Option_16_08_Abstract_20231119_182337.txt

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UniNEtZ-Optionenbericht
Maßnahmenübersicht Die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele wird nur gelingen,
wenn gleichzeitig die Gewährleistung grundlegender Menschenrechte
von Kindern und Jugendlichen in Angriff genommen wird. Dies gilt
in besonderem Maß für Target 16.2, mit dem Auftrag, Gewalt gegen
Kinder umfassend zu beenden. Option 16_08 setzt sich zum Ziel,
entsprechende Maßnahmen durch ein „Strukturpaket Kinderrechte“
institutionell und organisatorisch abzusichern. Gewalt gegen Kinder
soll nicht nur erkannt werden, sondern es sollen auch Instrumente
und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die den Kindern
selbst effektiv den „Zugang zum Recht“ gewährleisten. Dazu zählen
ein Kinderrechte-Aktionsplan, Zusammenarbeit im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe, eine Deinstitutionalisierungsstrategie für
Kinder mit Behinderungen, Kinderschutzrichtlinien für alle Institutio –
nen, eine Schutzeinrichtung bei Kinderhandel, eine Ausbildungsre –
form für Lehrkräfte und effektives Monitoring der Kinderrechte.16_08
Maßnahmenübersicht
Option Helmut Sax„Zugang zum Recht“ für Kinder
als Betroffene von Gewalt effektiv
gewährleisten – Strukturpaket
Kinderrechte!
3651_Kinderrechte mit (Aktions-)Plan umsetzen!
Nicht isolierte Einzelaktionen beenden Gewalt gegen Kinder,
sondern nur ein Maßnahmenbündel, das Teil eines umfassenden,
strukturierten Umsetzungsplans ist, der ganz Österreich erfasst.
2_Kein Gewaltschutz ohne Zusammenarbeit zwischen Bund
und Bundesländern!
Die Kinder- und Jugendhilfe bildet die zentrale Institution in
Österreich für den Gewaltschutz von Kindern – sie liegt aber im
Aufgabenbereich der Bundesländer. Für ein funktionierendes Kinder –
schutzsystem braucht es die Zusammenarbeit mit vielen Akteur_in –
nen, einschließlich des Bundes.
3_Inklusion von Kindern mit Behinderungen!
Kinder- und Menschenrechte bedingen eine Inklusions- und
Deinstitutionalisierungsstrategie für Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen, einschließlich der Stärkung von Familien und dem
Recht auf persönliche Assistenz.
4_Kinderschutzrichtlinien gegen Übergriffe in
Betreuungs- und Freizeitangeboten!
Egal, ob die Betreuung durch staatliche, kirchliche oder private
Akteur_innen, im Leistungssport oder in der Freizeitindustrie statt –
findet, es bedarf jedenfalls verbindlicher interner Regelungen für
Prävention von Gewalt und effektiven Schutz bei Übergriffen.
5_Kinderhandel in Österreich bekämpfen!
Ausbeutung von Kindern und Kinderhandel findet auch in
Österreich statt. Daher muss ein effektives Schutzsystem,
einschließlich einer landesweit verfügbaren Schutzeinrichtung,
dringend umgesetzt werden.
6_Neustart für die Ausbildung von Lehrkräften!
Didaktische Fachkompetenzen reichen für den Lehrberuf nicht aus,
die Ausbildung braucht außerdem Pflichtmodule in Bereichen wie
Gewaltprävention, Konfliktmanagement, Diversität und digitale Me –
dienkompetenz.
7_Vertrauen ist gut, Monitoring ist besser!
Ein Strukturpaket Kinderrechte wird nur dann nachhaltig verankert,
wenn die Umsetzung durch eine unabhängige Kinderrechtsmonito –
ringstelle in Österreich gewährleistet ist, dies gilt insbesondere auch
für eine kind-fokussierte Covid-19-Folgenabschätzung.
SDG_16
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

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