Option_12_06_Abstract_20231119_182337.txt

271Ziel der Option ist die Integration einer verpflichtenden Ökobilanzie –
rung (Life Cycle Assessment (LCA)) in der Ausschreibung und Ver –
gabe von öffentlichen Gebäuden. Dabei soll in einem ersten Schritt
der Umweltindikator Global Warming Potential (GWP) in kg CO2-Äq.
als Messgröße über den gesamten Gebäudelebenszyklus basierend
auf der ÖNORM EN 15978 herangezogen werden. Neben der Imple –
mentierung der Ökobilanzierung in der Ausschreibung und Vergabe
(procurement) sollen auch die bestehenden rechtlichen Defizite
und Vollzugsschwächen, die in der Phase davor (pre-procurement)
und in der Phase danach (post-procurement) zu konstatieren sind,
adressiert werden. Die entwickelte Option zielt darauf ab, jene Be –
reiche des Beschaffungswesens im Bausektor zu identifizieren, in
denen Nachhaltigkeitsaspekte verwirklicht werden können. Durch
den gezielten Einsatz von Ökobilanzen im Ausschreibungsprozess
wird zudem maßgeblich zur Dekarbonisierung der Bauwirtschaft bei –
getragen.12_06
Maßnahmenübersicht
Option Marco Scherz, Antonija Wieser,
Helmuth Kreiner und Wilhelm BergthalerIntegration von Ökobilanzen in
öffentliche Bauausschreibungsverfahren
unter Berücksichtigung der
Pre- und Post-Procurement-Phase
SDG_12
Nachhaltige/r Konsum und Produktion
272
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 1_Einführung einer vorgelagerten
ökologischen Gebarungskontrolle
Dies soll beispielsweise durch eine vorgelagerte Nachhaltigkeits –
prüfung als Bedarfs- und Alternativenprüfung vor der Vergabe, die
nach dem Grundmodell strategischer Umweltprüfungen ausgestaltet
ist, durchgeführt werden, wofür der Bedarf und die grundlegenden
konzeptionellen Optionen aufzubereiten sind.
2_Möglichkeit öffentlicher Einsicht-
und Stellungnahme (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Bedarf und die grundlegenden konzeptionellen Optionen sollen
aufbereitet, daraus die geplante Beschaffung abgeleitet und all
diese Informationen zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme
aufgelegt werden.
3_Nachhaltigkeitsorientierte, transparente
Vorbereitung von Beschaffungsprozessen
Es sollen Musterbedingungen für eine nachhaltigkeitsorientierte und
transparente Vorbereitung von Beschaffungsprozessen implemen –
tiert werden, entweder durch Selbstverpflichtungen der Rechtsträ –
ger_innen oder durch die Vornahme von Anpassungen in jeweiligen
Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen.
4_Schaffung rechtlich „gesicherter“
Datenlage in Bezug auf Ökobilanzierung
Es soll eine rechtlich gesicherte Datenlage in Bezug auf Ökobilan –
zierung bei öffentlichen Ausschreibungen („rechtssicher“) geschaf –
fen werden, beispielweise durch Referenzgebäude oder eindeutig
vorgeschriebene und definierte Bewertungs- bzw. Berechnungstools.
5_Angabe von Berechnungsgrundlagen
für Planungs- und Errichtungsphase
Die Anbieter_innen liefern mit ihren Angeboten nach dem genau
vorgegebenen Berechnungsmodell ihre Umweltwirkungs-Erklärungen
und die Auftraggeberin oder der Auftraggeber führt als Basis für die
Bestbieterbewertung die Umweltwirkungs-Prüfung durch.
2736_Angabe von GWP-Referenzwerten und einer
GWP-Mindestanforderung
Der GWP-Referenzwert berechnet sich auf Basis der Treibhausgas –
emissionen (THG-E) aus der Konstruktion (graue THG-E) und aus
den THG-E des Betriebs (betriebliche THG-E). Der GWP-Referen –
zwert ist maßgebend von der Gebäudetyplogie (d. h. Wohn-, Büro-,
Schulgebäude etc.) abhängig.
7_Angabe eines CO2-Äq.-Preises
In der Stellungnahme zum Factsheet Kostenwahrheit CO2 von
Expert_innen des Climate Change Centers Austria (CCCA) wird ein
Einstiegspreis von 50-160 € / tCO2 vorgeschlagen, der bis 2030 auf
130-400 € / tCO2 gesteigert wird.
8_Verankerung eines Leistungsbilds in den
HOAI-Leistungsphasen
Verankerung eines Leistungsbilds für eine_n LCA-spezialisierte_n
technische_n Sachverständige_n / Konsulent_in in den Leistungs –
phasen der Honorarordnung für Architekt_innen und Ingenieur_in –
nen (HOAI).
9_Prüfung der Ökobilanzierung
durch einschlägige Expert_innen
Nach Öffnung der Angebote werden externe Expert_innen damit
beauftragt, die kritische Prüfung der Angebote durchzuführen. Damit
wird sichergestellt, dass die Berechnung der Ökobilanzierung für alle
Angebote ident auf Basis der Ausschreibungsvorgaben erfolgt.
10_Monetarisierung der ökologischen
Performance mittels eines CO2-Äq.-Preises
Die Abweichung zum GWP-Referenzwert wird dann mit dem
CO2-Äq.-Preis multipliziert und dem Angebotspreis aufgeschlagen.
Jene Angebote, die die ökologische Mindestanforderung
(= GWP-Referenzwert) nicht erfüllen, sind auszuscheiden.
11_Bewertung der Angebote auf Basis
eines ökologischen Bestbieter_innenprinzips
Die verbleibenden Angebote werden anhand eines
THG-E-Bonus-Malus-Systems (siehe Option 11_10) gereiht. Auf
diese Weise sollen jene Angebote gefördert werden, die neben dem
günstigsten Angebotspreis auf die Forcierung der ökologischen Per –
formance abzielen.
SDG_12
Nachhaltige/r Konsum und Produktion
274
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 12_Musterbedingungen für ökologische Ausgleichspflicht
Primär sollte eine Behebung des Nachhaltigkeitsdefizits am Aus –
schreibungsobjekt selbst erfolgen (z. B. durch technische Nachrüs –
tung). Ist dies nicht möglich, so wäre eine Ersatzzahlung für ökologi –
sche Kompensationsmaßnahmen an anderen Objekten zu fordern.
13_Fonds für ökologische Kompensationsmaßnahmen
Der Fonds, in den solche Zahlungen fließen, müsste einer strikten
Zweckbindung und einer Verwendungsnachweispflicht unterliegen.
Inhaltlich läuft dies auf eine ökologische Gebarungskontrolle, wie sie
als Maßnahme zur Pre-Procurement-Phase vorgeschlagen wird, für
die Post-Procurement-Phase hinaus.

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