SDG_01_Option_01_03_pdf_20231119_182339.txt
Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
Entwicklungsziele
Optionen und Maßnahmen1
01_03 / Reform der kommunalen Flächennutzung und Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen Baulandplanung und Fördermechanismen) 01_03
Target 1.1*, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5Autor_innen:
Koch, Andreas ( Universität Salzburg ); Bukowski, Meike
(Universität Salzburg ); Kreissl, Katharina ( Universität
Salzburg ); Shinozaki, Kyoko ( Universität Salzburg )
Freundlicher Austausch insbesondere mit der Archi –
tektin Dr. Jany, Andrea (SDG 11) (Universität Graz)
Reviewer_innen:
Kozina, Christian ( Universität Graz ); Jany, Andrea
(Universtität Graz ); Mayer, Stefan ( Medizinische Uni –
versität Innsbruck) Reform der kommunalen Flächennutzung
und Dekommodifizierung (mittels Re-
Kommunalisierung von Wohnraum sowie
Reformen der kommunalen Baulandpla –
nung und Fördermechanismen)
2
3 01_03 .1 Ziele der Option
3 01_03.2 Hintergrund der Option
5 01_03.3 Optionenbeschreibung
5 01_03.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
01_03.3.2 Erwartete Wirkungsweise
11 01_03.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
16 01_03.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
17 01_03.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
01_03.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
18 LiteraturInhalt* Weil diese Option fast alle unsere Targetsmiteinbezieht, wurden
diese nur in gekürzter Fassung benannt; weitere Informationen bitte in
der Targetbeschreibung entnehmen.
Optionen und Maßnahmen3Präambel
Die in dem so abgesteckten Rahmen relevanten Unter –
ziele (Targets) von SDG 1 sind:
−Target 1.2, das fordert, die relative Armut nach jeweiliger nationaler Definition um
die Hälfte zu reduzieren (Option: Leistbarer Wohnraum);
−Target 1.3, das die Einführung oder Weiterentwicklung sozialer Schutzsysteme,
einschließlich eines Basisschutzes, verlangt (z. B. Zugang zu leistbaren Wohn –
raum, Öffentliche Bodenpolitik, Dekommodifizierung von Wohnraum);
−Target 1.4, das sich für rechtliche Chancengleichheit auf wirtschaftliche Ressour –
cen und soziale Chancengleichheit im Zugang zu Dienstleistungen und Grund –
eigentum sowie in der Verfügungsgewalt auf Grund und Boden, Vermögen und
natürlichen Ressourcen einsetzt (z. B. Maßnahmen: Öffentliche Bodenpolitik,
Zugang zu leistbarem Wohnraum etc.);
−Target 1.5, das die Widerstandsfähigkeit der sogenannten Armen und der Men –
schen in prekären Situationen erhöhen und die Exposition und Anfälligkeit gegen –
über sozialen, ökonomischen und ökologischen Schocks und Extremereignissen
(Klimawandel, Pandemie) verringern soll.
Hauptaussagen auf einen Blick
Die vorliegende Optionen 1_3 behandeln das Thema
„bezahlbarer Wohnraum aus der Armutsbekämpfungsperspektive“ und beinhalten
drei Maßnahmenbündel , die aufeinander aufbauen und daher nur schwer zu tren –
nen sind, insbesondere, wenn sie einen transformativen Charakter entfalten sollen.
Maßnahmenbündel I. Dekommodifizierung von
Wohnraum mittels Re-Kommunalisierung bezieht sich auf die Rückgewinnung
kommunaler Handlungsspielräume, Verfügungs- und Optionsmöglichkeiten für so –
zialökologisch gerechten Wohnbau.
−Konsequente Durchsetzung des öffentlichen (kommunalen) Vorkaufsrechts für
Boden und Wohnungen (ggf. mit Hilfe zinsloser Kredite);
−Partizipative Entscheidungen durch Einbezug kommunaler und regionaler Bürger_
innenräte;
−Abschöpfungsteuer auf umgewidmete Flächen (Anregung zur Refinanzierung wei –
terer Flächen) und Vorrang gemeinnützigen oder genossenschaftlichen Bauens;
−Stärkere Vernetzung und Kooperation von Land und Stadt und Stärkung der re –
gionalplanerischen Ebene als Abstimmungsorgan;
−Kommunale Einnahmen reformieren (z. B. durch Loslösung von Einkommens- und
Gewerbesteuer oder einem regionalen Finanzausgleich);
−Rechtliche Verortung hoheitlicher Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung auf
der regionalen Planungsebene;
−Wohnumfeld-Förderung zur klimafreundlichen Ausgestaltung und zur Hemmung
von Energiearmut, Enge und Umweltbelastungen.
Maßnahmenbündel II.: Dekommodifizierung von
Wohnraum durch Baulandplanung, Regulierte Flächennutzung
Reformen zur Regulierungen von Flächennutzung
und Wohnbaumoratorien um Handlungsspielräume gegen Miet- und Baupreise zu
eröffnen, die trotz ausreichender Immobilien und Baulandbestände weiter steigen
(Davys, 2000; Kopatz, 2016; Fuhrhop, 2015).
−Temporäres und regional differenziertes Wohnbaumoratorium gegen Leerstand,
Ferien- bzw. Zweitwohnanlagen);
01_03 / Reform der kommunalen Flächennutzung und Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen Baulandplanung und Fördermechanismen) 4 −Baulandbegrenzung bzw. maßvolle Ausschöpfung bestehender gewidmeter
Flächen (das beinhaltet u.a. die Durchsetzung der Bauverpflichtung für gewidme –
te Flächen oder Rückwidmung und die Vorrangigkeit von Mehrfamilienhäusern
gegenüber Einfamilienhäusern);
−Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe sowie Einschränkungen zu Ausweisungen
von Zweitwohnsitzgebieten sowie von Wohnnutzungen für touristische Zwecke.
Maßnahmenbündel III. Fördermechanismen als
Beitrag zur Dekommodifizierung von Wohnraum: Gerechte und antidiskrimi –
nierende Förderungen und Zugänge zu sozialökologisch verträglichem Wohnraum
ermöglichen eine Teilnahme für alle (LNOB).
−Gefördertes Wohnen: Objekt- vor Subjektförderung (Abschaffung finanzieller
Zugangshürden für einkommensschwache Haushalte, z. B. durch Kautionsfonds
etc.);
−Schaffung angemessener Klimahilffonds für dekarbonisiertes Wohnen, zur Ver –
meidung von Energiearmut im Wohnbereich und Teilhabe ärmerer Haushalte am
umwelt- und klimafreundlichem Wohnen;
−Verbesserung der Vergabeinstrumente von gefördertem Wohnraum (d.h. Aufhe –
bung der Mindestwohndauer, Meldedauer und Arbeitsdauer für soz. Wohnraum ;
−Bessere Inklusion und Förderung von eigenständigem Wohnen für Menschen mit
besonderen Bedürfnissen auch hinsichtlich von Vergabeprozessen. (vgl. De-In –
stitutionalisierung, S. 9 (Fußn. 6)
(Einzel-) Maßnahme Wohnraum für Obdachlose schaf –
fen, nach dem Vorbild des institutionalisierten Housing First Konzepts (Finnland).
01_03 .1 Ziele der Option
Das Recht auf Wohnen ist in Österreich und Deutsch –
land sowie den meisten Ländern der Welt immer noch kein Grundrecht, wird aber
von den Vereinten Nationen (UNO) und deren Mitgliedsstaaten als ein Menschen –
recht anerkannt. Obdach und Wohnraum sind Teil der menschlichen Grundbedürf –
nisse, und obdachlose Menschen gelten als ganz besonders vulnerabel. Diese
Einschätzung rührt unter anderem daher, dass diese Menschen schutzlos der
Witterung ausgesetzt sind und oft gesundheitliche (als auch psychische) Beein –
trächtigungen als Folgen zu spüren bekommen1 (Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO),
2020; Statistik Austria, 2018; Booth, 2002). Das zeigen nicht nur die extremen
gesundheitlichen Belastungen und die verringerte Lebenserwartung (Statistik
Austria 2018), die bei wohnungslosen Menschen festzustellen sind; sondern es ist
auch relevant, dass aufgrund der stetigen Steigerung der Preise für Wohnraum
und Wohngrund immer mehr Menschen keinen – oder nur schwierig – Zugang
zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum bekommen. Die Wichtigkeit der
Wohnraumfrage zeigt sich u.a. darin, dass der Anteil der Menschen, die bereit sind,
einen größeren Teil ihres Einkommens dafür aufzuwenden, steigt; dies gilt auch
für Kosten anderer essentieller Grundbedürfnisse (z. B. Einsparungen für Lebens –
mittel (SDG 2), Energie und Gesundheit (SDG 3) (ebenda). Ziele der vorliegenden
Option 1_3 sind es daher, den Zugang zu „bezahlbarem Wohnraum“ für Menschen
mit geringem Einkommen und ohne jegliche Diskriminierungen zu ermöglichen.
1 Laut Statistik Austria (2018) konnte für obdachlose Menschen im Durchschnitt eine 20 Jahre
kürzere Lebenserwartung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung erhoben werden. Diese Über- bzw.
Frühsterblichkeitsdifferenz ist besonders signifikant, wenn die Obdachlosigkeit mehr als 300 Tage
andauert (Statistik Austria).
Optionen und MaßnahmenAuch wenn wohnkostenbedingte, steigende Armutsquoten inzwischen sogar Haus –
halte mit mittlerem Einkommen erreichen, haben diese Entwicklungen ungleich
gravierendere Auswirkungen auf bereits von Armut bedrohte und betroffene untere
Einkommensgruppen (Crisp et al., 2017). Diese Option strebt somit an, Armut im
Bereich Wohnen zu thematisieren und darüber hinaus Maßnahmen zur Steigerung
und Verbesserungen von Angeboten und Zugängen zu bezahlbarem Wohnraum
aufzuzeigen, welche auch ökologische und klimarelevante Wohnraumversorgung
miteinschließen. Mit dem Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Angebots
(Target 10.4, 11.1) an bezahlbarem Wohnraum sollen leistbare und sozial gerechte
Bedingungen geschaffen werden (Target 1.2, 1.3, 1.4, 10.3), um Armut und soziale
Ungleichheit in einem essenziellen Bereich menschlicher Existenz nachhaltig zu
reduzieren und sozial- und geschlechtergerechte Zugänge zu leistbaren Wohnan –
geboten (u.a. Target 1.4, 1.5, 5.1,3.4, 10.2, 11.1) zu verbessern.
01_03.2 Hintergrund der Option
Der Zugang zu bezahlbarem oder leistbarem Wohn –
raum ist auch in Österreich ein zunehmend relevantes Thema (Verlic, 2020). Das
sinkende Angebot an preislich angemessenem und nachhaltigem, d.h. auch um –
welt- und klimafreundlichem Wohnraum, besonders in urbanen und urban-nahen
Räumen, hat mittlerweile Dimensionen erreicht, die zu einer verschärften Woh –
nungskrise führen (Crisp et al., 2017; Schönig und Vollmer, 2020). Das resultiert
nicht zuletzt aus dem Umstand, dass aufgrund der Finanzmarktlage mit niedrigen
Zinsenerträgen Wohnsegmente verstärkt als profitable Anlagemöglichkeiten ge –
nutzt werden, und nicht mehr dem eigentlichen gesellschaftlichen Anliegen als
Versorgung mit Wohnraum zur Verfügung stehen. Dieser Prozess bildet somit ein
Kernproblem für die Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum, den es zu überwin –
den gilt, zumindest, wenn eine wirklich nachhaltige Transformation angestrebt wird.
Dafür kann eine Art „ Dekommodifizierung, also das Herauslösen der Wohnungs –
versorgung aus den Marktlogiken … als Ziel und Maßstab für die Bewertung woh –
nungspolitischer Programme und Regelungen “ (Holm, 2019, S. 17) genutzt werden.
Mit diesem Ansatz würde anerkannt werden, dass die Wohnung keine marktför –
mige Ware zur Erzielung von Kapitalprofiten ist. Dekommodifizierungspolitik sollte
sich aber nicht allein auf Wohnsegmente beschränken, sondern auch den Boden
als endliche Ressource miteinschließen, da das auf Kapitalakkumulation zielende
Credo vom Bauen, Bauen, Bauen auch empirisch nicht bestätigt werden kann. Stu –
dien von Kopatz (2016) und Fuhrhop (2015) zu Moratorien rund ums Bauen sowie
Überlegungen zu Baulandparadoxien (Davys, 2000) belegen die Tatsache, dass
trotz ausreichender Immobilien- und Baulandbestände die Miet- und Baupreise
weiter steigen (Davys, 2000). Die veröffentlichten Zahlen zur Wohnraumnutzung
(Leerstand, Zweit- bzw. Ferienwohnungen etc.) legen zudem nahe, dass in vielen
Regionen, insbesondere auch in Städten, bereits genug Bauland und Wohnflächen
zur Verfügung stehen (Davys, 2000). Allein in der Stadt Salzburg wurden – schät –
zungsweise – ca. 3.500 Wohnungen als Leerstand erhoben (Salzburger Institut für
Raumordnung & Wohnen (SIR), 2015). Auch Ahlert (2018) erklärt, dass der „ Neu-
bau in der Realität nicht zu sinkenden Wohnungspreisen in den unteren Preisseg –
menten [führe]. Im Gegenteil … “ (Ahlert, 2018, S. 206). Eine systematische, öster –
reichweite Erhebung oder Datenstelle, die eine Gesamtbild des Leerstandes et al.
ermöglicht, könnte hier Gewissheit schaffen und dazu beitragen, die leerstehenden
und zu profitzwecken genutzten Wohneinheiten zu identifizieren und vermehrt
dem Wohnungsmarkt zuzuführen. (Jany, 2020; SDG Target 11.1 Option zu bezahl –
5
01_03 / Reform der kommunalen Flächennutzung und Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen Baulandplanung und Fördermechanismen) barer Wohnraum2). Auch verschiedene wohnungspolitische Maßnahmen, wie die
Mietpreisregulierung, welche heute bereits 70 % der Mietwohnungen in Österreich
betrifft, liefern bisher kaum eine Lösung des Wohnproblems (EcoAustria, 2019).
Aufgrund höherer Nachfragen bei gleichzeitig sinkenden Anreizen für Investitionen
verschärfen diese Regulierungen die Situation eher. Auch eine gern diskutierte Re –
duzierung der (Wohnungsbau-) Mehrwertsteuer, würde das grundsätzliche Problem
der Wohnungsknappheit bzw. finanzierbare Wohnraumverfügbarkeit nicht lösen, da
längerfristige Treiber steigender Mieten weiterwirkten (Schwarzbauer et al., 2019).
Der gemeinnützige Wohnbau, wie er derzeit in Österreich praktiziert wird, scheint
ebenfalls nur bedingt eine Lösung zu seinn, da dieser mit dem privaten Konkurren –
ten um bezahlbares Bauland im Wettbewerb steht. Obwohl bereits rund 20 % aller
Österreicher_innen und rund 45 % der Wiener_innen heute bereits in einer Ge –
meinde- oder Genossenschaftswohnung wohnen (Schwarzbauer et al., 2019; van
Hametner et al., 2019), werden Wohnsegmente aus dem sozialen Wohnungsbau
trotzdem nicht dem steigenden Bedarf an bezahlbaren und umwelt- bzw. klima –
freundlichen Wohnraum gerecht (ebenda). Die Kommodifizierung der Wohnungs –
wirtschaft birgt dabei auch die Gefahr in sich, soziale Belange gegen Klimaschutz
und andere ökologische Anliegen auszuspielen (Weißermel und Wehrhahn, 2020).
Die Reduktion sozialökologischer Ungleichheiten und
das Zusammendenken von klimaneutraler und klimagerechter Wohnversorgung
sind auf den gesellschaftlichen Mehrwert und das Gemeinwohl ausgerichtet und
beruhen auf Verteilungsmechanismen, z. B. Formen der Gemeinnützigkeit. Das be –
inhaltet bspw. auch, dass effektives kommunales Handeln im Bereich des dekarbo –
nisierten wie auch gemeinnützigen Wohnens von einer entsprechenden Verfügbar –
keit von kommunalem Boden und von Wohnungsbeständen abhängt (Weißermel
und Wehrhahn, 2020). Auch ist die Bodenvergabe für Wohnbauzwecke über
gemeinnützige Organisationsformen wie dem Erbbaurecht weiterzuentwickeln3
(Kaltenbrunner und Schnur, 2014, S. 381). Durch engere Zusammenarbeit und
vermindertes Konkurrenzdenken zwischen Stadt und Umland sowie verbesserter
infrastruktureller Erschließung, inklusive attraktiveren Angeboten im öffentlichen
Verkehr, eröffnet sich eine Erweiterung des Wohnangebots und damit u. U. eine
Dämpfung der Mietpreise in stark nachgefragten Innenstadtlagen (Schwarzbauer
et al., 2019). Das kann aber nur gelingen, wenn die Stärkung der Regionalplanung
mit einer Bindung der Baulandausweisungen der Kommunen an überörtliche Ge –
gebenheiten einhergeht. Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) wird
zeigen, ob die Überlegungen der Expert_innen angemessen Berücksichtigung
finden und weit genug greifen. Bezugnehmend auf existierende Wohnbauförder –
instrumente, erschweren mangelnde Bedarfsüberprüfungen sowie eine subjekt –
orientierte Wohnbauförderung den Zugang zu gemeinnützigen und/oder sozialen
Wohnsegmenten, vor allem für einkommensschwächere Haushalte (Vollmer et al.,
2018). Die Subjektförderung zielt an den unteren Einkommensgruppen vorbei, da
die verlangten Eigenmittel gerade für einkommensarme Haushalte unüberwindbar
hoch sind. Zudem sind die Mietkosten vieler der geförderten Angebote mittlerweile
eher für Haushalte mit mittleren Einkommen erschwinglich. Es darf also angezwei –
felt werden, ob diese Lösungsansätze, in Anbetracht der erwähnten Hürden, auch
wirklich zielführend sind.
62 Optionen hierzu wurden umbenannt, verändert und um-nummeriert nach dem Reviewprozess,
wie die Vorliegende, Angaben und Bezeichnung zur Option bezahlbarer Wohnraum SDG 11.1 sind
daher ohne Gewähr.
3 Vgl. Stadt Ulm als Vorreiterrolle
Optionen und MaßnahmenEine weitere zunehmend relevante Komponente, die
Auswirkungen auf die Versorgung mit leistbaren Wohnsegmenten hat, ist die an –
gestrebte Dekarbonisierung des Wohn- und Baubereichs. Qualitativ hochwertige
Neubauwohnsegmente und/oder kostenintensive energetische, umwelt- und klima –
freundliche Sanierungsmaßnahmen ziehen unweigerlich weitere (Wohn-) Preis –
steigerungen nach sich (Amann und Mundt, 2019; Tischer et al., 2014). Mittlere
oder niedrige Einkommensgruppen wohnen daher bereits jetzt in Quartieren, die
zumeist einen niedrigen energetischen Sanierungswert vorweisen und vornehmlich
Bestandsgebäude umfassen (ebenda). Die steigenden Energie- und Wohnkosten
im Allgemeinen und Wohnen in energetisch nicht angemessen sanierten Bestands –
gebäuden im Besonderen, mit dementsprechenden Energieverlusten, Mehrbedar –
fen und somit höheren Energiekosten, verschärfen die Wohnsituation für Haushalte
mit geringem Einkommen. In diesem Wechselspiel kommt es zunehmend zu dem
Phänomen der Energiearmut , wobei ein Zusammenhang zwischen energieeffi –
zientem Wohnraum und Energiekosten zunehmend evident wird (Statistik Aust –
ria, 2019). Demnach leben, laut Statistik Austria (2019), 44 % der energiearmen
Haushalte in Wohneinheiten, die noch vor 1960 gebaut wurden. Die vorerst letzten
Erhebungen zu Österreich (aus dem Jahr 2016) beziffern 117.100 Haushalte, die
von Energiearmut betroffen sind. Die Vertreter_innen der Armutskonferenz gehen
aufgrund der stetig steigenden Energiekosten aber von weit höheren Zahlen aus
(Armutskonferenz, 2019). Die Re-Kommunalisierung von Boden und Wohnsegmen –
ten, inkl. Rückkauf und Nichtverkauf von öffentlichen Boden, ermöglicht Hand –
lungsspielräume für die Kommunen und kann somit auch integraler Bestandteil
von sozial-ökologisch gerechteren Klimaschutzmaßnahmen sein (Weißermel und
Wehrhahn, 2020). Zur Implementierung von Klimaschutz und Anpassungsmaßnah –
men im Wohnsektor im Sinne von SDG 1, bedarf es allerdings einer koordinierten
und gebündelten Vorgehensweise von Bund und Länder. Auch hinsichtlich klima-
und umweltschutzrelevanter Investitionen und Hilfen gibt es bisher keine Förderun –
gen, die den Aspekt der sozialen Benachteiligung und Armut miteinbeziehen. Die
existenten, staatlich gestützten Initiativen sind zumeist auf Bundesebene angelegt
und zielen ausschließlich auf den Baubereich, z. B. Umweltfoerderung AT, Klima-
und Energiefonds, klimaaktiv oder Solarwärme AT.
01_03.3 Optionenbeschreibung
Nachhaltige Armutsbekämpfung im Bereich des Woh –
nens der Option 1_3 umfasst ein sehr komplexes und dynamisches Themenfeld
und kann hier nur ansatzweise behandelt werden. Das gründet u.a. darin, dass alle
wohn(ungs)politischen Ideen, Ansätze und Maßnahmenvorschläge mit anderen
relevanten Politikfeldern verknüpft sind. In diesem Zusammenhang ist „ nachhalti –
ger Wohnbau als gesamtpolitische Aufgabe “, zu verstehen, die an finanz-, sozial-,
verkehrs- und bodenpolitischen Aspekten anknüpft (Seiss, 2019, 81-87). Neben
inhärenten Wechselwirkungen, wie zum Beispiel zwischen Wohnungs- und Förder –
politik, tragen auch die politischen Vernetzungen in Summe zu einer Aufwertung
des Wohnens als Teil der sozialen Infrastruktur bei. Um gerechte Zugangs-, Ver –
fügungs- und Verfügbarkeitsmöglichkeiten von Wohnraum zu schaffen, reicht das
(politische) Ideenspektrum von modifizierenden bis weitreichenden Maßnahmen –
vorschlägen.
Die vorliegende Option 1_3 behandelt das Thema
bezahlbarer Wohnraum aus der Armutsbekämpfungsperspektive und beinhaltet
drei Maßnahmenbündel, die aufeinander aufbauen und daher nicht zu trennen sind,
7
01_03 / Reform der kommunalen Flächennutzung und Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen Baulandplanung und Fördermechanismen) insbesondere weil sie einen transformativen Charakter entfalten sollen. Maßnah –
menbündel I. bezieht sich auf die Dekommodifizierung mittels Rekommunalisie –
rung von Wohnraum, mit besonderem Fokus auf Erhalt, Schaffung und Zugang
zu sozialgerechterem und klimagerechtem Wohnraum. Maßnahmenbündel II.
fokussiert auf die Dekommodifizierung von Wohnraum durch Reformgedanken
zur kommunalen Baulandplanung und Flächennutzung. Maßnahmenbündel III.
thematisiert den Bereich der Fördermechanismen als Beitrag zur Dekommodifizie –
rung von Wohnraum. Ferner wird die Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum für
Obdachlose als Einzelmaßnahme vorgestellt, die auch für sich selbst stehen kann,
aber nicht muss, und daher nicht in die Ma ßnahmenbündel eingeordnet wurde .
01_03.3.1 Beschreibung der Option
bzw. der zugehörgen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
Maßnahmenbündel 1: zur Dekommodifizierung mittels Re-Kommunalisierung
Der Verkauf kommunaler Flächen und Wohneinheiten
bspw. Im Zuge von Finanzkrisen (z. B. 2008) und weiterer Marktliberalisierung, hat
die Handlungsspielräume der Kommunen stark eingeschränkt. Damit Verfügungs-
und Handlungsspielräume an die Kommunen zurückgegeben werden können, um
sozialökologisch gerechten Wohnbau im Sinne des Gemeinwohls zu ermöglichen,
ist eine Dekommodifizierung von Wohnraum mithilfe von Re-Kommunalisierung es –
senziell. Diese ist dabei partizipativ zugestalten4; anstatt einzelnen Bürgermeister_
innen, Gemeinderät_innn et al. die gesamte Entscheidungsfreiheit zu geben, ist
eine Bürger_innenbeteiligung bei Entscheidungen wichtig. Diese verhindern oder
vermindern das Risiko, dass bau- und wohnpolitische Entscheidungen nicht dem
Gemeinwohl dienen könnten . Eine regionale Abstimmung und Zusammenarbeit
sind dabei vorteilhaft. Die dementsprechenden Maßnahmenvorschläge beinhalten
daher eine konsequente Durchsetzung des öffentlichen (kommunalen) Vorkaufs –
rechts für Boden und Wohnungen (ggf. mit Hilfe zinsloser Kredite) sowie eine
Abschöpfungsteuer auf umgewidmete Flächen. Diese kann den Eigentümer_innen
z. B. einen monetären Ertrag (Gewinn) bringen und zugleich zur Refinanzierung
weiterer Flächen dienen, die gemeinnützigen oder genossenschaftlichen Bau –
bestrebungen Vorrang einräumt. Hierzu ist die Stärkung der regionalplanerischen
Ebene als Abstimmungsorgan kommunaler Bauplanung miteinzubeziehen. In
einem weiteren Schritt wäre die hoheitliche Flächenwidmungs- und Bebauungspla –
nung rechtlich auf der regionalen Planungsebene zu verorten. Dies setzt zugleich
voraus, die kommunalen Einnahmen zu reformieren (Loslösung von Einkommens-
und Gewerbesteuer oder ein regionaler Finanzausgleich). Die Stützung des Ge –
meinwohls, insbesondere mit Blick auf Klimaschutz und klimagerechten Maßnah –
men, kann allerdings nur als Gemeinschaftsaufgabe gelingen. Dies führt demnach
auch zu der Frage der Sinnhaftigkeit eines verengten Blicks auf vorrangig eigene
Lokalinteressen von Wohnungs- oder Gewerbeneubau, denn dieser drängt die Ge –
meinden in einen kannibalistischen Wettbewerb um – möglichst einkommens- und
umsatzstarke – Einwohner_innen und Unternehmer_innen, ungeachtet ökologi –
scher, klimarelevanter und sozialer Notwendigkeiten. Eine weitere Idee für eine
Maßnahme, die als Hebel für eine bessere Versorgung mit bezahlbarem Wohn –
raum sorgen könnte, ist die stärkere planerische und raumordnerische Vernetzung
und Zusammenarbeit zwischen Land und Stadt. Im Sinne von LNOB und SDG 1
84 (evtl. Mittels Community-Based -, Co-Management/Adaptive Management)
Optionen und Maßnahmenbeinhalten die oben genannten Maßnahmen auch eine Wohnumfeld-Förderung zur
klimafreundlichen Ausgestaltung und zur Hemmung von Energiearmut, Enge und
Umweltbelastungen.
Maßnahmenbündel 2: Dekommodifizierung von Wohnraum durch Bauland –
planung, Regulierte Flächennutzung
Die bereits vorhandenen Ansätze, wie bspw. ein
Lasten-Nutzen-Ausgleich im Rahmen von interkommunal bewirtschafteten Arbeits –
zonen gelingen könnte (INKOBA Region Freistadt&Hürzeler, 2015), könnten
ebenso als Vorbild für eine regulierte Flächennutzung mit Bezug zu Bauland und
Wohnraumschaffung dienen. Die Anwendung bestehender Instrumente in Raum –
ordnung und Stadtplanung, wie z. B. Widmung auf Zeit, Rückwidmung, Enteignung,
Baulandumlegung, etc. sollten umfangreicher in der Praxis genutzt werden. Des
Weiteren wären neue Instrumente, wie z. B. ein Grünflächenfaktor zur Ökologisie –
rung, zu entwickeln. Ein temporäres und regional differenziertes Wohnbaumora –
torium würde helfen, leerstehende Wohn- und Gewerbeimmobilien systematisch
zu erfassen, und ihrer ursprünglich intendierten Funktion zuzuführen. Aus diesem
Grund werden hier die Ideen und Ansätze für eine Baulandbegrenzung – bzw.
maßvolle Ausschöpfung – bereits bestehender gewidmeter Flächen aufgegriffen.
Die verpflichtende Durchsetzung der Bauverpflichtung für gewidmete Flächen
oder Rückwidmung (nach z. B. zehn Jahren unbebauter Übergangszeit) sowie die
(Rück)- Widmung gewidmeter Flächen und die Vorrangigkeit von Mehrfamilien –
häusern (gegenüber Einfamilienhäusern) können hierbei von Nutzen sein, wenn sie
in regionaler Abstimmung erfolgen. Der vorhandene Baubestand und das brache
Bauland haben Vorrang gegenüber Neubauten und weiteren Baulanderschließun –
gen5. Bedenkt man zudem, dass Neubauförderung in Form von Subjektförderung
(gemeint sind damit Haushalte, nicht Gebäude) hohe öffentliche Kosten verursacht,
die letztlich aber eine Subventionierung privater Eigentümer_innen bedeutet, wird
deutlich, wie dringend eine Abkehr vom Neubauparadigma ist. Hinsichtlich der
prävalenten Klima- und Umweltschutzbestrebungen im Bausektor, soll hier aber
auch angemerkt werden, dass die Mehrkosten für notwendige Dekarbonisie –
rungsmaßnahmen von etwaigem Altbestand sowie ein sozialgerechter Zugang zu
diesen Wohneinheiten hierbei zu berücksichtigen sind und noch Forschungsbedarf
bergen. Ferner können Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben sowie Einschrän –
kungen zu Ausweisungen von Zweitwohnsitzgebieten und Wohnnutzungen für
touristische Zwecke der voranschreitenden Kommodifizierung des Wohnraums und
zunehmenden Flächenverbräuche entgegenwirken. Hierfür könnten Möglichkeiten
für Eigentümer_innen geschaffen werden, ihre Liegenschaften an Entwicklungs –
fonds zu verkaufen, anstatt an gewerbliche Bauträger.
Maßnahmenbündel 3: Fördermechanismen als Beitrag zur Dekommodifizie –
rung von Wohnraum:
Eine Umsetzung der oben genannten Maßnahmen
müsste selbstverständlich von einer Änderung der kommunalen Finanzierungs –
grundlagen begleitet werden, würde aber helfen, die Versiegelungsdynamik einzu –
bremsen und gemeinnützigen Wohnbau stärker an soziale Erfordernisse zu binden.
Zudem wird empfohlen, der Objektförderung Vorrang vor der Subjektförderung
in der Wohnbauförderung einzuräumen. Auch ist an eine erweiterte öffentliche
95 Unter Berücksichtigung des Klima- und Umweltschutzes (Stichwort Sanierungsförderung) im
Sinne der Suffizienz und Relation zu Ressourcenverbrauch..
01_03 / Reform der kommunalen Flächennutzung und Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen Baulandplanung und Fördermechanismen) Kostenübernahme zu denken, wo dies möglich und sinnvoll ist (z. B. öffentlicher
Kautionsfonds). Im Weiteren ist die Vergabe von geförderten Wohnungen eine
wichtige Ressource zur Wohnversorgung von Menschen mit niedrigem Einkommen
und Menschen mit besonderen Bedarfslagen. Die geförderten sozialen Wohnseg –
mente, die es bereits gibt, sind jedoch oft für Menschen mit niedrigem Einkommen
und/oder besonderen Bedürfnissen nicht leistbar (Koch 2020). Dabei ist es wesent –
lich, gesellschaftspolitische Zielorientierungen wie De-Institutionalisierung6 und
Inklusion im Vergabeprozess stärker zu berücksichtigen und Zugänge für diese
Personengruppen zu verstärken. Hilfreich wäre, eine Verbesserung der Vergabe –
instrumente von gefördertem Wohnraum anzustreben, die z. B. keine Mindestwohn-
(hier Meldedauer) oder Arbeitsdauer als Vorbedingung zur Vergabe von sozia –
lem Wohnraum mehr innehat. Geförderter Wohnbau sollte weiter stärker an den
unterschiedlichen Haushaltsbelangen (plurale Lebensformen, flexible Wohnformen
in zeitlicher Hinsicht) ausgerichtet werden. Eine weitere Maßnahme betrifft die Ein –
führung von Wohnungstauschbörsen im öffentlich Wohnsegment. Auch könnte die
Vermietung möblierter öffentlicher Wohnungen den Kostendruck reduzieren und
nötige Wohnungswechsel (z. B., weil sich der Haushalt vergrößert bzw. verkleinert)
erleichtern. Die allgemeine Vergabe muss zudem transparenter und treffsicherer
werden, auch im Sinne von Personen mit besonderen Bedarfslagen.(BAWO, 2017;
Dollinger, 2019; EcoAustria, 2018). Hierfür könnten soziale Sicherungssysteme,
wie finanzielle Sozialleistungen, an die tatsächlichen Wohnkosten angepasst
werden, um wohnungssichernd zu wirken. Im Zusammenhang von Armut, Ener –
giearmut und Wohnraum werden von Seiten der EU-Kommission et al. sowie der
Arbeiterkammer Vorschläge zu Energie- und Klimahilfsfonds eingebracht, die auch
als Kompetenzzentrum bzw. als kompetenzzentren oder interministeriale Stabs –
stelle (Arbeiterkammer (AK), 2019) für die Erarbeitung angemessener Maßnahmen,
Strategien und Fördermechanismen zur Bekämpfung von Energiearmut gedacht
werden (Weißermel und Wehrhahn, 2020; EU Kommission, 2020; AK, 2019). Kon –
kret könnten mit öffentlicher Unterstützung nicht effiziente Altgeräte in einkom –
mensschwachen Haushalten durch energieeffiziente Geräte ersetzt werden. Damit
sind bei weitem nicht alle wohn(ungs)politischen Ideen genannt, die das Thema
Wohnen mit Blick auf Armuts- und Ungleichheitsfragen umfassen. Die Auswahl
möchte zumindest deutlich machen, welch großer Möglichkeitsraum vorhanden ist,
den es nun auszuschöpfen gilt.
Maßnahme „Wohnraum für Obdachlose schaffen“
Gerade in Zeiten von (pandemischen) Infektions –
krankheiten und anderen ökonomischen oder umweltrelevanten Ereignissen
und Schocks wird der Wert, sich in eine geschützte Umgebung zurückziehen zu
können, besonders offenkundig. Gerade wohnungs- und obdachlose Menschen,
oder Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind (auch aufgrund der steigen –
den Arbeitslosigkeit in Zeiten von Lock-Downs, Grenzschließungen und anderen
Einschränkungen etc.), bedürfen eines sofortigen Konzepts, um ein menschen –
würdiges Leben führen zu können. Das beinhaltet auch, dass eine Möglichkeit
106 „De-Institutionalisierung“ ist ein Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit dem Wohnen von
Menschen mit Behinderungen verwendet wird. Damit gemeint ist der Prozess der Umwandlung
von Unterstützungsangeboten: Statt in Heimen und Wohneinrichtungen sollen Menschen
mit Behinderungen so wohnen wie alle anderen Menschen auch.“ (https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/themen/deinstitutionalisierung/, abgerufen
05.10.2019). Hier meint das den Wandel institutionellen auf gemeindebasierte Dienstleistungen
zu stärken. (https://ec.europa.eu /regional_policy/de/policy/themes/social-inclusion/desinstit/
abgerufen 02.09.2019)
Optionen und Maßnahmengeschaffen wird, sich und andere bspw. vor infektiösen Krankheiten zu schützen
und diese auszukurieren. Obdachlose Menschen haben eine signifikant geringere
Lebenserwartung (Statistik Austria, 2017) und leiden überproportional unter chroni –
schen Krankheiten (vgl. Optionen SDG 3.3, 3.4). In diesem Zusammenhang ist ein
Wohnraum als Rückzugsort unabdingbar. Hierbei kann z. B. die finnische Variante
des Housing First -Konzepts behilflich sein. Die finnische Regierung hat, gemein –
sam mit Sozialverbänden, diesen relativ neuen Ansatz aus der US-amerikani –
schen Sozialpolitik implementiert, welcher beim Umgang mit Obdachlosigkeit eine
Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender
Unterbringung bietet (Ahola, 2017; Kaakinen, 2017; Hopp, 2019). Im Unterschied
zu anderen Programmen müssen sich obdachlose Menschen bei diesem Ansatz
nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbringungsformen für unabhängige
und dauerhafte Wohnungen qualifizieren , sondern können direkt und als erstes
in eine eigene Wohnung ziehen (Hopp, 2019). Die Unterstützung wird kontinuier –
lich und bedarfsgerecht in der eigenen Wohnung angeboten. Der Ansatz basiert
darauf, dass eine obdachlose Person oder Familie als erstes und wichtigstes Ziel
eine dauerhafte Unterkunft braucht und andere Angelegenheiten erst danach an –
gegangen werden sollten. Die meisten anderen Programme arbeiten hingegen mit
einem Modell der Wohnfähigkeit , was bedeutet, dass andere Probleme, die zur
Wohnungslosigkeit geführt haben, zuerst behoben werden müssen. In Österreich
dominiert noch das bestehende Stufenmodell, bei dem ein Umzug zwischen ver –
schiedenen Wohnformen vorgesehen ist (beispielsweise von wohnungslos zum
Nachtquartier, zum Übergangswohnen und dann erst in die eigene Wohnung). Der
Stufen-Ansatz war bisher nur mäßig erfolgreich, steht doch zumeist die Hürde er –
folgreicher Behandlung sozialer, psychologischer oder Suchtprobleme am Beginn
der Unterstützung. Die Unterstützung endet zumeist mit dem Einzug in das Stufen –
modell . Finnland hat mit dem Housing First -Ansatz gute Erfahrungen gemacht und
sogar kostenreduzierend arbeiten können, da z. B. Fälle von akuter Erkrankung,
Konflikte im öffentlichen Raum, Risikofaktoren und Not-Unterbringungskosten etc.
reduziert werden konnten. Seit einigen Jahren wird dieser Ansatz zudem auch
in Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Frankreich, Portugal und Österreich
(Wien, Salzburg, Steiermark) umgesetzt, allerdings in Form unterschiedlicher
Merkmalsausprägung und staatlicher Unterstützung. In Wien und Graz gibt es
bspw. bereits erste Projekte des Housing First Ansatzes, die von der Caritas, der
BAWO und Wohnungslosenhilfe angeboten werden.
01_03.3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die Dekommodifizierung als Ziel und Maßstab für die
Bewertung wohnungspolitischer Programme und Regelungen, kann die Anerken –
nung für Wohnraum als Teil der sozialen Infrastruktur herbeischaffen und nicht
primär als Profitobjekt zu führen (Holm , 2019, S. 17). Eine wirksame Dekommo –
difizierungspolitik schließt auch den Boden als endliche Ressource mit ein und
lässt eine sparsame und verantwortungsbewusste Nutzung als Wirkungsweise
erwarten. Dies bedingt eine vorausschauende lokale Bodenpolitik, die auch einer
weitgehenden Dekarbonisierung des Wohnsektors Rechnung trägt. Komplementär
zur Stärkung der lokalen Ebene liegt die Wirkung einer Dekommodifizierung auch
in einer verbindlichen Koordination wohnungspolitischer Strategien der Regional –
planung begründet (vgl. SDG 11.1). Re-Kommunalisierung hätte zur Folge, dass
wieder mehr Handlungsspielraum in Händen der Kommunen läge , die dann dazu
angehalten sind, im Sinne des sozialökologischen Allgemeinwohls zu agieren,
das auch die Wirkung haben kann, klimafreundlichen, bezahlbaren Wohnraum zu
11
01_03 / Reform der kommunalen Flächennutzung und Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen Baulandplanung und Fördermechanismen) 12fördern. Fördermechanismen mit Blick auf sozialökologische Auswirkungen können
ihre Wirkung im Rahmen der rechtlichen Wohnbauförderung und steuerrechtlichen
Maßnahmen entfalten, die für den privaten wie gemeinnützigen Mietsektor greifen
können, wie bspw. Baurecht, Mietrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Wohn –
eigentumsrecht (Amann und Mundt, 2019; 2019). Mit Blick auf das Baurecht gilt es
dabei auch die Raumordnung und gemeinderechtliche Gegebenheiten klima- und
sozialverträglich zu adaptieren und sozial- und klimagerechte Anpassungskapazi –
täten zu schaffen. Die Autor_innen des Ministeriumsberichts (BMASGK) empfehlen
dabei, über rein technische Lösungen hinauszugehen und den Kostenfaktor zu
berücksichtigen (z. B. soziale und klimaneutrale Sanierungen unter größtmöglicher
Kostenreduktion) (Amann und Mundt, 2019; IIBW, 2019). Inwieweit es gelingen
kann, Sanierungsmaßnahmen klima- und sozialgerecht zu implementieren, bedarf
weiterer Forschung.
Treffsicherheit für Wohnraumförderungen kann die
Wirkung haben, besonders Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen,
denen der Zugang zu angemessenen Finanzierungsmittel fehlt und die, im Fall ei –
nes Mietverhältnisses, zudem kaum einen Einfluss auf Mietpreis- und Sanierungs –
entscheidungen der Eigentümer_innen haben. Die Schaffung der oben erwähnten
Klima- und Energiefonds, welche Maßnahmen und Finanzierung nach sozialöko –
logisch-ökonomischen Kriterien miteinbeziehen, sollen die Wirkung entfalten, eine
erfolgreiche Implementierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen zu forcieren.
Einhergehend mit der Bewusstseinsschaffung für klimaneutrales/positives, aber
auch bezahlbares Wohnen, das auch dessen Mehrdimensionalität (z. B. Energie –
armut, aber auch des Wohn- und Gesundheitsvorteils) mitdenkt, erhöht sich die
Wahrscheinlichkeit, dass die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen flächende –
ckend und gesellschaftlich akzeptiert umgesetzt werden können.
01_03.3.3 Bisherige Erfahrungen mit dieser Option
oder ähnlichen Optionen
Wissenschaftlich fundierte Aussagen können hier –
zu nicht direkt mit Bezug auf Österreich gemacht werden und existieren bisher
vornehmlich theoretisch und nicht in vergleichbaren Fallbeispielen, daher werden
Aussagen über Erfahrungen hier vernachlässigt. Zudem entbehren die erwähnten
Maßnahmen zur Dekommodifizierung von Wohnraum, auch aufgrund der Kom –
plexität, Dynamik und eher langfristigen Zeithorizontes, bisher angemessene
Erfahrungsberichte und Analysen derselben. Bisherige Erfahrungen lassen sich im
Bereich des Housing First Konzepts für Österreich ebenfalls nur im Kleinen finden
(Wien Caritas, Wohnungslosenhilfe etc., BAWO Wien, Graz etc.) und nicht im
vorgeschlagenen, institutionalisierten Konzept nach dem finnischen Vorbild. Eine
Übertragbarkeit der positiven Erfahrungen Finnlands mit dem Housing First Ansatz
auf Österreich bedarf weiterer Forschung und Anwendung, um eine wissenschaft –
lich fundierte Aussage treffen zu können.
01_03.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Maßnahmen zu den beiden Optionen SDG 1 Op –
tion 1_3 sind kurz-, mittel- und langfristig zu skalieren und werden gerade in Kom –
bination mit den Maßnahmenbündeln, die hier genannt wurden, sowie den Maßnah –
men dazu als besonders effektiv eingeschätzt. Diesbezüglich sind bspw. bau- und
planungspolitische Maßnahmen eher langfristig einzustufen, rechtliche Maßnahmen
eher mittelfristig ebenso wie kooperative Maßnahmen, während notlagenbezoge –
ne Maßnahmen (z. B. gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Treffsicherheit bei
Optionen und Maßnahmen13der Wohnraumvergabe, Anpassung der Wohnhilfen) eher kurzfristig angelegt sind.
Spezielle (Klima-) Hilfsfonds sind sowohl kurz- bis auch langfristig gedacht, auch
aufgrund der angestrebten und notwendigen Dekarbonisierungsverpflichtungen
Österreichs im Zuge des Klimaabkommens bis 2025 und darüber hinaus.
01_03.3.5 Vergleich mit anderen Optionen,
mit denen das Ziel erreicht werden kann
Wohn- und wohnungsrelevante Forderungen, die das
Ziel der Armutsbekämpfung unterstützen, werden im elften Nachhaltigkeitsziel
Nachhaltige Städte und Gemeinden erwähnt, zu denen es auch eine Option gibt.
Die Option Förderung ganzheitlicher und vielfältiger Wohnkonzepte und Target 11.1
verlangen es, den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohn –
raum sicherzustellen. Monitoring, systematische Erhebungen, die in der Option zu
SDG 11.1 erwähnt werden, können einen Beitrag leisten , um die vorliegende Option
umzusetzen, indem zielgenauere Maßnahmenimplementierung ermöglicht werden.
01_03.3.6 Interaktionen mit anderen Optionen
Auch andere SDGs bzw. Targets verfügen über implizi –
te Forderungen, die sich auf den Komplex Wohnen beziehen lassen. Alle Optio –
nen zu kennen, die mit Wohnraumproblematiken interagieren, ist allerdings zum
Zeitpunkt dieser Optionenerstellung nicht möglich, die Bewertungsprozesse stehen
gerade erst an ihrem Beginn.
01_03.3.7 Offene Fragestellungen
Alle erwähnten Maßnahmen zur Dekommodifizierung
von Wohnraum sind weiterhin zu erforschen und auf Österreich zu beziehen. Stu –
dien zur flächendeckender Erhebung von Wohnraumnutzung (Leerstand, Ferien
– oder Zweitwohnungen, Wohnungen als Kapitalanlage) sind notwendig, um den
Status Quo für Österreich besser erfassen zu können. Modellregionen können
beforscht werden, welche die Vernetzung von Stadt und Land fokussieren. Zu –
dem sind auch die Auswirkungen von Maßnahmen zur Rekommunalisierung und
Baulandplanung auf sozialverträgliche, Umwelt- und klimafreundliche Wohnraum –
schaffung in Österreich zu untersuchen. Zudem sind komparative Forschungen zu
Kosten von Dekarbonisierungsmaßnahmen notwendig, die den sozialgerechten
Zugang zu den Wohneinheiten berücksichtigen. Ferner gibt es in Österreich und
Europa noch viele offene Fragen zu Fördermechanismen, wie etwa Klimahilfs –
fonds und es benötigt evtl. neue Ansätze zu klimagerechter Förderung : Niemand
darf zurückgelassen werden (Leave no one behind). Auch Ansätze zur Reduzie –
rung von Obdachlosigkeit (inkl. dem Housing First Konzeptes nach finnischem
Vorbild) sind bisher noch weitestgehend zu wenig bzw. gar nicht erforscht wor –
den. Weiteren Forschungsbedarf gibt es aber auch zu Modellierungen, die die
komplexen Zusammenhänge und Prozesse mit Blick auf bezahlbaren Wohnraum
behandeln. Dazu können qualitativ bzw. quantitative Modelle bei der Analyse und
Bewertung von SDG-Maßnahmen helfen. In Anlehnung eines Environmental and
Social Impact Assessments konnte bereits das rudimentäre Inequality and Poverty
Assessment Modell (Bukowski, 2019) Problemfelder identifizieren und existieren –
de und neu entwickelte Maßnahmen auf das SDG 1 und SDG 10 evaluieren, aber
auch hier besteht weiterer Forschungsbedarf. Zudem gibt es Forschungsbedarf zu
partizipativen wohnpolitischen Maßnahmen und Möglichkeiten (evtl. Einbeziehung
der Bürger_innen z. B. durch ein Bürger_innenparlament zum Wohnraum –bzw.
Flächenbebauungsthemen).
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