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Option_15_15_Abstract_20231119_182337.txt

343Boden ist eine endliche und knappe Ressource. Seine limitierte
Verfügbarkeit führt zur Konkurrenz von verschiedenen Nutzungen
(land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Industrie, Energiegewin –
nung, Tourismus, Verkehr, Erholung, Naturschutz, Siedlung, etc.).
Eine übermäßige Versiegelung von Flächen gefährdet die Funktio –
nen des Bodens und stellt eine wesentliche Konkurrenz zur Nah –
rungsmittelproduktion sowie eine starke Bedrohung für Ökosysteme
dar. Um diese Nutzungskonflikte zu lösen und die Leistungen des
Bodens zu gewährleisten, ist eine starke Regionalplanung notwen –
dig, die klare Prioritäten setzt und für die Gemeinden verbindlich
einzuhalten ist. Ziel dieser Option ist daher eine Einbeziehung und
klare Priorisierung von Flächen für den Naturschutz in die Regional –
planung zur Eindämmung der Flächenversiegelung, in Abstimmung
mit Plänen zur Sicherung von Flächen für die Nahrungsmittelproduk –
tion in Kombination mit einer „Ökologisierung der Landwirtschaft“
(siehe Option 15_01).15_15
Maßnahmenübersicht
Option Sophia-Marie Horvath, Walter SeherWie verwenden wir das Land:
Festlegen einer verbindlichen
Regionalplanung auf Ebene
der Bundesländer zur Verminderung
von Flächenverlusten
SDG_15
Leben an Land
344
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 1_Festlegen von Zonen für Landschaftsschutz und
landschaftsgebundene Naherholung
Freiraumbezogene Vorrangzonen (Fokus auf Verbesserung von
Biodiversität und Ernährungssicherung) erhöhen den Anreiz für
Gemeinden, bestehende Baulandreserven im Siedlungsbereich
zu mobilisieren und können auch die Innenentwicklung und eine
Verdichtung des bestehenden Siedlungsbereichs verbessern.
2_Lokale Planungen stimmen mit großflächigen
Naturschutzplanungen überein
Verpflichtende Abstimmung lokaler Planungen mit regionalen Natur –
schutzplanungen wie z. B. die Planung der Außer-Nutzung-Stellun –
gen in der Land- und Forstwirtschaft und die Planung eines Biotop –
verbundes (siehe Option 15_02, Rettungsinseln für die Natur).
3_Festlegen verbindlicher Siedlungsgrenzen für
die Gemeinden
Einschränkung von Flächenversiegelung durch verbindliche
Festlegung von Siedlungsgrenzen für die Gemeinden.
4_Partizipative Planungsprozesse mit allen
relevanten Stakeholdern
Durch breite Einbindung von Akteur_innen auf Gemeindeebene,
Bürger_innen, zivilgesellschaftlichen Gruppen, etc., wird Akzeptanz
von Maßnahmen erreicht.

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