SDG_06_Option_06_04_pdf_20231119_182353.txt

Optionen
und
Maßnahmen
Österreichs Handlungsoptionen
zur Umsetzung
der UN-Agenda 2030
für eine lebenswerte Zukunft.
UniNEtZ –
Universitäten und Nachhaltige
EntwicklungszieleOptionen und Maßnahmen1
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)23 Tabellenverzeichnis
4 06_04 .1 Ziele der Option
5 06_04.2 Hintergrund der Option
6 06_04.3 Optionenbeschreibung
6 06_04.3.1 Beschreibung der Option bzw. der zugehörigen Maßnahmen
bzw. Maßnahmenkombinationen
9 06_04.3.2 Erwartete Wirkungsweise
11 06_04.3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option oder ähnlichen Optionen
12 06_04.3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
13 06_04.3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit denen das Ziel
erreicht werden kann
14 06_04.3.6 Interaktionen mit anderen SDGs
15 06_04.3.7 Offene Forschungsfragen
15 Literatur06_04
Target 6.6Autor_innen:
Borgwardt, Florian ( Universität für Bodenkultur Wien );
Muhar, Susanne ( Universität für Bodenkultur Wien );
Schmutz, Stefan ( Universität für Bodenkultur Wien )Erhalt und Wiederherstellung
der ökologischen Funktionen von
Binnengewässern (inkl. Moore &
Feuchtgebiete)
Inhalt
Optionen und Maßnahmen3Tabellensverzeichnis
Tab. O_6-04_01 : Be-
schreibung der Wirkung
der Option 06_04 auf die
Targets des SDG 6.
// Tab. O_6-04_01 : Im-
pact of option 06_04 on
the SDG 6 targets.

Tab. O_6-04_02 : Be-
schreibung der Wechsel –
wirkung der Option mit
anderen SDG 6 Optio –
nen.
// Tab. O_6-04_02 :
Description of the inter –
action of the option with
other SDG 6 options.

Tab. O_6-04_03 :
Interaktionen der Op –
tion 06_04 mit anderen
SDGs. Quelle: Seifollahi-
Aghmiuni, Nockrach und
Kalantari (2019).
// Tab. O_6-04_03 : Inter –
actions of option 06_04
with other SDGs. Source:
Seifollahi-Aghmiuni,
Nockrach und Kalantari
(2019).10
13
14
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)406_04.1 Ziele der Option
Wasser bedeutet Leben – in diesem Sinne sind die
wasserverbundenen Ökosysteme und eine intakte Funktionsweise von höchster
Bedeutung. Die stille Krise der aquatischen Biodiversität verläuft im doppelten
Sinne unterhalb der Oberfläche, häufig unbemerkt von Gesellschaft, Wirtschaft
und Politik. Der Rückgang der Biodiversität, also das Verschwinden von Arten,
Populationen, Lebensräumen oder gar ganzen Ökosystemen, verläuft in Bin –
nengewässern deutlich schneller als an Land oder im Meer (Leibniz-Institut für
Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), 2019). Der Erhalt und die Wieder –
herstellung der ökologischen Funktionen von wasserverbundenen Ökosystemen
trägt daher in vielen Bereichen zur Erreichung der SDGs bei. Der Bedarf, Fließ –
gewässer zu renaturieren, ist in Österreich bekannt und über die Zustandserfas –
sung im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) (Europäi –
sches Parlament (EP) & Rat der Europäischen Union (ER), 2000) dokumentiert.
Ähnliches gilt für Feuchtgebiete und Moore, die allerdings nicht durch die WRRL
erfasst sind. Zur Erreichung der SDGs (und Ziele anderer EU-Richtlinien im Um –
weltbereich) ist die entschlossene Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen
zur Beseitigung bekannter ökologischer Defizite dieser Ökosysteme (insbeson –
dere relevant für Feuchtgebiete und Moore) entscheidend.
Diese Option zielt insbesondere auf Target 6.6 ab:
Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darun –
ter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen . Weiters
ergeben sich besonders starke Verbindungen zu einzelnen Targets aus SDG 15,
die die Süßwasser-Ökosysteme ebenfalls abdecken. Die Umsetzung der Option
adressiert folgende weitere Targets:
–Target 6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem
und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen;
–Target 6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmut –
zung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung ge –
fährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten
Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und
gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern;
–Target 2.4 Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelpro –
duktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden,
die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme
beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetter –
ereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen
und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern;
–Target 11.4 Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur-
und -naturerbes verstärken;
–Target 11.5 Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Was –
serkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen
deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaft –
lichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich
verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in
prekären Situationen;
–Target 13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber
klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken;
–Target 14.1 Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere
durch vom Land ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und
Optionen und Maßnahmen5Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern;
–Target 15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer
biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesent –
lichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken;
–Target 15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Ver –
schlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der
biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu
schützen und ihr Aussterben zu verhindern.
06_04.2 Hintergrund der Option
Die Süßwasser-Ökosysteme zählen, aufgrund viel –
fältiger und intensiver Nutzungen der Ressource Wasser, zu den am stärksten ge –
fährdeten Ökosystemtypen. Aktuell stellen Verschmutzung, Lebensraumzerstörung,
gebietsfremde Arten, Übernutzung der Bestände und Veränderungen des Wasser –
haushalts die größten Herausforderungen dar (Dudgeon et al., 2006). Darüber hin –
aus verändert der Klimawandel durch Erwärmung und veränderte und zunehmend
extremere Niederschlagsmuster (z. B. Starkregen und Trockenheit) zunehmend
die aquatischen Ökosysteme. Daraus ergeben sich enorme Auswirkungen auf ihre
Biodiversität (World Wide Fund for Nature (WWF), 2020).
Der Zustand der wasserverbundenen Ökosysteme
wird in Österreich großteils durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) erfasst und bewertet (EP & ER, 2000). Die WRRL berücksichtigt dabei
Fließgewässer (mit einem Einzugsgebiet > 10 km²), stehende Gewässer, Über –
gangsgewässer, Küstengewässer und Grundwasseraquifere. Die Bewertung erfolgt
auf Basis sogenannter Wasserkörper. Damit ist ein Großteil der wasserverbunde –
nen Ökosysteme abgedeckt, aber bei weitem nicht alle. Schutzwürdige Moore und
Feuchtgebiete sind in der FFH Richtlinie erfasst und durch die entsprechenden
Anhänge geschützt (Rat der Europäischen Gemeinschaften (EWG), 1992). Quellen
und Hochgebirgsbäche (< 10 km²) sind kaum durch bestehende Regularien erfasst. Für Ökosystemtypen, die nicht durch die bestehenden Regularien erfasst sind (z. B. sehr kleine Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet < 10 km², Quellsysteme sowie Feuchtgebiete und Moore, die nicht durch die FFH-Richtlinie erfasst sind), gibt es allerdings keine offizielle Zustandserfassung, was wiederum zu Wissens - defiziten führt. Die WRRL sieht vor, dass sich die Wasserkörper bis 2027 zumindest in einem guten ökologischen und chemischen (bzw. für Grundwas - ser in einem guten chemischen und mengenmäßigen) Zustand befinden. Laut na - tionalem Gewässerbewirtschaftungsplan (Bundesministerium für Land- und Forst - wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), 2017) erfüllen in Österreich aufgrund menschlicher Nutzungen und Überformungen nur 37 % der bewerteten Fließgewässer und knapp 50 % der Seen (> 50 ha) dieses Kriterium – und das,
obwohl sich die Umsetzung der WRRL bereits im letzten Drittel befindet. Weniger
als 15 % der Fließgewässer befinden sich noch in einem sehr guten ökologischen
Zustand und lediglich 1 % wird von ökologisch bedeutenden, intakten Auen be –
gleitet. Weiters gelten rund 60 % der heimischen Fischarten, die in Fließgewässern
beheimatet sind, heute als gefährdet (Scheikl, Seliger, Grüner & Muhar, 2020).
Für andere biologische Qualitätselemente, wie z.B. das Makrozoobenthos, fehlen
solche Informationen gänzlich und die Gefährdung oder das Verschwinden einzel –
ner Arten bleibt unbeachtet. Grundsätzlich gilt bei der WRRL ein Verbesserungs –
gebot (alle Wasserkörper, die schlechter bewertet sind als gut, müssen verbessert
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)6werden) und ein Verschlechterungsverbot (der Zustand eines Wasserkörpers darf
nicht verschlechtert werden). Doch insbesondere die Einschätzung, ab wann sich
der ökologische Zustand verschlechtert, obliegt oft subjektiven Expert_innenein –
schätzungen, die schlussendlich auch volkswirtschaftlichem Interesse gegenüber –
gestellt werden.
Moore, Feuchtgebiete und Quellbäche (besonders
relevant in Gebirgen) werden von der WRRL nicht explizit bewertet. In Österreich
gibt es 24 verschiedene Typen von Mooren, Sümpfen und Quellfluren. Davon sind
20, also rund 83 %, von Traxler et al. (2005) einer Gefährdungskategorie zugeord –
net worden. Davon sind drei Habitattypen von vollständiger Vernichtung bedroht
(Kalktuff-Quellflur, Großröhricht an Fließgewässer über Großsubstrat, Montane
Schwemm- und Rieselflur), neun stark gefährdet und acht gefährdet.
Die bestehenden Belastungen der Ökosysteme sind
in Österreich (für Ökosysteme, die von den genannten Richtlinien erfasst sind) ver –
hältnismäßig gut erfasst. Somit sind die bestehenden Belastungen für Fließgewäs –
ser (Einzugsgebiet > 10 km²) sehr gut bekannt. Speziell für kleinere Fließgewässer
und Feuchtgebiete ist das Ausmaß der Belastungen (z.B. durch landwirtschaftliche
Nutzung) nicht im selben Detailgrad vorhanden. Auf Basis bestehender Daten
lassen sich die Belastungen klar identifizieren (Schinegger, Trautwein, Melcher &
Schmutz, 2012). Der Klimawandel und der zunehmende gesellschaftliche Nut –
zungsdruck stellen auch für die aquatischen Ökosysteme und ihre Funktionsfä –
higkeit eine Herausforderung dar. Die zunehmenden Nutzungsansprüche an die
Ressource Wasser sind auch global festzustellen, wie z.B. im rasanten Ausbau
der Wasserkrafterzeugung zu sehen ist (Grill et al., 2019). Um den negativen Aus –
wirkungen bestehender aber auch neu aufkommender Eingriffe und Belastungen
ökologisch entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit der wasserverbundenen
Ökosysteme aufrecht zu erhalten, sind umfassende Renaturierungsmaßnahmen
dringend erforderlich.
06_04.3 Optionenbeschreibung
06_04 .3.1 Beschreibung der Option bzw. der
zugehörigen Maßnahmen bzw.
Maßnahmenkombinationen
1. Vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ( WRRL): die
WRRL ist in Österreich seit 2003 im nationalen Wasserrecht implementiert
(BMLFUW, 2017). Die WRRL sieht vor, dass bis 2027 die Ziele (mindestens
guter ökologischer Zustand aller Wasserkörper) erreicht sind. Die Zustands –
erfassung erfolgt in Österreich sehr gut, doch in den letzten Jahren sind
die Aktivitäten zur Verbesserung des ökologischen Zustands ins Stocken
geraten. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass bis 2027 der gute öko –
logische Zustand aller Wasserkörpern tatsächlich erreicht werden kann. Der
nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) weist massive Defizite in
fast allen Bereichen (Hydrologie, Morphologie, Konnektivität) aus und damit
verbunden einen entsprechenden Bedarf zur Renaturierung. Weiters wird es
immer augenscheinlicher, dass eine umfassende Abstimmung unterschied –
licher Richtlinien und ihrer Zielvorgaben erforderlich ist, damit sich potentiell
konkurrierende Zielvorgaben nicht im Weg stehen (z. B. Wasserkraftausbau
und Ökosystemwiederherstellung), bzw. Synergien besser genutzt werden
können (z. B. Erhalt Biodiversität). Die vollständige Umsetzung der WRRL
und der Maßnahmen aus dem NGP stellen somit den ersten Schritt dar, um
Optionen und Maßnahmen7die Fließgewässer in Österreich in einem Mindestmaß zu schützen und zu re –
naturieren. Dafür sind zunächst die:
–Herstellung der Wanderbarkeit und des Sedimenttransports;
–hydrologische Sanierung und Renaturierung der Abflussdynamik ( E-flows );
–morphologische Sanierung und Renaturierung erforderlich.
2. Vollständiges Eingriffsverbot für Gewässer mit ,sehr gutem ökologi –
schen Zustand‘ nach WRRL (keine Ausnahmen im übergeordneten Interesse).
Derzeit befinden sich noch 15 % des Gewässernetzes der Flüsse > 10 km²
Einzugsgebiet in einem ökologisch sehr guten Zustand. Um nachfolgenden
Generationen den Zugang zu naturnahen Gewässern zu ermöglichen, darf es
an diesen Gewässerstrecken zu keinen weiteren Beeinträchtigungen durch
menschliche Nutzungen kommen.
3. Naturnahen Hochwasserschutz fördern: Aufgrund der topografischen
Charakteristik Österreichs hat sich Hochwasserschutz über einen langen
Zeitraum auf einen effizienten Abtransport von Wasser konzentriert, der über
entsprechende technische Lösungen erreicht wurde (Stichwort Durchflusspro –
file). Dies führt allerdings zu Folgeproblemen, weil sich die Hochwassersitua –
tion Richtung Unterlieger verlagert und somit dort verschärft. Darüber hinaus
ist das ‚abtransportierte‘ Wasser dann nicht mehr verfügbar (weder für das
Ökosystem noch für andere Nutzungen). Insofern zielt naturnaher Hochwas –
serschutz insbesondere auch auf den Rückhalt des Wassers innerhalb eines
Einzugsgebietes ab, um Wasser bereits in flussauf gelegenen Bereichen
zurückzuhalten. Dafür braucht es einerseits die Schaffung von Retentions –
flächen, die auch nur temporär nutzbar sein können ( shared land -Ansatz).
Andererseits braucht es hier aber auch ein Umdenken in der (technischen)
Ausgestaltung von Hochwasserschutz. Grüne Infrastruktur und nature-based
solutions spielen hier eine wichtige Rolle, da dadurch auch biodiversitätsför –
dernde Maßnahmen unmittelbar integriert werden können.
4. Ökologische Gestaltung und Nutzung des Umlands von aquatischen
Ökosystemen:
–Gewässerrandstreifen mit naturnaher Ufervegetation schaffen: Feucht –
wiesen und Auen, sprich der Übergangsbereich von aquatischen hin zu
terrestrischen Ökosystemen, sind durch die Entwicklung der Kulturlandschaft
in der Vergangenheit stark zurückgedrängt worden. In Österreich wird dafür
auch der Begriff des ‚10. Bundeslands‘, das urbar gemacht wurde, verwendet
(Ramsauer, 1948). Für die Funktion der Ökosysteme und die Bereitstellung
von Ökosystemdienstleistungen stellen diese Übergangszonen aber beson –
ders wichtige Bereiche dar. Ufervegetation puffert die Einflüsse umliegender
Nutzungen (z. B. Rückhalt von Nährstoffen aus der Landwirtschaft sowie
organische Einträge sowie Feinsediment oder auch Pestizide), spendet
Schatten und kann so Erwärmungseffekte mildern oder bietet Lebensraum
für Arten, die auf diese Strukturen angewiesen sind. Insofern stellen Gewäs –
serrandstreifen mit standorttypischer Vegetation ein wichtiges Element mit
Pufferfunktion dar.
–Laterale Vernetzung Fließgewässer–Auen-Umland fördern: Ökosysteme
interagieren miteinander und sind keine starren Einheiten. Insofern sind die
Verbindungen innerhalb eines Ökosystems, aber auch jene darüber hinaus
zu anderen Ökosystemen ein wichtiger Faktor, um die ökologische Funktions –
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)8fähigkeit nachhaltig aufrechtzuerhalten. Für Fließgewässer steht oftmals die
longitudinale Konnektivität (innerhalb des Ökosystems) im Vordergrund. Für
Auen und Feuchtgebiete spielt jedoch die laterale Vernetzung eine wichtigere
Rolle. Besonders in Auenlandschaften werden durch laterale Austausch –
prozesse typische Lebensräume geschaffen. Die Schaffung oder Wiederher –
stellung von Überflutungsflächen ist somit ein erster Schritt für eine laterale
Vernetzung von Gewässern mit ihrem Umland. Insbesondere in größeren Ge –
wässern wie der Donau wurde diese laterale Vernetzung sehr stark unterbun –
den bzw. vollständig beseitigt, weshalb es gezielter Maßnahmen, wie z. B. der
hydrologischen Dynamisierung sowie der Anbindung/Schaffung von Altarmen,
braucht, um diese Vernetzung wieder zu ermöglichen.
–Bodenerosion und damit Eintrag von Feinsedimenten, Nährstoffen und
Pestiziden verringern: die oftmals intensive Nutzung des Umlands durch
z. B. Landwirtschaft sowie durch den Klimawandel veränderte Niederschlags –
muster führen zum verstärkten Eintrag von verschiedenen Stoffen. Diese be –
einträchtigen das Ökosystem in seiner Funktion. Die oben genannten Gewäs –
serrandstreifen üben hier eine Pufferfunktion aus. Zu beachten ist aber, dass
Randstreifen den Erfordernissen des Rückhalts angepasst werden müssen
und dafür zusätzlicher Raum zur Verfügung stehen muss (Flächenrückgewin –
nung). Neben dem Abhalten des Eintrags kann aber auch die Anpassung der
landwirtschaftlichen Praxis diese Einträge verringern. Dazu gehören die Ver –
meidung der offenen Ackerflächen über längere Zeitspannen sowie reduzier –
ter Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden (Optionen 06_05 und 15_03).
5. Absoluter Schutz von intakten Mooren und Feuchtgebieten – keine wei –
tere Zerstörung dieser Lebensräume: Moore und Feuchtgebiete sind einzig –
artige Ökosystemtypen. Besonders die Zerstörung von Mooren ist kaum re –
versibel, da diese Systeme über sehr lange Zeiträume entstehen. Zentral für
den Schutz von Mooren ist es, jeglichen weiteren Torfabbau zu stoppen und
zu untersagen sowie Maßnahmen zum Erhalt von Mooren (z. B. ausreichende
Wasserzufuhr) zu setzen. Die Expertise zur detaillierteren Ausarbeitung von
Maßnahmen ist innerhalb der SDG 6-Gruppe bisher nicht vorhanden.
6. Integrative Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen mit
besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte: Für einen nachhaltige –
ren Umgang mit der Ressource Wasser ist eine ganzheitliche Betrachtung
notwendig; d. h. für Planung und Bewirtschaftung sind die Interessen und
Bedürfnisse aller Nutzer_innengruppen zu berücksichtigen, was wiederum
ökonomische, ökologische als auch soziologische Aspekte einschließt und
gesetzliche Vorgaben (wie z. B. durch die WRRL) umfassend in die Planung
miteinbezieht. Hier besteht ein enger Bezug zu Option 06_09 „Stärkung des
Integrated Water Resources Management für einen nachhaltigen Umgang mit
der Ressource Wasser“ .
Beschreibung von potenziellen Konflikten und
Systemwiderständen sowie Barrieren
–tatsächliche Finanzierung der Renaturierungsmaßnahmen;
–Flächenbedarf für Maßnahmen zur morphologischen Verbesserung sowie zur
Schaffung von Retentionsflächen;
–ökonomische Einbußen bei Wasserkraftnutzung;
Reduktion bzw. keine Erhöhung des Beitrags der Wasserkraft zur Produktion
aus erneuerbaren Energiequellen;
Optionen und Maßnahmen9 –Nutzungs-/Zielkonflikte mit anderen Wasser- und Gewässernutzungen, z.B.
Bewässerung, Schifffahrt, Kiesgewinnung, Fischerei,
Forst- und Landwirtschaft;
–Personen mit Flächeneigentum, die durch Renaturierungsmaßnahmen Ein –
schränkungen befürchten;
–Bedarf der Bestandsregulation von Fischfressern (Fischotter, Kormoran,
Gänsesäger), damit guter fischökologischer Zustand der Gewässer erreicht
werden kann; Konflikt mit Naturschutz.
Umsetzungsanforderung
–ausreichende Finanzierung von Renaturierungsmaßnahmen: Fließgewässer,
Feuchtwiesen und Moore wurden als Ökosysteme über Jahrzehnte und Jahr –
hunderte systematisch degradiert und zerstört. Eine Vielzahl von Akteur_in –
nen (z.B. Landwirtschaft, Wasserkraft) aber auch die Gesellschaft insgesamt
hat daraus (vor allem auch ökonomische) Vorteile gezogen. Insofern muss es
möglich sein (auch nach dem polluter-pays -Prinzip der WRRL) ausreichend
finanzielle Mittel für eine effektive Wiederherstellung der ökologischen Funk –
tionen bereitzustellen. Mittlerweile gibt es die Evidenz, dass diese Degradie –
rung und Zerstörung mit dem Verlust von Biodiversität sowie der Erbringung
von Ökosystemdienstleistungen einhergeht;
–strategische und politische Entscheidung, Ökosysteme, die sich noch in
einem naturnahen Zustand befinden, absolut zu schützen;
–Flächenverfügbarkeit: viele Flächen, die früher den genannten Ökosystem –
typen zur Verfügung standen, sind heute durch andere Nutzungen belegt.
Oftmals ist es schwer bis unmöglich dies zu reversieren, d.h. die aktuelle
Nutzung kann nicht einfach aufgelassen werden;
–ganzheitliche Betrachtung der Umwelt- und Landwirtschaftspolitiken und ihrer
Umsetzung: sektorale Fragmentierung beseitigen, Fördermechanismen in
ganzheitlicher Weise konzeptionieren.
06_04 .3.2 Erwartete Wirkungsweise
Die WRRL hat einen guten ökologischen Zustand
als Ziel definiert. Die erwartete Wirkung der Maßnahmen soll die Erreichung
dieses Ziels ermöglichen und darüber hinaus die zukünftige ökologische Funkti –
onsfähigkeit dieser Ökosysteme sicherstellen. Die WRRL zielt aktuell auf einen
Zeitraum bis 2027 ab, wobei ein Erhalt und eine ausreichende Wiederherstel –
lung der ökologischen Funktionen in Österreich sicherlich über diesen Zeitraum
hinaus gehen. Die Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen ist
ein wichtiges Element für eine nachhaltige gesellschaftliche Transformation und
stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der SDGs dar, weil die Ressource
Wasser ein zentrales Element und entscheidende Grundlage für den Men –
schen aber auch seine Wirtschaftsweise darstellt. Ein nachhaltiger Umgang mit
dieser Ressource kann nur dann gelingen, wenn auch mit den wasserverbun –
denen Ökosystemen nachhaltig umgegangen wird, d. h., dass ihre ökologische
Funktion intakt ist und die Biodiversität dieser Systeme nicht weiter abnimmt.
Funktionierende Ökosysteme sind in der Lage, Ökosystem(dienst)leistungen
zum Wohl von Mensch und Gesellschaft bereitzustellen. Darunter fallen hin –
sichtlich wasserverbundener Ökosysteme insbesondere die Bereitstellung von
(sauberem) Wasser in ausreichender Menge, die Selbstreinigung des Wassers,
der Erhalt der Biodiversität, Schutz vor Hochwasser und Dürre sowie Wohl –
fahrtsleistungen für den Menschen, aber auch die Wasserkraftnutzung und die
Schifffahrt. Tab. O_6-04_01: Beschreibung der Wirkung der Option 06_04 auf
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)10Tab. O_6-04_01 : Beschreibung
der Wirkung der Option 06_04
auf die Targets des SDG 6. // Tab. O_6-04_01 : Impact of
option 06_04 on the SDG 6
targets.Wirkung Target
6-3
6-4
6-5
6-6
6-A
6-1Sicherstellung Wasserquantität und -qualität
Selbstreinigungskraft wird unterstützt, womit eine Verbesserung
der Wasserqualität einhergeht
Funktionierende Wasser-Ökosysteme unterstützen die Retention
und können z. B. Wasserknappheit entgegenwirken
Integriertes Management bildet den Rahmen und die vorgeschla –
genen Maßnahmen unterstützen die Umsetzung eines integrierten
Managements
Wasserverbundene Ökosysteme werden geschützt und insbeson –
dere in ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit wiederhergestellt
,Learning by doing‘: um international einen nachhaltigen Umgang
mit der Ressource Wasser anzustoßen, muss dieser auch national
erfolgen
Optionen und Maßnahmen11die Targets des SDG 6. gibt einen Überlick, wie Option 06_04 die Erreichung
der Targets in SDG 6 unterstützt.
Der Indikator „Change in the extent of water-related
ecosystems over time” (UN Water, 2017, S. 28) ist völlig ungeeignet für die Be –
wertung, ob das Ziel erreicht wird oder nicht. Im Gegenteil kann die reine Was –
serfläche von Ökosystemen auch zunehmen, obwohl künstliche Systeme wie
Reservoirs oder Stauseen errichtet werden, die sich in ihrer ökologischen Funk –
tionsweise von natürlichen Systemen deutlich unterscheiden. Um den Zustand
von Ökosystemen plausibel bewerten zu können, braucht es neben abiotischen
Kenngrößen (wie der Fläche oder dem pH-Wert) auch biologische Indikatoren,
die Hinweise geben, dass die ökologische Funktionsfähigkeit gegeben ist. Ein
besonderes Kriterium in Fließgewässern ist die Vernetztheit der Lebensräume,
womit nicht nur die Durchgängigkeit entlang der Flussachse gemeint ist. Für
eine intakte Funktionsweise von Fließgewässerökosystemen können entspre –
chende Indikatoren eine Information zur Fragmentierung geben und notwendige
Verbesserung verdeutlichen.
06_04 .3.3 Bisherige Erfahrung mit dieser Option
oder ähnlichen Optionen
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
(insbesondere 1960-1980) war die große Herausforderung im Bereich der Ge –
wässer die Wasserverschmutzung. Die Errichtung von Kanalsystemen und
Kläranalgen sowie die Reduzierung und Beseitigung von industrieller Ver –
schmutzung unserer Oberflächengewässer hat zu einer beträchtlichen Ver –
besserung geführt und Österreich hat eine durchwegs gute Wasserqualität. Die
Ursache-Auswirkungsverbindung ist beim Thema Verschmutzung durch Punkt –
einträge sehr stark ausgeprägt; d. h. es gibt eine_n Verschmutzer_in und wenn
der Eintrag durch diese_n Verschmutzer_in eliminiert wird, kommt es sehr rasch
zu einer Verbesserung der Wasserqualität. Bei diffusen Einträgen ist dieser Zu –
sammenhang schwieriger darstellbar, weswegen diese Art der Belastung auch
nach wie vor relevant ist, insbesondere in landwirtschaftlich stark genutzten
Regionen. Bei hydromorphologischen Eingriffen (bedingt durch Wasserkraftnut –
zung oder durch technischen Hochwasserschutz) sind diese Zusammenhänge
komplexer ausgeprägt, weil es über einen sehr langen Zeitraum zu vielen kleine –
ren und größeren Veränderungen im ökosystemaren Gefüge kam. Die WRRL hat
zum Ziel diese Zusammenhänge zu entwirren. Die Umsetzung der WRRL erfolgt
in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die Schweiz und Norwegen verfügen über
ähnliche Gesetzgebungen zum Schutz bzw. zur Ökologisierung der Gewässer.
Auf Basis der WRRL wurden bisher einzugsgebietsbezogene, transnationale Ma –
nagementpläne erstellt, die eine integrative Bewirtschaftung ermöglichen sollen.
Die Bewirtschaftung nach WRRL erfolgt auf Ebene der Einzugsgebiete, d. h.
falls ein Fluss mehrere Länder durchfließt, wird das gesamte Gebiet ungeachtet
der nationalen Grenzen als Managementeinheit herangezogen. Die Umsetzung
der WRRL stellt für die EU-Mitgliedsstaaten eine große Herausforderung dar,
da neben den Monitoring- und Zustandserfassungsaufgaben auch konkrete
Renaturierungsmaßnahmen erforderlich sind. Österreich hat für die Umsetzung
der WRRL zunächst die longitudinale Konnektivität (Wanderbarkeit der Fließ –
gewässer) priorisiert, d. h. es wurden Wanderhindernisse wie Kraftwerkswehren
für Fische passierbar gemacht. Ohne entsprechende Verbesserung der Habitate
und damit der Gewässerstruktur sowie Fließ- und Abflussdynamik wird eine
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)12Erreichung des guten ökologischen Zustandes In Österreich bis 2027 allerdings
nicht möglich sein.
Mit 2021 beginnt der letzte Zyklus der WRRL, die
aktuell bis 2027 anberaumt ist. Es wird essentiell sein, dass die Ziele und Me –
chanismen der WRRL auch danach aufrecht bleiben, damit eine vollständige
Umsetzung mittel- bis langfristig tatsächlich erfolgen kann.
Das Monitoring zur Überprüfung des WRRL-Fort –
schritts funktioniert in Österreich gut. Hinsichtlich des biologischen Monitorings
wäre zu überlegen, inwiefern die Monitoringpflichten aufgrund der WRRL auch
dazu dienen können, längerfristige Biodiversitätsentwicklungen zu erfassen bzw.
welche Änderungen im Monitoring vorgenommen werden müssten, um auch Ver –
änderungen in der aquatischen Biodiversität aufzeigen zu können. Im Moment
dienen die Probenahmen basierend auf der Gewässerzustandsüberwachungs –
verordnung (GZÜV) (BMLFUW, 2006) dazu, Effekte menschlicher Eingriffe bzw.
jene von Renaturierungen zu dokumentieren. Dementsprechend werden verhält –
nismäßig viele punktuelle Beprobungen durchgeführt, die jedoch im Nachhinein
betrachtet oftmals nur ein unvollständiges Bild zur Biodiversität bringen, da sie
ursächlich nicht dazu ausgelegt waren, Biodiversitätstrends zu erfassen.
06_04 .3.4 Zeithorizont der Wirksamkeit
Die Maßnahmen der vorgeschlagenen Option
wirken auf allen zeitlichen Ebenen (kurz-, mittel- und langfristig), wobei die
volle Wirksamkeit als langfristig anzusehen ist, da die Wiederherstellung von
Lebensräumen als solche bereits eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und sich
darauffolgend erst die Wirksamkeit hinsichtlich ökologischer Effekte einstellen
kann. Auch wenn einzelne Arten rasch nach einer Renaturierung Lebensräume
besiedeln, dauert es oft einige Jahre, bis sich eine Verbesserung zeigt. Umso
wichtiger ist das Zusammenspiel dieser Option mit Option 15_06 Schutz von
Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen und Erhalt öko –
logisch wertvoller Lebensräume zu sehen, die den Schutz dieser Lebensräume
adressiert, um weitere ökologische Verschlechterungen mit Auswirkungen auf
die Biodiversität zu verhindern.
Kurzfristig
Umsetzung bereits geplanter, aber bisher nicht
finanzierter Maßnahmen zur Renaturierung. Diese Maßnahmen führen kurzfristig
zu einer Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit, indem geeignete
Lebensräume wiederhergestellt und der Flora und Fauna zur Verfügung gestellt
werden. Ein absoluter Schutz von Mooren und Feuchtgebieten wirkt unmittelbar
ab dem Zeitpunkt, ab dem der Schutz aufrecht ist. Bei der Wiederherstellung
von Konnektivität bestehen auch kurzfristige Effekte.
Mittelfristig
Umsetzung integrierter Maßnahmen zum nachhal –
tigen Management und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Einzugsgebieten.
Umsetzung von Uferrandstreifen mit Vegetation.
Langfristig
Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen hat
insbesondere eine langfristige Wirkung, da dadurch die ökologische Funktions –
fähigkeit für nachfolgende Generationen gesichert werden kann. Damit einher
gehen die Verfügbarkeit von Ökosystemdienstleistungen sowie der Erhalt der
Biodiversität.
Optionen und Maßnahmen1306_04 .3.5 Vergleich mit anderen Optionen, mit
denen das Ziel erreicht werden kann
Tab. O_6-04_02 : Beschreibung
der Wechselwirkung der Option
mit anderen SDG 6 Optionen. // Tab. O_6-04_02 : Description
of the interaction of the option
with other SDG 6 options.6.2
6.8
6.9
6.11Wirkung Kurzbeschreibung Option
Einsatz Blau-Grün-Brau –
ner InfrastrukturNature-based solutions haben generell eine hohe
Eliminationsleistung für viele Spurenstoffe, da –
durch lassen sich Einträge vor allem aus Regen –
wasserabfluss und auch Grauwasser reduzieren;
Green Infrastructure als Unterstützung für Bio –
diversität
Verbesserter
GrundwasserschutzDurch Reduktion des (vor allem diffusen) Eintrags
von Spurenstoffen wird ein wesentlicher Beitrag
zum Grundwasserschutz geleistet
Stärkung des Integra –
ted Water Resources
Management für einen
nachhaltigen Umgang
mit der Ressource Was –
serLanganhaltende und gut integrierte Renaturie –
rungsprojekte (nature-based solutions) können nur
in Zusammenarbeit mit Stakeholder_innen (An –
rainer_innen, Landwirtschaft etc.) erfolgreich sein,
dafür braucht es IWRM.
Förderung von Transfor –
mationsprozessen durch
Co-Design und Co-Crea –
tionBesonders bei Renaturierungsprojekten sind Me –
thoden und Formate für Co-Design, Co-Creation
und Partizipation wichtig; umfassende Planungs –
prozesse für Maßnahmen unter Einbindung rele –
vanter Stakeholder_innen
06_04 / Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen
Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)06_04 .3.6 Interaktionen mit anderen SDGs
14Tab. O_6-04_03 : Interaktionen
der Option 06_04 mit anderen
SDGs. Quelle: Seifollahi-
Aghmiuni, Nockrach und
Kalantari (2019). // Tab. O_6-04_03 : Interactions
of option 06_04 with other SDGs.
Source: Seifollahi-Aghmiuni,
Nockrach und Kalantari (2019).SDG Interaktionen
Target 2.4 erfordert ein Zusammenspiel von landwirtschaftlicher Produktion
und funktionierenden Ökosystemen; nur intakte Ökosysteme können eine
nachhaltige Lebensmittelproduktion sicherstellen; insofern ist der Erhalt so –
wie die Wiederherstellung dieser ökologischen Funktionsfähigkeit ein Beitrag
zu diesem Target
3.9: Vermeidung gesundheitlicher Schäden aufgrund von Verunreinigung von
Wasser
4.7 eine ganzheitliche Wahrnehmung von sozial-ökologischen Systemen ist
nur möglich, wenn intakte Ökosysteme vorhanden sind
7.2 möglicher Antagonismus, da ein weiterer Ausbau der Wasserkraft nicht
möglich ist
11.3 sowie 11.7 wasserverbundene Ökosysteme sind ein wichtiger Teil des
urbanen Raums; d.h. diese Ökosysteme müssen Teil einer nachhaltigen
Stadtentwicklung sein; Verfügbarkeit von Wasser ist in Städten aus vielerlei
Gründen essentiell und die wasserverbundenen Ökosysteme tragen dazu bei
11.4 Feuchtgebiete sind ein wichtiges Element des Weltnaturerbes (RAMSAR)
11.5 naturnaher Hochwasserschutz kann die Auswirkungen von Katastro –
phen/Extremereignissen entschärfen; zukünftig wird auch die Abschwächung
von Dürreperioden zumindest regional von Bedeutung sein
13.1 Abschwächung klimabedingter Katastrophen wie Hochwasser und Dürre
14.1 Nährstoffrückhalt in den Einzugsgebieten und weniger Eintrag ins Meer
14.2 Lebensraum für katadrome und anadrome Arten
15.1, 15.4, 15.5 Schutz der aquatischen Biodiversität; verschränkte Betrach –
tung terrestrische & aquatische Ökosysteme
Optionen und MaßnahmenLiteratur
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940529-99-5.06_04 .3.7 Offene Forschungsfragen
–Wissensdefizite bei kleinen Fließgewässern reduzieren: Welche Eingriffe be –
stehen in diesen Systemen und welche Auswirkungen haben sie?
–Wieviel Dynamik und Vernetztheit brauchen Fließgewässerlebensräume, um
nachhaltig intakt zu bleiben?
–Welche Informationen sind zum Status und der Schutzwürdigkeit aller aqua –
tischen Organismengruppen erforderlich, damit ein unbeachteter Biodiversi –
tätsverlust tatsächlich verhindert werden kann?
–Welche Bestandsreduktion braucht es bei Fischfressern, damit ein guter
fischökologischer Zustand bzw. günstiger Erhaltungszustand bedrohter Fisch –
arten erreicht werden kann?
–Welche kombinierten Effekte von Mehrfachbelastungen gibt es und wie sind
die Wirkungszusammenhänge?
–Welche kombinierten Effekte von Renaturierungsmaßnahmen – lokale vs.
regionale Effekte, kurzfristige vs. langfristige Effekte – existieren? Wieviel Re –
naturierung braucht es, um einen guten Zustand bzw. günstigen Erhaltungs –
zustand bedrohter Arten zu erreichen?
–Welche Einflüsse des Klimawandels verändern die ökologische Funktionsfä –
higkeit bzw. müssen für den Erhalt der ökologischen Funktionen in welchem
Umfang berücksichtigt werden?
–Welche Vorteile und Hindernisse bringt eine umfassende Berücksichtigung
relevanter Richtlinien und Politiken (z. B. WRRL, FFH, Hochwasser, …) für
eine (tatsächliche) Multifunktionalität von wasserverbinden Ökosystemen?
–Wie kann die Bedeutung aquatischer Ökosysteme im Bewusstsein der Öffent –
lichkeit gestärkt werden?
15

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