
Beratungs-, Logistikunternehmen und Organisationen der Abfallwirtschaft
Die Aufgabengebiete
Verantwortlich dafür, dass gebrauchte Waren bzw. Verpackungen ordnungsgemäß gesammelt und verwertet werden, sind meist deren Hersteller, Importeure oder Händler. Wer was und auf welche Art zu entsorgen hat, regeln zahlreiche Verordnungen, die mit dem Abfallwirtschaftsgesetz zusammenhängen. Daneben besteht noch die Verpflichtung zur Berechnung der Sammelquoten und Dokumentation des kompletten Verwertungsweges. Aufgaben, die nicht leicht zu meistern sind und hohen organisatorischen so wie finanziellen Aufwand bedeuten. Die Berufsgruppe der Beratungs-, Logistikunternehmen und Organisationen der Abfallwirtschaft unterstützt hier und übernimmt die mit der Verordnung verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen.