SDG_11_Option_11_05_pdf_20231119_182400.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen11_05
Target 11.3 und 11.7Autor_innen:
Bork-Hüffer, Tabea ( Universität Innsbruck );
Emrich, Lukas ( Universität Innsbruck )Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive
Quartiersgestaltung (urban commoning) zu –
gänglich machen
3 Abbildungsverzeichnis
3 Tabellenverzeichnis
4 11_05 .1 Ziele der Option
4 11_05.2 Hintergrund der Option
6 11_05.3 Optionenbeschreibung
6 11_05.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
14 11_05.3.2 Erwartete Wirkweise
16 11_05.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
17 11_05.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
18 11_05.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
18 11_05.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
18 11_05.3.7 Offene Forschungsfragen
19 LiteraturInhalt
2
Optionen und Maßnahmen3Abbildungsverzeichnis
Abb. O_11-05_01: Über –
blick über die Verortung
der Option 11_05 inner –
halb des Systembildes
des Target 11.3 (unten)
sowie vergrößerter Aus –
schnitt der Option und
seiner wichtigsten Maß –
nahmen (oben). Quelle:
eigene Darstellung.
// Fig. O_11-05_01:
Outline of “Option 11_05”
within the system-analy –
sis network of target 11.3
(bottom) and an enlarged
excerpt of the option and
its most important mea –
sures for implementation.
Graphics by the authors
(top). Source: own illust –
ration.
Abb. O_11-05_02 :
Barrieren, flexible Nutz –
barkeit von, sowie Zu –
gang zu Freiflächen als
Hebelwirkungspunkte im
Systembild des Target
11.3. Abgebildet sind hier
ausschließlich direkte und
einfach-indirekte Zusam –
menhänge mit dem Faktor
.
Quelle: Eigene Darstel –
lung.
// Fig. O_11-05_02 : Bar –
riers, flexibility in use of
open space and access
to open space as key
leverage points within the
system-network of target
11.3. Depicted are direct
and first-degree indirect
connections with the
factor .
Graphics by the authors.13 7Tabellenverzeichnis
Tab. O_11-05_01: Über –
blick über Dimensionen
(D) und mögliche Maß –
nahmen innerhalb der
Option 11_05 (gekürzte
Titel).
// Tab. O_11-05_01:
Synthesis of possible
measures for implemen –
tation (bottom row) and
combined sets of those
measures (D) within “Op –
tion 11_05” (labels in table
are short versions for ori –
ginal titles in text).
15
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen11_05.1 Ziele der Option
Die Option 11_05 ist vorrangig als Option zur Umset –
zung der Targets 11.3 und 11.7 zu verstehen. Die folgenden Ziele basieren somit
auf dem Systemverständnis dieser beiden Targets, wie sie in den vorangegange –
nen Kapiteln geschildert worden sind:
−Förderung resilienter Sozialbeziehungen im Sinne der Alltagsökonomie (vgl. Op –
tion 11_11) sowie nachbarschaftlich-kooperativer Netzwerke zur Steuerung
nachhaltiger Gestaltungs- und Nutzungsprozesse im Quartier;
−Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen, gemeinschaftlich nutzbaren Räu –
men (innen wie außen) im Quartier für alle Bewohner_innengruppen, insbeson –
dere in Quartieren mit hoher Dichte;
−Beitrag zu sozialökologischem Wandel der Produktionsformen durch Commo –
ning (gemeinschaftlich-kooperatives Handeln) in Zwischenräumen des Quartiers.
Förderung des Konzepts einer Stadt der kurzen Wege durch Ausbau und Diversi –
fizierung demokratisch organisierter Produktionsformen sowie Möglichkeiten der
Ko-Produktion und inklusiver Freizeitmöglichkeiten im Quartier;
−Commons -Basierte Entwicklung ganzheitlicher Nachhaltigkeitsleitbilder für
Quartiere inklusive ihrer Zwischenräume sowie deren Integration in die örtli –
che Raumplanung. Beispielsweise Minimierung von Flächenversiegelung, Schaf –
fung hochwertiger Erholungs- und Begegnungsräume für Alle, Reduktion von
Schadstoff- und Lärmimmissionen oder Verbesserung der (Verkehrs-)Sicherheit;
−Schaffung von Bindegliedern zwischen nachbarschaftlichem Commoning
und Raumplanung der öffentlichen Hand als gleichwertige und interagierende
Elemente der demokratischen, nachhaltigen Quartiers- Governance .
11_05.2 Hintergrund der Option
In der Targetbeschreibung (vgl. Target 11_03) wurden
bereits fünf zentrale Handlungsfelder für die Nachhaltigkeitstransformation öster –
reichischer Städte und Kommunen auf Ebene des Quartiers beschrieben. Diese
sind die „ partizipative, integrierte und kollaborative Siedlungsplanung und -steue –
rung “, „nachhaltiges Bauen in der Stadt“, „ökologische Stadt und Stadtumland “,
„sozial inklusive und diverse Stadt“ sowie „zukünftige Wohn- und Arbeitsmodelle
für Alle “. Es wurde deutlich, dass dieses Systembild für 11.3 in engem Zusammen –
hang mit Target 11.7 zu betrachten ist, welches insbesondere den „ Zugang zu in –
klusiven und öffentlichen Grünräumen, unter Anerkennung der sozioökonomischen,
demographischen und -kulturellen Heterogenität der Bevölkerung sowie unter –
schiedlicher körperlicher Fähigkeiten und Bedürfnisse “ adressiert. Diese korrelier –
te Betrachtungsweise der beiden Targets gilt auch als Grundlage für diese Option.
Das bewusst sehr weit gefasste, hier allerdings nur
überblicksartig dargestellte Systemverständnis beinhaltet zahlreiche, komplexe
und heterogene Wechselwirkungen und Implikationen für die Transformation sozial,
ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Quartiere. Einen Überblick über beson –
ders relevante Problemfelder für österreichische Städte geben auch die Ausfüh –
rungen zum Hintergrund der Option 11_11 („ Common Space “). Neben der Option
11_11 basiert auch diese Option auf den Konzepten der Alltagsökonomie als ganz –
heitliche und gebrauchswertorientierte Grundlage für die Zielerreichung inklusiver,
resilienter und nachhaltiger Quartiere sowie einer ganzheitlichen und inklusiven
Quartiersplanung. Auch diese werden im Rahmen der Option 11_11 näher erl äutert.
Option 11_05 richtet den Fokus dabei auf die Bedeutung sogenannter Zwischen –
4
Optionen und Maßnahmenräume für die nachhaltige Transformation österreichischer Städte und Kommunen.
Der Begriff der Zwischenräume soll insbesondere drei
wichtigen Aspekten für die sozialökologische Transformation von Quartieren Rech –
nung tragen. Zum ersten reicht ein dualistisches Verständnis zwischen öffentlichen
Räumen einerseits und privaten Räumen andererseits nicht aus, um die wichtigs –
ten Funktionen von Quartieren in Bezug auf soziale Interaktion und Begegnung,
Inklusion und Exklusion, nachhaltige Nutzungen und Produktionsweisen sowie
auf viele weitere, nachhaltigkeitsrelevante Aspekte zu erfassen. Zweitens wird
zunehmend deutlich, dass sich eine ganzheitliche Nachhaltigkeitstransformation
nicht auf inkrementalistische Maßnahmen im öffentlichen Raum beschränken kann,
sondern auch all jene Räume mit einbeziehen muss, welche nicht (vollständig) im
Besitz der öffentlichen Hand liegen, aber dennoch zentrale sozialökologische und
gemeinwohlbezogene Funktionen für das Quartier und darüber hinaus einnehmen.
Insbesondere betrifft dies Räume, die in zentraler Lage von Nachbarschaften
situiert sind. Einerseits können entsprechende Nutzungen dieser Räume negative
wie positive Externalitäten für das gesamte Quartier und darüber hinaus erzeugen.
Andererseits können sie dem Begriff des sogenannten „ third space “ zugeschrieben
werden. Dieser adressiert unter anderem die Offenheit, Flexibilität und Hybridität
als wesentliche Charakteristika solcher Räume und kann als „ entscheidend für das
In-Gang-Setzen und Gestalten von Veränderung “ (Kurzeja, Thiele & Klagge, 2020)
beschrieben werden. Zuletzt weisen Freiräume in Bestandsquartieren österrei –
chischer Städte mitunter sehr unterschiedliche Strukturen und Voraussetzungen
hinsichtlich des Zugangs und Teilhabemöglichkeiten für verschiedene Gruppen
innerhalb des soziokulturellen Spektrums der Stadtbevölkerung auf. Es ist daher
auch die Frage zu stellen, ob, beziehungsweise wie, aktuelle Eigentumsverhält –
nisse sowie Verfügungs- und Nutzungsrechte in urbanen Quartieren hoher Dichte
dem Zielbild inklusiver Städte gerecht werden können. Der Begriff der Zwischen –
räume bezieht sich somit auf all jene Räume, welche nicht eindeutig und aus –
schließlich dem öffentlichen Raum zugeschrieben werden können. Neben Freiflä –
chen sollen hierbei auch Strukturen der gebauten Umwelt, welche in engem Bezug
zu diesen Freiflächen steht (z. B. Kern- und Randbebauung von Höfen), mit in die
Betrachtung inkludiert werden (Bretschneider, 2008). Besonders relevante Beispie –
le für Zwischenräume sind Innenhöfe gründerzeitlicher Quartiere, Höfe in offener
Blockrandbebauung (bspw. Wiener Gemeindebau oder Südtiroler Siedlungen in
Innsbruck), Freiflächen zwischen Wohnbau in Zeilen- Reihen- und Solitär-Bauwei –
se oder Freiflächen auf stillgelegten Gewerbeflächen.
Als wichtigstes Instrument zur Erreichung der oben
angeführten Ziele innerhalb des Konzeptes der Alltagsökonomie wird die Stär –
kung, der Ausbau und die Begleitung von Commoning -Prozessen verstanden.
Der Begriff des Commonings bezieht sich dabei auf all jene Arten der koopera –
tiven und inklusiven Selbstorganisation, die sich mit dem nachhaltigen Umgang
mit Gemeingütern aller Art auseinandersetzen. Neben den Ausführungen zum
„Common Space “ (siehe Option 11_16) sind folgende Punkte zur Konkretisierung
des Begriffes zu berücksichtigen. Erstens, (urbane) Commons sind allgegenw ärtig.
Jedoch existieren sie nicht aus sich selbst heraus, sie werden gemacht (Eizenberg,
2012; Helfrich, 2014). In anderen Worten entstehen sie überall dort, wo Menschen
interagieren, sich dabei mit ihrer Umgebung auseinandersetzen und diese
mitgestalten. Commoning geht somit immer einher mit Aneignungsprozessen um
Raum und öffentliche Güter (Harvey, 2016). Zweitens beziehen sich Commons auf
Sets sozial-gebrauchswertorientierter Lebensgrundlagen. Sie organisieren deren
Allokation, Produktion und Verteilung und gehen aus den Praktiken rund um diese
5
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machenProzesse hervor. Beispiele sind die gemeinschaftliche Produktion und Organisa –
tion von Wohnen (in Nachbarschaft), Ernährung, Freizeit oder der Gestaltung von
Freiräumen (Eizenberg, 2012, S. 776). Drittens, Commons erfüllen diese sozialen
und lebensgrundlagenorientierten Funktionen in einem nicht kommodifizierten
Modus. So lange Commons Commons bleiben, sind sie somit aus der kapitalisti –
schen Markt- und Verwertungslogik ausgeschlossen (Harvey, 2016). Viertens, sie
fordern Gemeinschaften und Nachbarschaften dazu heraus, sich kommunikativ
und kooperativ miteinander auseinanderzusetzen und zu organisieren, anstatt
individualnutzenorientierten Überlegungen nachzugehen und sich primär dem
Wettbewerbsprinzip unterzuordnen (Eizenberg, 2012; Hardt & Negri, 2004). Die
Schnittmenge dieser vier Eckpunkte ergibt die sozialökologische und demokrati –
sche Ko-Produktion und Organisation eines guten Lebens für Alle in kontroversen
aber gleichzeitig kommunikativ-kooperativen Aushandlungsprozessen. Konkrete
und mitunter sehr gut beforschte Beispiele für dieses Verständnis von urbanem
Commoning in Zwischenräumen reichen von Gemeinschaftsgärten und anderen
alternativen Ernährungsnetzwerken, etwa auf deindustrialisierten Brachflächen
oder Baulücken (Eizenberg, 2012; Exner & Schützenberger, 2015; Kropp & Mül –
ler, 2018), über sporadisch bis regelmäßig organisierte Nachbarschaftsfeste mit
Thematisierung sozialökologischer Handlungsspielräume im Quartier (Brocchi,
2019) bis hin zu alltäglichen Strukturen der Kooperation und sozialen Vernetzung,
etwa bei der Kinderbetreuung, Reparatur von Gerätschaften und Infrastrukturen
oder zur allgemeinen nachbarschaftlichen Organisation und Kommunikation (Beck,
Hölzl, Krauk, Lins, Niedworok & Witthöft, 2020; Schnur & Günter, 2014). Über klar
definierbare Projektbeispiele hinaus kann urbanes Commoning jedoch auch auf
sehr niederschwelliger Ebene stattfinden und somit einen wertvollen Beitrag zur
Ermöglichung von und Ermutigung zur sozialen Vernetzung, zum Leben in Nach –
barschaft und somit zur sozialen Resilienzbildung beitragen; auch für Menschen in
(zwischenzeitlich) isolierten Lebenssituationen mit wenig Sozialkontakt. Der Com –
mon Space enthält somit zahlreiche Möglichkeiten der ‚einfachen‘, unmittelbaren
und alltäglichen Begegnung im Wohnumfeld.
11_05.3 Optionenbeschreibung
11_05 .3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Option 11_05: (Zwischen-)Räume für gemeinschaft
lich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen.
Die beschriebenen Herausforderungen für eine Nach –
haltigkeitstransformation österreichischer Städte (siehe dazu auch Kapitel 11_11.2
für Option 11_11) und Gemeinden lassen sich nicht ohne zivilgesellschaftlich-ko –
operative Prozesse als Ergänzung zu ausschließlich behördlichen oder privatwirt –
schaftlichen Ansätzen lösen. Doch wo finden sich Orte der Begegnung und Raum
für demokratische Gestaltungsprozesse von unten? Der öffentliche Raum nimmt
in vielen Bestandsquartieren mit hoher Bevölkerungs- und Bebauungsdichte nur
sehr geringe Anteile an der Gesamtfläche ein, er ist größtenteils sehr spezifischen
Nutzungen vorbehalten (z. B. ruhender und fließender Verkehr) und unterliegt zu –
nehmend neoliberalen und tauschwertorientierten Kommodifizierungsprozessen
im Zuge des Konkurrenzdrucks der Städte und dem Paradigma der unternehmeri –
schen Stadt (Angelis, 2014; Harvey, 2016; Wissenschaftlicher Beirat der Bundes –
6
Optionen und Maßnahmenregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), 2016).
Gleichzeitig nehmen Höfe und ähnliche Zwischenräu –
me oft nicht nur große Flächenanteile von Bestandsquartieren ein. Sie verkörpern
ein hohes sozialökologisches Potential für inklusive, kooperative und demokra –
tische Transformationsprozesse auf Ebene des Quartiers. Auch in kommunalen
Nachhaltigkeitsleitbildern wird auf diese Relevanz verstärkt hingewiesen, meist
jedoch ohne dabei planerische und rechtliche Instrumente zu deren Umsetzung
zu nennen. Zudem wird der private Raum, mit Verweis auf den verfassungsrecht –
lichen Schutz des Eigentums, oft als unantastbare Schallmauer für transformative
Maßnahmen angesehen. Doch auch hier lassen sich, mitunter bereits erprobte,
verfassungskonforme Instrumente identifizieren, wie etwa die Kopplung von öffent –
lich geförderten Projekten in der Bestandssanierung und Quartierserneuerung mit
Nachhaltigkeitsaspekten aus örtlichen Leitbildern. Darüber hinaus sollte der öffent –
liche Wohnbau mitsamt der gemeinnützigen Wohnbauträger mit gutem Beispiel vo –
raus gehen und über partizipativ gestaltete Leuchtturmprojekte mit inklusiven und
nachhaltigen Zwischenräumen Möglichkeiten für lebenswerte und zukunftsfähige
Bestandsquartiere aufzeigen. Die Option setzt sich dabei aus Beispielmaßnahmen
in drei Dimensionen (D) zusammen, welche zusammengenommen die wichtigsten
Handlungsfelder der Option abdecken und auf nachhaltige Commoning -Prozesse
im Quartier Einfluss nehmen. Einen Überblick über Handlungsdimensionen und
empfohlene Beispielmaßnahmen (Bm) gibt Tab. O.11-05_01.
7Tab. O.11-05_01 : Überblick über
Dimensionen (D) und mögliche
Maßnahmen innerhalb der Option
11_05 (gekürzte Titel). // Tab. O.11-05_01 : Synthesis
of possible measures for
implementation (bottom row) and
combined sets of those measures
(D) within “ Option 11_05 ” (labels
in table are short versions for
original titles in text).Option 11_05
Zwischenräume für urban commoning zugänglich machen
−Nachhaltige Raumforschung
in Zwischenräumen fördern
−Raumplanung mit Fokus auf
Zwischenräume ausbauen
−Leerstand, Brache und Ver –
fügungsrechte erheben &
Informationen zugänglich
machen −Quartierszentren als Vernet –
zungsort von commoning –
Prozessen
−Institutionen zur Beratung,
Vernetzung und Begleitung
von commoning – Prozessen
im Quartier
−Gemeinschaftsräume zur
Selbstorganisation von Com –
mons −Leitfäden, Beratung & Förde –
rung für Zwischen- & Umnut –
zungsprozesse in Zwischen –
räumen
−Ankauf von Liegenschaften
und Flächenparzellen
−Inklusivität, Zugang und Com –
moning-Stukturen in öffentli –
chem Eigentum verbessernD 11_05_01 D 11_05_02 D 11_05_03
Grundlagenforschung zu
Zwischenräumen & Quartiers –
steuerung.Strukturen zur Begleitung von
Commoning & Vernetzung von
Commoning-Prozessen mit
örtlicher Raumplanung.Barrieren in Zwischenräumen
abbauen & Begegnungsräume
schaffen
Beispielmaßnahmen
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machenDimension 11_05_01: Grundlagenforschung zu Zwi –
schenräumen und nachhaltiger Transformation ausbauen und in Raumplanung
bzw. Quartierssteuerung integrieren.
Zwischenräume stellen innerhalb der Raumplanung
und Raumforschung ein weitgehend unbeschriebenes Blatt dar. Zudem sind ver –
schiedene Typen von Zwischenräumen in Bestandsquartieren über unterschied –
lich lange Zeiträume gewachsen und ergeben mitunter sehr heterogene Gebilde.
Zwar lässt sich in jüngsten Jahren ein gewisses Bewusstwerden für die Bedeutung
solcher Räume identifizieren – abzulesen ist dies beispielsweise an jüngeren
Leitbildern innerhalb der örtlichen Raumplanung (LH Innsbruck, 2019) – jedoch
bestehen kaum Informationen zu aktuellen Nutzungen, Verfügungsrechten, As –
pekten der Zugänglichkeit oder Wahrnehmungen vonseiten der Bewohner_innen.
Vordergründiges Ziel dieser Dimension ist somit die Förderung inter- und transdis –
ziplinärer Forschung zu Zwischenräumen sowie die Etablierung transdisziplinärer
Diskursstrukturen mit Vernetzung der öffentlichen Raumplanung, der wissen –
schaftlichen Raumforschung und der Zivilgesellschaft. Dabei können insbesondere
folgende Schritte ins Auge gefasst werden:
−Beispielmaßnahme: Nachhaltige Raumforschung in Zwischenräumen fördern:
Gemeint ist hierbei insbesondere die Förderung in –
ter- und transdisziplinärer Forschungsprojekte zu Zwischenräumen durch öffent –
liche Mittel. Neben themenspezifischen Daten, beispielsweise zu Leerstand oder
gewerblichen Strukturen in Innenhöfen, gilt es auch, Konzepte zum Umgang mit
forschungsethischen Herausforderungen (siehe unten) und erkenntnistheoretische
Konzepte zur Analyse von Zwischenräumen zu entwickeln. Auch qualitativ-em –
pirischen Studien, beispielsweise bezüglich Bedeutungszuschreibungen vonseiten
der Bewohner_innen, oder zu Exklusionsprozessen und symbolischen Barrieren in
Zwischenräumen, ist eine hohe Bedeutung beizumessen.
−Beispielmaßnahme: Raumplanung mit Fokus auf Zwischenräume ausbauen:
Neben der Raumforschung kann auch der Ausbau der
Raumplanung , beziehungsweise deren Sensibilisierung für Herausforderungen in
Zwischenräumen zu einer Verbesserung des (lokalspezifischen) Systemwissens
beitragen. Hierbei ist beispielsweise die Schaffung neuer Stellen und Abteilungen
mit Fokus auf nachhaltige Zwischenräume auf Ebene der örtlichen Raumplanung
in Erwägung zu ziehen. Ziel hierbei ist nicht eine zusätzliche Fragmentierung der
Kompetenzen durch zusätzliche, eigenständig agierende Ämter, sondern vielmehr
die Integration von Fragen der nachhaltigen Entwicklung in Zwischenräumen in
ganzheitliche Raumentwicklungskonzepte. Damit diese Fragen jedoch nicht weiter –
hin vernachlässigt bleiben, bedarf es klarer (personeller) Zuständigkeiten, welche
in die bestehenden Abteilungen der örtlichen Raumplanung integriert werden.
Auch in diesem Zusammenhang ist über die Schaffung von Stabstellen zur Ko –
ordination von Zuständigkeiten in Bezug auf nachhaltige Quartiersentwicklung und
Raumordnung nachzudenken (Bretschneider, 2014). Aufgrund der angesprochenen
Komplexität der Thematik entspräche dies jedoch einer zusätzlichen Option, auf
die an dieser Stelle verwiesen sei, jedoch nicht vertieft eingegangen werden kann.
−Beispielmaßnahme: Leerstand, Brache und Verfügungsrechte erheben
& Informationen zugänglich machen:
Je nach Verteilung der Verfügungsrechte, auch bei
Flächen in Individualeigentum, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten , Anstöße
für nachhaltige Transformationsprozesse zu setzen und diese Flächen in ganzheit –
liche Governance -Konzepte für Quartiere zu integrieren. Informationen zu mög –
lichen Um- und Zwischennutzungen müssen jedoch erhoben und zivilgesellschaft –
8
Optionen und Maßnahmenlichen Akteur_innen zugänglich gemacht werden. Im besten Falle geschieht dies
in Kombination mit Beratung zu und Begleitung von nachhaltigen Commoning -Pro-
zessen im Quartier (siehe Dimension 11_05_02).
Dimension 11_05_02: Schaffung von Strukturen und
Institutionen zur Begleitung von Commoning im Quartier sowie zur Vernetzung von
Commoning-Prozessen mit örtlicher Raum planung.
Commons sind weder Nischenerscheinungen noch
Produkt neuartiger sozialwissenschaftlicher Trends. Sie sind allgegenwärtig, wo
Menschen miteinander kooperieren, ohne dabei auf exkludierende Kategorien
des Individualeigentums oder tauschwertorientierter Mehrwertschöpfung zurück –
zugreifen (Meretz, 2014). Während des Mittelalters beschrieben die sogenannten
gemeinen Feldmarken oder Gemeinschaftswälder die übliche Form sozioöko –
nomischer Organisation in weiten Teilen Europas. Ähnliche Muster finden sich in
vielen, wenn nicht den meisten, Beispielen nicht kapitalistischer Gesellschaften
(Eizenberg, 2012; Esteva, 2014; Harvey, 2011; Polanyi, 1977; Pott, 2014). Doch
auch über die ökonomische Dimension und die Nutzung materieller Ressourcen
hinaus beschreiben Commons auch all jene (niederschwelligen) Prozesse und
Strukturen, die Gruppen und Gesellschaften dazu befähigen, sich selbst zu orga –
nisieren, zusammenzuleben und in Gemeinschaft mit Entscheidungsprozessen
verschiedenster Arten umzugehen. Dabei können sie wesentlich zur Herausbildung
resilienter Gemeinschaften mit robusten sozialen Netzwerken beitragen. Doch
„Commons sind nicht, sie werden gemacht “ (Helfrich, 2014, S. 85). Dieses Machen
von Gemeingütern entsteht nicht ohne die notwendigen sozialen Strukturen und
Anreize (Eizenberg, 2012). Des Weiteren können selbstverständlich auch Com –
mons zu nicht nachhaltigen Formen der Ressourcennutzung oder exkludierenden
Governance- Prozessen mit ungleichen Machtverteilungsmustern führen (Meretz,
2014; Ostrom, 1990). Die Ermöglichung, Unterstützung und demokratisch inkludie –
rende Begleitung von Commoning -Prozessen ist daher eine wichtige Aufgabe der
öffentlichen Hand sowie der Nachhaltigkeitsforschung und Inhalt dieses Maßnah –
menbündels.
−Beispielmaßnahme: Quartierszentren als Vernetzungsort von Commoning -Pro-
zessen in Quartier und Zwischenräumen.
Die Einrichtung von Quartierszentren (auch Stadt –
teilzentren) mit interdisziplinär qualifizierten Angestellten in Bereichen wie Sozial-
und Gemeinwesenarbeit, (nomineller und funktionaler) Raumplanung bis hin zu
Verwaltung und Management können nicht nur als wichtiges Bindeglied zwischen
Quartiersbevölkerung und Stadtpolitik fungieren. Im Idealfall werden sie zu Orten
des Austauschs und der Vernetzung, der professionellen und neutralen Begleitung
von Zielkonflikten, können Transformationspotentiale aufzeigen und an die Zivil –
gesellschaft herantragen.
−Beispielmaßnahme: Schaffung und Förderungen von Institutionen zur Beratung,
Vernetzung und Begleitung von Commoning -Prozessen im Quartier.
Neben Quartierszentren können viele weitere Ein –
richtungen Anwohnende in ihren Commons -Prozessen unterstützen. Diese reichen
von zivilgesellschaftlich organisierten Vereinen, Genossenschaften oder Initiativen
über mitunter marktwirtschaftlich organisierte Agenturen, Stiftungen und Gesell –
schaften bis hin zu Büros der örtlichen Raumordnung und kommunalen Politik
(Anh Ha et al., 2020, S. 211–216; BBSR & BMUB, 2016, S. 9–12; Brocchi, 2019,
S. 258–266). Hervorzuheben ist hierbei der Mehrwert einer vielfältigen Mischung
dieser Einrichtungsformen. Diese ergänzen sich in Erfahrung, Expertise und
fachlichem Hintergrund, ermöglichen eine räumlich gleichmäßige Verteilung und
9
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machenZugang im gesamten Stadtgebiet und verhindern eine möglicherweise einseitige
Beeinflussung in der Begleitung von Commons durch einzelne Institutionen. Auch
hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass insbesondere zivilgesellschaftliche Ein –
richtungen auf entsprechende Strukturen und Unterstützung vonseiten der öffentli –
chen Hand angewiesen sind.
−Beispielmaßnahme: Einrichtung von Gemeinschaftsräumen (innen wie außen)
zur Selbstorganisation von Commons im Quartier.
Die vielleicht wichtigste Voraussetzung für koopera –
tiv-inklusive Selbstorganisation von Gemeingütern im Quartier liegt im Zugang zu
kollektiv und vielfältig nutzbaren Räumen. Insbesondere in Bezug auf Organisa –
tion und Steuerung von Commons sind neben Freiflächen auch Innenräume mit
entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten relevant. Selbstorganisation ist hier –
bei als Möglichkeit für nachbarschaftliche Initiativen zu verstehen, ihre eigenen
Steuerungsmechanismen zu entwickeln und zu praktizieren (Anh Ha et al., 2020;
Hanke & Huber, 2016), nicht aber als Isolation von anderen Institutionen aus Zivil –
gesellschaft, Wirtschaft oder öffentlicher Hand. Diese Maßnahme kann somit nur
in Ergänzung mit weiteren Schritten – insbesondere den beiden vorangehenden
Maßnahmen – erfolgen. Zwischenräume bieten mitunter sehr gut geeignete Vor –
aussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahme, als beispielsweise die flexibel
nutzbare Struktur der Erdgeschosszone in gründerzeitlichen Quartieren bereits
vielfältige, gut erschließbare und zunehmend ungenutzte Räume enthält (vgl.
Bretschneider, 2008, S. 132–141; Psenner, 2015, S. 15; Weiß, 2019, S. 172–173).
Dimension 11_05_03: Barrieren in Zwischenräumen abbauen & Raum für Begeg –
nung und gemeinschaftliches Handeln schaffen.
Entsprechend der schwierigen begrifflichen Eingren –
zung von Zwischenräumen (siehe oben) erfüllen diese auch ein weites Spektrum
sozialräumlicher Funktionen. Einerseits dienen sie als privater Rückzugsraum, an –
dererseits können „ Übergangsbereiche zwischen Privat und Öffentlich “ (Bretsch –
neider, 2014, S. 86) einen essenziellen Beitrag zur nachbarschaftlichen Vernetzung
und dem Quartiersleben im Allgemeinen leisten. Jan Gehl beispielsweise stellt in
Studien zu Neubauvierteln in Kopenhagen fest, „ dass die Aktivitäten in und um
halb-private Bereiche vor den Erdgeschossen über die Hälfte der Aktivitäten im
Freien ausmachen, obwohl im Erdgeschoss wenige Menschen leben “ (Gehl, 2018,
S. 104). Ziel ist dabei nicht die Auflösung der Privatsphäre, sondern die Förde –
rung nachbarschaftlicher Begegnung bei gleichzeitiger Wahrung der Bedürfnisse
nach Erholung und Rückzug. Ebenso ist abzuwägen zwischen Anforderungen an
Überschaubarkeit von Commoning -Prozessen und beteiligten Akteur_innen sowie
dem Nachhaltigkeitskriterium der Inklusivität und der Teilhabegerechtigkeit. Der
öffentlichen Hand kommt dabei, neben der Schaffung inklusiv zugänglicher Räume,
auch eine zentrale Rolle hinsichtlich der Steuerung und Begleitung solcher Prozes –
se im Sinne einer nachhaltigen, inklusiven und demokratischen Quartiersentwick –
lung zu. Die Handlungsdimension 11_05_03 ist somit nicht zu lesen als neolibera –
les Instrument eines schlanken Staates, welches sich kreative Pionier_innen zur
Schaffung tauschwert- oder publikumsorientierter Vermarktungsstrategien zu eigen
macht und zudem die Verfügung über öffentlichen Raum an diese abtritt (Exner &
Schützenberger, 2015; Harvey, 2016; Schipper, 2018; Töpfer, 2017). Vielmehr geht
es um eine Ausweitung des kollektiven Handlungsspielraumes für Anwohnende
und deren Vernetzung mit Raumplanungsinstitutionen des Staates sowie um die
Überwindung einer monodirektionalen Raumplanung von oben, die sich vorwie –
gend an bürokratisch-kapitalistischen und stark simplifizierenden Kategorien des
abstrakten Raumes orientiert (Exner & Schützenberger, 2015). Erst durch die
10
Optionen und MaßnahmenBereitstellung von Raum für Begegnung wird die Konsolidierung nachbarschaft –
licher Netzwerke über soziokulturelle Grenzen hinweg für kooperatives und trans –
formativ-nachhaltiges Handeln ermöglicht. Auch hier ist der Aspekt der Heteroge –
nität und des Nebeneinanders verschiedenartiger Begegnungsräume als wichtige
Ressource für resiliente und inklusive Quartiere hervorzuheben.
−Beispielmaßnahme: Förderung von Zwischen- und Umnutzungsprozessen in
Zwischenräumen durch kooperative Nachbarschaftsinitiativen.
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten der gemein –
schaftlichen Zwischen- und Umnutzung, auch auf Flächen in privatem Eigentum,
die über das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfasst sind. Einerseits können
Förderprogramme der öffentlichen Hand Anreize für Vermieter_innen schaffen,
inklusive und sozialökologisch fokussierte Umgestaltungsprozesse nicht nur zu –
zulassen, sondern auch zu unterstützen und mit benachbarten Liegenschaften zu
koordinieren. Die Integration in übergeordnete Förderprojekte ermöglicht zudem die
Abstimmung solcher Prozesse mit übergeordneten, partizipativ-ausgehandelten und
gemeinwohlorientierten Nachhaltigkeitsleitbildern (Beck et al., 2020; Bretschneider,
2008; Wanner & Reinkenhoff, 2017). Darüber hinaus können öffentliche Einrich –
tungen auf Quartiersebene (beispielsweise Quartierszentren) über Bildungs- und
Aufklärungsarbeit das Wissen bezüglich Nutzungsrechte auf gemeinschaftlichen
Flächen (insbesondere Eigentumsgemeinschaften) sowie die Verantwortung von
Vermieter_innen zur Gewährleistung dieser Rechte steigern. Auch brachliegende
Freiflächen, beispielsweise in deindustrialisierten Stadträumen, bieten umfangrei –
ches Potenzial für zivilgesellschaftliche Ansätze des gemeinschaftlichen, nach –
haltigkeitsorientierten und transformativen Handelns. Hierzu sind bereits vielfäl –
tige und mitunter gut beforschte Ans ätze zu beobachten (Behrens & Keil, 2019;
Brocchi, 2019; Kurzeja et al., 2020; Rose, Schleicher & Maibaum, 2017). Um solche
Nischenprojekte jedoch skalierbar zu machen und auf eine breitenwirksame Trans –
formationsebene zu heben, müssen einerseits Möglichkeitsräume visualisiert und
andererseits rechtliche wie technische Instrumente einer breiten und alle Gruppen
der Quartiersbevölkerung einschließenden Einwohner_innenschaft zugänglich ge –
macht werden. Eine Schlüsselrolle spielt auch hier die öffentliche Hand, insbeson –
dere die Stadtplanung. Plattformen und Rauminformationssysteme können Daten
zu Leerstand und Brachen sammeln und offen zugänglich machen, Leitfäden –
idealerweise in leicht verständlicher und mehrsprachiger Ausführung und rechtliche
Informationen bündeln, Erfahrungswerte zusammentragen, Missverständnissen vor –
beugen und die Hemmschwelle zum transformativen und gemeinschaftlichen Han –
deln herabsetzen (z.B. BBSR & BMUB, 2016; Jakubowski & Willinger, 2017, S. 70).
−Beispielmaßnahme: Ankauf und Anmietung von Liegenschaften und Flächen –
parzellen durch Kommunen zur Steigerung der Zugänglichkeit innerhalb von
Quartieren.
Ein großer Anteil von Flächen in Zwischenräumen lie –
gen in privatem Eigentum (individuell oder Eigentumsgemeinschaften) und werden
dennoch kaum oder gar nicht genutzt. Als „ Zubehör-Wohnungseigentum “ oder
aber als „ allgemeine Teile einer Liegenschaft “ (§ 361ff & 825ff ABGB) nehmen sie
dabei auch Einfluss auf den Marktwert der zugehörigen Wohnungen. In ungenutz –
ten und schlecht instandgehaltenen Freiflächen – insbesondere aber auf brach –
liegenden Gewerbeflächen – kann jedoch ein relativ günstiger Ankauf oder die
temporäre Anmietung solcher Flächen durch die öffentliche Hand Belebungspro –
zesse und flexiblere, bedürfnisorientierte Nutzungsmöglichkeiten durch kollektive
Umdeutungen der Funktion bewirken und insgesamt zu deutlichen Steigerungen
der Lebensqualität in der Nachbarschaft führen. Auch Umwidmungen und dement –
11
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen12sprechende Anpassungen an sozialökologische Herausforderungen der Siedlungs –
räume werden im Falle eines öffentlichen Ankaufs in weiterer Folge denkbar. Im
Idealfall bedeutet dies nicht nur eine allgemeine Steigerung der Lebensqualität und
Nachhaltigkeit von Nachbarschaften als Gesamtheit, sondern auch eine Aufwer –
tung der zugehörigen Wohnungen, zu den kollektivierten Freiflächen. Vorausset –
zung dieser Maßnahme ist das Ausfindigmachen ungenutzter Parzellen sowie von
Flächen mit negativen Auswirkungen auf die nachhaltige Integrität der Quartiere
(Dimension 11_05_01). Hierauf aufbauend können Dialogprozesse mit Eigentümer_
innen hergestellt und schließlich Möglichkeiten der kollektiven Umnutzung solcher
Flächen mit positiven Folgeprozessen für alle Akteur_innen ausgelotet werden
(Bretschneider, 2014, S. 25; Weiß, 2019, S. 178).
−Beispielmaßnahme: Verbesserung von Inklusivität und Nutzungsflexibilität sowie
Ausbau von Möglichkeiten für kooperativ-nachhaltige Raumaneignungsprozesse
in Räumen in öffentlichem Eigentum.
Einige Flächen in Zwischenräumen liegen im Eigen –
tum von Städten und Kommunen oder zugehörigen Gesellschaften (z. B. gemein –
nützige Wohnbauträger). Dennoch bleiben viele dieser Flächen weiten Bevölke –
rungskreisen unzugänglich, sind diesen nicht ersichtlich oder weisen nur sehr
eingeschränkte Nutzungsflexibilität und Aufenthaltsqualität auf. Besonders Räume
im öffentlichen Eigentum haben jedoch dem in SDG 11 mehrfach definierten
Nachhaltigkeitskriterium der Inklusivität zu entsprechen. Partizipative Neu- und
Umgestaltungsprojekte gemeinnütziger Wohnbauträger könnten als Beispiele des
Gelingens aufzeigen, wie Freiflächen im unmittelbaren Wohnumfeld als lebendige
Räume der Begegnung, der Kommunikation und der Vernetzung fungieren können
und neben sozialen Ressourcen auch Prozesse der kollaborativen Produktion im
Quartier unterstützen können (Elmqvist et al., 2018, S. 1555; Libbe & Wagner-End –
res, S. 12–15; Weiß, 2019, S. 170–186).
Die geschilderten Dimensionen und Beispielmaßnah –
men haben zum Ziel, auf das Systembild des Target 11.3 auf möglichst ganzheitli –
che Weise einzuwirken und trade-offs oder negative spillover -Effekte innerhalb des
Systems sowie auf andere Targets und SDGs zu vermeiden. Durch die Integration
der Maßnahmen innerhalb Option 11_05 in dieses Systembild kann ein mehrdimen –
sionaler Überblick über die Wirkungswege der Option generiert werden (Abbildung
O_11-05_01). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine solche Visualisierung sozia –
ler Systeme und ihrer vorrangig qualitativen Kenngrößen über Systembilder kontext –
abhängig zu interpretieren ist. Beispielsweise kann für die Aussage ‚Maßnahme Ge –
meinschaftsräume bereitstellen führt (direkt) zu mehr inklusive Begegnungsräume
im Quartier‘ in einer isolierten Betrachtung keine Allgemeingültigkeit angenommen
werden. Vielmehr beschreibt sie einen sehr wahrscheinlichen Wirkungszusammen –
hang, der jedoch abhängig ist von Setting und Situation der jeweiligen Quartiere
sowie der Einbindung in ganzheitliche Politiken und Governance -Ansätze. Dennoch
ermöglicht dieses systemanalytische Vorgehen die Identifikation besonders promi –
nenter Hebelwirkungspunkte ( leverage points ) oder das beispielhafte Hervorheben
wichtiger Wirkungsketten. Unter anderem wird dabei deutlich, dass die Maßnahmen
der Option 11_05 neben den fünf zentralen Themenfeldern des Target 11.3 be –
sonders auch auf Target 11.7 über vielfältige Wirkungspfade und Faktoren (positiv)
einwirkt. Auch sei an dieser Stelle nochmals betont, dass Option 11_05 nur eine
von vielen notwendigen Optionen zur ganzheitlichen Zielerreichung des Target 11.3
darstellt. Diese wird, auch aus Platzgründen, in diesem Bericht beispielhaft und
dafür in höherer Detailtiefe dargestellt. Dennoch sind einige weitere Optionen und
Maßnahmen in ihrer Bedeutung nicht der Option 11_05 untergeordnet. Einen Über –
Optionen und Maßnahmen13blick über weitere, als essenziell erachtete Optionen und Maßnahmen gibt folgende
Liste, wobei auch diese keinen Anspruch auf restlose Vollständigkeit erhebt:
−„Quartiere definieren und mit nachhaltigen Raumordnungskonzepten abstim –
men“;
−„Anreize für nachhaltige Wirtschaftsformen in Quartierszentren schaffen“;
−„Mietpreise regulieren, Wohnraum dekommodifizieren“;
−„digital data divides überwinden“;
−„neue Wohn- & Lebensgemeinschaften fördern“;
−„Förderung verdichteter Bauweise“;
−„Förderung erneuerbarer Energie/CO2 Besteuerung“;
−„Förderung der Ökobilanzierung von Baumaterialien“;
−„Verankerung des Konzepts ‚Stadt der kurzen Wege‘ in der örtlichen Raumpla –
nung und insbesondere in den Flächenwidmungsplänen“ …
Aufgrund der Komplexität des Systems ist dessen voll –
ständige Visualisierung innerhalb zweidimensionaler (Text-)Formate sehr schwierig.
Abbildung O_11-05_01 soll daher zunächst nur einen Einblick in das Wirkungsgefü –
ge von Option 11_05 innerhalb des Targets 11.3 geben. Darauf aufbauend werden
im folgenden Kapitel (grafische) Beispiele zu Wirkungspfaden und leverage points
konkretere Darstellungen der Wirkungsweise der Option ergeben.
11_05 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die Untergliederung der Option in die drei vorge –
Abb. O_11-05_01 : Überblick über die
Verortung der Option 11_05 innerhalb des
Systembildes des Target 11.3 (unten) sowie
vergrößerter Ausschnitt der Option und
seiner wichtigsten Maßnahmen (oben).
Quelle: eigene Darstellung. // Fig. O_11-05_01 : Outline of “Option
11_05” within the system-analysis network
of target 11.3 (bottom) and an enlarged
excerpt of the option and its most important
measures for implementation(top). Source:
own illustration.
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen14stellten Dimensionen zielt darauf ab, sich ergänzende Transformationsimpulse
auf verschiedenen Ebenen zu setzen. Im Folgenden wird zunächst die erwartete
Wirkungsweise und das Transformationspotential der drei Dimensionen erörtert
und daraufhin auf mögliche Systemwiderstände, Barrieren und Zielkonflikte ein –
gegangen.
Erwartete Wirkungsweise & Transformationspotenzial
Wird davon ausgegangen, dass gesellschaftliche Ver –
änderungen durch deren Akteur_innen angestoßen und vorangetrieben werden,
so wird deren sogenannte transformative literacy zum Schlüssel für geregelte und
zielgerichtete Transformationsprozesse. Dieser Begriff adressiert die Fähigkeiten
von Gesellschaften und ihren Akteur_innen, Systeme und Problemfelder auch in
ihrer Mehrdimensionalität und Dynamik zu verstehen, Ansatzpunkte für gemein –
wohlorientierte Veränderungsprozesse zu finden und Transformationsprozesse kri –
tisch zu reflektieren (Schneidewind, 2018). Auf die Förderung der transformativen
literacy auf Quartiersebene, mit Fokus auf den konkreten Fall von Zwischenräumen
und gemeinschaftlichem Handeln, zielt Dimension 11_05_01 ab. Ein detailliertes
und prozessuales Verständnis von Problemfeldern im Quartier zeigt neben Hand –
lungsnotwendigkeiten auch Transformationspotentiale in Zwischenräumen auf und
senkt die Hemmschwelle für nachhaltig-kollektive Aneignungsprozesse seitens der
Zivilgesellschaft. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Dimension notwen –
dige Impulse und positive externe Effekte auf die folgenden Dimensionen erzeugt
und als Basis für viele weitere Transformationsprozesse im Quartier wirkt.
Dimension 11_05_02 adressiert die Bereitstellung und
kontinuierliche Verbesserung institutioneller und (infra)struktureller Grundlagen für
den Transformationsprozess. Der flächendeckende Ausbau von Quartierszentren,
Gemeinwesenarbeit oder Gemeinschaftsräumen fördert nicht nur Commoning- Pro-
zesse und deren Governance -Systeme im Quartier. Auch ergeben sich Synergien
mit vielen weiteren Targets (insbesondere 11.1, 11.2, 11.5, 11.7) und damit für die
Gesamtzielerreichung von SDG 11 („ inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nach –
haltig “); dies vordergründig durch den Ausbau resilienter und heterogener sozialer
Netzwerke innerhalb der Nachbarschaft sowie durch die Vernetzung zivilgesell –
schaftlicher mit öffentlichen Governance -Strukturen.
Aufbauend auf diesen ersten beiden Dimensionen,
setzt Dimension 11_05_03 die vielleicht tiefgreifendsten transformativen Impulse
und systemischen Veränderungen in Bestandsquartieren. Ein Blick auf die System –
analyse zu Target 11.3 zeigt, dass insbesondere die Faktoren ‚inklusive  Begeg –
nungsräume im Quartier‘, ‚gleicher Zugang zu Freiflächen‘ sowie die Reduktion des
Faktors ‚materielle, finanzielle und immaterielle Barrieren‘ zentrale Hebelwirkungs –
punkte mit weitreichenden Wirkungseinflüssen darstellen (siehe Abbildung O_11-
05_02). Ziel dieser Dimension ist daher die Ausweitung vielfältig nutzbarer Räume
für gemeinschaftliche Interaktion und inklusiv-demokratische Prozesse in der
Nachbarschaft. Zu beachten ist dabei, dass demokratische Aushandlungsprozesse
immer auch konflikthaft vonstattengehen und somit oftmals als mühsam oder gar
kontraproduktiv beschrieben werden. Langfristig sind solche Prozesse mit Rück –
sicht auf Target 11.3 und das SDG 11-Gesamtziel jedoch zu begrüßen, da diese als
Wesensmerkmal inklusiv-demokratischer Gesellschaften gelten und Erfahrungen,
soziale Kompetenzen sowie Instrumente zum Umgang mit Zielkonflikten fördern
(Angelis, 2014; Hardt & Negri, 2004; Harvey, 2016). Die Ausweitung des Angebots
an barrierefreien, inklusiven Freiflächen im Quartier adressiert zudem den Aspekt
der Teilhabe-Gerechtigkeit an Steuerungs- und Gestaltungsprozessen. Besonders
für jene Gruppen, deren Anliegen und Bedürfnisse im stadtpolitischen Diskurs
Optionen und Maßnahmen15in der Regel unterrepräsentiert sind, stellt der Zugang zu Freiflächen sowie die
Möglichkeit der Raumaneignung und der Repräsentation eine essenzielle Grund –
voraussetzung zur politischen Inklusion dar (Harvey, 2016; Holm, 2011). Zuletzt
sind solche Räume Voraussetzung für transformative und innovative Handlung zur
gemeinschaftlichen Lösung von Nachhaltigkeitsherausforderungen in vielen Be –
reichen der Agenda 2030 . Einige nennenswerte Beispiele sind Ansätze in kollektiv-
urbaner Landwirtschaft und Ernährungssouveränität (SDG 2), Verhinderung von
Segregationsprozessen in urbanen Quartieren durch emanzipativ-kollektive und in –
klusive Freiflächengestaltung (SDG 10) oder neue Arbeits- und Produktionsweisen,
ausgerichtet am Suffizienzprinzip und Commoning (SDGs 8 & 9) (Eizenberg, 2012;
Kropp & Müller, 2018; Łapniewska, 2017; McLaren & Agyeman, 2015).

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die
Abb. O_11-05_02 : Barrieren, flexible
Nutzbarkeit von, sowie Zugang zu
Freiflächen als Hebelwirkungspunkte im
Systembild des Target 11.3. Abgebildet sind
hier ausschließlich direkte und einfach-
indirekte Zusammenhänge mit dem Faktor
. Quelle: eigene Abbildung. // Fig. O_11-05_02 : Barriers, flexibility
in use of open space and access to open
space as key leverage points within the
system-network of target 11.3. Depicted are
direct and first-degree indirect connections
with the factor . Source: own
illustration.
Ausweitung des Angebots inklusiver, flexibel nutzbarer und barrierefreier Begeg –
nungsräume im Quartier eine Vielzahl positiver Wirkungen auf beinahe alle In –
dikatoren-Sets des Target 11.3 auf das Target 11.7, aber auch auf weitere Targets
und SDGs auslöst. Wie bereits bemerkt, sind diese Wirkungspfade stets kontext –
abhängig und führen in isolierter Betrachtung (bzw. Umsetzung) nicht ausnahms –
los zu den hier intendierten Prozessen. So können durch die Maßnahme Liegen –
schaften ankaufen/anmieten zwar unter anderem Barrieren abgebaut oder die
Nutzungsflexibilität von Räumen gesteigert werden. Um exkludierende oder nicht
gemeinwohlorientierte Prozesse der Raumaneignung zu vermeiden und stattdes –
sen sicherzustellen, dass diese Räume zu belebten und inklusiven Begegnungs –
orten werden, die zu selbsterhaltenden, resilienten Systemen im Quartier führen,
ist eine Kopplung solcher Maßnahmen mit jenen aus Dimension D 11_05_01 und
-02 aber unabdingbar.
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen16Konflikte, Systemwiderstände und Barrieren
Die vielleicht wirkmächtigste Barriere für die Umset –
zung der Dimension 11_05_01 liegt in der Wahrnehmung von Zwischenräumen
durch verschiedenste Akteur_innengruppen. Oft werden diese sehr vereinfacht
als privater Raum abgetan und politische wie wissenschaftliche Diskurse meist
vorschnell unterbunden. Jedoch handelt es sich meist um deutlich komplexere
Eigentumsstrukturen und aus handlungstheoretischer Sicht beziehungsweise im
gelebten Alltag eher um Übergangsbereiche im Spektrum zwischen privat und öf –
fentlich. Nachhaltigkeitskonzepte für lebenswerte Städte der Zukunft werden ohne
die Inklusion dieser Räume somit kaum Anspruch auf Ganzheitlichkeit erheben
können. In Bezug auf Grundlagenforschung und Datenerhebung ist zudem auf den
Umgang mit ethischen Gütekriterien hinzuweisen, welche insbesondere in Bezug
auf Datenschutz, Privatsphäre und mögliche Nachbarschaftskonflikte in diesen
Räumen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen. Alle genannten Aspekte
sind einerseits als Barrieren oder Systemwiderstände zu verstehen, andererseits
aber auch als Beleg für die Notwendigkeit eines transdisziplinären Diskurses zu
Zwischenräumen, Nachhaltigkeit und Quartiere.
Für die Implementierung von Dimension 11_05_02 wie
auch 11_05_03 stellt die Frage der Finanzierung der dargelegten Maßnahmen eine
naheliegende Herausforderung dar. In ausgewählten Quartieren einiger Städte
wurden Maßnahmen aus Dimension 11_05_02 bereits auf eher experimenteller
Schiene umgesetzt und deren vielfältige positiven Auswirkungen bereits deutlich
(siehe Kapitel 11_05.3.3). Dass solche Prozesse nicht auf breiterer Ebene statt –
finden, liegt fraglos auch an der chronischen Unterfinanzierung vieler Kommunen
Österreichs. Es sei an dieser Stelle daher auch auf die Notwendigkeit von, in
Österreich noch kaum vorhandenen, Förderprogrammen finanziell benachteiligter
Quartiere durch den Bund oder die Länder hingewiesen. Beispielhaft sei hier auf
das Förderprogramm soziale Stadt in Deutschland, aber auch auf Mechanismen
der finanziellen Umverteilung an Kommunen mit unterdurchschnittlichen kommu –
nalen Finanzeinnahmen hingewiesen (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum –
forschung (BBSR) & Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMUB), 2017;
Hammer, 2019).
11_05 .3.3 B isherige Erfahrung
mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
Das methodologische Gerüst hinter der Ausarbeitung
der beschriebenen Option setzt sich aus einer Kombination aus Systemanalyse
(vgl. Kapitel 11_05.2) und Erfahrungswerten aus Fallbeispielen aus der wissen –
schaftlichen Literatur zusammen. Aussagen zu Wirkungsweise und Transforma –
tionspotenzial beschreiben dabei als wahrscheinlich einzustufende Szenarien,
welche jedoch von Fall zu Fall mit der Eigenart der Quartiere, etablierten Gover –
nance -Strukturen und vielen weiteren Faktoren variieren werden.
Wissenschaftlich bereits gut dokumentierte Er –
fahrungen zu den Dimensionen bestehen insbesondere durch die Beforschung
städtebaulicher Neubau- und Konversions-Projekte. Die Liste beforschter Fall –
beispiele, welche als Positivbeispiele für nachhaltige Quartiere bewertet werden
und Relevanz für die hier dargestellten Dimensionen haben, ist lang. Beispielhaft
sei hier auf Publikationen zur Solar City in Linz-Pichling (Weiß, 2019, S. 180–188),
das Sonnwendviertel in Wien-Favoriten (Hanke & Huber, 2016) und das Riesfeld
in Freiburg (Deutschland) verwiesen (Weiß, 2019, S. 176–180). Alle genannten
Fallbeispiele weisen eine Planungsstruktur in offener Blockrandbebauung auf,
Optionen und Maßnahmenverbunden durch großzügige, kollektiv nutzbare Freiflächen zwischen den Bau –
körpern. Ebenso zentral für diese Projekte ist die Integration nutzungsflexibler
Gemeinschaftsräume in Erdgeschossflächen, welche durch verschiedene Formen
inklusiv-partizipative Planungsprozesse zwischen Bewohner_innen, Bauträgern
und öffentlicher Raumordnung gestaltet und kontinuierlich umgestaltet werden.
Hervorzuheben ist der Beitrag zur „ Freizeitqualität “ (Weiß, 2019, S. 177), der, nicht
nur, aber insbesondere, für das Freiburger Riesfeld durch die kollektiv und flexibel
nutzbaren Freiflächen festgestellt wird. Insbesondere den flexibel nutzbaren Ge –
meinschaftsräumen und den partizipativen bis selbstorganisierenden Governan –
ce-Strukturen wird, in Kombination mit der weiteren sozialen Infrastruktur, ein
wichtiger Beitrag zur bedürfnisgerechten Quartiersausstattung für gemischte und
im zeitlichen Verlauf wechselnde Anwohnerschaft beigemessen (Hanke & Huber,
2016, 161-162 & 172-173; Weiß, 2019, S. 180–188).
Erfahrungen aus neueren Bauprojekten sind, selbst –
redend, nicht spiegelbildlich auf die Situation in Bestandsquartieren übertragbar.
Zum einen sind Transformationsprozesse dort meist durch langfristigere Prozesse
(beispielsweise hinsichtlich Umwidmungen und neuer Bebauungspläne) gekenn –
zeichnet sowie durch verschiedenartige Hindernisse in Form gewachsener (Infra-)
Strukturen erschwert (WBGU, 2016). Andererseits weisen die hier angeführten
Fallbeispiele gewisse Ähnlichkeiten zu gründerzeitlichen Bestandsquartieren auf,
welche oftmals sehr große Flächenanteile in österreichischen Städten einnehmen
und, in Form von Innenhöfen, vielfältige und mitunter großflächige Zwischenräume
aufweisen. Die Erfahrungen aus Neubau-Quartieren in Bezug auf soziale, öko –
logische, ökonomische und kulturelle Komponenten von Nachhaltigkeit können
somit auch als Verweis darauf gesehen werden, was im Bestand möglich ist, wenn
demokratisch-inklusive Prozesse der System-Transformation gewagt werden.
Doch auch aus Bestandsquartieren bestehen wissen –
schaftlich gut dokumentierte Erfahrungen, welche wichtige Erkenntnisse für die
hier vorgestellten Dimensionen beinhalten. Untersuchungen und aktuelle Erfahrun –
gen aus laufenden Förderprojekten in verschiedenen gründerzeitlichen Quar –
tieren in Wien, Leipzig oder Berlin zeigen, dass auch hier Orte der Begegnung
von Bewohner_innen als wichtiger Aspekt für die Entwicklung resilienter sozialer
Netzwerke und Nachbarschaften aufgefasst und Umgestaltungs- und Umnutzungs –
prozesse für die Schaffung solcher Orte allgemein positiv aufgegriffen werden
(Beck et al., 2020; Bretschneider, 2008). Erfahrungen beinhalten jedoch auch die
Gefahr möglicher Gentrifizierungsprozesse oder konflikthafter Widerstände in der
Anwohne r_innenschaft und somit einen Widerspruch zur Zielvorgabe inklusiv-
ganzheitlicher Stadtplanung im Target 11.3. Zurückzuführen sind diese Risiken
insbesondere auf stark top-down ausgerichtete Strukturen von Programmen der
Stadtsanierung mit nur teilweise partizipativem Charakter (Bretschneider, 2008).
11_05 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Zur Erreichung des übergeordneten Systemziels nach –
haltiger, resilienter und inklusiver Städte des SDG 11 bedarf es einer tiefgreifenden
Transformation von institutionellen Strukturen und Konzeptionen zum Quartier.
Im Rahmen dieser Option soll neben der Etablierung inklusiver und resilienter
Strukturen für Commoning -Prozesse auch die Wahrnehmung und Berücksichti –
gung von Zwischenräumen für eine ganzheitliche und nachhaltige Raumplanung in
Städten und Kommunen gefördert werden. Die Wirksamkeit der hier vorgestellten
Dimensionen ist daher auf eine langfristige Perspektive, deutlich über 2030 hinaus,
ausgerichtet. Während einige der vorgestellten Beispielmaßnahmen sofort umsetz –
17
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen18bar sind, handelt es sich niemals um Empfehlungen für einmalige Impulse ohne an –
knüpfende Folgeprozesse mit langfristiger Perspektive. Am Beispiel „ Ankauf (oder
Anmietung) von Liegenschaften und Flächenparzellen “ innerhalb D 11_05_03 kann
verdeutlicht werden, dass die sofort umsetzbare Maßnahme (z. B. Ankauf einer
brachliegenden Freifläche in gründerzeitlichem Innenhof) vielmehr einen stufen –
haften Prozess einleitet. Während zu erwarten ist, dass sich die (Kosten-)Intensität
für die öffentliche Hand durch sich zunehmend etablierende und selbst-erhaltende
Strukturen mit der Zeit verringert, bedarf es gleichwohl begleitender und unter –
stützender Prozesse durch Forschung, öffentliche Hand und andere Institutionen.
Nur durch solche Kombinationen von Impulsmaßnahmen und Begleitprozessen zur
Konsolidierung resilienter Netzwerke kann mit ausreichender Sicherheit davon aus –
gegangen werden, dass entstehende Transformationsprozesse auf Quartiersebene
in langfristig nachhaltige Strukturen übergehen, ohne dabei zu Risiken für andere
Nachhaltigkeitsaspekte oder Maßstabsebenen (z. B. andere Targets und SDGs) zu
werden.
11_05 .3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
Wechselwirkungen zu anderen Optionen bestehen
insbesondere mit Option 11_11 („ Common Space “). 11_11 beschreibt dabei ins –
besondere das zugrundeliegende Konzept der Alltagsökonomie für die Zielerrei –
chung inklusiver, nachhaltiger und resilienter Quartiere. Dieses wird zudem auf
die spezielle Rolle (öffentlicher) Grünflächen projiziert. Auch mit Rücksicht auf
Klimawandelauswirkungen und zunehmend häufiger auftretenden Hitzewellen,
welche zudem durch den „ urbanen Hitzeinseleffekt “ (WBGU, 2016, S. 70) verstärkt
werden, geraten Begrünungsmaßnahmen in allen urbanen Räumen mit hohem
Versiegelungsgrad und dementsprechend exponierten Mikroklimata zur dringenden
gesundheitlichen Priorität für Stadtbewohner_innen. Zusätzlich zur Option 11_11
ergeben sich hier auch starke Synergien mit Option 13_1. Außerdem ist die vorlie –
gende Option in Zusammenhang mit allen weiteren Optionen innerhalb des SDG 11
und darüber hinaus zu betrachten; insbesondere den Optionen 11_02 („ Förderung
aktiver Mobilität “), 11_04 („ Siedlungsentwicklung, die Nahmobilität & ÖV fördert “),
11_06 (“ Bereinigung der Kompetenzzersplitterung im Naturgefahrenrecht „) sowie
11_07 („ Bewusstsein für Renaturierung schaffen “).

11_05.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
Die Details zu den Interaktionen mit anderen Optionen,
aber auch Targets und SDGs, werden in Kapitel 5 beschrieben.
11_05.3.7 Offene Forschungsfragen
Die Liste offener Forschungsfragen zur nachhaltigen
Transformation urbaner Quartiere ist lang und stetig zu ergänzen. Dies geht schon
aus den Ausführungen zu Dimension 11_05_01 hervor und belegt die Notwendig –
keit der Berücksichtigung und Umsetzung der dort vorgestellten Maßnahmen. Die
folgende Box enthält nur eine Auswahl besonders relevanter Fragen für die Empirie
in Bezug auf Commoning und Zwischenräume im Quartier.
Optionen und Maßnahmen19Literatur
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von unten: Das besondere Prinzip Beispiele offener Forschungsfragen mit besonderer Relevanz für
inklusive Commoning -Prozesse und Zwischenräume im Quartier .
−Wie lassen sich Quartiere definieren?
−Welche Quartierstypen weisen üblicherweise einen hohen Anteil nichtnachhaltig ge –
nutzter oder nutzbarer Zwischenräume auf? Auf welche strukturellen Umstände ist dies
zurückzuführen?
−Welche transformativ-nachhaltigen Mechanismen gibt es für die Raumplanung und Raum –
ordnung auch in Bezug auf Zwischenräume umzusetzen?
−Welche Barrieren sowie Möglichkeiten gibt es hinsichtlich kollektiver Wertzuschreibungen
für Zwischenräume sowie Visionen für Quartiere innerhalb der Zivilgesellschaft?
−Welche städtebaurechtlichen Barrieren sowie Möglichkeiten gibt es hinsichtlich der Trans –
formation und Kollektivierung von Zwischenräumen in Bestandsquartieren?
−…
−In welchem Kontext stehen Bebauungskörper und Wohneinheiten definierter Quartiere
zueinander? Bestehen bereits Formen des Austausches und sozialer Netzwerke zwischen
diesen?
−Wie werden Zwischenräume in gegebenen Quartieren aktuell genutzt – insbesondere hin –
sichtlich negativer wie positiver Externalitäten für das Quartier und darüber hinaus?
−Welche Strukturen der nachbarschaftlichen Selbstorganisation bestehen in gegebenen
Quartieren? Wie fügen sie sich in das Gesamtgefüge quartiersinterner und quartiersüber –
greifender Raumplanungs- und Governance -Strukturen ein?
−Was sind wichtige Konnotationen und Bedeutungszuschreibungen innerhalb der Zivilge –
sellschaft in Bezug auf Zwischenräume und deren Bedeutung für persönliche und gemein –
wohlbezogene Lebensqualität? Welche Möglichkeiten des privaten Rückzugs bestehen
und für wen? Welche Räume (bzw. Raumanteile) können sinnvollerweise kollektiviert wer –
den und wo sollten Räume mit höherer Privatsphäre erhalten oder geschaffen werden?
−Welche baulich-strukturellen Unterschiede bestehen zwischen den Freiflächen im Quar –
tier? Gibt es Unterschiede hinsichtlich des Zugangs, der Nutzungsflexibilität und -qualität
und somit der (Teilhabe-)Möglichkeiten innerhalb und zwischen den Quartieren?
−…
allgemein quartiersspezifisch
11_05 / Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning)
zugänglich machen20des Zusammenlebens in Oaxaca.
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