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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Die (umwelt-)ökonomische Idee, den Preis von Gütern mit einer
Abgabe zu korrigieren, sodass dieser auch die tatsächlichen gesell –
schaftlichen Kosten der Herstellung und Nutzung abbildet, die am
Markt ohne Eingriff keine Berücksichtigung finden, ist mehr als 100
Jahre alt (Pigou, 1920). Der Vorteil einer Bepreisung gegenüber
z. B. einem Verbot oder strenger Regulierung liegt in seiner ange –
strebten Kosteneffizienz und Anreizwirkung. Die Ziele und das
Potenzial einer ökosozialen CO2-Steuerreform umfassen die Re –
duktion von CO2-Emissionen (ökologisch effektiv), die aufkommens-
oder budgetneutrale Verwendung durch Rückverteilung der Steuer –
einnahmen (sozial gerecht) und die Internalisierung der sozialen
(externen) Kosten (ökonomisch effizient). Idealerweise sollte eine
umfassende ökosoziale Steuerreform jedoch auch CO2-Emissionen
durch Landnutzungsänderung, andere Treibhausgase und Umwelt –
schäden berücksichtigen mit Fokus auf Biodiversität.13_01
Maßnahmenübersicht
Option Mathias Kirchner, Friedrich Hinterberger,
Claudia Kettner-Marx, Timon Scheuer,
Karl Steininger, Patrick TrummerÖkosoziale
CO2-Steuerreform
2811_CO2-Bepreisung in Sektoren, die nicht am europäischen
Emissionshandel teilnehmen
Dies umfasst eine CO2-Abgabe auf fossile Energieträger, zusätzlich
zu bestehenden Abgaben oder diese ersetzend und die Abschaffung
umweltschädlicher Subventionen (z. B. Dieselprivileg).
2_Aufkommensneutrale Verwendung / Rückverteilung der
Steuereinnahmen
Dies umfasst a) Entlastung von Haushalten (Direktzahlungen, ge –
zielte Boni für Mobilität & Wohnen, Reduktion der Einkommens- &
Umsatzsteuer); b) Entlastung Unternehmen (Reduktion der Einkom –
mens- & Unternehmensbesteuerung); c) Investitionen (Innovation &
verstärkter Klimaschutz); d) Fonds für Klimaklagen.
3_Monitoring der gesetzten Maßnahmen
Dies umfasst das Monitoring a) der Effektivität der CO2-Beprei –
sung hinsichtlich des Klimaziels mit dem Ziel der Anpassungen des
CO2-Preispfads; b) der privaten Belastung durch die CO2-Bepreisung
nach Entlastungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anpassungen der
Rückverteilungsoptionen.
SDG_13
Maßnahmen zum Klimaschutz
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