Option_15_10_Abstract_20231119_182337.txt

333Die derzeitige Rechtslage im Rahmen des Bodenschutzes ist stark
zersplittert. Sie ist geprägt durch die Sicht des Rechts, Flächen in
Österreich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten zu behandeln.
Dazu gehört die Sicht auf den Boden unter dem Gesichtspunkt der
Forstwirtschaft, des Wasserrechts, der Landwirtschaft, des Bau –
rechts, des Naturschutzes und der Raumordnung. Sämtliche dieser
Materien sind im Bereich des Bodenschutzes ungenügend bezie –
hungsweise tragen dem Gedanken eines umfassenden Bodenschut –
zes unzureichend Rechnung. Ein Bodenschutz-Rahmengesetz soll
ein einheitliches Schutzkonzept in allen Bundesländern bieten und
in qualitativer und quantitativer Hinsicht nach einheitlichen Kriterien
zu bemessende Schutzstandards festlegen. Ein umfassendes Neu –
denken des Bodenschutzes in qualitativer und quantitativer Hinsicht
ergibt sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der LULUCF-
Verordnung.15_10
Maßnahmenübersicht
Option Erika Wagner, Daniela EckerNeudenken
des Bodenschutzes
SDG_15
Leben an Land
334
UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht 1_Verabschiedung eines Bodenschutz-Rahmengesetzes
Im Sinne der Konsistenz des Bodenschutzes reicht es nicht, sämt –
liche bestehende Instrumente der Rechtsordnung als „Mix“ zu mo –
bilisieren und so die Bodenschutzzersplitterung fortzuschreiben. Es
bedarf eines Rahmengesetzes, das auf Bundes- und Landesebene
Vorgaben für alle Materienbereiche schafft.
2_Mehr Transparenz bei der Genehmigung von Pflanzen –
schutzmitteln und schrittweiser Ausstieg
Es bedarf erhöhter Transparenz in Genehmigungsverfahren von
Pflanzenschutzmitteln / -wirkstoffen sowie dem schrittweisen Aus –
stieg aus der Verwendung von chemisch-synthetischen bzw.
human- / ökotoxischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Sinne
des Vorsorgeprinzips hin zur Ökologisierung.

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