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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Das derzeit geltende Naturschutz- bzw Artenschutzrecht beruht
auf Strukturen und Handlungsmaximen, die es angesichts der
neuen Herausforderungen und des dringenden Handlungsbedarfs
(Biodiversitätsschwund) zu hinterfragen gilt. U. a. folgende Defizite
gilt es aus rechtlicher Sicht in Angriff zu nehmen: fehlende Auswei –
sung von Natura 2000-Gebieten nach der FFH- und VSch-RL sowie
überschießende Eingriffe in diese Schutzgebiete im Rahmen der
sogenannten Naturverträglichkeitsprüfung, Fehlen von Wanderkor –
ridoren für geschützte Arten (Stichwort Kohärenz), Betreibung einer
unter Naturschutzgesichtspunkten zu intensiven Landwirtschaft,
beschränkter Zugang an Umweltverfahren für die Öffentlichkeit,
fehlende Rechte der Einzelnen auf Durchsetzung des Erhalts der
Lebensgrundlagen bzw. Eigenrechtlichkeit der Natur, Kompetenz –
zersplitterung zwischen Naturschutzrecht (Landeskompetenz) und
Bau- und Raumordnungsrecht (Gemeindekompetenzen). Der Weg,
Naturschutz umfassend neu zu denken, ist daher angezeigt.15_09
Maßnahmenübersicht
Option Erika Wagner, Daniela EckerNeudenken
des Naturschutzes
3311_Europarechtskonforme Ausweisung von
Natura 2000-Gebieten
Es bedarf der europarechtskonformen Ausweisung von Natura
2000-Gebieten für natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere,
Pflanzen und Vogelarten bzw. auch darüber hinaus. Zudem muss
jedwede Umgehung der gebotenen Interessensabwägung der
Naturverträglichkeitsprüfung unterbunden werden.
2_Etablierung des Naturschutzes als Bundesrecht
Angesichts der Wirkungsdefizite des Naturschutzrechts ist ein
einheitliches Naturschutzrecht zu fordern. Dass Naturschutz Länder –
sache ist, lässt sich – ob der Bedeutung des Biodiversitätsschutzes
und des Artenschutzes, der an Landesgrenzen nicht haltmacht –
nicht mehr rechtfertigen.
3_Vollzug nach dem aktuellen und interdisziplinären
Stand des Wissens
Fundierte rechtliche Entscheidungen (etwa im Naturschutz- oder
UVP-Verfahren) müssen auf Basis aktueller, naturwissenschaftlicher
Daten und interdisziplinärem Fachwissen getroffen werden. Zudem
sind diese aktuellen naturwissenschaftlichen Daten für die Öffent –
lichkeit verfügbar zu machen.
4_Beteiligung in Zusammenhang mit der naturschutz –
rechtlichen Interessenabwägung gewährleisten
Es muss sichergestellt sein, dass bei der Interessenabwägung sämt –
liche Interessen an der Erhaltung der Natur Berücksichtigung finden.
Dazu bedarf es einer möglichst breiten Beteiligung und Transparenz
bei naturschutzrechtlichen Verfahren.
5_Anpassung der Raumordnungsgesetze – Sicherstellung der
Beförderung des Naturschutzes
Ausgehend von der Landeskompetenz, aber auch vor dem Hinter –
grund einer möglicherweise zu schaffenden, bundeseinheitlichen
Kompetenz, müssen die Raumordnungsgesetze sicherstellen, dass
Ziele und Inhalte des Naturschutzes durch die Raumordnung beför –
dert und keinesfalls konterkariert werden.
SDG_15
Leben an Land
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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 6_Verankerung der Eigenrechte bzw. Rechtspersönlichkeit
der Natur bzw. gewisser Naturgüter
Sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher
Hinsicht bedarf es eines Umdenkens des bisherigen Schutzkonzepts
(Wahrnehmung durch Behörden) im Sinne einer zu gewährenden
Eigenrechtlichkeit, die in manchen anderen Staaten der Welt bereits
besteht oder im Vordringen ist.
7_Einführung einer Natur- und Klimaprüfung der Rechtsakte
Es bedarf zudem der Einführung einer verpflichtenden Prüfung
sämtlicher Rechtsakte auf Natur- und Klimaverträglichkeit vor ihrem
Erlass. Diese hat einer unabhängigen externen Kontrolle durch die
Wissenschaft Stand zu halten. Ein Erlass eines Gesetzes soll erst
bei positivem Ergebnis möglich sein.

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