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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Das Verbot von physischer und psychischer Gewalt in der Erziehung
ist in Österreich seit 1989 gesetzlich verankert und nimmt außerdem
einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der Kinderrechte ein. Wenn –
gleich eine scharfe Abgrenzung der unterschiedlichen Formen von
Gewalt, die Kinder und Jugendliche erleiden, nicht ohne weiteres
möglich ist, scheint doch auf der Hand zu liegen, dass der direkten
physischen und psychischen Gewalt gemeinsam mit der Vernachläs –
sigung in der Umsetzung von Target 16.2 besondere Aufmerksam –
keit gewidmet werden muss. Der unmittelbaren Gewalterfahrung zu –
zurechnen sind dabei auch Situationen, in denen Kinder Zeug_innen
von Gewalt werden, unabhängig davon, ob sich die Übergriffe innerhalb
der eigenen Familie oder innerhalb von Institutionen ereignen –
wobei hier zu unterscheiden ist zwischen Kindern, die fremdunterge –
bracht sind und Kindern, die mit Institutionen in Kontakt kommen, in –
sofern sie zur Schule gehen, Mitglieder bei Sportvereinen etc. sind.16_04
Maßnahmenübersicht
Option Bettina GruberGewalt und Vernachlässigung
in allen Gesellschaftsbereichen
entgegenwirken
3571_Rasches Eingreifen bei Verdacht auf Gefährdung von Kindern
Ein rasches Eingreifen ist nur möglich, wenn diejenigen, die erste
Anzeichen von Gewalt erkennen können, laufend geschult werden.
Außerdem wird ein gemeinsames Vorgehen von Land und Bund
sowie eine ausreichende Förderung von Schutzzentren und Präven –
tionsprojekten benötigt.
2_Ausbau der frühen Hilfen
Es sind Maßnahmen zur Minderung bzw. Beseitigung von Risikofak –
toren, die Vernachlässigung und Gewalt begünstigen, zu ergreifen.
Außerdem müssen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die
individuellen Einzelbetreuungsmaßnahmen auszubauen und ambu –
lante Unterstützung für Familien zu leisten.
3_Ausbau des Beratungsangebotes für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
Da Familien ein dynamisches Gefüge mit Potential für Verbesse –
rungen und Verschlechterungen sind, ist neben der Soforthilfe auch
eine längerfristige, kostenintensivere Begleitung der Betroffenen
sowie die therapeutische Arbeit mit (potentiellen) Täter_innen sicher –
zustellen.
4_Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit
Gewalt in der Erziehung
Im Kontext der Elternbildung sollen Eltern über die Schäden, die mit
den verschiedenen Formen der Gewalt verbunden sind, aufgeklärt
und darin geschult werden, gewaltfreie Erziehung zu praktizieren.
5_Reformierung des Schulsystems
Neben effektiven Maßnahmen, um Willkür durch Lehrpersonen
Einhalt zu gebieten und eine Verbesserung der Rechtsstellung von
Kindern und Eltern zu erwirken, ist vor allem ein Richtungswechsel
weg von einem Disziplinieren, Abprüfen und Abstrafen hin zu einem
Fördern und Coachen erforderlich.
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
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