geteiltes Werteverständnis vs. Zertifizierung von Managementsystemen).
Bei Transparenz und Sichtbarkeit der Corporate Sustainable Practices spielt die
Nachhaltigkeitsberichterstattung eine zentrale Rolle, obgleich es keinen allgemein –
gültigen kausalen Zusammenhang zwischen der Berichterstattung und der Um –
setzung umfassender unternehmerischer Nachhaltigkeitspraktiken gibt (Hummel &
Schlick, 2016). Geänderte Vorgaben die Nachhaltigkeitsberichterstattung betref -Einführung von
ManagementsystemenErhöhung der Anzahl von Managementsystemen in
österreichischen Unternehmen (privat wie öffentlich)
Förderung der Nachhaltig –
keitsberichterstattung für alle
Unternehmen- Ausweitung der nicht-finanziellen Berichterstattungspflicht
auf private und öffentliche Unternehmen ab einer bestimm-
ten Größe;
– Forcierung der internationalen Vergleichbarkeit der Berich-
te durch die Orientierung an internationalen Rahmen-
werken;
– Sicherstellung der Glaubwürdigkeit durch verpflichtende
externe Prüfungen sämtlicher Varianten von Nachhaltig-
keitsberichten;
– Angebot von Förderungen als Anreiz zur Erstellung von
Nachhaltigkeitsberichten.
Vorgaben zu Produkt- und
Dienstleistungslabeling- Nachhaltiges Konsumverhalten durch Produkt- und Dienst-
leistungslabeling erleichtern;
– Anreize für Unternehmen schaffen, das Angebot nach-
haltiger Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen.
Tab. O_12-05_01 : Option
12_5 und zugehörige
Maßnahmenbündel sowie Ziele.
Quelle: Eigene Darstellung. // Tab. O_12-05_01 : Option
12_5 and corresponding
package of measures
and targets. Source: Own
illustration.
5Maßnahmenbündel
(Option 12_05)Ziele
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen fend könnten aber beispielsweise ein Anreiz für Unternehmen sein, sich mit diesem
Thema systematisch und langfristig zu beschäftigen und somit auch strukturelle
Änderungen in der Organisation in Gang setzen. Aktuell sieht die Gesetzgebung
die verpflichtende Berichterstattung zu nichtfinanziellen Kenngrößen ( Non-Fi –
nancial Information (NFI)) nur für eine begrenzte Gruppe von Unternehmen vor
(siehe dazu das Nachhaltigkeis- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)1
– Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz). Die im Target 12.6 an –
visierte gemeinsame bzw. gleichzeitige Förderungen nachhaltiger Aktivitäten und
einer nicht-finanziellen Berichterstattung in diesem Bereich ist somit essentiell. Die
überwiegende Mehrheit der zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichteten
Unternehmen (Bayer, Ibanez & Xu, 2019) steht erst am Beginn eines Übergangs
zu nachhaltige(re)n Unternehmenspraktiken. Um dem Anspruch einer nachhaltigen
Entwicklung auf allen Ebenen gerecht zu werden, müssen diese Unternehmen ihre
Geschäftsmodelle strategisch überdenken. Dies bringt Chancen für Unternehmen
mit sich, da Innovationen der Privatwirtschaft zusammen mit Innovationen weiterer
gesellschaftlicher Akteur_innen wie den Gesetzgeber_innen der Zivilgesellschaft
und Bottom-Up Initiativen benötigt werden.
12_05.3 Optionenbeschreibung
12_05.3.1 Beschreibung der Option bzw. der
zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Um Nachhaltigkeit in Unternehmen (und auch in öf –
fentlichen Einrichtungen2), forcieren zu können, sind mehrere Maßnahmenbündel
für die Umsetzung notwendig, die teilweise mehrere Einzelmaßnahmen umfassen.
Die Auswahl der präsentierten Maßnahmenbündeln erfolgte im Rahmen der SDG
12 Workshops und wurde im Weiteren durch Arbeitsgruppen im Detail ausgearbei –
tet – das genaue Vorgehen ist in der Beschreibung und Kontextualisierung des
Ziels von SDG 12 zu finden. Im Folgenden werden drei Maßnahmenbündel inkl.
Einzelmaßnahmen beschrieben:
1. Verpflichtende Einführung von Managementsystemen für Unternehmen3;
2. Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen;
3. Vorgaben zu Produkt- und Dienstleistungslabeling.
Maßnahmenbündel 1: Verpflichtende Einführung
von Managementsystemen für Unternehmen
Im ersten Schritt sollen (1) Unternehmen verpflichtet
werden, ein nachhaltigkeitsorientiertes, zertifizier- bzw. validierbares Management –
system einzuführen (Beispiele: ISO 140001 (Umwelt)4 oder EMAS III (Umwelt)5 und
ISO 50001 (Energie)). Die Einführung von Managementsystemen ermöglicht es
den Unternehmen, ihre Umweltleistung zu überwachen und kontinuierlich zu ver –
bessern. Obwohl die Einführung von Managementsystemen nicht zwangsläufig zu
einer Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung führt (Barla, 2007), gibt es jedoch
1 siehe https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2017/20
2 Siehe dazu Target 12.7: Öffentliche Beschaffung
3 Hinweis: Vor einer möglichen gesetzlichen Umsetzung dieser Maßnahme, gilt es zu spezifizieren,
welche Unternehmen hier adressiert werden sollen. Eine solche konkretere Ausarbeitung, welche die
Umsetzbarkeit der Maßnahmen in den Fokus rückt, erfordert einen mehrstufigen Stakeholderprozess,
welcher als Teil eines Folgeprojektes durchgeführt werden könnte. Es kann davon ausgegangen
werden, dass KMUs von jeglicher Verpflichtung auszuschließen sind.
4 ISO – International Organization for Standardization, siehe https://www.iso.org/home.html
5 EMAS – Eco Management and Audit Scheme, siehe https://ec.europa.eu/environment/emas/emas_
registrations/statistics_graphs_en.htm
6
Optionen und Maßnahmenauch zahlreiche positive direkte und indirekte Zusammenhänge (Melnyk, Sroufe &
Calantone, 2003; Sroufe, 2003; Adams, Larrinaga‐González, Pérez, Ruiz & Fenech,
2007), welche für die Implementierung solcher Systeme sprechen.Durch eine
externe Prüfung wird zudem die Einhaltung der geforderten Standards überprüft.
Eine erfolgreiche Zertifizierung dient aber auch als Kommunikationsinstrument
gegenüber Unternehmenspartner_innen und der weiteren interessierten Öffentlich –
keit. Im Rahmen der Einführung von Managementsystemen ist auch die Berichts –
legung und Veröffentlichung bestimmter Informationen vorgesehen, was u. a. auch
der Erhöhung der Transparenz dient. Dies ist bei großen Unternehmen bereits der
Fall und soll erweitert, gefördert, geprüft und vereinheitlicht werden6. Ganzheitliche
Indikatorensysteme, welche zu Teilen auch in den Managementsystemen inkludiert
sind, können die Basis für ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement bilden. In
der nachfolgenden Tabelle Tab. O_12-05_02 werden die einzelnen Maßnahmen für
Maßnahmenbündel 1 dargestellt.
6 Siehe dazu Fußnote 2/Hinweis. 1. Große Kapitalgesellschaften (lt. NaDiVeG) zur
Einführung eines zertifizier- bzw. validierbaren
Managementsystems anleiten bzw. verpflichtenRegulatorisches
Instrument Unternehmen
2. Für große Unternehmen (lt. EU-Definition)
sowie öffentliche Unternehmen, welche nicht
unter die Bestimmungen des NaDiVeG fallen,
wird die verpflichtende Veröffentlichung be –
stimmter Basisindikatoren im Rahmen einer
,Nachhaltigkeitsbilanz‘ vorgeschlagen (siehe
auch Maßnah-menbündel 2)Regulatorisches
InstrumentUnternehmen,
öffentliche
Einrichtungen
3. Für Kleinst- sowie Klein- und Mittelunterneh –
men werden Unterstützungsangebote vorge –
schlagen, die jene Unternehmen in Anspruch
nehmen können, welche Managementsysteme
auf freiwilliger Basis implementierenNicht-finanzielle
Förderung Unternehmen
Tab. O_12-05_02 :
Einzelmaßnahmen zu
Maßnahmenbündel 1. Quelle:
Eigene Darstellung. // Tab. O_12-05_02 : Individual
measures part of package
of measures 1. Source: Own
illustration.
7Instrument-Typ Einzelmaßnahmen Fokussierte
Akteursgruppe
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen Mit der Zertifizierung nach einem der zuvor ange –
führten Standards bekennen sich Unternehmen dazu, ihre Umweltleistung kon –
tinuierlich zu verbessern. Dazu werden Umweltziele und konkrete Kennzahlen
definiert, welche regelmäßig veröffentlicht und extern auditiert werden müssen.
EMAS verlangt, im Gegensatz zu ISO 14001, die Berichterstattung von zumin –
dest folgenden Kennzahlen (so genannten Kernindikatoren ): Energieeffizienz,
Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt, Emissionen ( Europäische
Kommission (EC), 2019). In Österreich sind zurzeit 265 Unternehmen mit ins –
gesamt 1248 Niederlassungen (Stand September 2020) nach EMAS ( Umwelt –
bundesamt (UBA), 2020) validiert und 1168 (Stand Dezember 2018) nach ISO
14001 ( International Organization for Standardization (ISO), 2018) zertifiziert.
Die grundsätzliche Möglichkeit zur Einführung von Managementsystemen be –
schränkt sich dabei nicht auf große Unternehmen, sondern kann auch von mitt –
leren und evtl. kleineren Unternehmen7 umgesetzt werden und als Indikator für
die jeweilige Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens gesehen
werden. Inwiefern eine gesetzlich verpflichtende Umsetzung Sinn macht, muss
im Detail erst geklärt werden. Es wäre jedoch beispielsweise für alle jene Unter –
nehmen, die nicht in diese Verpflichtung fallen, die Erstellung einer Nachhaltig –
keitsbilanz bzw. Umweltbilanz (Input-Output-Analyse) anzudenken. Für diese
Bilanz sollen Kernindikatoren berechnet und publiziert werden.
Maßnahmenbündel 2: Förderung der Nachhal
tigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen
Neben der Einführung von Managementsystemen
soll als weitere Maßnahme die (2) Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unter –
nehmen gefördert werden. Die folgenden Absätze gehen im Detail auf die acht
Einzelmaßnahmen zur Erreichung des Maßnahmenbündels 2 ein. Tabelle Tab.
O_12-05_03 bietet einen Überblick über die Einzelmaßnahmen.
7 Vgl. Kategorisierung von Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittelgroßen Unternehmen und
Großunternehmen nach Empfehlung der Europäischen Kommission https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=celex%3A32003H0361
8
Optionen und MaßnahmenTab. O_12-05_03 :
Einzelmaßnahmen zu
Maßnahmenbündel 2. Quelle:
Eigene Darstellung. // Tab. O_12-05_03 : Individual
measures part of package
of measures 2. Source: Own
illustration.1. Verpflichtende Ausweitung der Nachhaltigkeits-
berichterstattung von UnternehmenRegulatorisches
InstrumentUnternehmen
2. Finanzielle Förderung sowohl für die Nachhaltig-
keitsberichterstattung als auch für die Einführung
von ManagementsystemenFinanzielle Förderung Unternehmen
3. Nicht-finanzielle Förderung einer breiteren
Anwendung der Berichterstattung im Rahmen
eines wissenschaftlich und fachlich begleiteten
PilotprojektesNicht-finanzielle
FörderungUnternehmen,
Wissenschaft,
Beratungs –
unternehmen
4. Entwicklung von Tools und Leitfäden, um Unter-
nehmen den Einstieg in die Berichterstattung zu
erleichternNicht-finanzielle
FörderungUnternehmen,
Wissenschaft,
Beratungs –
unternehmen
5. Verpflichtung aller öffentlicher Unternehmen
nicht-finanzielle Indikatoren in den Lagebericht
aufzunehmenRegulatorisches
InstrumentÖffentliche
Unternehmen
6. Erstellung und Vorbereitung nicht-finanzieller
Erklärungen und Berichte auf Basis international
anerkannter Standards (siehe auch Maßnahmen-
bündel 1)Empfehlung Unternehmen
7. Externe und unabhängige Prüfung aller Varianten
der Berichterstattung der nicht-finanziellen
IndikatorenRegulatorisches
InstrumentUnternehmen,
Audit-
agenturen
8. Motivation und Förderung der Unternehmen bei
der Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberich-
ten auch die SDGs miteinzubeziehen (siehe auch
Maßnahmenbündel 1)Empfehlung Unternehmen
9Instrument-Typ Fokussierte
Akteur_innen –
gruppeEinzelmaßnahmen
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen Einzelmaßnahme 1:
Verpflichtende Ausweitung der Nachhaltigkeits-
berichterstattung von Unternehmen
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Instrument zur
Darstellung und Veröffentlichung von unternehmerischen Nachhaltigkeitspraktiken
und der damit verbundenen Zielerreichung. Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst
verfolgt mehrere Ziele: (Erhöhte) Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeits –
leistung von Unternehmen sowie die Möglichkeit des Vergleichs sowohl aus Sicht
der Unternehmen (z. B. Benchmarking ) als auch aus externer Perspektive (z. B.
Branchenvergleich) (Bayer et al., 2019). Hier ist anzumerken, dass Nachhaltigkeits –
berichterstattung sich nicht ausschließlich auf größere und große Unternehmen
bezieht, sondern auf freiwilliger Basis von Unternehmen jeder Größe erfolgen
kann. Das NaDiVeG beschränkt sich derzeit auf bestimmte große Unternehmen
(große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind
und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer_innen beschäftigen) (§
243b Abs. 1 NaDiVeG, 2020). Österreichs Unternehmenslandschaft besteht aller –
dings zu 99 % aus Klein- und Mittelunternehmen, die einen beträchtlichen Anteil
der Arbeitsplätze, Warenproduktion, Exporte und Umsatzerlöse – aber damit auch
der ökologischen und sozialen Auswirkungen – stellen. Wünschenswert wäre eine
breitere Anwendung des NaDiVeGs bzw. der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch
auf mittlere oder kleinere Unternehmen, auf freiwilliger Basis und optional auch
in einer vereinfachten Form. Diese Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtserstat –
tungspflicht soll begleitet werden durch Anreize für Unternehmen, wie etwa die
Bereitstellung von Förderungen für Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht
erstellen und sich mit Nachhaltigkeit bzw. den SDGs als Steuerungsinstrument
auseinandersetzen. Die Ausgestaltung eines solchen Anreiz- und Förderungs –
systems sollte im Zentrum zukünftiger Forschung stehen. Mögliche Rahmenwerke
und Guidelines , die für eine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzu –
gezogen werden können, sind die Global Reporting Initiative (GRI, o. J.), das
International Integrated Reporting Framework (IIRF), Guidelines der UN Global
Compact oder die SDGs selbst (Bayer et al., 2019). Letztere können nicht direkt für
das Reporting verwendet werden, die GRI bietet aber bereits ein entsprechendes
Rahmenwerk, welches den Beitrag der GRI-Indikatoren zu den SDGs darstellt8.
Einzelmaßnahme 2 & 3:
Finanzielle Förderung sowohl für die Nachhaltig-
keitsberichterstattung als auch für die Einführung
von Managementsystemen
Nicht-finanzielle Förderung einer breiteren Anwendung der Berichterstattung im
Rahmen eines wissenschaftlich und fachlich begleiteten Pilotprojektes
In Anlehnung an die Förderung für die Einführung von
Umwelt- und Energiemanagementsystemen9 soll die Erstellung einschließlich ex –
terner Überprüfung (Zertifizierung als Grundlage für die Förderungsfähigkeit) eines
nichtfinanziellen Berichts (Nachhaltigkeitsberichts) finanziell gefördert werden.
Gleichzeitig sollen aber auch nicht-finanzielle Förderungen eine breite Anwendung
vorantreiben. Im Rahmen eines Pilotprojekts, welches wissenschaftlich und fach –
lich begleitet wird, sollen 10-20 Unternehmen bei der erstmaligen Erstellung eines
Nachhaltigkeitsberichts und dem Aufbau von entsprechenden Kompetenzen unter –
8 Siehe https://www.globalreporting.org/public-policy-partnerships/sustainable-development/integrating-
sdgs-into-sustainability-reporting/
9 Siehe https://www.bmnt.gv.at/umwelt/betriebl_umweltschutz_uvp/
emas/EMAS-1-x-1/Foerdermoeglichk.html
10
Optionen und Maßnahmenstützt werden. Daraus kann abgeleitet werden, wie die Förderung angenommen
wird, welche Benefits sich daraus ergeben und welche Bedeutung die Nachhaltig –
keitsberichterstattung für Vermarktung und Bewusstseinsbildung hat.
Einzelmaßnahme 4:
Entwicklung von Tools und Leitfäden, um Unterneh
men den Einstieg in die Berichterstattung zu
erleichtern
Neben Förderungen sollen auch Leitfäden und Tools
für die erstmalige Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, sowie die Einführung
von Managementsystemen erstellt bzw. erweitert werden. Einerseits wird Unter –
nehmen dadurch der Einstieg erleichtert, anderseits können durch diese Leitfäden
spezielle Merkmale (z. B. Verankerung der SDGs) hervorgehoben werden. Die
Erstellung kann sich dabei an bereits vorhandenen Rahmenwerken orientieren bzw.
soll mit dem Ziel der Vergleichbarkeit und Standardisierbarkeit eine Berichterstat –
tung gemäß internationalen Vorgaben, wie den GRI Standards, empfohlen werden
(GRI, 2014).
Auf nationaler Ebene können die folgenden Publika –
tionen zur Entwicklung neuer Leitfäden herangezogen werden: „ Reporting about
Sustainability – In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“10 sowie das dazugehöri –
ge Methoden-Handbuch11 und „In 6 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht. Ein Leit –
faden für Klein- und Mittelunternehmen“12. Solche Leitfäden dienen als Basis und
sollen dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angepasst und aktualisiert
werden.
Für die Erstellung von Leitfäden, welche die Einfüh –
rung von Managementsystemen unterstützen, können internationale Publikationen
zur Implementierung von EMAS als Orientierung dienen (EMAS Implementation
Tools13, Nutzerhandbuch zur Teilnahme an EMAS14). Nationale Hilfestellungen
bieten bereits die Unterlagen des WIFI Unternehmerservice für die Einführung des
Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001:201515 oder das Handbuch für inter –
ne Umweltaudits und Management Reviews des BMLFUW16. Auch diese Leitfäden
sollen dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angepasst und aktualisiert
werden.
Einzelmaßnahme 5:
Verpflichtung aller öffentlicher Unternehmen nicht-
finanzielle Indikatoren in den Lageberichten aufzuneh
men
Die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht soll sich
dabei nicht nur an privatwirtschaftliche Unternehmen richten; öffentliche Unterneh –
men können hier als Vorreiter_innen fungieren. Sie sollen verpflichtet werden, eine
nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufzunehmen oder einen gesonder –
ten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen, um die Vorbildwirkung der öffentlichen
Hand zu unterstreichen und als Leitbetrieb eine Hebelwirkung in der Lieferkette zu
10 Siehe https://nachhaltigwirtschaften.at/resources/fdz_pdf/leitfaden_sustainability_reporting_
deutsch.pdf?m=1469660470&
11 Siehe https://nachhaltigwirtschaften.at/resources/fdz_pdf/leitfaden_
sustainability_reporting_methodenhandbuch_deutsch.pdf?m=1469661217&
12 Siehe https://www.
respact.at/dl/LOlqJLJlkLJqx4OooJK/respACT-Leitfaden_zur_Nachhaltigkeitsberichterstattung.pdf
13 Siehe https://ec.europa.eu/environment/emas/pdf/other/Emas%20toolkit_instruction%20manual.pdf
14 Siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013D0131&from=EN]
15 Siehe https://www.wko.at/service/umwelt-energie/UMS_final.pdf
16 Siehe https://www.bmlrt.gv.at/dam/jcr:98a995b6-e6b8-4b0c-9052-5582b4e0bb25/
Handbuch%20interne%20Umweltaudits%20Management%20Review%202014.pdf
11
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen entfalten. Ein nichtfinanzieller Bericht (z. B. Nachhaltigkeitsbericht) soll zumindest
die Anforderungen nach § 243b Abs 2 bis Abs. 5 NaDiVeG erfüllen. Diese Ver –
pflichtung soll für alle Beteiligungen ab 25 % am Stamm-, Grund- und Eigenkapital
durch die öffentliche Hand, sowie ab 250 Mitarbeiter_innen wirksam sein. Bezüg –
lich der Themenbereiche ist eine Orientierung an der GRI empfehlenswert, da da –
durch eine internationale Vergleichbarkeit ermöglicht wird. Die folgenden Bereiche
sollten jedoch mindestens Teil der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinan –
ziellen Berichts sein: Klima- und Energie, Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmer_in –
nenbelange (insbesondere Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz), Achtung
der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung (in Anlehnung
an § 243b Abs 2 NaDiVeG).
Einzelmaßnahme 6:
Erstellung und Vorbereitung nichtfinanzieller
Erklärungen und Berichte auf Basis international an
erkannter Standards
Die Orientierung an international anerkannten Stan –
dards für die Erstellung von nichtfinanziellen Erklärungen im Lagebericht oder in
gesonderten nichtfinanziellen Berichten wird auch für alle nicht öffentlichen Unter –
nehmen empfohlen, wobei GRI hier die Empfehlung ist. Die Einbeziehung von na –
tionalen, unionsbasierten oder internationalen Rahmenwerken, die die Vergleich –
barkeit und Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöhen würde,
ist freiwillig (§ 243b Abs 5 UGB). Die GRI-Standards werden bereits vom/von
(der) österreichischen Gesetzgeber_in in den Erläuterungen zum NaDiVeG als ein
Rahmenwerk genannt, das die gesetzlichen Anforderungen abdeckt. Dennoch ver –
wendet nur rund die Hälfte der NaDiVeG-Unternehmen in Österreich die GRI -Rah-
menwerke (Ernst & Young, 2019), über die Verwendung weiterer Rahmenwerke
oder Verordnungen (z. B. EMAS III) gibt es keine Studien. GRI ist dabei das älteste
sowie ein international anerkanntes Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstat –
tung, es wird in der Praxis am häufigsten angewandt und deckt alle Verpflichtun –
gen der Berichterstattung gemäß NaDiVeG ab. Die Anforderungen der GRI gehen
dabei über die inhaltlichen Anforderungen einer EMAS-Umwelterklärung hinaus,
weil nicht nur über die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit (Umweltleistung)
berichtet wird, sondern auch über ökonomische und soziale Aspekte.
Einzelmaßnahme 7:
Externe und unabhängige Prüfung aller Varianten der
Berichterstattung der nichtfinanziellen Indikatoren
Ein entscheidender Faktor für die Wertigkeit und
Glaubwürdigkeit der Berichte und nicht finanziellen Erklärungen ist die Verpflich –
tung zu einer externen Prüfung sowie deren Sicherstellung. Es sollte eine Ver –
pflichtung zur Prüfung der nicht-finanziellen Indikatoren (in sämtlichen durch das
NaDiVeG ermöglichten Berichtsvarianten) durch Wirtschaftsprüfer_innen oder
akkreditierte Zertifizierungsstellen eingeführt werden. Dadurch könnten Defizite im
internationalen Vergleich gezielt und rasch abgebaut werden. Laut einer aktuellen
Studie von Ernst und Young (2019) werden in Österreich nur 26 % der Berichte der
sogenannten NaDiVeG-Unternehmen extern überprüft. Das ist im internationalen
Vergleich (z. B. Deutschland: 74 % der von der CSR-Richtlinie betroffenen Unter –
nehmen) sehr wenig, in Italien ist eine Überprüfung gesetzlich verpflichtend. Die
Prüfkapazitäten und -kompetenzen sind grundsätzlich in Österreich gegeben. Be –
richterstattung über NFI kann in besserer Weise die Leistung eines Unternehmens
darlegen als die Rückschau auf reine finanzielle Kenngrößen und weist damit für
Investor_innen eine hohe Relevanz auf. Zur Prüfung sollen sämtliche Varianten der
12
Optionen und MaßnahmenBerichterstattung von NFI (laut NaDiVeG: nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht
oder gesonderter nichtfinanzieller Bericht) herangezogen werden. Die Prüfung
soll dabei nach relevanten und vorab definierten Standards und Rahmenwerken
erfolgen (z. B. ISO 14001, ISO 14067, 14064, 50001, 45000, ONR 192500, ISO
26000, Compliance-Standard ISO 19600, GRI, o. J.), darüber hinaus sind zusätz –
lich branchenspezifische Standards und Rahmenwerke zu berücksichtigen (z. B.
im Hinblick auf Produktzertifizierung).
Einzelmaßnahme 8:
Motivation und Förderung der Unternehmen bei der
Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auch die
SDGs miteinzubeziehen
Um die Zielerreichung der Maßnahmen in Einklang mit
internationalen Zielen zu setzen, sollten die SDGs in der Nachhaltigkeitsberichter –
stattung verankert werden. Die Entwicklung der SDGs schlägt sich auch in der Be –
richterstattung nieder: Laut der Ernst & Young (EY)-Studie hat sich im Segment der
österreichischen Top-Unternehmen, -Banken und -Versicherungen die Anzahl der
Unternehmen, die sich mit SDGs befassen (21 Unternehmen; 54 %) im Vergleich
zum Vorjahr fast verdoppelt. Im Prime-Market berichten 39 % (14 von 36) über
SDGs (Ernst & Young, 2019), wobei die SDGs 8, 12 und 13 am häufigsten genannt
werden. Eine Forcierung der Berichterstattung über – für die jeweiligen Unterneh –
men relevanten – SDGs würde einer durchgängigen Umsetzung der SDGs auf Un –
ternehmensebene entgegenkommen. Bei dem oben genannten Pilotprojekt könnte
im Rahmen der fachlichen Begleitung ein besonderes Augenmerk auf SDGs gelegt
werden. Best-Practice -Unternehmen, welche in sehr guter Weise über die Priori –
sierung und Umsetzung der SDGs berichten, könnten besonders hervorgehoben
bzw. ausgezeichnet werden. Die Vorteile der Verknüpfung der geforderten NFI mit
SDGs müssen werbewirksam durch zentrale Stellen ( Umweltbundesamt, Bundes –
ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ) kommuniziert werden.
Nachhaltigkeitsberichte richten sich bis dato vor allem
an Mitarbeiter_innen oder Partner_innenunternehmen und Investor_innen. Ziel
der erweiterten Berichterstattung könnte auch sein, Konsument_innen darüber zu
informieren, welche Auswirkungen gewisse Produkte und Dienstleistungen auf die
Umwelt haben.
Maßnahmenbündel 3: Vorgaben zur Produkt- und
Dienstleistungslabeling
Um die Transparenz für Konsument_innen zu erhöhen,
soll ein erweitertes, auf Nachhaltigkeit fokussiertes (3) Produkt- und Dienstleis –
tungslabeling eingeführt werden. Dies würde das nachhaltige Konsument_innen –
verhalten steigern bzw. unterstützen und gleichzeitig als Anreiz für Unternehmen
dienen, nachhaltige Aktivitäten auszuweiten. Bei der Entwicklung solcher Labels
können bereits vorhandene Umweltzeichen bzw. Öko-Labels als Best-Practice
herangezogen werden. Auf nationaler Ebene ist dies vor allem das Österreichi –
sche Umweltzeichen ; ein Label, welches umweltfreundliche Produkte für Konsu –
ment_innen kennzeichnet (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
(BMNT), 2019). Dasselbe Ziel wird europaweit vom EU Ecolabel verfolgt, welches
eine einheitliche Kennzeichnung für umweltfreundliche Produkte im gesamten
europäischen Markt ist (EC, 2010). Bei der Einführung solcher Labels ist darauf zu
achten, dass Produkte und Dienstleitungen von einer zentralen und unabhängigen
Stelle hinsichtlich ihrer Anforderungen geprüft werden und so die Glaubwürdigkeit
der Kennzeichnung gewährleistet wird. Der Vergabe des Labels soll eine ganzzeit –
liche Prüfung aller Nachhaltigkeitsaspekte über den gesamten Lebenszyklus des
13
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen Produktes bzw. der Dienstleistung zu Grunde liegen. Die Tabelle Tab. O_12-05_04
bietet einen Überblick über die Einzelmaßnahmen.
12_05.3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die erwarteten Wirkungsweisen der oben beschriebe
nen Maßnahmen werden in den folgenden Absätzen
zusammengefasst:
Mit der Verpflichtung zur Einführung von Management –
systemen und der dazugehörigen Zertifizierung nach ISO 140001, EMAS III oder
ISO 50001 bekennen sich Unternehmen dazu, ihre Umweltleistung kontinuierlich
zu verbessern. Dazu werden Umweltziele und konkrete Kennzahlen definiert, wel –
che regelmäßig veröffentlicht und extern auditiert werden müssen. Ein Indikator für
die Wirkung dieser Maßnahmen stellt die (absolute und relative) Anzahl der Unter –
nehmen dar, welche nach einem der Standards zertifiziert sind.
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von nichtfinan –
ziellen Lageberichten öffentlicher Unternehmen, unterstreicht die Vorbildwirkung,
welche die öffentliche Hand hier einnimmt.
Die Anforderung an alle Unternehmen nichtfinan –
zielle Lageberichte zu erstellen, erhöht die Transparenz in Bezug auf die Nach –
haltigkeitsleistung dieser sowie die Möglichkeit des Vergleichs sowohl aus Sicht
der Unternehmen (z. B. Benchmarking ) als auch aus externer Perspektive (z. B.
Branchenvergleich) (Bayer et al., 2019). Die Einbeziehung von nationalen, unions –
basierten oder internationalen Rahmenwerken ( Global Reporting Initiative (GRI)),
würde die Vergleichbarkeit der Berichterstattung erhöhen. Die verpflichtende
Prüfung der publizierten Berichte durch Wirtschaftsprüfer_innen oder akkreditierte
Zertifizierungsstellen soll eingeführt werden, um die Wertigkeit und Glaubwürdig –
keit der Berichte und nichtfinanziellen Erklärungen zu erhöhen und um die Defizite
im internationalen Vergleich gezielt und rasch abzubauen.
Die Auswirkungen von Produkt- und Dienstleistungs –
labels können von zwei Seiten betrachtet werden: Einerseits führen Kennzeich –
nungen bei Konsument_innen zu einer Bewusstseinsbildung, da nachhaltigere
Produkte bzw. Dienstleistungen transparent hervorgehoben werden. Andererseits
erhalten Unternehmen dadurch die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen
als Verkaufsargument einzusetzen, um dadurch neue Kund_innen zu erreichen.
Gesteigertes nachhaltiges Konsumverhalten würde wiederrum als Anreiz für Unter –
nehmen dienen, Produkte und Dienstleistungen an die Anforderungen der Kenn –
zeichnung anzupassen und zu verifizieren. Weiterführend wird die Entwicklung and
Anwendung von Anreizsystemen, die jenen Unternehmen wirtschaftliche Vorteile 1. Unterstützung und Steigerung eines nachhaltigen
Konsumverhaltens durch erweiterte Vorgaben zu
Produkt- und DienstleistungslabelsEmpfehlung Unternehmen
Tab. O_12-05_04 :
Einzelmaßnahmen zu
Maßnahmenbündel 3. Quelle:
Eigene Darstellung. // Tab. O_12-05_04 : Individual
measure part of package of
measures 3. Source: Own
illustration.
14Einzelmaßnahme Instrument-Typ Fokussierte
Akteur_innen –
gruppe
Optionen und Maßnahmenbringen, welche nachhaltig(er) agieren, als erfolgsversprechend gesehen werden,
da dadurch auch Markteffekte erzielt und soziale und ökologische Auswirkungen
minimiert werden können.
12_05.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option
oder ähnlichen Optionen
Für große Unternehmen (große Kapitalgesellschaf –
ten, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Jahresdurchschnitt
mehr als 500 Arbeitnehmer_innen beschäftigen) (siehe § 243b Abs 1 NaDiVeG),
welche auch im Fokus von Ziel 12.6 stehen, gibt es seit Beginn des Jahres 2017
eine Vorgabe zur verpflichtenden Veröffentlichung nichtfinanzieller Belange ihrer
Geschäftstätigkeit ( Wirtschaftsuniversität Wien (WU) & PricewaterhouseCoopers
(PWC), 2017; Ernst & Young, 2019; Bayer et al., 2019). Dies bedeutet, dass ca.
120-130 österreichische Unternehmen Informationen über Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmer_innenbelangen wie auch zur Achtung der Menschenrechte und zur
Bekämpfung von Korruption und Bestechung öffentlich bereitstellen müssen (WU
& PWC, 2017). Mit Stand 2017 veröffentlichte allerdings jedes fünfte Unternehmen
noch gar keine Informationen dazu und auch nur ca. ein Viertel jener Unternehmen,
die Informationen veröffentlichten, ließen ihre Nachhaltigkeitsdaten auch extern
prüfen (WU & PWC, 2017). Während die Anzahl der Unternehmen, welche auf –
grund der gesetzlichen Vorgaben eine Berichterstattung ablegen, deutlich zunimmt
(im Prime Market 95 % der Unternehmen), geht der Anteil der Berichte mit externer
Prüfung zurück (Ernst & Young, 2019). Eine vor kurzem veröffentlichte Studie
in Auftrag von iPoint-systems Gmbh (Bayer et al., 2019), bestätigt, dass von 89
österreichischen Unternehmen, die gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
verpflichtet sind, 88 auch Informationen dazu bereitstellen. Zusammengefasst lässt
dies den Schluss zu, dass Unternehmen sich auf dem Weg zu mehr Transparenz
hinsichtlich nicht finanzieller Impacts und Risiken bewegen, bei detaillierter Be –
trachtung zeigt sich allerdings gleichermaßen das noch große Potenzial; so bleiben
beispielsweise Themen wie Menschenrechte, Biodiversität oder Korruption weitest –
gehend unberührt (Bayer et al., 2019).
12_05.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird sich mittel- und
langfristig bzw. ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung zeigen. Realistische
Übergangsfristen sind zu gewährleisten. Die Wirkung der Maßnahmen wird sich
auch daran messen lassen, inwiefern eine Nicht-Einhaltung mit entsprechenden
Konsequenzen belegt wird.
12_05.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Zeil erreicht werden kann
Es ist keine Option im Rahmen des UniNEtZ-Projektes
bekannt, mit der das gleiche Ziel erreicht werden kann. Innerhalb der Maßnahmen –
bündel, d.h. zwischen spezifischen Einzelmaßnahmen, bestehen natürlich gewisse
synergetische bzw. komplementäre Wirkungen, welche bereits im Fließtext der
Optionenbeschreibung genannt wurden. Ein Beispiel hierfür sind die Vorgaben
zum Produkt- und Dienstleistungslabeling.
15
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen 12_05.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
In der nachfolgenden Tabelle Tab. O_12-05_05
werden jene Targets skizziert, wo die stärksten Synergien erwartet werden. Die
finale Liste an Optionen liegt noch nicht vor, die Darstellung der Interaktionen mit
anderen Optionen ist also Gegenstand zukünftiger Ausarbeitungen.
5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von
Frauen und Mädchen überall auf der Welt
beenden”Mit einer zunehmenden Nachhaltigkeits –
berichterstattung wird der Fokus auch auf
die soziale Dimension, insbesondere auf die
Arbeitnehmer_innen (Themenbereiche wie
Nicht-Diskriminierung, Kinderarbeit, Men –
schenrechte, Diversität, Weiterbildung) ge –
legt, was in Folge zu einer Verbesserung der
Stellung der Arbeitnehmer_innen in Unter –
nehmen führen kann.
6.4 „Bis 2030 die Effizienz der Wassernut –
zung in allen Sektoren wesentlich steigern
und eine nachhaltige Entnahme und Bereit –
stellung von Süßwasser gewährleisten, um
der Wasserknappheit zu begegnen und die
Zahl der unter Wasserknappheit leidenden
Menschen erheblich zu verringern”Durch die Abbildung von Kennziffern für eine
effiziente Nutzung von Wasser und entspre –
chend gesetzten Maßnahmen kann die be –
triebliche Wassereffizienz erhöht werden.
7.2 „Bis 2030 den Anteil erneuerbarer
Energie am globalen Energiemix deutlich
erhöhen“ und
7.3 „Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate
der Energieeffizienz verdoppeln “Durch die Abbildung von Kennziffern für
eine effiziente Nutzung von Energie und des
Anteils an erneuerbaren Energien sowie ent –
sprechend gesetzten Maßnahmen kann die
betriebliche Energieeffizienz und die Nutzung
erneuerbarer Energien in den Organisationen
erhöht werden.
8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourcenef –
fizienz in Konsum und Produktion Schritt
für Schritt verbessern und die Entkopplung
von Wirtschaftswachstum und Umweltzer –
störung anstreben, im Einklang mit dem
Zehnjahres- Programmrahmen für nach –
haltige Konsum- und Produktionsmuster,
wobei die entwickelten Länder die Führung
übernehmenDurch die Abbildung von Kennziffern für
eine effiziente Nutzung der Ressourcen und
entsprechend gesetzten Maßnahmen kann
die betriebliche Ressourceneffizienz erhöht
werden.
16Interaktionen mit Target/SDG: Begründung:
Optionen und MaßnahmenTab. O_12-05_05 : Interaktionen
der Option 12_05 mit weiteren
Targets. Quelle: Eigene
Darstellung. // Tab. O_12-05_05 : Interactions
of Option 12_05 with other
Targets. Source: Own illustration.
179.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisie –
ren und die Industrien nachrüsten, um sie
nachhaltig zu machen, mit effizienterem
Ressourceneinsatz und unter vermehrter
Nutzung
sauberer und umweltverträglicher Tech –
nologien und Industrieprozesse, wobei
alle Länder Maßnahmen entsprechend
ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifenDurch die Abbildung von Kennziffern für eine
effiziente Nutzung der Ressourcen und ent –
sprechend gesetzten Maßnahmen kann die
betriebliche Ressourceneffizienz erhöht werden.
Zudem ist die Schaffung und Nutzung sauberer
und umweltverträglicher Technologien Voraus –
setzung für nachhaltige Praktiken und für die
kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen
Umweltleistung.
Alle Targets von SDG 12, insb. Target
12.2, 12.4, 12.5, 12.7, 12.8Wie bereits oben erwähnt, können Nachhaltig –
keitsberichterstattung und nachhaltige Praktiken
in Unternehmen zu einer Verbesserung der
betrieblichen Ressourceneffizienz beitragen
(Target 12.2).
Die Nutzung von Zertifizierungsstandards (z. B.
Cradle to Cradle ) kann zu einem verbesserten,
umweltverträglicheren Umgang mit Chemikalien
über den Produktlebenszyklus führen (Target
12.4). Durch die Abbildung von Abfall-Kenn –
ziffern und entsprechend gesetzten Maßnah –
men kann das betriebliche Abfallaufkommen
verringert werden, bzw. Wiederverwendung,
Wiederverwertung und Recycling gesteigert
werden (Target 12.5). Durch die Etablierung und
Nutzung von Umweltzeichen für Unternehmen
und Produkte können nachhaltige Verfahren in
der öffentlichen Beschaffung gefördert wer –
den (Target 12.7) sowie das Bewusstsein der
Konsument_innen für nachhaltige Entwicklung
und eine entsprechende Lebensweise forciert
werden (Target 12.8).
SDG 13 „Umgehend Maßnahmen zur Be –
kämpfung des Klimawandels und seiner
Auswirkungen ergreifen“Durch die Abbildung von Kennziffern für eine
effiziente Nutzung von Energie und des Anteils
an erneuerbaren Energien sowie entsprechend
gesetzten Maßnahmen kann die betriebliche
Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer
Energien in den Organisationen erhöht werden,
was in weiterer Folge zum Klimaschutz beiträgt.
12_05 / Forcierung nachhaltiger Unternehmen 1812_05.3.7 Offene Forschungsfragen
–Welche Corporate Sustainable Practices erweisen sich – aus strategischer Per –
spektive – als effektiv und effizient und wie können solche gemessen werden?
(Baumgartner & Rauter, 2017);
–Welche Brancheneffekte ergeben sich durch die möglicherweise verpflichtende
Einführung von Managementsystemen und Berichterstattungspflicht;
–Wie kann ein nationales Anreizsystem ausgestaltet sein, welches auf eine
Steigerung bei der Einführung von Managementsystemen sowie auf eine
steigende Anzahl von Unternehmen, welche Nachhaltigkeitsberichterstattung
verfolgen, abzielt?
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