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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Sexualisierte Gewalt gegen Kinder kann viele Formen anneh –
men, wobei die Ausübung von physischem Zwang nur eine davon
ist. Weitaus häufiger wird versucht, die betroffenen Kinder durch
Manipulation dazu zu bringen, sexuelle Übergriffe zu erdulden. Die
Option zielt angesichts dessen darauf ab, ein Bewusstsein für die
ganze Bandbreite der sexualisierten Gewalt gegen Kinder zu
schaffen. Früherkennung soll gefördert, Hilfsangebote ausgebaut
und spezifische Kinderschutzrichtlinien in allen Bereichen der
Gesellschaft etabliert werden. Besonderer Fokus ist auch auf die
Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern zu legen, damit diese
die Gefahr von Übergriffen frühzeitig erkennen und im Fall eines
erfolgten Übergriffs den Mut fassen, sich an Vertrauenspersonen
zu wenden. Schließlich gilt es, Kindesmissbrauchsdarstellungen,
besonders im Internet, konsequent zu bekämpfen. 16_05
Maßnahmenübersicht
Option Claudia Paganini, Wilhelm GuggenbergerSexualisierte
Gewalt gegen Kinder
bekämpfen
3591_Früherkennung fördern
Besonders Eltern und jene Berufsgruppen und Ehrenamtliche, die
mit Kindern arbeiten, sollen dahingehend sensibilisiert werden, dass
sie bereits kleinste Hinweise auf sexuellen Missbrauch bei Kindern
erkennen.
2_Ausbau von Hilfsangeboten und Maßnahmen
zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern
Ein Netz von miteinander kooperierenden Beratungs- und Therapie –
angeboten zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll aufgebaut
werden. Außerdem ist in der Pädagogik ein besonderer Fokus auf
altersgerechte Aufklärungsarbeit zu legen.
3_Spezifische Kinderschutzrichtlinien in allen
Bereichen der Gesellschaft etablieren
Für einen besseren Schutz von Minderjährigen gegen sexuelle
Gewalt ist die Erarbeitung von Kinderschutzrichtlinien bzw. deren
ständige Adaptierung und Verbesserung in Bildungs- und Freizeit –
einrichtungen notwendig.
4_Kindesmissbrauchsdarstellungen und
Kinderprostitution bekämpfen
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen
(Kinderpornographie) und Kinderprostitution müssen auf sämtliche
Täter_innengruppen – von Gelegenheitstäter_innen bis hin zu jenen,
die Minderjährige systematisch sexuell ausbeuten oder aus ihrem
Missbrauch Profit ziehen – abzielen.
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
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